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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die humanitäre und asylpolitische Lage in EU-Hotspots in Griechenland

Zahlenangaben zu Asylsuchenden in Griechenland und in griechischen &quot;Hotspots&quot; (auf den Inseln Lesbos, Samos, Chios, Leros und Kos) 2017-2018, EU-Mittel zur Einrichtung der &quot;Hotspots&quot;, Entwicklung der humanitären Bedingungen, Suizidversuche und Todesfälle, Verweildauer von Personen, Registrierungsverfahren, Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige, Verlauf von Asylverfahren, Zugang zu Informationen für Asylsuchende, Einzelfragen zum EASO-Personal in Griechenland, Einsatz von BAMF-Mitarbeitern, Abschiebungen von den &quot;EU-Hotspots&quot;, Maßnahmen zur Verbesserung der humanitären Situation; Beobachtung der Implementierung der EU-Türkei-Erklärung durch die EU-Kommission<br /> (insgesamt 51 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

18.12.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/532029.10.2018

Die humanitäre und asylpolitische Lage in EU-Hotspots in Griechenland

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Tobias Pflüger, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Sogenannte von der EU finanzierte Hotspots in Griechenland sind mittlerweile zu Dauerlagern geworden, in denen sich Flüchtlinge in einem Schwebezustand zwischen Zurückweisung in die Türkei und Verbringung aufs griechische Festland als Teil der EU-Flüchtlings- und Migrationspolitik befinden. Die humanitäre Situation in den Lagern wird immer wieder von Nichtregierungsorganisationen (NGO) scharf kritisiert. Beispielsweise sagte George Protopapas, Leiter der NGO SOS-Kinderdörfer über den EU-Hotspot Moria: „Das Camp ist ein Verstoß gegen jegliche Menschenrechte. Kinder leben hier ohne Schutz, in ständiger Angst und unter katastrophalen hygienischen Bedingungen. Sie haben keine Möglichkeit, zur Schule zu gehen, bekommen keine psychologische Unterstützung. An einem Ort, an dem ihnen geholfen werden sollte, werden sie erneut traumatisiert. Es geht ihnen so schlecht, dass sie sich selbst verletzen und bereits Zehnjährige Selbstmordversuche unternommen haben.“ Nach Angaben der NGO leben in dem für 3 100 Menschen ausgelegten Camp Moria fast 9 000 Menschen, darunter etwa 2 500 Kinder. 70 Prozent kommen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan, Protopapas sagt weiter: „Im August landeten im Schnitt täglich 114 Menschen auf der Insel – in dem Glauben, dem Horror entkommen zu sein. In Camp Moria erwartet sie die nächste Hölle!“ (www.sos-kinderdoerfer.de/presse/ pressemitteilungen/griechischenland-fluechtlingscamp-lesbos-schliessen).

Der UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) warnt in einem Bericht vom 8. September 2018 ebenfalls: „Viele der Menschen befinden sich Monate auf den Inseln und die Bedingungen haben ihre physische und geistige Gesundheit beeinträchtigt. Die Bedrohung durch Gewalt, Selbstverletzung und sexuelle Übergriffe ist höchst besorgniserregend …“ (www.unhcr.org/news/ briefing/2017/9/59b24a377/unhcr-urges-action-ease-conditions-greek-islands. html). Der UNHCR hatte ebenfalls am 31. August die Lage in den sogenannten Reception and Identification Centers, die auch als Hotspots bezeichnet werden, deutlich kritisiert und insbesondere auf die massive Überfüllung und die sich „schnelle verschlechternden Bedingungen“ hingewiesen. Besonders dramatisch sei die Lage im Lager Moria auf Lesbos, wo die Menschen alleine Stunden anstehen müssten, um medizinische Behandlung zu erfahren. Auch der UNHCR kritisierte die inneren Spannungen in den Hotspots, sexualisierte Gewalt und mangelhafte medizinische und psycho-soziale Versorgung (www.unhcr.org/news/briefing/ 2018/8/5b88f5c34/unhcr-urges-greece-address-overcrowded-reception-centres- aegean-islands.html).

