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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus und seine Auswirkungen auf das Politikfeld Bildung

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

26.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/497412.10.2018

Der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus und seine Auswirkungen auf das Politikfeld Bildung

der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Nicole Höchst und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In der Einleitung des Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus (NAPGR) steht zu lesen, „rassistische Einstellungen“ fänden sich angeblich „in allen Teilen der Gesellschaft“ und stießen dort „auf Widerhall“ (S. 8, NAPGR). Als heuristisches Instrument wird in diesem Zusammenhang unter anderem der sozialwissenschaftliche Begriff „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ (GMF) herangezogen, der über 40 Mal in der NAPGR angeführt wird (www.bmfsfj.de/blob/ 116798/5fc38044a1dd8edec34de568ad59e2b9/nationaler-aktionsplan-rassismus- data.pdf). Nach Kenntnis der Antragsteller umfasst das „Syndrom Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ die Elemente Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Etabliertenvorrechte, Sexismus, Islamfeindlichkeit, Homophobie sowie Obdachlosen-, Langzeitarbeitlosen- und Behindertenabwertung. (https:// web.archive.org/web/20130914163809/www.uni-bielefeld.de/ikg/projekte/GMF/ EntwicklungGMF.html). Dieser als „Syndrom“ kommunizierte Begriff ist nach Auffassung der Fragesteller mehr oder weniger blind für die vielen Schattierungen und diffusen Stimmungen, deren Ursachen keineswegs auf manifester „Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ fußen müssen. Diese Ursachen können auch in den gesellschaftlichen Friktionen zu suchen sein, die die von der Bundesregierung betriebene Politik der Grenzöffnung im Jahre 2015 nach sich gezogen hat. Aus Sicht der Fragesteller bleibt die NAPGR die Antwort darauf schuldig, warum der aus den genannten Gründen fragwürdige Begriff GMF so exponiert gerade auch im Hinblick auf das Politikfeld Bildung Verwendung findet und in diesem Politikfeld unter Umständen nicht zielführende Maßnahmen nach sich zieht.

Insgesamt entsteht durch die gehäufte Verwendung des „Syndroms GMF“ in dem NAPGR der offenbar intendierte Eindruck, dass sich „rassistische“ bzw. „menschenfeindliche Einstellungen“ vor allem bei autochthonen Deutschen oder der Bevölkerung von EU-Staaten finden, deren Regierungen einer europäischen Lösung der Flüchtlingsproblematik kritisch gegenüberstehen. Als Beispiel sei hier folgende Einlassung aus dem NAPGR angeführt: „Ungarn und Polen fallen durch ein hohes Maß an Menschenfeindlichkeit auf“ (S. 137, NAPGR). Derart fragwürdige Pauschalurteile können aus Sicht der Fragesteller nicht Grundlage für eine verantwortungsbewusste Politik den deutschen EU-Partnern gegenüber sein und sollten schon gar nicht Widerhall in bildungspolitischen Initiativen finden, die mit Steuergeldern finanziert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Welche Schlüsse können aus der bisherigen Auswertung der Indikatoren, zu denen es Berichte und Evaluationen geben soll (NAPGR, S. 97), aus Sicht der Bundesregierung mit Blick auf die Wirksamkeit des NAPGR gezogen werden?

Falls es bisher keine Auswertung der Indikatoren gab, was waren die Gründe hierfür?

Falls es bisher keine Auswertung der Indikatoren gab, warum nicht?

2

Inwiefern gibt es bisher Berichte und Evaluationen, die die Wirksamkeit des NAPGR an öffentlichen Bildungseinrichtungen bewerten?

Falls ja, zu welchen Ergebnissen sind diese Evaluationen oder Berichte gekommen?

Falls nein, warum nicht?

3

Inwieweit hat der NAPGR aus dem Jahre 2017 mit Blick auf das Politikfeld Bildung weiterhin Gültigkeit?

Falls der NAPGR uneingeschränkt Gültigkeit hat, welche konkreten Ergebnisse konnten hier bisher erzielt werden?

Falls der NAPGR nur noch eingeschränkt Gültigkeit hat, bei welchen Vorgaben oder Strategien gab es Modifikationen oder Abweichungen von den ursprünglich verfolgten Zielen?

4

Wie genau definiert die Bundesregierung das „Syndrom Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ (GMF)?

5

Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung den Begriff „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ für einen sozialwissenschaftlich abgesicherten Begriff, der allgemeine Akzeptanz genießt?

6

Inwiefern kann sich die Bundesregierung im Hinblick auf das „Syndrom GMF“, das schon im Begriff („Syndrom“) mit „Krankheitserscheinungen“ assoziiert werden kann, auf empirische Studien stützen?

Falls ja, auf welche?

