Blockchain und Distributed-Ledger-Technologien – Potenziale und Anwendungsfelder
der Abgeordneten Dieter Janecek, Dr. Danyal Bayaz, Dr. Konstantin von Notz, Ingrid Nestle, Dr. Franziska Brantner, Anja Hajduk, Kerstin Andreae, Katharina Dröge, Dr. Gerhard Schick, Stefan Schmidt, Canan Bayram, Dr. Anna Christmann, Katja Dörner, Kai Gehring, Erhard Grundl, Tabea Rößner, Margit Stumpp und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Distributed-Ledger-Technologien wird ein großes disruptives Potenzial zugeschrieben, da sie es relativ einfach ermöglichen, ohne Intermediäre und die Aufsicht und Haftung einer dritten Instanz Vertrauen zwischen unbekannten Parteien herzustellen und auf dieser Basis Transaktionen durchzuführen. Bei „Blockchain“- oder „Distributed-Ledger“-Technologien handelt es sich um spezifische Arten digitaler Buchführungssysteme, die sich vor allem durch ihren dezentralen Charakter und die lückenlose Speicherung ihrer verschiedenen Zustände auszeichnen. Dadurch, dass jede Veränderung – und damit das Wissen darüber, wo sich gerade welche Einheiten des jeweiligen Buchführungssystems befinden – genau erfasst und für alle einsehbar auf vielen Rechnern gleichzeitig gespeichert wird, gelten Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien nicht nur als besonders transparent, sondern zudem als gar nicht oder höchstens mit unverhältnismäßigem Aufwand manipulierbar. Durch mathematische und kryptographische Verfahren wird zudem sichergestellt, dass es bisher unmöglich ist, einen einzelnen Datenblock zu löschen oder seine Inhalte zu verändern, ohne die Informationen aller darauffolgenden Blöcke nicht ebenfalls zu zerstören. Werden einzelne Datenblöcke wie eben beschrieben zu einer Kette verknüpft, spricht man von einer Blockchain, während der Überbegriff der Distributed-Ledger-Technologien (DLT) alle Arten dezentraler Transaktionsdatenbanken subsumiert, in denen auch andere Anordnungen der Transaktionsinformationen möglich sind.
Das bekannteste Beispiel einer Distributed-Ledger-Technologie ist derzeit Bitcoin, eine Kryptowährung, deren Transaktionen auf der gleichnamigen Blockchain festgehalten werden, die sich als Zahlungsmittel einsetzen lässt und zuletzt insbesondere als Spekulationsobjekt in der öffentlichen Wahrnehmung stand. Auch der hohe Energieverbrauch des Bitcoin-Systems, der Schätzungen zufolge in diesem Jahr möglicherweise der Größenordnung des jährlichen Stromverbrauchs von Staaten wie Argentinien entsprechen könnte (www.deutschlandfunkkultur.de/diskussion-um-bitcoin-digitalwaehrung-als-klimakiller.976.de.html?dram:article_id=409738), wird zu Recht kritisch diskutiert. Zwar haben andere Kryptowährungen und Blockchainsysteme wie Ethereum bereits angekündigt, auf deutlich energieeffizientere Verfahren umzustellen oder arbeiten bereits damit, trotzdem ist bei der Umsetzung und Etablierung von Konsensmechanismen, die eine Alternative zu den energieintensiven Proof-of-Work-Verfahren darstellen, mehr Eile geboten. Festgehalten werden sollte aber auch, dass energieintensive Konsensmechanismen nicht technologieimmanent sind und in vielen Anwendungsfeldern, zum Beispiel in unternehmensinternen Prozessen und Industrieanwendungen, im Internet of Things, privaten beziehungsweise zugangsbeschränkten Blockchains Nachteile gegenüber alternativen Verfahren haben.
An die technischen Möglichkeiten und die Anwendungsbereiche von Blockchainsystemen werden immer wieder überzogene Erwartungen gestellt. Aus Sicht der Fragestellenden haben Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien – immer einen realistischen Erwartungshorizont und eine sachliche Debatte vorausgesetzt – aber durchaus das Potenzial, in unterschiedlichsten Bereichen interessante und echte Peer-to-Peer-Anwendungen zu ermöglichen. Gerade auch für wirtschaftliche Anwendungsfelder wie unternehmensinterne Prozesse, Industrieanwendungen, das Internet of Things, für Lieferkettentransparenz und Produktsicherheit, für Finanzierungsmöglichkeiten von Start-ups über Token oder ICOs (Initial Coin Offerings) sowie insgesamt für den Wirtschafts- und Gründungsstandort Deutschland bzw. Europa können Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien eine relevante Rolle spielen. Genauso kommen Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien schon heute beispielsweise in der Entwicklungsilfe zum Einsatz. Auch für die Transparenz der öffentlichen Verwaltung ergeben sich, beispielsweise für die Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln, große Chancen.
Nach Aussage der Bundesregierung handelt es sich um eine junge Technologie, deren gesellschaftliches und ökonomisches Potenzial derzeit sehr schwer einzuschätzen ist (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3817). Dennoch hat die Große Koalition im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD bereits eine umfassende Blockchain-Strategie angekündigt, deren konkrete Erarbeitung nach Auskunft der Bundesregierung noch im laufenden Jahr begonnen werden soll. Im Zuge der Weiterentwicklung der Hightech-Strategie soll Blockchain-Technologie einer der Forschungsschwerpunkte sein, bestehende Technologieprogramme sollen fortgeführt und ausgebaut werden. Zudem soll laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD die Rechtsdurchsetzung durch Digitalisierung insbesondere bei Smart Contracts erleichtert und deshalb die Entwicklung der automatischen Vertragsentschädigung gefördert und rechtssicher gestaltet werden. Auch sollen „in der Bundesregierung […] Distributed Ledger (Blockchain)“ erprobt werden „so dass basierend auf diesen Erfahrungen ein Rechtsrahmen geschaffen werden kann“. Auf europäischer Ebene hat die Bundesregierung im Frühjahr zusammen mit insgesamt mittlerweile 26 europäischen Staaten eine Vereinbarung unterschrieben, die Maßnahmen vorsieht, um eine europäische Blockchain-Infrastruktur zu schaffen (European Blockchain Services Infrastructure – EBSI) aufzubauen (https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/european-countries-join-blockchain-partnership). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist außerdem angekündigt, dass sich die Große Koalition für einen angemessenen Rechtsrahmen für den Handel mit Kryptowährungen und Token auf europäischer und internationaler Ebene einsetzen wird.
In Deutschland besteht nach Ansicht der Fragestellenden die einmalige Chance, mit einer im internationalen Vergleich florierenden Blockchain Community vor allem in Berlin, aber beispielsweise auch in München und Frankfurt, interessante Anwendungsfelder zu definieren und entsprechende Geschäftsmodelle zu entwickeln. Von den anstehenden politischen Entscheidungen auf Bundes-, europäischer sowie internationaler Ebene wird abhängen, ob es gelingt, die vielfältigen Potenziale von Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien tatsächlich zum Tragen zu bringen, mögliche Risiken zu verringern, Rechtssicherheit durch Regulierung zu schaffen, sinnvolle Technologieförderung zu betreiben sowie die innovative und heterogene Gründerszene in Deutschland nicht nur zu erhalten, sondern den Standortvorteil auszubauen und vielversprechende ökonomische sowie sozial-ökologische Entwicklungen zu unterstützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Zur angekündigten Blockchain-Strategie
Fragen56
Wie bewertet die Bundesregierung im Bereich der Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien die wissenschaftliche und wirtschaftliche Ausgangsposition Deutschlands im Vergleich zu anderen Staaten, und welche spezifischen Vorteile oder Nachteile sieht sie dabei im internationalen Wettbewerb?
Wie bewertet die Bundesregierung im Vergleich mit anderen Staaten die bisherigen politischen Maßnahmen zur Förderung und Regulierung von Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien, und inwiefern besteht hier aus Perspektive der Bundesregierung ein Nachholbedarf?
Wann genau plant die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Blockchain-Strategie vorzulegen, und wie wird diese Strategie nach Ansicht der Bundesregierung dazu beitragen, den Abstand zu anderen Ländern aufzuholen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3817)?
Welche Elemente sollen in jedem Fall Teil der angekündigten Blockchain-Strategie sein, um wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschrieben, das Potenzial der Blockchain-Technologie zu erschließen, und auf welche konkreten Herausforderungen soll die Strategie Antworten geben, insbesondere um wie angekündigt Missbrauchsmöglichkeiten zu verhindern?
Welche bisherigen und geplanten Veranstaltungen, Gespräche und Gesprächsformate, Studien und Gutachten sollen einen inhaltlichen Beitrag zur angekündigten Blockchain-Strategie leisten, und welche Anwendungsbereiche von Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien nimmt die Bundesregierung dabei vorrangig in den Blick?
Wie lautet der Auftrag für das von der Bundesregierung geförderte „Grundgutachten zur Prüfung eines allgemeinen Rahmens für die Anwendung der Technologie“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3817) im Wortlaut, von wem wird das Gutachten erstellt, und bis wann werden voraussichtlich die Ergebnisse des Gutachtens vorliegen?
Inwiefern setzt die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Vorgehen um, dass in der Bundesregierung zunächst innovative Technologien wie Distributed Ledger (Blockchain) erprobt werden sollen, so dass dann basierend auf diesen Erfahrungen ein Rechtsrahmen geschaffen werden kann?
Wie viele und welche Projekte genau sind Teil dieser Erprobungsphase und damit Basis für die Gestaltung des zukünftigen Rechtsrahmens?
Hat die Bundesregierung mit möglichen Partnerinnen und Partnern aus der praktischen Anwendung aus dem Bereich Blockchain bzw. DLT Gespräche geführt zur Umsetzung einer Blockchain-Strategie, und wenn ja, mit welchen?
Welche vorrangigen Regulierungsfragen stellen sich aus Perspektive der Bundesregierung in Zusammenhang mit dem Einsatz von Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien sowie durch die Ausgabe von Kryptowährungen und Finanzierung von Unternehmen durch ICOs, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, möglicherweise bereits vor der Veröffentlichung der angekündigten Blockchain-Strategie in die Wege zu leiten?
Welches Bundesministerium hat bei der Erarbeitung der angekündigten Blockchain-Strategie die Federführung inne, und welche weiteren Ressorts sind direkt in die Vorarbeiten zu einer nationalen Blockchain-Strategie mit einbezogen?
Inwieweit wird externe Expertise in die Erarbeitung der Strategie einbezogen (bitte auflisten)?
Zur Europäischen Blockchain-Partnerschaft und Maßnahmen auf europäischer Ebene
In welchem Verhältnis steht die angekündigte Blockchain-Strategie zur Europäischen Blockchain-Partnerschaft, an der auch Deutschland beteiligt ist, und plant nur die Bundesregierung, konkrete Maßnahmen im Rahmen einer nationalen Strategie umzusetzen, oder sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch in den anderen Partnerstaaten entsprechende nationale Strategien geplant?
In welchem Rahmen und in welcher Regelmäßigkeit tauscht sich die Bundesregierung im Zuge der Europäischen Blockchain-Partnerschaft mit Regierungen anderer europäischer Staaten über die jeweiligen Erfahrungen aus, und durch wen wird die Bundesregierung in diesem Austausch vertreten?
Welche Bundesministerien sind auf Bundesebene in die entsprechenden Vorbereitungen eingebunden, und welche konkreten „Use Cases“ hat die Bundesregierung als Ergebnis erster Besprechungen der Europäischen Blockchain-Partnerschaft zusammengetragen und an die Europäische Kommission gemeldet (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 der Kleinen Anfrage der Fraktion FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3817)?
Über welche Kanäle und mit welchen Mitteln hat sich die Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene bisher für einen angemessenen Rechtsrahmen für den Handel mit Kryptowährungen und Token eingesetzt, und was sollten hierzu aus Sicht der Bundesregierung auf europäischer Ebene die nächsten Schritte sein?
Zu Charakteristiken, rechtlichen Fragen und Standardisierung von Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien
Welche Voraussetzungen sollten aus Sicht der Bundesregierung Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien allgemein und in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Anwendungsfeld erfüllen, um den Ansprüchen an Transparenz, Rechtssicherheit, IT-Sicherheit und Datenschutz gerecht zu werden, und welche Zielrichtung sollten demnach entsprechende regulierende Maßnahmen haben?
Inwiefern trägt der Charakter von Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien als Open-Source-Projekte aus Sicht der Bundesregierung zu mehr Innovation und einer schnelleren Technologieentwicklung bei, und in welcher Hinsicht, und mit welchen konkreten Schritten wird die Bundesregierung dieses Charakteristikum bei der Entwicklung ihrer Blockchain-Strategie, bei der Erprobung der Technologien in der Bundesregierung, dem Einsatz der Technologien in der Verwaltung sowie bei weiteren Entscheidungsprozessen in Bezug auf die Digitalisierung der Verwaltung berücksichtigen?
Welche Potenziale von auf Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien programmierten Smart Contracts sieht die Bundesregierung jeweils für die Bereiche finanzielle und digitale Transaktionen, neue Formen der Unternehmensfinanzierung und Unternehmensbeteiligung, Industrieprozesse und digitale Fabriken sowie Datentransfers im „Internet of Things“, und welche politischen Gestaltungsmöglichkeiten existieren nach Ansicht der Bundesregierung, um diese Potenziale zum Tragen zu bringen?
Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt die Rechtsdurchsetzung durch Digitalisierung insbesondere bei Smart Contracts erleichtern und die Entwicklung der automatischen Vertragsentschädigung fördern und rechtssicher gestalten?
Welche konkreten politischen Schritte unternimmt die Bundesregierung um sicherzustellen, dass Anwendungen von Distributed-Ledger-Technologien so weiter entwickelt werden, dass der in Artikel 25 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) normierte Grundsatz „Privacy by Design“ tatsächlich gewährleistet ist, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Wirtschaft und Open Source Community hierbei bestmöglich zu unterstützen?
Mit welchen weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung die angekündigte Schaffung rechtssicherer digitaler Identitäten konkret vorantreiben?
Welchen Beitrag können und sollen nach Ansicht der Bundesregierung Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien zum Entwicklungsinzip „Security by Design“ leisten, und ist von Seiten der Bundesregierung geplant, auch für diese Technologien „Gütesiegel“ oder verpflichtende rechtliche IT-Sicherheitsstandards zu entwickeln?
Wann soll der derzeit vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erarbeitete Leitfaden zum Thema Blockchain veröffentlicht werden, und wird dieser bereits konkrete Vorschläge im Sinne der vorausgegangenen Frage enthalten?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung mit welchen konkreten Schritten und in welchen Gremien international für die Festschreibung von offenen Standards ein, die eine leicht zugängliche, weiterentwickelbare und einsetzbare Nutzung von Blockchain-Technologien und damit Innovationen ermöglicht?
Welche aktuellen Entwicklungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung momentan im Bereich der Standardisierung, insbesondere in den Teilgebieten Anwendungen in der Industrie 4.0, sichere Identitäten, Smart Contracts und Interoperabilität, und welche Schritte hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für notwendig und wünschenswert?
Wie begleitet die Bundesregierung den ISO-Standardisierungsprozess (ISO = Internationale Organisation für Normung) und wer begleitet für Deutschland den Prozess?
Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus der vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie zum ISÆN-Konzept (ISÆN = Individual Personal Data Auditable Address Number) gezogen, deren Ergebnisse im März 2017 veröffentlicht wurden, und welche konkreten Schritte sind bisher auf Grundlage dieser Studie in die Wege geleitet worden?