In den weiteren „Hotspot“-Lagern auf den Inseln Samos (Camp Vathy), Chios (Camp Vial), Leros und Kos ist die Situation nicht besser: Auch diese Lager sind überbelegt, auch dort sind die Lebensbedingungen katastrophal. Das Europäische Parlament hat mit Bericht von Juni 2018 wieder auf die unmenschlichen Zustände in den „Hotspots“ aufmerksam gemacht: „The lack of sufficient shelters for unaccompanied minors remains an issue in the Greek hotspots, together with addressing the needs of vulnerable groups. Overcrowding has created additional pressure on infrastructure, on medical services, and waste management (www. europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2018/623563/EPRS_BRI(2018)6235 63_EN.pdf). Auch auf Samos ist nach Angaben des UNHCR der dort für 700 Personen ausgelegte „EU-Hotspot“ von Vathy mit 1 900 Menschen massiv überbelegt. Auch dort leben ebenfalls 600 Kinder sowie schwangere Frauen, schwer Erkrankte und Menschen mit Behinderung unter katastrophalen Bedingungen (www.unhcr.org/news/briefing/2017/9/59b24a377/unhcr-urges-action-ease- conditions-greek-islands.html). Nach im Magazin „DER SPIEGEL“ zitierten offiziellen griechischen Angaben befinden sich im Moment auf Lesbos, Samos, Chios und Kos insgesamt etwa 19 000 Schutzsuchende, die Lager dort seien aber nur für 6 000 Menschen ausgelegt (www.spiegel.de/politik/ausland/ griechenlanduno-kritisiert-lage-in-fluechtlingslagern-a-1226023.html).

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) entsendet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als „Experten“ vor Ort unterstützen sollen. Eine Untersuchung mehrerer Interviews unter Beteiligung von EASO hat jedoch ergeben, dass EASO einerseits seine Kompetenzen des „Unterstützens“ überschreitet und andererseits fehlerhafte Entscheidungsvorschläge an die griechische Asylbehörde adressiert hat (www.ecchr.eu/fall/hotspots-in-griechenland- beschwerdegegen-das-europaeische-asyl-buero-easo/).

Die Zuständigkeit von EASO wurde durch ein Änderungsgesetz des griechischen Asylgesetzes erweitert, so dass EASO nach griechischem Recht, bei Bedarf, mehr Kompetenzen unter anderem bezüglich Asylanhörungen eingeräumt werden (www.synigoros.gr/resources/docs/n4540-2018.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen51

1

Wie viele Asylsuchende welcher Staatsbürgerschaft und aus welchem Herkunftsland kamen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018 auf welchen griechischen Inseln an (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

2

Wie viele Asylsuchende halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Griechenland auf (bitte quartalsweise ab Anfang 2016 nennen und nach den fünf Hauptherkunftsländern aufschlüsseln)?

3

Wie viele Asylsuchende befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen griechischen „EU-Hotspots“, und wie haben sich die Belegungszahlen in den verschiedenen griechischen „EU-Hotspots“ seit Januar 2017 entwickelt (bitte einzeln nach Monaten und „EU-Hotspot“ in Griechenland aufschlüsseln)?

4

Wie viele Kinder und Jugendliche befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen griechischen „EU-Hotspots“, wie viele von ihnen sind unbegleitet (bitte im Einzelnen nach „EU-Hotspots“ aufschlüsseln)?

5

Wie sind die Fragen 1 bis 4 speziell im Hinblick auf Chios zu beantworten?

6

EU-Finanzmittel in welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgewandt, um das System der „Hotspots“ in Griechenland einzurichten (bitte nach Höhe und Herkunft des Geldes aufschlüsseln)?

7

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierungen aus den in der Eingangsbemerkung zitierten Warnungen des UNHCR und der „SOS-Kinderdörfer“ zu den Bedingungen in den „EU-Hotspots“ in Griechenland, und inwiefern betrachtet sie den „Hotspot“-Ansatz als weiterhin sinnvoll im Rahmen des gesamteuropäischen Asylsystems ?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Entwicklung der humanitären Lage in den „EU-Hotspots“ in Griechenland seit Anfang 2017 (bitte nach einzelnen „EU-Hotspots“ in Griechenland aufschlüsseln)?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Suizide und Suizidversuche in „EU-Hotspots“ in Griechenland, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (bitte wenn möglich nach Alter ab Anfang 2017 quartalsweise aufschlüsseln)?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Todesfälle in „EU-Hotspots“ in Griechenland (bitte wenn möglich nach Ursache und Zeitpunkt aufschlüsseln und für den Zeitraum ab 1. Januar 2017 quartalsweise angeben)?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über sexualisierte Gewalt in „EU-Hotspots“ in Griechenland (bitte Tatverdächtige nach Personal oder Bewohner, Alter der Opfer und Tatzeitpunkt aufschlüsseln)?

