Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis bis Herbst 2018
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich seit Jahren im höheren dreistelligen Bereich. Von November 2012 bis September 2017 stieg die Zahl von 266 auf 501 an. Bei der Erfassung im März 2018 gab es erstmals seit Beginn der Statistik einen leichten Rückgang um 10 Prozent, der im Wesentlichen auch dem Rückgang bei der Entwicklung bei den Meldungen zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) rechts entspricht (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12706, 19/144 und 19/2644 sowie www.bmi.bund.de/SharedDocs/ downloads/DE/veroeffentlichungen/2018/pmk-2017.pdf?__blob=publicationFile& v=4).
Zwar werden nicht alle flüchtigen Nazis wegen eines politisch motivierten Deliktes gesucht, aber auch diese Zahl steigt an: Von 44 im Jahr 2012 auf 108 im September 2017 und genau so viele im März 2018. Auch die Zahl der wegen Gewaltdelikten Gesuchten hat sich nahezu verdoppelt.
Ein großer Teil der gesuchten Personen wird zwar innerhalb kurzer Zeit entweder gefasst oder die Haftgründe entfallen, ein gewisser Anteil entzieht sich allerdings längere Zeit der Festnahme. So wurde von den insgesamt 457 im März 2018 gesuchten Neonazis rund ein Viertel bereits seit 2016 oder früher gesucht (Bundestagsdrucksache 19/2644). Dies wirft aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Frage auf, inwiefern diese gezielt untergetaucht sind. Aus den bisherigen Antworten der Bundesregierung geht aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht hervor, dass diese Frage bislang gründlich untersucht wird. Die Bundesregierung teilte hierzu lediglich mit, dass Personen nach ihrer Ergreifung nicht mehr in Sitzungen der AG Personenpotentiale im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (Rechtsextremismus; GETZ-R) thematisiert würden (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/2644). Dies ist aus Sicht der Fragstellerinnen und Fragesteller zu hinterfragen. Aus den vorliegenden Zahlen ist auch nicht zu erkennen, dass die Naziszene einem höheren Fahndungsdruck ausgesetzt ist.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller bitten darum, die Antwort auf die Kleine Anfrage nach Auswertung der dafür notwendigen Zahlenwerte zu übermitteln und sind insoweit mit einer allfälligen Verlängerung der Antwortfrist einverstanden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Gegen wie viele Neonazis lagen nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der letzten Erfassung (bitte Datum angeben) wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor?
Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige) bewertet (bitte auch jeweils die Zahl der Personen angeben)?
In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils ausgestellt worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)?
Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, wurden seit 1. März 2018 einer besonderen Betrachtung im GETZ unterzogen, und wie viele nicht?
Welches Ergebnis erbrachten die von der AG Personenpotenziale angestellten Erörterungen, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern?
In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis gespeichert (bitte auch die hierbei gespeicherten personenbezogenen Hinweise angeben)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass zum März 2018 nur ein einziger der insgesamt 80 wegen einer Gewalttat gesuchten Neonazis in der Gewalttäterdatei rechts gespeichert war (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2644, Antwort zu Frage 6a)?
Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik?