Gefangene deutsche IS-Angehörige in Nordsyrien
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Martina Renner, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Zuge der Befreiung weiter Teile Nordsyriens von der Herrschaft der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) durch die Internationale Allianz gegen den Islamischen Staat sind zahlreiche ausländische Kämpfer sowie deren teilweise ebenfalls an Kriegsverbrechen beteiligte Familienangehörige in Gefangenschaft geraten. Nach Angaben des Außenbeauftragten der Demokratischen Föderation Nordsyrien (Rojava) Abdul Karim Omar handelt es sich um mehr als 500 Kämpfer sowie 900 Frauen und 1 200 Kinder aus 44 Ländern. Die Selbstverwaltungsbehörden der Region fühlen sich laut Omar mit diesem Problem von der internationalen Gemeinschaft allein gelassen. Omar erklärte, die ausländischen Gefangenen würden in Nordsyrien nicht vor Gericht gestellt. Er forderte vielmehr die Herkunftsländer der ausländischen IS-Mitglieder auf, diese zurückzunehmen und ihnen auf eigenem Boden den Prozess zu machen (www.swissinfo.ch/eng/legalheadache_switzerland-pressured-to-repatriate-its-jihadists-from-syria/44465524; www.kurdistan24.net/en/news/3d949f26-0bb7-44c9-ac7b-5c6794b06e5a).
„Unsere Region ist labil, Chaos ist immer möglich und die IS-Kämpfer könnten in der Folge fliehen. Einige dieser Kämpfer sind gefährlich und könnten Europa und die internationale Gemeinschaft ernsthaft bedrohen“, warnt Omar (www.kurdistan24.net/en/news/3d949f26-0bb7-44c9-ac7b-5c6794b06e5a).
In einem den Fragestellerinnen und Fragestellern vorliegenden Schreiben an die Abgeordnete Ulla Jelpke vom 20. September 2018 beziffert Omar die Zahl der in Nordsyrien festgehaltenen deutschen IS-Angehörigen mit acht Kämpfern sowie zehn Frauen und 15 Kindern. Diese Zahl ist zwischenzeitlich angestiegen, so vermeldeten die kurdischen Volksverteidigungseinheiten am 11. Oktober 2018 die Gefangennahme zweier weiterer deutscher IS-Mitglieder (https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/ypg-nimmt-drei-auslaendische-is-kaempfer-fest-7116; www.kurdistan24.net/en/news/d1de45a1-389e-4a74-86fb-193b4b6ffdac). Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller werden die gefangenen deutschen IS-Kämpfer in Gefängnissen in der Nähe der Städte Kobani und Derik, die Frauen und Kinder in gesondert gesicherten Sektionen von Flüchtlingslagern bei Ain Issa und Derik festgehalten. Omar versichert in dem Schreiben an die Abgeordnete Ulla Jelpke die Bereitschaft der nordsyrischen Selbstverwaltungsbehörden, die inhaftierten deutschen IS-Angehörigen der Bundesregierung zu übergeben.
Allerdings habe die Bundesregierung die nordsyrischen Behörden diesbezüglich bislang nicht kontaktiert. In einem den Fragestellerinnen und Fragestellern vorliegenden Schreiben von Staatsminister Michael Roth an die Abgeordnete Ulla Jelpke vom 27. September 2018 heißt es diesbezüglich, das Auswärtige Amt sei bemüht, in humanitären Fällen deutschen Staatsangehörigen eine Ausreise aus Syrien zu ermöglichen. Nach Schließung der Deutschen Botschaft Damaskus und aufgrund der weiterhin schwierigen Sicherheitslage sei jedoch eine konsularische Betreuung von deutschen Staatsangehörigen in Syrien faktisch nicht möglich. Daher sei bezüglich der gefangenen deutschen Staatsangehörigen eine Lösung bislang nicht herbeigeführt worden. Ähnliche argumentiert die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/3909. Sie betont darin aber zugleich das grundsätzliche Recht auf Rückkehr von deutschen Staatsbürgern, die im Verdacht stehen, für den IS gekämpft zu haben. Sie müssten sich dann in Deutschland vor Gericht verantworten (Bundestagsdrucksache 19/3909). Zumindest Russland, Indonesien, der Libanon, der Sudan und die USA sollen anders als Deutschland einige eigene Staatsbürger zurückgenommen haben (www.kurdistan24.net/en/news/3d949f26-0bb7-44c9-ac7b-5c6794b06e5a).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Inwieweit, wann und zu welcher Gelegenheit, auf wessen Initiative hin und mit welchem Ergebnis wurde der Umgang mit den in Nordsyrien inhaftierten ausländischen IS-Mitgliedern nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Internationalen Koalition gegen den Islamischen Staat thematisiert?
Was unternehmen die Internationale Koalition gegen den Islamischen Staat beziehungsweise deren Mitglieder konkret, um die Selbstverwaltungsbehörden der Demokratischen Föderation Nordsyrien (Rojava) beziehungsweise deren Sicherheitskräfte bezüglich der inhaftierten ausländischen IS-Mitglieder und deren Familien zu unterstützen?
Inwieweit besteht nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung die Gefahr einer Flucht gefangener IS-Mitglieder aus der Gefangenschaft in Nordsyrien?
Was unternimmt die Internationale Koalition gegen den Islamischen Staat, um einer solchen Gefahr der Flucht von in Nordsyrien inhaftierten IS-Mitglieder vorzubeugen?
