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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Wiederaufbauhilfe für die Ukraine

Kreditvergabe durch die KfW seit 8/2014, Absicherung der Kredite durch Garantierahmen, Kreditverwendung, Zweckentfremdung von Mitteln, Projektauswahl, Verbesserung der sozialen Situation der Bevölkerung, Analyse von Reformgesetzen (Reduktion der Energiesubvention, Vereinfachung des Steuerrechts, Korruptionsbekämpfung)<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

29.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/521123.10.2018

Wiederaufbauhilfe für die Ukraine

der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Andrej Hunko, Helin Evrim Sommer, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Zaklin Nastic und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Spätsommer 2014 sagte die Bundesregierung der ukrainischen Regierung unter dem seinerzeitigen Ministerpräsidenten Arsenij Jazenjuk Wiederaufbauhilfen in Höhe von einer halben Milliarde Euro zu. Nach Auskunft der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. wurde diese Wiederaufbauhilfe in Form eines Garantierahmens von 500 Mio. Euro geleistet, in dessen Umfang die Bundesrepublik Deutschland Kredite, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau der Ukraine gewährte, mit einer Bürgschaft absicherte (Bundestagsdrucksache 18/5047). Eigene Sicherheiten musste die Ukraine soweit ersichtlich nicht beibringen. Die finanzielle Unterstützung wurde seitens der Bundesregierung mit in der Ukraine beschlossenen „Reformgesetzen u. a. zur Reduktion der Energiesubventionen, der Vereinfachung des Steuerrechts und der Korruptionsbekämpfung“ begründet.

Konkrete Angaben zu den verbürgten Krediten machte die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestagsdrucksache 18/5047) von April 2015 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. nicht, unter Verweis darauf, die Kreditverhandlungen mit der Ukraine seien noch nicht abgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass inzwischen qualifizierte Angaben zum Status der Bürgschaft, zur Kreditvergabe sowie den damit finanzierten Projekten möglich sind.

Die Ukraine gilt als eines der korruptesten Länder Europas, und die Korruptionsvorwürfe richten sich u. a. gegen Präsident Petro Poroschenko selbst und Regierungsmitglieder sowie diesem Kreis politisch oder persönlich nahestehende Personen: Der ukrainische Verteidigungssektor, der unmittelbar in den Verantwortungsbereich von Präsident und Oberbefehlshaber Petro Poroschenko fällt, gilt als von Korruption durchsetzt; die Rüstungswirtschaft wird als „neues Klondike“ bezeichnet. Präsident Poroschenko verhinderte, dass ein von der Parlamentsmehrheit beschlossenes Transparenz-Gesetz auf den Rüstungssektor angewendet werden kann. Auch der Chef der ukrainischen Steuerbehörde, der Infrastrukturminister, Führungskräfte der Migrationsbehörde sowie der Sohn des Innenministers stehen unter Korruptionsverdacht. Und sogar gegen den amtierenden ukrainischen Generalstaatsanwalt, einen ehemaligen Abgeordneten von Poroschenkos Partei, werden Korruptionsvorwürfe erhoben (vgl. https://kurzlink.de/Telepolis_05-12-17; https://kurzlink.de/DLF_24-11-17; https://kurzlink.de/FAZ_02-11-17).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

In welcher Gesamthöhe wurden seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau seit August 2014 Kredite an die Ukraine vergeben, die mit Bürgschaften der Bundesrepublik Deutschland abgesichert wurden?

2

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung neben den durch den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Garantierahmen abgesicherten Krediten auch noch weitere Kredite an die Ukraine vergeben (bitte Angaben zur Höhe, Absicherung und Zweckbestimmung machen)?

3

In welchem Umfang wurde der Garantierahmen von 500 Mio. Euro durch damit abgesicherte Kredite ausgeschöpft?

4

Wie viele durch den Garantierahmen abgesicherte Kredite wurden vergeben?

5

Wie viele durch den Garantierahmen abgesicherte Kredite hatten ein Volumen von

a) weniger als 1 Mio. Euro,

b) zwischen 1 und 10 Mio. Euro,

c) zwischen 10 und 100 Mio. Euro bzw.

d) mehr als 100 Mio. Euro?

6

Welche Laufzeiten und Zahlungsfristen hatten bzw. haben diese Kredite?

7

Wie viele dieser durch den Garantierahmen abgesicherten Kredite wurden zwischenzeitlich abbezahlt bzw. auf andere Art und Weise abgelöst, und in welcher Höhe (bitte in absoluten Zahlen, Euro angeben) wurden entsprechend Schulden abgetragen und Kredite getilgt?

8

Wie viele dieser durch den Garantierahmen abgesicherten Kredite wurden trotz Fälligkeit bzw. nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit nicht oder nur teilweise abbezahlt, und in welcher Höhe (bitte in absoluten Zahlen, Euro angeben) gab es Kreditausfälle?

