Finanzierung von „Weißhelmen“ und syrischer Opposition – deutsche und europäische Positionen
der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Als zweiter NATO-Staat nach den USA haben die Niederlande im August dieses Jahres ihre Unterstützung von zentralen Akteuren im Lager der Regierungsgegner in Syrien eingestellt, darunter die sogenannten Weißhelme und die „Freie Syrische Polizei“. Der Schritt folgte wenige Monate nach der Entscheidung Washingtons, eigene Zahlungen an die „Weißhelme“ zu stoppen (www.telegraph.co.uk/news/2018/05/04/white-helmets-rescue-group-have-us-funding-frozen/). Nach dem seit Anfang 2015 „in Absprache mit internationalen Partnern“ rund 70 Mio. Euro in das sogenannte Stabilisierungsprogramm in Syrien geflossen sind, gab das Außenministerium in Den Haag in einem Bericht an das Parlament nun auch die Beendigung der Zahlungen bekannt.
Die „Weißhelme agierten ausschließlich in Gebieten unter Kontrolle von Gegnern der syrischen Regierung“ (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/2946). Inzwischen wurde bekannt, dass einige „Weißhelme“ ein Angebot der syrischen Seite angenommen haben, in die nordsyrische Provinz Idlib evakuiert zu werden (www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-400-weisshelme-sitzen-noch-immer-im-kriegsgebiet-fest-a-1220117.html), andere Mitglieder wurden in einer Militäraktion unter israelischer Führung evakuiert und unter anderem von Deutschland und Kanada aufgenommen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3973).
Zahlreiche in dem Bericht des niederländischen Außenministeriums aufgeführte Gründe bekräftigen nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die seit längerem bestehende Kritik an den genannten Akteuren der syrischen Opposition, darunter maßgeblich deren Kontakte zu radikalislamistischen Gruppierungen, Mittelmissbrauch und ein fehlendes Monitoring sowie eine fehlende unabhängige Evaluierung (https://nos.nl/nieuwsuur/artikel/2249806-nederland-steunde-terreurbeweging-in-syrie.html).
Zugleich berichtete die „Deutsche Presse-Agentur“ am 18. September 2018 über eine weitere Aufstockung der deutschen Gelder für sogenannte Stabilisierungsmaßnahmen in Syrien. Diese Mittel würden „insbesondere (für) die Syrische Oppositionskoalition (SOC) und die Syrische Verhandlungskommission (SNC)“ verwendet, heißt es in dem Bericht (http://swiss.ch.ma/aktuell/auswartiges-amt-355-millionen-euro-fur-stabilisierung-in-syrien) unter Berufung auf Informationen des Auswärtigen Amts.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie viele und welche Gruppen der bewaffneten Opposition in Syrien wurden von der Bundesregierung über bi- oder multilaterale Programme und durch den Syria Recovery Trust Fund (SRTF) (www.srtfund.org/) seit Beginn des Jahres 2012 finanziell unterstützt (bitte einzeln nach Gruppierung, Programm und finanziellem Volumen aufschlüsseln)?
Über welche Kanäle beziehungsweise Geldtransferdienste und Finanzinstitutionen wurde diese finanzielle Hilfe übermittelt?
Welche der von der niederländischen Regierung unterstützten 22 bewaffneten Organisationen haben von der Bundesregierung und/oder dem SRTF direkt oder indirekt finanzielle, logistische oder anderweitige Unterstützung erhalten (https://nos.nl/nieuwsuur/artikel/2249806-nederland-steunde-terreurbeweging-in-syrie.html)?
Über welche Kanäle beziehungsweise Geldtransferdienste und Finanzinstitutionen wurde diese finanzielle Hilfe übermittelt?
Kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, dass die Jabbat al-Shamiya oder Levante-Front von der Bundesregierung und/oder SRTF direkt oder indirekt finanzielle, logistische oder anderweitige Unterstützung erhalten hat?
Wenn ja, wodurch?
Sollte die Bundesregierung entsprechende Zahlungen nicht ausschließen können, über welche Kanäle beziehungsweise Geldtransferdienste und Finanzinstitutionen wurden entsprechende Geldmittel gesendet?
Sieht die Bundesregierung ihre finanzielle Unterstützung von Oppositionsgruppen in Syrien im Einklang mit der UN-Resolution 2178 (2014), die eine finanzielle und logistische Unterstützung von „ausländischen terroristischen Kämpfern“ untersagt?
