Neues NATO-Hauptquartier in Ulm – Fragen zur Stadtentwicklung
der Abgeordneten Tobias Pflüger, Heike Hänsel, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In Ulm soll ein neues NATO-Hauptquartier (Joint Support and Enabling Command, kurz: JSEC) entstehen. Dieses wäre für die schnelle Verlegung von Truppen und Kriegsgerät an die NATO-Ostflanke und deren Schutz zuständig.
Der Aufbau des JSEC könnte Auswirkungen auf die Stadtentwicklung in Ulm haben. Die angespannte Wohnraumsituation in Ulm wird durch die Verzögerung der Rückgabe des bislang militärisch genutzten Areals Bleidorn-Kaserne/ Westerlinger Straße weiter verschärft, da die Stadt Ulm das Areal eigentlich in diesem Jahr kaufen wollte, um dort Wohnungen zu bauen. Ursprünglich war eine Rückgabe der Liegenschaft an die Stadt Ulm für 2018 geplant.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Was ist der Bundesregierung dazu bekannt, wann genau die für das Jahr 2018 geplante Übergabe des Areals Bleidorn-Kaserne/Westerlinger Straße an die Stadt Ulm vollzogen wird, und wie ist hierzu der Stand der Planungen?
Wird das gesamte Areal Bleidorn-Kaserne/Westerlinger Straße nach Kenntnis der Bundesregierung der Stadt übergeben?
Wenn nein, für welche Teile ist eine Übergabe zu welchem Zeitpunkt geplant (bitte aufschlüsseln)?
Falls die Bundesregierung die Rückgabe des Areals Bleidorn-Kaserne/ Westerlinger Straße an die Stadt Ulm nicht für das Jahr 2018 plant, wie begründet die Bundesregierung das Abrücken von ihrem Plan, die Liegenschaft im Jahr 2018 der Stadt Ulm zurückzugeben?
Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung mit dem Militärgelände Bleidorn- Kaserne/Westerlinger Straße in den kommenden Jahren?
Inwiefern kommt nach Ansicht der Bundesregierung eine weitere militärische Nutzung infrage?
Inwiefern kommt nach Ansicht der Bundesregierung eine Nutzung durch die städtische Wohnungsgesellschaft UWS infrage, und inwiefern ist in diesem Fall eine Unterbringung von Soldatinnen und Soldaten geplant?
Inwiefern kommt nach Ansicht der Bundesregierung eine rein zivile Nutzung für das Gelände infrage?
Wie lautet die Einschätzung sachkundiger Beamter zum momentanen Stand der Planungen bezüglich der zukünftigen Nutzung des Areals Bleidorn-Kaserne/Westerlinger Straße?
Welche militärische oder zivile Infrastruktur und Flächen von welcher Größe werden nach Kenntnis der Bundesregierung für das JSEC benötigt?
Welche Flächen sollen künftig im Zusammenhang mit dem JSEC militärisch oder für die Unterbringung von Soldatinnen und Soldaten genutzt werden (bitte nach Ort, bisheriger Nutzung und zukünftiger Nutzung aufschlüsseln), und welche Flächen stellen hierfür momentan eine Option dar?
Inwiefern ist es geplant, momentan im Besitz der Stadt Ulm befindliche Flächen künftig im Zusammenhang mit dem JSEC zu nutzen?
Inwiefern ist es geplant, momentan landwirtschaftlich genutzte Flächen oder momentan bewaldete Flächen für das JSEC zu nutzen?
Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass im Zusammenhang mit dem Aufbau des JSEC
Bäume gefällt werden,
geschützte Tierarten beeinträchtigt werden bzw.
schutzwürdige Biotope zerstört werden?
Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass es im Zusammenhang mit dem Aufbau des JSEC zu Enteignungen kommt?
Wie lautet die Einschätzung
sachkundiger Beamter und
der Bundesregierung
dazu, welche Umweltschäden der Aufbau des JSEC verursachen könnte?
Welche Flächen in Ulm befinden sich momentan im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben oder des Bundes, und welchem Zweck dienen diese Flächen bzw. welchem Zweck sollen diese zukünftig dienen (bitte aufschlüsseln)?
Inwiefern sollen der Stadt Ulm im Zusammenhang mit dem JSEC vom Bund Mittel zur Verfügung gestellt werden?