7

Inwieweit hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des NAPGR Studien herangezogen, die sich kritisch mit dem Begriff GMF und dessen Erklärungsmustern auseinandersetzen?

Falls ja, welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus diesen Studien gezogen?

Falls nein, warum hat sich die Bundesregierung nicht um die Heranziehung derartiger Studien bemüht?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwieweit das „Syndrom GMF“ als Erklärungsmodell für Menschenfeindlichkeit bisher für bildungspolitische Initiativen herangezogen wurde?

Falls ja, von welchen konkreten bildungspolitischen Initiativen in dieser Richtung hat die Bundesregierung Kenntnis?

9

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis alternativer sozialwissenschaftlicher Studien, die mit Blick auf angebliche „rassistische Einstellungen in allen Teilen der Gesellschaft“ (S. 8, NAPGR) zu grundsätzlich anderen Ergebnissen als in dem NAPGR gekommen sind?

Falls ja, welche Ergebnisse haben diese Studien erbracht?

Falls nein, warum hat sich die Bundesregierung nicht um die Heranziehung derartiger Studien bemüht?

10

Inwiefern hält die Bundesregierung daran fest, dass es einen Unterschied zwischen einer „ausländerkritischen“, durch die Meinungsfreiheit gedeckten Haltung (Bundestagsdrucksachen 12/3074 und 12/5295) und einer „ausländerfeindlichen Haltung“ im Sinne einer GMF gibt?

Falls ja, inwieweit hält die Bundesregierung an den in diesen Bundestagsdrucksachen angeführten Kriterien für eine „ausländerkritischen Haltung“ fest?

Falls nein, welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, von der Differenzierung zwischen den Begriffen „ausländerkritische“ und „ausländerfeindliche Haltung“ abzurücken?

11

Inwieweit spiegelt sich die Differenzierung zwischen einer „ausländerkritischen“, durch die Meinungsfreiheit gedeckten Haltung (Bundestagsdrucksachen 12/3074 und 12/5295) und einer „ausländerfeindlichen Haltung“ im Sinne einer GMF im Bildungsmaterial der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) wieder?

Falls ja, in welcher Form und in welchen Materialien der BpB ist dies der Fall?

Falls nein, warum wird im Bildungsmaterial der BpB auf diesen Unterschied nicht aufmerksam gemacht?

12

Inwieweit stimmt die Bundesregierung dem Befund zu, dass der Kritik an bestimmten Menschengruppen auch ein begründetes Urteil im Sinne der Ausführungen zur „ausländerkritischen Haltung“ (Bundestagsdrucksachen 12/3074 und 12/5295) zugrunde liegen kann, das aufgrund einer „rationalen Auseinandersetzung“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS/Linke Liste auf Bundestagsdrucksache 12/5467, S. 2) im Hinblick auf Erfahrungen mit Vertretern dieser Menschengruppen zustande gekommen ist und nicht auf einem latenten Rassismus, auf Fremdenfeindlichkeit oder anderen Elementen der GMF basiert?

Falls ja, inwieweit hat sich diese Zustimmung im NAPGR wo genau niedergeschlagen?

Falls nein, aus welchen Gründen stimmt die Bundesregierung dieser Einschätzung nicht zu?

Inwieweit hat sich die Bundesregierung in letzterem Fall zur Begründung ihrer Haltung um wissenschaftliche Studien bemüht?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund von Frage 10 die Vorgänge in Chemnitz im August 2018 vor dem Hintergrund der Auskunft in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS/Linke Liste auf Bundestagsdrucksache 12/5467 (S. 4), dass ein „Bedrohungsgefühl“ nicht mit „Hass“ verwechselt werden dürfe?

14

Falls die Bundesregierung den Ausführungen zur „ausländerkritischen Haltung“ (Bundestagsdrucksachen 12/3074 und 12/5295) zustimmt:

wann genau kann aus Sicht der Bundesregierung in diesem Zusammenhang dann von wirklichem Rassismus die Rede sein;

wann genau kann aus Sicht der Bundesregierung in diesem Zusammenhang dann von wirklichem Antisemitismus die Rede sein;

wann genau kann aus Sicht der Bundesregierung in diesem Zusammenhang dann von wirklichem Sexismus die Rede sein;

wann genau kann aus Sicht der Bundesregierung in diesem Zusammenhang dann von wirklicher Islamfeindlichkeit die Rede sein;

wann genau kann aus Sicht der Bundesregierung in diesem Zusammenhang dann von wirklicher Obdachlosen-, Langzeitarbeitslosen- und Behindertenabwertung die Rede sein;

wann genau kann aus Sicht der Bundesregierung in diesem Zusammenhang dann von wirklichem Rassismus die Rede sein?