Denkt die Bundesregierung darüber nach, für Betreibende öffentlicher Blockchain- oder Distributed-Ledger-Technologieanwendungen eine Art haftungsfreistellendes „Provider-Privileg“ einzuführen, und welche generellen Haftungsfragen stellen sich aus Sicht der Bundesregierung mit Blick auf diese Technologien?
Welche Potenziale sieht die Bundesregierung in der Nutzung von Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien für die nachhaltige Gestaltung der Digitalisierung?
Welcher Anteil der großen Bandbreite an unterschiedlichen Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologiesystemen nutzt nach Kenntnis der Bundesregierung besonders energieintensive Proof-of-Work-Verfahren, und welchen Beitrag leistet die Bundesregierung dazu, dass dem hohen Energieverbrauch der beschriebenen Mechanismen entgegengewirkt werden kann, beispielsweise durch Untersuchungen, Förderung von alternativen Vertrauenssystemen oder anderen Maßnahmen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3817)?
Zu Anwendungsfeldern und Potenzialen
Welche wirtschaftlichen Anwendungsfelder und Einsatzbereiche von Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien hält die Bundesregierung für besonders vielversprechend und aus welchen Gründen?
Welche Ergebnisse haben dahingehend die bisher zu Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien ausgerichteten Experten-Workshops des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie der Schwerpunkt Blockchain innerhalb der Initiative Intelligente Vernetzung erbracht?
Wer hat daran teilgenommen (bitte auflisten)?
Wie viele Unternehmen setzen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien in unternehmensinternen Prozessen ein, wie viele Unternehmen planen einen solchen Einsatz zukünftig, welche unternehmensinternen Anwendungsfelder kommen in diesem Zusammenhang besonders in Frage, und für welche spezifische Distributed-Ledger-Technologieinfrastruktur entscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die meisten Unternehmen?
Welche Potenziale ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung durch Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien für den Bereich Industrie 4.0 und digitale Fabriken, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auch den Beispielen anderer Staaten folgend, die angekündigte Blockchain-Strategie sowie Technologiepolitik allgemein stärker mit politischen Maßnahmen im Bereich Industrie 4.0 zu verzahnen?
Welche Potenziale sieht die Bundesregierung bezüglich des verstärkten Einsatzes von Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien in der öffentlichen Verwaltung, gerade hinsichtlich einer erhöhten Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln und politischer Entscheidungsprozesse?
Welche konkreten Anwendungsfälle für den Einsatz von Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien in der Verwaltung werden und sollen erprobt werden (bitte nach Organisationen und Einsatzgebieten auflisten)?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien als mögliche zukünftige Infrastruktur des „Internet of Things“ bei, und in welchen Bereichen oder Projekten werden diese nach Kenntnis der Bundesregierung bereits erfolgreich eingesetzt?
Welche Erkenntnisse erhofft sich die Bundesregierung aus dem Forschungsvorhaben SOFiA zur Anwendung von Distributed-Ledger-Technologien in der Logistik (SOFiA = Smart Objects und Smart Finance Ansätze), und inwiefern spielen diese eine Rolle beim im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Vorhaben, digitale Technologien und den automatisierten Betrieb in der Schifffahrt, den Häfen und der maritimen Lieferkette vorantreiben?
Welchen Beitrag können nach Ansicht der Bundesregierung Distributed-Ledger-Technologien zu Lieferkettentransparenz und Produktsicherheit leisten, und plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Pilotprojekte zur Nachverfolgung sensibler Produkte oder zur Herstellung von Lieferkettentransparenz beispielsweise im Rahmen eines neu einzuführenden Gütesiegels?
Wenn ja, welche Projekte sind genau geplant, und in welchen Bereichen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Produkte oder Lieferketten würden sich nach Ansicht der Bundesregierung in diesem Zusammenhang besonders für mögliche Pilotprojekte eignen, und welche Projekte anderer Staaten sind der Bundesregierung hierzu bekannt?
