EU-Ausbildung von mutmaßlichen Straftätern bei der Küstenwache in Libyen
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Thomas Nord, Eva-Maria Schreiber, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Militärmission EUNAVFOR MED hat die Europäische Union seit Oktober 2017 mindestens 237 Angehörige der sogenannten libyschen Küstenwache ausgebildet. Allein die deutsche Beteiligung an der Mission hat bislang 224 Mio. Euro gekostet, als „Erfolg“ wurden 148 verdächtige Fluchthelfer festgestellt (Bundestagsdrucksache 19/4092, Antwort zu Frage 1).
Zum Mandat von EUNAVFOR MED gehört, das Verhalten der Ausgebildeten bei Einsätzen auf See zu bewerten und Defizite bei der Ausrüstung zu ermitteln. Um entsprechende Informationen hierüber zu erhalten werden Schiffe der sogenannten libyschen Küstenwache aus der Luft beobachtet. EUNAVFOR MED nutzt dafür Drohnen vom Typ „Predator“ des italienischen Militärs (Bundestagsdrucksache 19/489, Antwort zu Frage 15; Bundestagsdrucksache 19/888, Antwort zu Frage 15). Werden bei diesen Beobachtungen „Mängel festgestellt“, soll EUNAVFOR MED in einem „Beobachtungs- und Beratungsmechanismus“ Maßnahmen treffen, „um eine Wiederholung zu verhindern“. Der „Beobachtungs- und Beratungsmechanismus“ soll dafür Bilder von GoPro-Kameras auswerten, die der sogenannten libyschen Küstenwache von der Europäischen Kommission geschenkt wurden (Antwort von Vizepräsidentin Federica Mogherini auf die Schriftliche Frage der Europaabgeordneten Sabine Lösing vom 21. September 2018, E-002566/2018). Auch auf den größeren Patrouillenbooten sind Kameras installiert. „Mangels zuverlässiger Internetverbindung“ könnten diese Aufnahmen jedoch nicht an EUNAVFOR MED überspielt werden. „Qualität und Menge“ des Videomaterials reichen laut der Europäischen Kommission noch nicht aus, um festzustellen, „ob das Verfahren ein zuverlässiges Überwachungsinstrument ist“.
Über Sanktionsmöglichkeiten verfügt der „Beobachtungs- und Beratungsmechanismus“ nicht, was die Parlamentarische Versammlung des Europarates kürzlich in der Resolution 2215 (2018) moniert. Die Europäische Kommission bezeichnet das Verfahren auch nur als „Prozess der Erfahrungsauswertung“. Nur in einem bestimmten Fall wurden seitens der libyschen Behörden gegenüber einem Kapitän eines Patrouillenbootes Disziplinarmaßnahmen getroffen.
Die Anwärter für die Ausbildung in EUNAVFOR MED werden zuvor auf ihre Eignung und Zugehörigkeit zu extremistischen Gruppierungen geprüft („Libya keeps coast guards rejected by the EU“, www.euobserver.com vom 20. September 2018). Hieran sind unter anderem Europol und Interpol beteiligt. Eine unbekannte Zahl von Personen haben deshalb laut diesem Bericht keine Schengen-Visa für die Ausbildung in Malta, Italien oder Griechenland erhalten. Diese seien jedoch weiterhin für die sogenannte libysche Küstenwache tätig. Laut einem Sprecher der sogenannten libyschen Küstenwache liegen keine Hinweise vor, dass diese Personen „etwas falsch gemacht hätten“. Dem Bericht zufolge finden sich in der sogenannten libyschen Küstenwache außerdem immer noch Schleuser.
A. M., einer der Kommandeure der sogenannten libyschen Küstenwache, findet sich mittlerweile wegen Schmuggels und Menschenhandels auf der UN-Sanktionsliste (http://gleft.de/2tM). Ein Flüchtlingsgefängnis, das mit A. M. kooperiert, soll auch mit Benzinschmuggel assoziiert sein. Dessen ungeachtet hatte A. M. in Rom an einem Workshop der Internationalen Organisation für Migration (IOM) teilgenommen und dort Angehörige der italienischen Regierung getroffen (vgl. „Libya keeps coast guards rejected by the EU“, www.euobserver.com vom 20. September 2018).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Verbindungen der sogenannten libyschen Küstenwache sind der Bundesregierung zur organisierten Kriminalität bekannt?
Wie viele Angehörige der sogenannten libyschen Küstenwache wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Militärmission EUNAVFOR MED ausgebildet?
In welchen Einrichtungen welcher Mitgliedstaaten haben diese Lehrgänge nach Kenntnis der Bundesregierung stattgefunden?
Welche Kameraaufnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung im „Beobachtungs- und Beratungsmechanismus“ genutzt (etwa Drohnen des italienischen Militärs, GoPro-Kameras der Besatzung libyscher Patrouillenboote, auf den Schiffen fest installierte Kameras)?
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und in welchem Umfang die Aufnahmen von der sogenannten libyschen Küstenwache tatsächlich an EUNAVFOR MED übermittelt werden?
b) Inwiefern bewertet die Bundesregierung den „Beobachtungs- und Beratungsmechanismus“ als zuverlässiges Überwachungsinstrument für etwaige Verstöße der sogenannten libyschen Küstenwache?
In welchen Fällen hat der „Beobachtungs- und Beratungsmechanismus“ nach Kenntnis der Bundesregierung Disziplinarmaßnahmen getroffen?
Inwiefern wurden die betreffenden Personen nach Kenntnis der Bundesregierung daraufhin tatsächlich aus der sogenannten libyschen Küstenwache entfernt?
Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung überhaupt eine Judikative in Libyen, die eine straf- oder zivilrechtliche Verfolgung von Vergehen der betreffenden Personen sicherstellen könnte (siehe www.youtube.com/watch?v=Oz50wceWlro)?
Auf welchen Schiffen von EU-Missionen (etwa „Themis“ von Frontex oder EUNAVFOR MED des Auswärtigen Dienstes) fuhren oder fahren nach Kenntnis der Bundesregierung Angehörige der libyschen Küstenwache als Beobachter oder Verbindungsbeamte mit?
Wie vielen Anwärtern (und, sofern sich auch Frauen darunter befinden, Anwärterinnen) für die Ausbildung in EUNAVFOR MED wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach Überprüfung ihrer Eignung und Zugehörigkeit zu extremistischen Gruppierungen die Ausbildung verwehrt?
a) Welche Gründe sind der Bundesregierung für diese Ablehnung bekannt?
b) Auf welche Weise wurden die Personen zuvor überprüft, und welche Akteure wurden hierzu von EUNAVFOR MED eingebunden?
c) Wie viele Personen haben nach dieser Überprüfung ihre beantragten Schengen-Visa für die Ausbildung in Malta, Italien oder Griechenland nicht erhalten?
d) Inwiefern sind diese Personen weiterhin für die libysche Küstenwache tätig?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die italienische Operation „Mare Sicuro“ mit EUNAVFOR MED kooperiert?
Welche Länder nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung an der „informellen Mittelmeer-Kontaktgruppe“ teil („Pressemitteilung „EU-Innenministerinnen und -minister verstärken Kooperation mit Nordafrika“ des österreichischen Bundesministeriums für Inneres vom 14. September 2018)? Welche Treffen der Gruppe haben bereits wo stattgefunden, und welche weiteren sind geplant?
Auf welche Weise ist die Bundesregierung an der Vorbereitung der „Libyen-Konferenz“ im November 2018 in Rom beteiligt („Haftar, terza mossa contro l’Italia: boicotterà la Conferenza di Roma“, www.huffingtonpost.it vom 13. August 2018)?
a) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auch den im östlichen Teil Libyens herrschenden Khalifa Haftar einzuladen (bitte begründen)?
b) Sofern dieser bereits eingeladen wurde, was hat dieser zu seinem Kommen geantwortet?
c) Inwiefern wird auch der Ältestenrat libyscher Stämme zu der Konferenz eingeladen („Libyan tribal elders demand UN-backed govt disarm militias in capital“, www.newtimes.co.rw 17. September 2018)?
Welche Zusammenarbeitsformen oder Sachverhalte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung beim „EU-US Justice and Home Affairs Senior Officials Meeting“ am 25. und 26. September 2018 hinsichtlich der verstärkten Zusammenarbeit im Kampf gegen Migrantenschmuggel behandelt (Ratsdokument 11859/18) und welche Verabredungen wurden getroffen?
Aus welchem Grund hat die Bundespolizei die im Kommissionsdokument SWD(2018) 410 final unter „4.1. Implementation by the Member States“ genannten Funktionen nicht umgesetzt, und wann soll dieses nachgeholt werden (siehe Ratsdokument 12251/18)?
Welche Gründe sind der Bundesregierung dazu bekannt, dass die Bundespolizei bei der Umsetzung von EUROSUR mit 9 339 901 Euro im Vergleich zu den übrigen Mitgliedstaaten an zweiter Stelle der Ausgaben steht (s. Ratsdokument 12251/18)?
Worin bestanden die im Rahmen des deutschen Vorsitzes des European Coast Guard Functions Forum (ECGFF) durchgeführten vier Projekte bzw. Workshops „Cyber Attack Prevention in the Maritime Domain“, „Mobiles Trainingskonzept Boarding“, „Netzwerk Küstenwachzentren“ sowie „Gemischte internationale und funktionsübergreifende Besatzungen auf Küstenwachschiffen und -booten in internationalen Einsätzen“, und wer nahm daran jeweils teil (http://gleft.de/2u3)?
a) Welche bestehenden Missionen wurden im Rahmen der Veranstaltung „Gemischte internationale und funktionsübergreifende Besatzungen auf Küstenwachschiffen und -booten in internationalen Einsätzen“ betrachtet?
b) Wie hat die Bundespolizei die zukünftige Zusammenarbeit des ECGFF mit den drei EU-Agenturen mit Zuständigkeiten im Bereich der Küstenwache Frontex (Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache), der European Maritime Safety Agency (EMSA) und der European Fisheries Control Agency (EFCA) verbessert, bzw. welche Projekte wurden hierzu durchgeführt?
c) Welche Prioritäten sind der Bundesregierung für den neuen Vorsitz der italienischen Küstenwache und der Guardia di Finanza bekannt?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern über das System SMART („Service-oriented infrastructure for MARitime Traffic tracking“) des italienischen Militärs (http://gleft.de/2ut), an das nach Kenntnis der Fragesteller außer Libyen auch die NATO und die EU-Grenzagentur Frontex angeschlossen sind, Koordinaten oder andere Informationen zu Seenotrettungsfällen verteilt werden?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die sogenannte libysche Küstenwache nunmehr als erster Drittstaat am EU-Kommunikationssystem „Seepferdchen Mittelmeer“ teilnimmt (Kommissionsdokument SWD(2018) 410 final; „Libya is so far the only third country participating“)?
a) Wie ist es aus Sicht der Bundesregierung zu verstehen, dass Algerien im Gegensatz zu Libyen in einem Abkommen mit Spanien lediglich „auf bilateraler Ebene“ an „Seepferdchen Mittelmeer“ teilnimmt?
b) Welche libyschen und algerischen Lagezentren sind hierfür mit „Seepferdchen Mittelmeer“ verbunden?