Inwieweit und unter welchen Bedingungen ist die Bundesregierung bereit, materielle, personelle, finanzielle oder sonstige Unterstützung in welcher Form für die sichere Unterbringung von in Nordsyrien inhaftierten IS-Mitgliedern zu leisten?
Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang ihre in Nordsyrien wegen IS-Mitgliedschaft inhaftierten Staatsangehörigen zurückgeholt?
Welche dieser Staaten verfügen über eine diplomatische Vertretung in Syrien?
Wie, im Kontakt zu welchen Behörden in Syrien und auf welchem Wege haben diese Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Staatsangehörigen aus Nordsyrien zurückgeholt?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Selbstverwaltungsbehörden der demokratischen Föderation Nordsyrien die Herkunftsstaaten auffordern, ihre Staatsangehörigen zurückzunehmen und ihnen auf eigenem Boden den Prozess zu machen (www.kurdistan24.net/en/news/3d949f26-0bb7-44c9-ac7b-5c6794b06e5a)?
Wenn ja, welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber diesem Ansinnen ein (bitte begründen)?
Wie viele (ehemalige) IS-Mitglieder mit deutscher Staatsangehörigkeit (einschließlich Doppelstaatsangehöriger, bitte benennen) befinden sich derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Nordsyrien in Gewahrsam (bitte genaue Zahl angeben und nach Männern, Frauen und Kindern – Kinder möglichst mit Altersangabe – aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung einen Gentest angefordert, um festzustellen, ob es sich bei den Kindern der in Nordsyrien inhaftierten deutschen IS-Angehörigen tatsächlich um deren Kinder handelt?
Inwieweit und von wem können solche Gentests nach Kenntnis der Bundesregierung unter den gegenwärtigen Umständen in Gefängnissen, Gefangenen- und Flüchtlingslagern in Nordsyrien überhaupt durchgeführt werden?
Was konkret unternimmt die Bundesregierung, um solche Gentests zu ermöglichen?
Gegen wie viele der in Nordsyrien inhaftierten deutschen IS-Angehörigen wird nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder anderen terroristischen Straftaten oder Kriegsverbrechen oder dergleichen ermittelt (bitte nach Männern und Frauen differenzieren)?
Wie viele der in Nordsyrien inhaftierten deutschen IS-Mitglieder und deren Angehörige werden von deutschen Polizeibehörden nach Kenntnis der Bundesregierung als Gefährder beziehungsweise Relevante Personen eingestuft?
Hat die Bundesregierung bezüglich der in Nordsyrien inhaftierten deutschen IS-Angehörigen Kontakt zu den Selbstverwaltungsbehörden der Demokratischen Föderation Nordsyrien aufgenommen?
Wenn ja, wann, auf welcher Ebene, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit ist es nach Kenntnis der Bundesregierung rechtlich und praktisch möglich, inhaftierte deutsche IS-Mitglieder in Nordsyrien für ihre Verbrechen vor Gericht zu stellen und zu verurteilen?
Befürwortet es die Bundesregierung grundsätzlich, wenn deutsche IS-Mitglieder in Nordsyrien vor Gericht gestellt und verurteilt werden?
Welche mögliche Unterstützung kann die Bundesregierung leisten, damit deutsche IS-Mitglieder in Nordsyrien vor Gericht gestellt werden können?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, inwieweit die Behörden in Nordsyrien grundsätzlich beabsichtigen, ausländische IS-Mitglieder einschließlich der deutschen IS-Mitglieder vor Ort vor Gericht zu stellen?
Welche konkreten Schritte bezüglich einer Rückführung gefangener deutscher IS-Angehöriger aus Syrien erwartet die Bundesregierung von Seiten der Selbstverwaltungsbehörden der Demokratischen Föderation Nordsyrien?
Inwieweit ist die völkerrechtliche Nichtanerkennung der Demokratischen Föderation Nordsyrien durch die Bundesregierung aus Sicht der Bundesregierung ein Hindernis für die Rückkehr beziehungsweise Rückholung von deutschen IS-Mitgliedern und ihren Familien aus Nordsyrien?
Inwieweit bemüht sich die Bundesregierung über welche Partner innerhalb der Internationalen Koalition gegen den Islamischen Staat oder das Internationale Komitee vom Roten Kreuz um eine Rückholung der in Nordsyrien inhaftierten deutschen IS-Angehörigen und ihrer Familien?
Hat die Bundesregierung sich bei der Regionalregierung Kurdistan-Irak beziehungsweise der irakischen Regierung darum bemüht, eine Genehmigung für eine Ausreise der in Nordsyrien inhaftierten deutschen IS-Angehörigen und ihrer Familien auf dem Landweg aus Syrien zu erhalten, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum hat die Bundesregierung einen solchen Schritt bislang nicht unternommen?
Inwieweit ist für eine Rückholung der in Nordsyrien inhaftierten deutschen IS-Mitglieder und ihrer Familien beziehungsweise deren Ausreise aus Nordsyrien nach Ansicht der Bundesregierung eine diplomatische Betreuung innerhalb Syriens erforderlich?
Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Option für eine Rückkehr gefangener deutscher IS-Angehöriger aus Syrien darin, dass die Selbstverwaltungsbehörden der Demokratischen Föderation Nordsyrien oder Mitglieder der Internationalen Koalition gegen den Islamischen Staat oder das Internationale Komitee vom Roten Kreuz diese an der Grenze zum Irak beziehungsweise der Region Kurdistan-Irak, wo eine deutsche diplomatische Betreuung möglich ist, mit Einwilligung der irakischen beziehungsweise kurdisch-irakischen Regierung an deutsche Behörden übergeben?