Erkenntnisse der Generalbundesanwaltschaft und der Sicherheitsbehörden des Bundes zu rechtsextremen Straf- und Gewalttaten in Chemnitz
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zwischen dem 26. August und 1. September 2018 kam es in Chemnitz zu Aufmärschen mit Beteiligung mehrerer tausend Rechtsextremisten, Neonazis und Hooligans. Der Sprecher der Polizeidirektion Chemnitz räumte ein, die Mobilisierung am 27. August 2018 unterschätzt zu haben, obwohl das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) davor warnte und das Innenministerium des Landes Niedersachsen polizeiliche Unterstützung angeboten hatte (vgl. www.mdr.de/sachsen/chemnitz/chemnitz-stollberg/ticker-sachsen-dienstag-chemnitz-demo-100.html, www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/1510389/chemnitz-sachsen-lehnte-polizeihilfe-aus-niedersachsen-ab).
Laut Medienberichterstattung wurden in Chemnitz zahlreiche rechtsextreme Straf- und Gewalttaten begangen. Filmaufnahmen sowie Aussagen von Geschädigten und Zeuginnen bzw. Zeugen dokumentieren aus Sicht der Fragesteller für den Sonntag, 26. August 2018 Angriffe auf die Polizei und mindestens eine „Hetzjagd“ auf Migranten und Migrantinnen. In einem Video ist zu hören, wie ein Polizist eine protestierende Migrantin auffordert, sich zu entfernen, da er ihre „Sicherheit nicht gewährleisten“ könne, „wenn der Mob Sie angreift“ (vgl. www.spiegel.de/video/chemnitz-videos-zeigen-aufmarsch-von-rechtsextremen-video-99020254.html, www.zdf.de/politik/frontal-21/pressemitteilung-hetzjagdvideo-chemnitz-100.html, www.spiegel.de/video/chemnitz-rola-saleh-stellte-sich-gegen-den-mob-video-99020602.html). Die Vorfälle ereigneten sich im Rahmen eines Aufmarsches, zu dem die rechtsextremen Ultra- und Hooligangruppierungen „Kaotic Chemnitz“ und „New Society“ aufgerufen hatten (vgl. www.der-rechte-rand.de/archive/3620/chemnitz-experimentierfeld-aufstand, www.antifainfoblatt.de/artikel/rassistische-mobilisierungen-chemnitz-eine-einordnung).
Am Montag, 27. August 2018 wurden laut veröffentlichtem Bild- und Videomaterial sowie eines Polizeiberichts mehrfach der Hitlergruß gezeigt, volksverhetzende Parolen gerufen sowie Gegendemonstrantinnen bzw. Gegendemonstranten und Journalistinnen bzw. Journalisten bedroht und körperlich attackiert. Außerdem griffen vermummte Rechtsextremisten ein jüdisches Restaurant an, suchten nach Migrantinnen bzw. Migranten und brachen in ein Haus ein. Es gab zahlreiche Verletzte (vgl. www.zdf.de/politik/frontal-21/pressemitteilung-interner-polizeibericht-chemnitz-100.html). Mehrere dieser Straf- und Gewalttaten wurden aus einer Demonstration der Partei „Pro Chemnitz“ heraus begangen, die M. K. initiiert hatte. Er wird vom sächsischen LfV als langjähriger Rechtsextremist eingestuft und hat Kontakte zu ehemaligen Mitgliedern der gewalttätigen und 2014 verbotenen Neonazigruppierung „Nationale Sozialisten Chemnitz“ (vgl. www.ardmediathek.de/tv/REPORT-MAINZ/Der-Organisator-der-Demosvon-Chemnitz-u/Das-Erste/Video?bcastId=310120&documentId=56369248).