15

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung darauf verzichtet, das GMF-Element „Beanspruchung von Etabliertenvorrechten“ (womit offenbar vor allem die Rechte autochthoner Deutscher gemeint sind), das eine Vorrangstellung von Alteingesessenen im Vergleich zu Neuankömmlingen, „gleich welcher Herkunft“, behauptet, in der NAPGR explizit zu thematisieren (www.uni-bielefeld.de/ikg/projekte/GMF/Gruppenbezogene_Menschenfeind lichkeit_Zusammenfassung.pdf, S. 124, Grafik)? Inwieweit kann aus dem Verzicht auf das GMF-Element „Beanspruchung von Etabliertenvorrechten“ im NAPGR abgeleitet werden, dass die Bundesregierung dieses Element nicht zu den Kriterien GMF zählt?

16

Inwieweit führt die Bundesregierung den NAPGR-Befund, dass sich „rassistische Einstellungen“ angeblich „in allen Teilen der Gesellschaft“ fänden und dort „auf Widerhall“ stießen, auch auf ihre Grenzöffnungspolitik im Jahre 2015 und die dadurch ausgelösten gesellschaftlichen Friktionen (z. B. in Form steigender Kriminalität durch Migranten) zurück?

Falls ja, mit welchem Ergebnis und ggf. Konsequenzen?

Falls nein, warum nicht?

17

Aus welchen Gründen wurde „Deutschfeindlichkeit“, wie er in Teilen des Linksextremismus vertreten wird, nicht unter die Elemente von GMF aufgenommen (www.spiegel.de/politik/deutschland/linksextremismus-wider-den- nationalen-taumel-a-423782.html)?

18

Inwieweit gibt es Planungen seitens der Bundesregierung, „Deutschfeindlichkeit“ künftig zu den Elementen von GMF zu zählen?

Falls ja, welchen Zeitrahmen hat die Bundesregierung hierfür vorgesehen?

Falls nein, warum nicht?

19

Von welchen Bildungsinitiativen im Hinblick auf Jugendliche, deren „kritisches Denken“ bzw. deren Medien- und interkulturelle Kompetenz durch Initiativen auf „europäischer sowie nationaler, regionaler und lokaler Ebene“ gestärkt werden sollen und die über das EU-Bildungsprogramm Erasmus+ beantragt werden können, hat die Bundesregierung Kenntnis (S. 21, NAPGR)?

Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter „kritischem Denken“?

Aufgrund welcher Erkenntnisse hegt die Bundesregierung die Meinung, dass „kritisches Denken“ bei Jugendlichen gestärkt werden müsse?

In welche Richtung genau soll das „kritische Denken“ bei Jugendlichen gestärkt werden?

20

Mit welchen Statistiken oder Untersuchungen belegt die Bundesregierung die Aussage, dass die „Zunahme der Gewalt und Bedrohung gegen Flüchtlinge und Engagierte“ zeige, wie „wichtig“ es sei, „die Stärkung der Demokratie und des friedlichen Zusammenlebens zu einem Schwerpunkt“ zu machen (S. 23, NAPGR)? Welche empirischen Daten dieser Statistiken oder Untersuchungen belegen aus Sicht der Bundesregierung die „Zunahme der Gewalt und Bedrohung gegen Flüchtlinge und Engagierte“?

21

Inwieweit führt die Bundesregierung die „Zunahme der Gewalt und Bedrohung gegen Flüchtlinge und Engagierte“ auch auf die gesellschaftlichen Friktionen im Zuge der Grenzöffnungspolitik im Jahre 2015 zurück?

Falls ja, welche Konsequenzen hat die Bundesregierung bisher aus dieser Einsicht gezogen?

Falls nein, warum sieht die Bundesregierung hier keinen Zusammenhang?

Welche Gruppen genau meint die Bundesregierung, wenn sie in diesem Zusammenhang von „Engagierten“ spricht (S. 23, NAPGR)?

22

Inwieweit liegen der Bundesregierung im Hinblick auf die Zunahme von Gewalt durch Flüchtlinge und Asylbewerber gegen die autochthone Bevölkerung über die Gewaltzunahme Statistiken vor?

Falls ja, welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den empirischen Daten dieser Statistiken bisher gezogen?

Falls nein, warum hat sich die Bundesregierung bisher nicht um Datenerhebungen über die Zunahme von Gewalt durch Flüchtlinge und Asylbewerber gegen die autochthone Bevölkerung bemüht?

Welche Gegenmaßnahmen gegen eine etwaige Zunahme von Gewalt durch Flüchtlinge und Asylbewerber gegen die autochthone Bevölkerung hat die Bundesregierung bisher ergriffen oder plant die Bundesregierung?

23

Wie bewertet die Bundesregierung im Zusammenhang mit Frage 19 eine etwaige Zunahme von Gewalt durch Flüchtlinge und Asylbewerber gegen die autochthone Bevölkerung?

Berlin, den 10. Oktober 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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