Wenn ja, wie begründet sie dies?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung der niederländischen Regierung, das übergeordnete Förderprogramm für die syrische Opposition, vor allem die „Access to Justice and Community Services“ (AJACS), die sogenannten Weißhelme und die nicht-lethale Unterstützung einzustellen (https://english.iob-evaluatie.nl/publications/evaluations/2018/08/01/423-%E2%80%93-iob-%E2%80%93-review-of-the-monitoringsystems-of-three-projects-in-syria-%E2%80%93-ajacs-white-helmets-andnla)?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die eigene Unterstützung oppositioneller Gruppen in Syrien zu einer Demokratisierung beigetragen hat, und wenn ja, auf welche Informationen stützt sie sich?
Kann die Bundesregierung valide Studien anführen, die einen solchen objektiv messbaren Erfolg belegen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der niederländischen Regierung, der zufolge der Einfluss dschihadistischer Gruppen unter der Opposition in Syrien zugenommen hat, und wenn ja, worauf führt sie das zurück, und wenn nein, auf welche validen Untersuchungen stützt sie ihre Haltung?
Unterstützt die Bundesregierung weiterhin die sogenannte Freie Syrische Polizei, und wenn ja,
a) wie viele Posten dieser Gruppierung werden unterstützt,
b) wo befinden sich diese Strukturen,
c) welchen Anteil an einer gemeinsamen Finanzierung in Höhe von 15 Mio. Britischen Pfund im Zeitraum 2017/2018 unter Verwaltung Großbritanniens trägt die Bundesregierung (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1471),
d) wird die Bundesregierung ihre Unterstützung der sogenannten Freien Syrischen Polizei nach dem Zeitraum 2017/2018 Projektzeitraum fortführen,
e) ist es nach Informationen der Bundesregierung zu Fällen von Abrechnungsbetrug im Umgang mit Fördermitteln für die sogenannte Freie Syrische Polizei gekommen, und wenn ja, welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung daraus,
f) wie lässt die Bundesregierung die eigene Finanzförderung für die sogenannte Freie Syrische Polizei im Rahmen eines unabhängigen Monitorings überprüfen, und
g) über welche Kanäle beziehungsweise Geldtransferdienste und Finanzinstitutionen wurde diese finanzielle Hilfe übermittelt?
Wie lässt die Bundesregierung die eigene Finanzförderung für die Syrische Oppositionskoalition (SOC) und die Syrische Verhandlungskommission (SNC) von unabhängiger Seite überprüfen (Monitoring), und wie wird die Arbeit dieser Gremien von unabhängiger Seite evaluiert?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die sogenannte Freie Syrische Polizei mit dschihadistischen Gruppen oder dem sogenannten Islamischen Staat sowie der Gruppierung Hayat Tahrir al-Sham kooperiert?
Wie viel Finanzmittel an welche Organisationen wurden von Deutschland aus nach Kenntnis der Bundesregierung über das sogenannte Hawala-System zur informellen Geldtransaktion an oppositionelle Strukturen in Syrien übersendet (bitte seit Beginn des Syrienkrieges einzeln aufschlüsseln)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der niederländischen Regierung, der zufolge keine Voraussetzungen bestehen, die sogenannten Weißhelme weiterhin finanziell zu unterstützen, und wenn nein, worauf gründet die Bundesregierung ein dem entgegenstehendes Urteil?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Zahlungen an die sogenannten Weißhelme von deutscher Seite einer hinreichenden unabhängigen Überprüfung (Monitoring) unterliegen?
Wenn ja, wodurch?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Resultate und Risiken der Programme der sogenannten Weißhelme einer hinreichenden unabhängigen Überprüfung (Evaluation) unterliegen?
Wenn ja, wodurch?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der niederländischen Regierung, nach der Evaluationen der Arbeit der sogenannten Weißhelme vor allem auf eigene Berichte von Geldempfängern vor Ort beruhen, und wenn nein, welche anderen Quellen gibt es?
Gibt es irgendein anderweitiges unabhängiges Monitoring von Zahlungen der Bundesregierung an die sogenannten Weißhelme oder eine anderweitige unabhängige Evaluation ihrer Arbeit?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der niederländischen Regierung, nach der es ein generelles Defizit an organisatorischer Transparenz („overall lack of organisational transparency“) bei den sogenannten Weißhelmen gibt?
Wenn nein, weshalb nicht?
Plant die Bundesregierung die Einstellung oder Reduzierung von Hilfsprogrammen in Syrien, und wenn ja, welcher Programme?
Plant die Bundesregierung die Umwidmung von Hilfsgeldern für syrische Oppositionskräfte, und wenn ja, welcher Gelder und an welche Empfänger?
Plant die Bundesregierung, sich finanziell am Wiederaufbau in Syrien zu beteiligen?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, auf welche Art und Weise, und in welchem Umfang?