Mit welchen Entwicklern und Pilotanwendern war die Bundesregierung bisher im Gespräch, um potenzielle Anwendungen und Einsatzgebiete im eigenen Verantwortungsbereich zu identifizieren, mit welchen Anbietern ist die Bundesregierung bisher in Kontakt getreten im Zuge der Überlegungen, DLT-as-a-Service-Angebote zu nutzen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3817), und über welche konkreten Anwendungsbereiche ist in diesem Zusammenhang gesprochen worden?
Zu Kryptowährungen und Finanzierungsmöglichkeiten über Token/Coins
Wie viele Initial Coin Offerings (ICOs) deutscher Unternehmen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren mit welchen Emissionsvolumen, und wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Erfolg und die weitere Entwicklung der Finanzierungsmöglichkeiten von Start-ups und Unternehmen über die Herausgabe von Coins oder Token?
Inwieweit schränken nach Kenntnis der Bundesregierung unklare oder fehlende Regelungen Unternehmen bei der Nutzung von Finanzierungsmöglichkeiten und der Umsetzung neuer Konzepte über die Herausgabe von Coins oder Token ein, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um Unternehmen möglichst bei gleichbleibendem bürokratischen Aufwand zu mehr Rechtssicherheit zu verhelfen?
Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Investorinnen und Investoren durch unklare oder fehlende Regelungen für Unternehmen bei der Nutzung von Finanzierungsmöglichkeiten und der Umsetzung neuer Konzepte über die Herausgabe von Coins oder Token betroffen, welche Schritte wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unternehmen, und welche weiteren Institutionen stehen nach Ansicht der Bundesregierung zudem in der Verantwortung, hier Abhilfe zu schaffen?
Welche konkreten Ergebnisse hat in Zusammenhang mit den vorhergehenden Fragen der vom Bundesfinanzministerium ausgerichtete Roundtable zu ICOs erbracht, und wer hat an diesem Roundtable teilgenommen?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesministerium der Finanzen beschäftigen sich mit dem Thema Blockchain-basierter Kryptowährungen und deren Regulierung?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschäftigen sich mit dem Thema Blockchain-basierter Kryptowährungen und deren Regulierung?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Deutschen Bundesbank beschäftigen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Thema Blockchain-basierter Kryptowährung und deren Regulierung?
Bis wann plant die Bundesregierung eine Klärung sämtlicher steuerrechtlichen Fragen von ICOs, und wie ist der aktuelle Stand?
Plant die Bundesregierung Gespräche mit Staaten wie Estland, Malta, Slowenien und anderen Staaten, die aktiv bei der Regulierung von Kryptowährungen sind, und welche Gespräche haben in diesem Zusammenhang bereits stattgefunden?
Ist eine europäische Harmonisierung der Regulierung von Kryptowährungen und Crypto Assets Ziel dieser Bundesregierung?
Wenn dies nicht angestrebt wird bzw. wenn eine europäische Harmonisierung nicht erfolgreich ist, zu wann plant die Bundesregierung eine umfassende nationale Regulierung?
Wie viele Unternehmen haben vor Herausgabe eines ICO die BaFin um finanzmarktrechtliche Einordnung gebeten, und wie lange dauert in der Regel eine derartige Prüfung?
Liegen der Bundesregierung Informationen über die Kursentwicklung deutscher ICOs vor (https://de.cointelegraph.com/news/wiwo-report-german-who-invested-in-icos-lost-up-to-90), und wenn ja, welche?
Welche Fälle von ICO-Betrugsdelikten sind der Bundesregierung in Deutschland bekannt (bitte Namen der Firmen, Anzahl der Betroffenen, Volumen des Schadens nennen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die These des IWF-Berichts (IWF = Internationaler Währungsfonds), dass der weitere Anstieg von Kryptowährungen neue Verwundbarkeiten für das internationale Finanzsystem und damit eine zunehmende Gefährdung der Wirtschaft sein könnte (www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2018/09/24/world-economic-outlook-october-2018)?