Am Abend des 30. August 2018 sollen unbekannte Täter Migrantinnen und Migranten verfolgt haben. Wenige Stunden zuvor fand in der Stadt eine Pro-Chemnitz-Kundgebung statt, zu der erneut Rechtsextreme kamen. Eine Person sei auf der Veranstaltung von der Polizei identifiziert und festgenommen worden, da er drei Tage zuvor den Hitlergruß gezeigt habe (vgl. https://twitter.com/JFDA_eV/status/1035499175662813185, www.spiegel.de/video/chemnitz-buergerdialog-und-proteste-gegen-michael-kretschmer-video-99020393.html, https://twitter.com/nico_schmidt/status/1035468185288564736, https://twitter.com/konstantkarma/status/1035246668722184192).
Am Samstag, den 1. September 2018 mobilisierten mehrere Landesverbände der AfD sowie Pegida zu einer Demonstration, an der erneut Rechtsextremisten und Anhänger von Pro Chemnitz teilnahmen und aus der heraus insbesondere Hooligans Journalistinnen und Journalisten attackierten und bedrohten (vgl. www.ardmediathek.de/tv/Monitor/Schulterschluss-mit-Rechtsextremen-die-/Das-Erste/Video?bcastId=438224&documentId=55823836). Die Demonstranten skandierten u. a. die bei Neonazis verbreitete Parole „Frei, sozial und national“, ein Teilnehmer rief zur Polizei, die eine Blockade von Gegendemonstranten räumte: „Schlagt sie nieder. Knüppelt sie nieder. Macht sie tot“ (vgl. www.spiegel.de/video/spiegel-tv-ueber-die-hintermaenner-der-chemnitz-krawalle-video-99020466.html). Am Ende der Veranstaltung wurde eine Polizeiabsperrung durchbrochen. Außerdem griffen Neonazis Gegendemonstranten an, die auf dem Rückweg zu ihrem Bus waren. Am Abend wurden zwei Geflüchtete von mehreren Vermummten gejagt, geschlagen und getreten. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung (vgl. www.fr.de/politik/rechtsextremismus/chemnitzkein-rechter-mob-in-chemnitz-a-1577984, www.morgenpost.de/politik/article215231563/Vermummte-jagen-in-Chemnitz-Fluechtling-und-pruegeln-ihn.html, https://twitter.com/ExifRecherche/status/1036352843257667584).
Die Generalbundesanwaltschaft (GBA) hatte aufgrund der Vorfälle Anfang September in Chemnitz Vorermittlung wegen des Anfangsverdachts länderübergreifend organisierter Ausschreitungen aufgenommen. Am 1. Oktober 2018 erließ der Generalbundesanwalt Haftbefehl gegen insgesamt sieben Rechtsextremisten wegen des Vorwurfs der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung namens „Revolution Chemnitz“ (RC). Mitglieder dieser Gruppierung sollen am 14. September 2018 an einem Überfall auf Migrantinnen und Migranten beteiligt gewesen sein, hätten eine weitere Gewalttat für den 3. Oktober 2018 geplant und versucht, sich halbautomatische Waffen zu beschaffen (vgl. www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=20&newsid=798). In diesem Zusammenhang stellen sich auch Fragen nach Erkenntnissen z. B. des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 90 der Abgeordneten Martina Renner vom 11. September 2018, Bundestagsdrucksache 19/4421, S. 70; www.taz.de/!5534939/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Fälle politisch motivierter Kriminalität (PMK)-rechts hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 26. August 2018 in Chemnitz gegeben (bitte unter der jeweiligen Nennung von Datum, Tatvorwurf, Anzahl der Täter und Geschädigten auflisten)?
Welche extrem rechten Gruppierungen bzw. Anhänger solcher haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu folgenden Veranstaltungen mobilisiert und/oder an diesen teilgenommen:
a) (spontane) Kundgebung bzw. Demonstration 26. August 2018, aufgerufen u. a. von „Kaotic Chemnitz“
b) Kundgebung bzw. Demonstration 27. August 2018, aufgerufen u. a. von „Pro Chemnitz“
c) Kundgebung 30. August 2018, aufgerufen u. a. von „Pro Chemnitz“
d) Kundgebung 1. September 2018, aufgerufen u. a. von „Pro Chemnitz“
e) Demonstration 1. September 2018, aufgerufen u. a. von AfD und „Pegida“?
