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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Schließung der Kopieranstalt des Bundesarchivs in Berlin-Hoppegarten

Fraktion

AfD

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

13.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/496912.10.2018

Schließung der Kopieranstalt des Bundesarchivs in Berlin-Hoppegarten

der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Thomas Ehrhorn und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Ende des Jahres 2018 wird die Kopieranstalt des Bundesarchivs in Berlin-Hoppegarten voraussichtlich geschlossen, womit die letzte Institution zur Bewahrung der analogen Kopiertechnik in Deutschland ihre Arbeit einstellen wird (www.filmerbe-in-gefahr.de/page.php?0,100). Physische Duplikate von Filmen können dann nicht mehr erstellt werden. Damit wird einseitig der Weg der digitalen Sicherung beschritten, der aus der Sicht namhafter Fachleute eine Reihe von gravierenden Problemen aufwirft. Die Skepsis gegenüber der digitalen Speicherung reicht dabei bis zur Befürchtung eines „Digital Dark Age“ (Paolo Cherchi Usai: The Death of Cinema. History, Cultural Memory and the Digital Dark Age, London: British Film Institute 2001). Barbara Flückiger, Professorin für Filmwissenschaft an der Universität Zürich und eine führende Expertin auf dem Gebiet der Filmrestaurierung und konservatorischen Sicherung, hat mehrfach darauf hingewiesen, dass die digitale Sicherung, so „wie sie derzeit praktiziert wird“, als „Übergangssituation“ zu verstehen sei. Wir seien „weit entfernt davon, eine langfristige Lösung zu haben“. Derzeit müssten „alle Formate und Datenträger laufend migriert werden, damit sie lesbar bleiben“ (Rundbrief des Film- und Medienbüros Niedersachsen 128, Februar–Mai 2018, S. 34 f.; http://kinematheken.info/krisensituation-des-uebergangs-interview-mit-prof-dr-barbara-flueckiger). Barbara Flückiger gesteht zu, dass ökonomische Gründe und auch die Bereitstellung notwendiger Ressourcen wie Personal und Raum gegen eine Fortführung der Analogsicherung zu sprechen scheinen. Dessen ungeachtet plädiert sie für eine Doppelstrategie, weil Digitalisierung „keine Sicherung“ sei, was „man nicht oft genug betonen“ könne.

Auch Rainer Rother, Leiter der Deutschen Kinemathek, plädiert für den Erhalt von Strukturen, „in denen auch analoge Filme wieder neu hergestellt werden, sprich […] umkopiert werden“ können. Die Vorführpraxis mit analogem Film hält der Kinematheksverbund überdies „für eine kulturelle Erfahrung“, „die durch keine andere zu ersetzen“ sei (www.deutschlandfunk.de/rainer-rother-ueber-das-filmische-erbe-bewegtbilder-als.691.de.html?dram:article_id=426436).

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen wirft die nach Ansicht der Fragesteller einseitige Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung im Hinblick auf den Erhalt des deutschen Filmerbes viele Fragen auf, die in den vergangenen Jahren auch immer wieder Thema parlamentarischer Initiativen waren. Nun werden mit der Schließung der Kopieranstalt des Bundesarchivs Fakten geschaffen, die nach Ansicht der Fragesteller langfristige Konsequenzen für die Bewahrung des nationalen Filmerbes haben, weil es nach wie vor keinen universellen und vor allem nachhaltigen Standard gibt, mit dem Digitalisate langfristig abgelegt werden können. Dazu kommt, dass es eher „unwahrscheinlich“ ist, wie Flückiger ausführt, „dass wir heutige digitale Daten in 100 Jahren noch lesen können“.

Demgegenüber haben physische Filmkopien auf Polyesterunterlage bei sachgemäßer Lagerung eine Lebenserwartung von 500 Jahren und länger. Die Initiative „Filmerbe in Gefahr“ hat deshalb im Juni 2017 in dem Memorandum „Digitalisierung und Langzeitarchivierung unseres Filmerbes“ ein „Konzept für die Langzeitarchivierung des analogen Filmbestandes auf einem zukunftsfesten analogen Trägermaterial“ gefordert. „Mit der Schließung der letzten analog arbeitenden Einrichtungen in Deutschland“ werde „das Projekt zur Rettung unseres Filmerbes der Sparpolitik zum Opfer gebracht“ (https://filmerbe-in-gefahr.de/page.php?0,300,322).

Die Schließung der Kopieranstalt in Berlin-Hoppegarten vor allem aus ökonomischen Erwägungen heraus ist aus Sicht der Initiatoren dieser Anfrage kurzsichtig und nicht zielführend und gefährdet in der Konsequenz den Bestand des deutschen Filmerbes. Es steht die Frage im Raum, inwieweit die Bundesregierung Alternativen zu ihrer einseitigen Digitalisierungsstrategie geprüft hat, die den Weiterbetrieb der Kopieranstalt Hoppegarten hätten ermöglichen können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Argumente waren aus Sicht der Bundesregierung entscheidend, die Langzeitarchivierung des nationalen Filmerbes auf einem zukunftsfesten analogen Trägermaterial einzustellen?