12

Welche Maßnahmen wurden für den vergangenen Winter nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen, um die Schutzsuchenden in „EU-Hotspots“ in Griechenland vor den Wetterbedingungen und den damit zusammenhängenden Gefahren zu schützen, und waren diese nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend?

13

Welche Maßnahmen werden für den kommenden Winter nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen, um die Schutzsuchenden in „EU-Hotspots“ in Griechenland vor den Wetterbedingungen und den damit zusammenhängenden Gefahren zu schützen, und sind diese nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend?

14

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Schutzsuchenden in „EU-Hotspots“ in Griechenland ausreichend vor dem kommenden Winter geschützt?

15

Wie sind die Fragen 6 bis 13 speziell im Hinblick auf den „EU-Hotspot“ in Chios zu beantworten?

16

Wie viel Personal aus welchen Ländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Funktion in welchen „EU-Hotspots“ in Griechenland eingesetzt?

17

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche, die minimale und die maximale Verweildauer von Personen, die einen Asylantrag stellen, in den „EU-Hotspots“ in Griechenland, und unterscheidet sich die Verfahrensdauer signifikant nach unterschiedlichen Nationalitäten (bitte nach „EU-Hotspot“ und ggf. nach Nationalitäten aufschlüsseln)?

18

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Fingerabdrücke in „EU-Hotspots“ in Griechenland von Asylsuchenden im Registrierungsverfahren auch unter Hinzuziehung von Zwangsmitteln bzw. unmittelbarem Zwang abgenommen?

19

Mit wie vielen Personen ist Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Unterstützung der Identifikation, Aufnahme und der Abnahme von Fingerabdrücken bei ankommenden Drittstaatsangehörigen in Griechenland beteiligt (bitte nach Einsatzort aufschlüsseln)?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die humanitäre Lage in griechischen Aufnahmestellen auf dem Festland und in den „EU-Hotspots“ in Griechenland auf den Inseln in der Ostägäis (bitte insbesondere auch auf Aspekte wie Versorgung, Unterbringung, Betreuung, Sicherheit, Brandschutz, Heizung und Hygiene eingehen)?

21

Sind der Bundesregierung Berichte über Todesfälle, Erkrankungen und Verletzungen durch Umweltfaktoren wie Kälte oder Hitze oder Unfälle in „EU-Hotspots“ in Griechenland bekannt, und wenn ja, welche?

22

Wie viele Plätze für unbegleitete minderjährige Geflüchtete gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Griechenland in dafür ausgelegten Einrichtungen, und wie ist die Auslastung dieser Einrichtungen?

23

Wie viele Plätze für unbegleitete minderjährige Geflüchtete gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den „EU-Hotspots“ in Griechenland (bitte nach einzelnen „EU-Hotspots“ in Griechenland aufschlüsseln)?

24

Welche Programme zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den „EU-Hotspots“ sowie in Flüchtlingslagern in Griechenland, und inwiefern sind diese nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend (bitte nach einzelnen „EU-Hotspots“ und Flüchtlingslagern in Griechenland aufschlüsseln)?

25

Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Altersfeststellungen in „EU-Hotspots“ in Griechenland radiologische Mittel ohne die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen verwendet (bitte nach einzelnen „EU-Hotspots“ in Griechenland aufschlüsseln)?

26

Auf welche Weise werden in Griechenland ankommende Drittstaatsangehörige nach Kenntnis der Bundesregierung darüber informiert, dass es die Möglichkeit gibt, ein Asylersuchen zu stellen?

a) Werden alle Ankommenden informiert (bitte angeben, auf welche Weise, etwa schriftlich oder mündlich, und in welcher Sprache)?

b) Werden Ankommende nur informiert, wenn Anzeichen für ein Asylersuchen vorliegen, und falls ja, was sind das für Anzeichen, und wie wird diesbezüglich mit Sprachbarrieren umgegangen, d. h. gibt es entsprechende Übersetzungen oder Dolmetschungen usw.?

c) Wie lange dauert es nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich von der Ankunft bis zur Zuweisung eines Status als asylsuchend oder „nicht auf der Suche nach internationalem Schutz“?

