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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vergabe von Aufträgen an externe Beratungsunternehmen durch das Bundesministerium der Verteidigung

Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen durch das BMVg seit 2012, Evaluierung, Auftragsvergabe ohne öffentliche Ausschreibung und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Tagessätze für Mitarbeiter von Beratungsunternehmen, Nutzung und Weitergabe interner Dokumente, Personalwechsel zwischen BMVg und Beratungsunternehmen, Einkünfte der ehemaligen Staatssekretärin Katrin Suder<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

09.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/493311.10.2018

Vergabe von Aufträgen an externe Beratungsunternehmen durch das Bundesministerium der Verteidigung

der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Gerold Otten, Berengar Elsner von Gronow, Jens Kestner, Peter Felser, Dietmar Friedhoff, Christoph Neumann, Martin Hess, Martin Hohmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Zusammenarbeit des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) mit privaten Beraterfirmen gehört seit Jahren zur gängigen Praxis. Am 24. September 2018 veröffentlichte das Magazin „DER SPIEGEL“ einen Artikel zu dieser Praxis.

Demnach vergab das Bundesministerium der Verteidigung rechtswidrig Aufträge an externe Beratungsfirmen. Zudem behauptet das Nachrichtenmagazin, dass Beratungsaufträge ohne öffentliche Ausschreibung sowie ohne geprüfte Wirtschaftlichkeit vergeben wurden (www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesrechnungshofmillionenschwere-bundeswehr-auftraege-rechtswidrig-vergeben-a-1229451.html).

Die Fragesteller verfolgen die Absicht, Auskunft über die gesamte Vergabepraxis von Aufträgen an private Beratungsunternehmen durch das Bundesministerium der Verteidigung zu erlangen. Sie sehen die Vergabe von Aufträgen grundsätzlich in einem Spannungsfeld zwischen hoheitlichen Aufgaben und Leistungserbringungen, die sich staatlicher Kontrolle entziehen können. Ebenso besteht nach Auffassung der Fragesteller die Gefahr, dass sich aufgrund der Freigabe und Nutzung interner Dokumente für externe Berater nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Vorteilsgewinne für das eingesetzte Beratungsunternehmen ergeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

In welchem Umfang wurden seit dem 1. Januar 2012 externe Beraterleistungen durch das BMVg in Anspruch genommen (bitte die Aufträge einzeln nach Jahren und dem finanziellen Umfang auflisten)?

2

Stimmt die Behauptung des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“, dass in einzelnen Fällen keine Wirtschaftlichkeitsprüfung stattgefunden hat (falls ja, bitte das Unternehmen und den Zeitpunkt der Auftragsvergabe nennen)?

3

Wie evaluiert das BMVg die Ergebnisse der Beratungsleistungen durch externe Beratungsfirmen?

4

Was ist der jeweils niedrigste und der höchste Tagessatz für Mitarbeiter externer Beratungsfirmen, die ihre Leistungen für den Geschäftsbereich des BMVg seit 1. Januar 2012 erbrachten (bitte jeweils nach Beratungsunternehmen auflisten)?

5

Wie stellte das BMVg sicher, dass vertrauliche Unterlagen, die externen Beratern im Zuge ihres Beratungseinsatzes zur Kenntnis gebracht wurden, nicht an unbefugte Ditte weitergeleitet werden konnten?

6

Wie schließt das BMVg aus, dass Informationen aus vertraulichen Unterlagen außerhalb des spezifischen Beratungsverhältnisses verwendet werden?

7

Wie viele von den seit dem 1. Januar 2012 in Anspruch genommenen externen Beratungsleistungen wurden nicht in Form der Direktvergabe und nicht in einer öffentlichen Ausschreibung vergeben (bitte das jeweilige betroffene Beratungsunternehmen sowie den vergebenen Auftrag nennen)?

8

Wie wurde die Vergabe von Aufträgen ohne öffentliche Ausschreibung begründet (bitte das betroffene externe Beratungsunternehmen und das Jahr der Vergabe nennen)?

9

Wie viele Mitarbeiter hat das BMVg eingestellt, die vorher in einem Arbeitsverhältnis zu einer Beratungsfirma standen (bitte seit dem 1. Januar 2012 auflisten und die entsprechenden externen Beraterfirmen nennen)?

10

Wie viele Mitarbeiter des BMVg sind seit dem 1. Januar 2012 nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis nach Kenntnis der Bundesregierung in ein Vertragsverhältnis zu einem Beratungsunternehmen gewechselt?

11

Wurden der ehemaligen Staatssekretärin Dr. Katrin Suder neben ihrer Besoldung Zuschläge, Sachbezüge, sonstige geldwerte Vorteile oder Leistungen aus öffentlichen Mitteln gezahlt bzw. gewährt?

12

Welche Nebeneinkünfte bezog Dr. Katrin Suder nach Kenntnis der Bundesregierung in ihrer Zeit als Staatssekretärin im BMVg?

Berlin, den 8. Oktober 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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