9

Wie viele Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit durch den 500-Mio.-Euro Garantierahmen abgesicherten Krediten finanziert, und darunter

a) wie viele vollständig und

b) wie viele anteilig (bitte den prozentualen Anteil der Beteiligung an der Gesamtfinanzierung des jeweiligen Projektes angeben)?

10

Wofür sollen bzw. sollten die durch den Garantierahmen abgesicherten Kredite nach Kenntnis der Bundesregierung konkret eingesetzt werden (bitte für alle Projekte, die mit mindestens 1 Mio. Euro finanziert bzw. mitfinanziert werden bzw. wurden, qualifiziert aufschlüsseln, die Projekte inhaltlich sowie deren Zielsetzung umreißen und Zeitrahmen angeben)?

11

Welche Regelungen enthielt bzw. enthält die von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. von April 2015 in Bezug genommene „Absichtserklärung“ (Bundestagsdrucksache 18/5047, Antwort zu den Fragen 4 bis 10), und welche Auswahlkriterien und Verfahrensvorgaben wurden darin festgelegt bzgl. der Auswahl der Projekte, die mit zu verbürgenden Krediten finanziert werden sollten?

12

Inwiefern ist bzw. war die Bundesregierung bzw. sind bzw. waren nachgeordnete Behörden durch welche organisatorischen Maßnahmen und mit welchen konkreten Befugnissen in die Projektauswahl eingebunden?

13

Welche Vereinbarungen wurden für den Fall einer nicht den vereinbarten Zwecken entsprechenden Verwendung der Mittel seitens ukrainischer Stellen bzw. Empfänger getroffen?

14

Welche Vorkehrungen wurden getroffen, um eine Zweckentfremdung zu verhindern?

15

Was hat die Bundesregierung unternommen, um sicherzustellen, dass es durch Gewährung der mit dem Garantierahmen abgesicherten Kredite zu einer Verbesserung der sozialen Situation der ukrainischen Bevölkerung kommt, und welche konkreten Maßnahmen wurden bzw. werden diesbezüglich ergriffen?

16

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, ob und ggf. wie sowie von welcher Stelle bzw. Organisation die zur Begründung der Wiederaufbauhilfe in Bezug genommenen, in der Ukraine beschlossenen Reformgesetze und deren Auswirkungen evaluiert wurden?

17

Haben die Bundesregierung selbst oder nachgeordnete Behörden bzw. Stellen diese Reformgesetze sowie ihre Auswirkungen analysiert und evaluiert?

18

Welche Erkenntnisse ergaben sich aus von der Bundesregierung veranlassten oder ihr bekannten Analysen bzw. Evaluationen dieser Reformgesetze und ihrer Auswirkungen?

19

Über welche dieser Reformgesetze verfügt die Bundesregierung über nähere Erkenntnisse?

20

Haben diese Reformgesetze und deren Umsetzung sich nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung als erfolgreich erwiesen (bitte angeben, auf welche dieser Reformgesetze die Bundesregierung sich konkret bezieht, und begründen)?

21

Auf welche Art und in welchem Ausmaß haben diese Reformgesetze nach Kenntnis der Bundesregierung ihren jeweiligen Zweck erfüllt bzw. erreicht?

22

Durch welche konkreten Maßnahmen wurden diese Reformgesetze nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils umgesetzt?

23

Welche Auswirkungen für die Bevölkerung und den Staatshaushalt hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Reformgesetzgebung zur Reduktion der Energiesubventionierung?

24

Welche Auswirkungen für die Höhe und Struktur der Steuerreinnahmen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Reformgesetzgebung zur Vereinfachung des Steuerrechts?

25

Welche personellen und fiskalischen Konsequenzen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Reformgesetzgebung zur Korruptionsbekämpfung?

26

Wie viele Korruptionsfälle mit welcher Schadenshöhe konnten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgeklärt, wie viele verhindert werden?

27

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Korruptionsvorwürfe gegen ukrainische Regierungsmitglieder oder diesen politisch oder persönlich nahestehende Personen wie Verantwortliche des Rüstungssektors, den Chef der ukrainischen Steuerbehörde, den Infrastrukturminister, Führungskräfte der Migrationsbehörde, den Sohn des Innenministers und den amtierenden Generalstaatsanwalt (https://kurzlink.de/Telepolis_05-12-17; https://kurzlink.de/DLF_24-11-17; https://kurzlink.de/FAZ_02-11-17)?

28

Inwieweit hat die Bundesregierung ihre Einschätzung der ukrainischen Reformgesetzgebung geändert, u. a. angesichts der breit gefächerten Korruptionsvorwürfe, die auch gegen ukrainische Amtsträger erhoben werden?

29

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem nach Einschätzung der Fragesteller offensichtlichen Scheitern der Reformgesetze bezüglich der Wiederaufbauhilfen, deren Gewährung mit diesen Reformgesetzen begründet wurde?

Berlin, den 12. Oktober 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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