27

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den zeitlichen Ablauf des Asylverfahrens in den „EU-Hotspots“ in Griechenland? Wann findet die polizeiliche Registrierung und wann die tatsächliche Asylantragstellung bei der Asylbehörde sowie die Anhörung und Mitteilung über eine Entscheidung durchschnittlich statt (bitte durchschnittliche Dauer des jeweiligen Abschnitts des Verfahrens quartalsweise ab Januar 2016 nennen)?

a) Wie lang ist die Verfahrensdauer im Schnitt in der ersten Instanz (bitte nach Art des Verfahrens – Zulässigkeitsbzw. Begründetheits- oder verbundenes Verfahren – aufschlüsseln)

b) Wie lang ist die Verfahrensdauer im Schnitt in der zweiten Instanz (Widerspruchskomittees) (bitte nach Art des Verfahrens – Zulässigkeitsbzw. Begründetheits- oder verbundenes Verfahren – aufschlüsseln)?

28

Trifft die positive Beurteilung der Europäischen Kommission (vgl COM(2016) 792 final, S. 5), bezüglich der sogenannten Informationsstellen, die auf Chios und Lesbos eingerichtet wurden, nach Auffassung der Bundesregierung zu, und ist der Zugang zu Informationen über den Verlauf des Asylverfahrens des Betroffenen jederzeit zugänglich durch diese „Informationsstellen“, und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen sich in den jeweiligen Lagern mit Informationsanfragen?

29

Welchen Zugang zu Rechtsberatung haben ankommende Drittstaatsangehörige in „EU-Hotspots“ in Griechenland nach Kenntnis der Bundesregierung, und inwiefern wird ihnen die Möglichkeit gegeben, nach dem Verfahren in erster Instanz Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen, und welches Verfahren ist dann vorgesehen? Hält die Bundesregierung diese Maßnahmen für ausreichend?

30

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EASO sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell mit welchen Aufgaben in Griechenland befasst (bitte so genau wie möglich nach konkreter Tätigkeit und dem Einsatzort und nach dem Land der Entsendung differenzieren), wie war der Stand Anfang 2018, und welche weitere Entwicklung ist geplant?

31

Welche darüber hinausgehenden Angaben kann die Bundesregierung machen zu dem von Deutschland nach Griechenland entsandten EASO-Personal, etwa zur Qualifikation bzw. Ausbildung, zur vorherigen Tätigkeit bzw. zum Arbeitsort, zu den übernommenen Aufgaben, zum Verantwortungsbereich usw. (bitte so detailliert wie möglich ausführen), und in welchem zeitlichen Turnus und unter welchen Unterbringungs- und Arbeitsbedingungen sowie zu welchen Kosten wird Personal aus Deutschland in welcher Größenordnung wohin entsandt?

32

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass EASO-Personal in Griechenland nicht nur im Zusammenhang der Zulässigkeitsprüfung von Asylanträgen befasst ist, sondern auch bei Anhörungen zu Asylanträgen und in Widerspruchsverfahren tätig ist, und in welchem genauen Umfang ist dies gegebenenfalls der Fall bzw. wird auch Personal aus Deutschland dabei eingesetzt (wenn ja, bitte genau den jeweiligen Arbeitsbereich, die Verantwortung und die jeweilige Rechtsgrundlage im griechischen Recht für diese Tätigkeit des EASO-Personals benennen und darlegen, inwieweit sie nach Auffassung der Bundesregierung vom EU-Recht gedeckt ist, vgl. www.wipo.int/ wipolex/en/text.jsp?file_id=480974)?

33

Sind der Bundesregierung Hinweise oder Berichte zu etwaigen qualitativen Mängeln der Tätigkeit des EASO-Personals, insbesondere bei Anhörungen, bekannt, etwa durch Rückmeldungen des entsandten deutschen Personals oder durch Berichte von Nichtregierungsorganisationen, und wenn ja, bitte darlegen und einschätzen?

34

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitsverträge des EASO-Personals aus Griechenland, und hält die Bundesregierung die Einstellung über Leiharbeitsfirmen für diese Arbeit für angemessen?