2

Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, von welcher Seite (Gremien, Personen) diese Argumente kamen?

Falls nein, warum nicht?

3

Stimmt die Bundesregierung dem Befund zu, dass die digitale Speicherung in ihrem jetzigen Stadium eine „Übergangslösung“ darstellt, die mit Verlustrisiken einhergeht, zu ständiger Datenmigration zwingt und die Archive zudem von immer neuen, kurzlebigen Soft- und Hardware-Komponenten abhängig macht?

a) Falls ja, welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus diesem Befund gezogen?

b) Falls nein, aus welchen Gründen stimmt die Bundesregierung diesem Befund nicht zu?

4

Inwieweit kann sich die Bundesregierung im Hinblick auf ihre Digitalisierungsstrategie zur Sicherung des nationalen Filmerbes auf einschlägige Langzeitstudien stützen?

a) Falls ja, welche Studien sind das?

b) Falls nein, warum die Bundesregierung in dieser Frage keine Studien herangezogen?

5

Inwieweit spielten im Hinblick auf die anstehende Schließung des Kopierwerkes des Bundesarchives in Berlin-Hoppegarten ökonomische und personal- oder raumspezifische Faktoren eine ausschlaggebende Rolle?

a) Falls ja, kann die Bundesregierung nähere Angaben zu diesen Faktoren machen?

b) Falls nein, welche Faktoren waren dann bei der Entscheidung zur Schließung des Kopierwerkes von Relevanz?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Bundesarchiv plant, einen Ausbelichter anzuschaffen, um digital gedrehte Filme und digitalisierte Filme auf langzeitstabilem Material physisch sichern zu können?

a) Falls ja, wie weit ist diese Anschaffung vorangeschritten?

b) Falls nein, warum nicht?

7

Hat die Bundesregierung Optionen geprüft, um die Kopieranstalt mit reduzierten Betriebskosten ggf. weiterbetreiben zu können?

a) Falls ja, kann die Bundesregierung nähere Angaben zum Ergebnis dieser Prüfung machen?

b) Falls nein, warum hat sich die Bundesregierung nicht um eine derartige Prüfung bemüht?

8

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten des Bundesarchivs, dass es „durchaus fraglich“ sei, „wie lange uns noch im ausreichenden Maße und finanzierbar Rohfilm zur Verfügung steht“ (www.freitag.de/autoren/der-freitag/wirtschaftlich-denken)?

a) Falls ja, auf welche Indizien oder ggf. Studien stützt sich die Bundesregierung bei dieser Einschätzung?

b) Falls nein, warum teilt die Bundesregierung diese Einschätzung nicht?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, von welchem Hersteller das Bundesarchiv bzw. die Kopieranstalt zuletzt Rohfilme bezogen haben?

a) Falls ja, hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob dieser Hersteller angekündigt hat, die Herstellung von Rohfilmen einstellen zu wollen?

b) Falls nein, warum nicht?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Hersteller von Rohfilmen es national noch gibt?

Falls ja, inwieweit hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass diese Hersteller in absehbarer Zeit ihre Produktion einstellen könnten?

11

Hat die Bundesregierung mit Blick auf die Sicherung des nationalen Filmerbes auch eine hybride Strategie geprüft, also eine Kombination aus analoger und digitaler Sicherung erwogen?

a) Falls ja, zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung hierbei gekommen?

b) Falls nein, warum hat die Bundesregierung hier keine Prüfung angestellt?

12

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von einer Studie für das österreichische Kanzleramt (März 2016), in der die analoge Langzeitsicherung des filmischen Erbes sowie der Aufbau eines „Film Preservation Center Austria“, das die analoge Bearbeitungskette in Österreich unter einem Dach ermöglichen soll, empfohlen wird (Paul und Kollegen Consulting GmbH: Analyse des Ist-Zustands der Archive „Filmarchiv Austria“ und „Österreichisches Filmmuseum“ plus Folgenabschätzung im Kontext struktureller Änderungen. Studie für das Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur, 16. März 2016, S. 49 bis 50)?

Falls ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Studie und das darin zum Ausdruck kommende klare Bekenntnis zur analogen Langzeitsicherung des filmischen Erbes sowie zum Aufbau eines „Film Preservation Centers Austria“, den die österreichische Bundesregierung nach Kenntnis der Fragesteller ins Auge gefasst hat?

13

Inwieweit stimmt die Bundesregierung der Einschätzung aus der Studie „Österreichs Filmerbe sichern“ zu, dass die „analoge Filmsicherung auch als Standortvorteil etwa gegenüber Deutschland“ zu sehen sei, da das Bundesarchiv rein auf „digitale Sicherung“ umstelle (https://filmerbe-in-gefahr.de/page.php?0,100,302,#a0)?

a) Falls ja, warum zieht die Bundesregierung aus dieser Einschätzung keine Konsequenzen, zum Beispiel durch Beschreiten einer hybriden Strategie, wie sie in Frage 11 angesprochen wird, um diesen Standortnachteil zu begegnen?

b) Falls nein, aus welchen Gründen stimmt die Bundesregierung dieser Einschätzung nicht zu?

Berlin, den 4. Oktober 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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