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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Sanktionspolitik der EU gegenüber dem Schweizer Staatsbürger Jaques Baud

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

08.06.2026

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

09.06.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/595818.05.2026

Sanktionspolitik der EU gegenüber dem Schweizer Staatsbürger Jaques Baud

der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Tobias Teich, Dr. Malte Kaufmann, Torben Braga, Gerold Otten, Dr. Anna Rathert, Dr. Alexander Gauland und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat am 15. Dezember 2025 im Rat der Europäischen Union der Sanktionierung des Schweizer Staatsbürgers und Militäranalysten Jaques Baud zugestimmt (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202502572).

In den Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 17. Dezember 2025 wurde von Seiten des Auswärtigen Amts erklärt, dass die Entscheidung der Bundesregierung bewusst getroffen wurde und man von dieser Entscheidung überzeugt sei (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2748626).

Mit der Sanktionierung wurde das Vermögen von Jaques Baud gesperrt. Weiterhin ist es EU-Bürgern verboten ihm finanzielle Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Weiterhin ist er am Reisen innerhalb der EU gehindert (www.srf.ch/news/schweiz/eu-und-desinformationsprachrohr-russlands-warum-die-eu-einen-schweizer-blockiert).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Erwägungen bildeten die Grundlage für das Abstimmungsverhalten der Bundesregierung im Rat der Europäischen Union?

2

Gab es schriftliche Unterlagen, Dossiers o. ä., die die Entscheidungsgrundlage bildeten (vgl. Vorfrage), wenn ja, welche?

3

Wurden Beweise für die gegen Jaques Baud erhobenen Anschuldigungen vorgelegt, wonach er russische Propaganda betreibt oder Verschwörungstheorien verbreitet und wenn ja, welche Beweise waren das?

4

Haben deutsche Behörden Anschuldigungen gegen Jaques Baud erhoben und wenn ja, welche?

5

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung europäische Stellen Anschuldigungen gegen Jaques Baud erhoben und wenn ja, welche?

6

War nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Abstimmung im Rat der Europäischen Union ein Strafverfahren gegen Jaques Baud in der Bundesrepublik Deutschland anhängig und wenn ja, aus welchen Gründen?

7

War nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Abstimmung im Rat der Europäischen Union ein Strafverfahren gegen Jaques Baud in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union anhängig und wenn ja, aus welchen Gründen?

8

Hat die Bundesregierung eine eigene Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhalts betrieben und wenn ja, in welcher Form?

9

Hat die Bundesregierung vor der Abstimmung eine juristische Prüfung der beabsichtigten Entscheidung vorgenommen oder vornehmen lassen und wenn ja, durch wen?

10

Hat die Bundesregierung im Rahmen der Entscheidungsfindung eine Abwägung der geplanten Maßnahmen mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz und Artikel 11 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vorgenommen und wenn ja, welche Erwägungen führten hier zum Abstimmungsverhalten der Bundesregierung?

11

Hat die Bundesregierung im Rahmen der Entscheidungsfindung eine Abwägung der geplanten Maßnahmen mit den weiteren Grundrechten nach Artikel 15 ff. der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vorgenommen und wenn ja, welche Erwägungen führten hier zum Abstimmungsverhalten der Bundesregierung?

12

Wurde Jaques Baud vor der Abstimmung im Rat der Europäischen Union am 15. Dezember 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung von einem Organ der Europäischen Union oder von der Bundesregierung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen angehört?

13

Ist die in der Anlage zur Durchführungsverordnung gegebene Begründung für die Sanktionierung mit einer Länge von insgesamt acht Zeilen, wonach Jaques Baud „regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen“ ist, als „Sprachrohr für prorussische Propaganda“ fungiert und Verschwörungstheorien verbreite, aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, um derart weitreichende Eingriffe in die Grundrechte vorzunehmen und wenn ja, warum?

14

Hat die Bundesregierung darüberhinausgehende Erkenntnisse (vgl. Vorfrage), die die Sanktionierung rechtfertigen und wenn ja, welche?

15

Wurden im Rahmen der Entscheidungsfindung im erläuterten Fall Maßnahmen erörtert, um sicherzustellen, dass eine wirtschaftliche Existenzvernichtung nicht stattfindet und wenn ja, welche?

16

Sind die im Rahmen der Sanktionierung der genannten Person getroffenen Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung auch gegen deutsche Staatsbürger oder in Deutschland lebende Personen zulässig und mit dem Schutzsystem der deutschen Grundrechte vereinbar?

Berlin, den 13. Mai 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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