Welche Anhaltspunkte liegen nach Kenntnis der Bundesregierung der GBA vor, dass in Chemnitz zwischen dem 28. August 2018 und dem 1. September 2018 „überörtlich organisierte Gruppen rechter Gewalttäter […] erhebliche Straftaten begangen haben oder sich zu deren Begehung zusammengeschlossen haben könnten“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 90 vom 11. September 2018, Bundestagsdrucksache 19/4421, S. 70)?
Welchen Stand haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorermittlungen der GBA bzgl. einer möglichen Übernahme der Strafverfolgung im Zusammenhang mit den extrem rechten Ausschreitungen am 27. August 2018 in Chemnitz?
Stehen die Ermittlungen der GBA gegen die Gruppierung RC auch in Zusammenhang mit Vorermittlungen zu den Vorfällen in Chemnitz zwischen dem 26. August und dem 1. September 2018, und wenn ja, in welchem?
Werden den mutmaßlichen Mitgliedern von RC auch Straft- und Gewalttaten bei Vorfällen in Chemnitz zwischen dem 26. August und dem 1. September 2018 zur Last gelegt, und wenn ja, welche?
Hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) bisher mit Ereignissen in Chemnitz seit dem 26. August 2018 befasst?
a) Wenn ja, wie oft, und zu welchen Zeitpunkten?
b) Falls sich das GETZ-R bisher nicht mit den Ereignissen in Chemnitz befasst hat, aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung?
Waren die Vorgänge in Chemnitz auch Gegenstand der Präsidentenrunde der Nachrichtendienste im Bundeskanzleramt, und was hat das BfV dort vorgetragen?
Hat das BfV nach Kenntnis der Bundesregierung die GBA seit dem 26. August über extrem rechte Vorfälle (Mobilisierung, begangene bzw. geplante Straf- und Gewalttaten) in Chemnitz informiert?
a) Wenn ja, wann, und wie oft wurde die GBA durch das BfV über welche Sachverhalte bzw. Veranstaltungen (siehe u. a. die Fragen 2a bis 2e) informiert?
b) Wenn nein, warum unterblieb eine solche Inkenntnissetzung?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Sicherheitsbehörden des Bundes durch sächsische Sicherheitsbehörden zwischen dem 28. August 2018 und 1. September 2018 um Informationen über die Mobilisierung von (gewalttätigen) Rechtsextremisten nach Chemnitz bzw. über deren geplante Anreise und/oder Teilnahme an dortigen Veranstaltungen informiert? Wenn ja, wann, und wie oft, und zu welchen Sachverhalten bzw. Veranstaltungen (siehe u. a. die Fragen 2a bis 2e) wurden welche Sicherheitsbehörden des Bundes angefragt?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Sicherheitsbehörden des Bundes die Sicherheitsbehörden des Landes Sachsen zwischen dem 26. August 2018 und dem 1. September 2018 über die Mobilisierung von (gewalttätigen) Rechtsextremisten nach Chemnitz bzw. über deren geplante Anreise und/ oder Teilnahme an dortigen Veranstaltungen informiert?
a) Wenn ja, wann, und wie oft wurden die sächsischen Sicherheitsbehörden von welchen Sicherheitsbehörden des Bundes über welche Sachverhalte bzw. Veranstaltungen (siehe die Fragen 2a bis 2e) informiert?
b) Wenn nein, warum unterblieb eine solche Inkenntnissetzung?
Gab es im Nachgang einen konkreten Ermittlungsauftrag zu den Ereignissen in Chemnitz, und wenn ja, an welche Abteilung im BfV erging ein solcher Auftrag, und was war die konkrete Fragestellung?