Qualität und Selbstverständnis der Bundesregierung bezüglich parlamentarischer Kontrollinstrumente
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Ulla Ihnen, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die parlamentarischen Kontrollrechte stützen die Demokratie der Bundesrepublik Deutschland und dienen somit der Allgemeinheit. Diese Aufgabe wird vom Parlament wahrgenommen. Informationen sind ein wesentlicher Bestandteil und die Voraussetzung für eine wirksame parlamentarische Arbeit.
Die Bundesregierung ist in der Pflicht, auf Kontrollinstrumente entsprechend zu reagieren und in einem angemessenen Rahmen Informationen herauszugeben. Angemessene und ausführliche Antworten der Bundesregierung sind dabei Grundlage zur zweckmäßigen Nutzung parlamentarischer Kontrollfunktionen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Kleine und Große Anfragen wurden der Bundesregierung innerhalb der 18. Legislaturperiode gestellt? Wie viel Prozent dieser Kleinen bzw. Großen Anfragen gehen auf die Koalitionsfraktionen oder deren Mitglieder zurück?
Wie viele Schriftliche Fragen und Mündliche Fragen wurden der Bundesregierung innerhalb der 18. Legislaturperiode gestellt? Wie viel Prozent dieser Schriftlichen bzw. Mündlichen Fragen gehen auf die Koalitionsfraktionen oder deren Mitglieder zurück?
Wie viele dieser Anfragen bzw. Fragen (in Frage 1 und Frage 2) konnten von der Bundesregierung ganz oder teilweise nicht beantwortet werden
a) aus Gründen fehlender Informationen,
b) aus Gründen des Staatswohls bzw. Geheimhaltungsgründen,
c) auf Grund von fehlender Zuständigkeit,
d) auf Grund von unzulässigen Fragen bzw.
e) auf Grund von unverständlichen und nicht sinnvoll auslegbaren Fragen?
Wie viele Kleine und Große Anfragen wurden der Bundesregierung innerhalb der 19. Legislaturperiode bisher gestellt? Wie viel Prozent dieser Kleinen bzw. Großen Anfragen gehen auf die Koalitionsfraktionen oder deren Mitglieder zurück?
Wie viele Schriftliche Fragen und Mündliche Fragen wurden der Bundesregierung innerhalb der 19. Legislaturperiode bisher gestellt? Wie viel Prozent dieser Schriftlichen bzw. Mündlichen Fragen gehen auf die Koalitionsfraktionen oder deren Mitglieder zurück?
Wie viele dieser Anfragen bzw. Fragen (in Frage 4 und Frage 5) konnten von der Bundesregierung ganz oder teilweise nicht beantwortet werden
a) aus Gründen fehlender Informationen,
b) aus Gründen des Staatswohls bzw. Geheimhaltungsgründen,
c) auf Grund von fehlender Zuständigkeit,
d) auf Grund von unzulässigen Fragen bzw.
e) auf Grund von unverständlichen und nicht sinnvoll auslegbaren Fragen?
Wie definiert die Bundesregierung das Staatswohl als Grenze der parlamentarischen Auskunftsrechte?
Wie viele Antworten der Bundesregierung unterlagen einer Geheimhaltungsstufe innerhalb der 18. Legislaturperiode?
a) Wie viele wurden als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft?
b) Wie viele wurden als „VS-Vertraulich“ eingestuft?
c) Wie viele wurden als „Geheim“ eingestuft?
d) Wie viele wurden als „Streng Geheim“ eingestuft?
Wie viele Antworten der Bundesregierung unterlagen einer Geheimhaltungsstufe innerhalb der 19. Legislaturperiode?
a) Wie viele wurden als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft?
b) Wie viele wurden als „VS-Vertraulich“ eingestuft?
c) Wie viele wurden als „Geheim“ eingestuft?
d) Wie viele wurden als „Streng Geheim“ eingestuft?
Wie viel Zeit wendet die Bundesregierung für die Beantwortung von Fragen, die auf Grundlage des parlamentarischen Fragerechts gestellt werden, pro Jahr auf (bitte nach Schriftlichen Einzelfragen, Kleinen Anfragen und Großen Anfragen sowie Bundesministerien aufschlüsseln)?
Wie viele Mitarbeiter (vollzeitäquivalente Stellen) welcher Tarifgruppe sind mit der Beantwortung von Fragen, die auf Grundlage des parlamentarischen Fragerechts gestellt werden, betraut (bitte nach Schriftlichen Einzelfragen, Kleinen Anfragen und Großen Anfragen und Bundesministerien aufschlüsseln)?
In welcher Handlungspflicht sieht sich die Bundesregierung, wenn einem Kontrollrecht des Parlaments nicht angemessen nachgekommen wurde und dies wie dies im Falle der Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Deutschen Bahn und zur Finanzmarktaufsicht durch das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 2 BvE 2/11) festgestellt wurde?
Welche weiteren Möglichkeiten hält die Bundesregierung für sinnvoll, um die Transparenz ihrer Arbeit bzw. der ihrer Bundesministerien gegenüber dem Parlament und gegenüber der Bevölkerung zu fördern?
Hält die Bundesregierung es für förderlich, dem Bürger außerhalb seiner parlamentarischen Vertretung ein Fragerecht zukommen zu lassen?