35

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Länder, die ihr EASO-Personal über Leiharbeitsfirmen einstellen?

36

Welche Ergebnisse haben nach Kenntnis der Bundesregierung die „Qualitätskontrollen“ des EASO-Personals der Anhörungen und Entscheidungen der griechischen Behörden ergeben, welche Mängel wurden festgestellt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (vgl. Bundestagsdrucksache 19/810, Antwort zu Frage 6)?

37

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Fälle, in denen die „Entscheidungsvorschläge“ der EASO in Asylverfahren griechischer Behörden von den abschließenden Entscheidungen abwichen, und falls ja, inwiefern, und in wie vielen Fällen?

38

Wie viele Drittstaatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus „EU-Hotspots“ in Griechenland in welche Länder abgeschoben bzw. im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens zurückgewiesen (bitte jeweils nach Quartalen ab 01/2016 aufschlüsseln)?

39

Wer übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung, die Durchführung der Abschiebungen von den „EU-Hotspots“ in Griechenland in die Türkei?

a) Wie erfährt nach Kenntnis der Bundesregierung die durchführende Behörde von einer Abschiebeanordnung?

b) Wie erfährt nach Kenntnis der Bundesregierung die Behörde, die die Abschiebungen durchführt, von einem möglichen Rechtsmittel, das gegen die Abschiebung eingelegt wurde?

c) Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Situationen gegeben, in denen die die Abschiebung durchführende Behörde zu spät oder schon bei der Durchführung Kenntnis von einem etwaigen Rechtsmittel gegen die Abschiebung erfahren hat? Wenn ja, wie ist die Behörde dann vorgegangen (bitte nach Einzelfällen mit Datum aufschlüsseln)?

d) Welche finanziellen Mittel werden für diese Abschiebungen aufgewandt?

40

Wie viele Syrerinnen und Syrer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher im Rahmen der EU-Türkei-Erklärung (vgl. Bundestagsdrucksache 19/810, Antwort zu Frage 12) abgeschoben (bitte nach Monaten aufschlüsseln, aus welchen jeweiligen EU-Hotspots in Griechenland die Personen abgeschoben wurden und ob die betreffende Person zuvor Rechtsmittel eingelegt hat)?

41

Wie viele andere Personen, deren Antrag auf Asyl oder internationalen Schutz abgelehnt wurde und deren Herkunftsland bei Asylverfahren eine Anerkennungsquote von über 25 Prozent in Griechenland aufweist, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher in die Türkei abgeschoben (bitte aufschlüsseln, aus welchen jeweiligen EU-Hotspots in Griechenland die Personen abgeschoben wurden)?

42

Wie sind die Fragen 37 und 38 speziell im Hinblick auf Chios zu beantworten?

43

Wie lange benötigt EASO nach Kenntnis der Bundesregierung im Schnitt für eine Entscheidungsvorlage für die griechische Asylbehörde?

44

Wie gestalten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verfahrensstandards bei den sechswöchigen Aufenthalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in den „EU-Hotspots“ in Griechenland (vgl. Bundestagsdrucksache 19/810, Antwort zu Frage 2) in Bezug auf die Übergabe der zu bearbeitenden Fälle? Hat es schon mal Unstimmigkeiten bezüglich der Fallübergabe gegeben? Besteht eine Qualitätskontrolle, und wenn ja, welche?

45

Welche Position bezieht die Bundesregierung zur unterschiedlichen Bewertung von Hilfsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen, UNHCR etc. einerseits und der EU-Kommission andererseits bezüglich der humanitären Situation in den „EU-Hotspots“?

46

Welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Aufnahmebedingungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher durchgeführt, und was ist geplant, um gegen die regelmäßige Überschreitung der Kapazitäten in den „EU-Hotspots“ vorzugehen (bitte nach Maßnahme und Name der empfangenden Einrichtung aufschlüsseln)?

a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu konkreten Maßnahmen, die vorgenommen werden bzw. wurden, um eine angemessene Unterkunft zur Verfügung zu stellen, und welche Rolle spielt die Bundesregierung dabei?

b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu konkreten Maßnahmen, die vorgenommen werden bzw. wurden, um eine angemessene medizinische Versorgung zur Verfügung zu stellen, und welche Rolle spielt die Bundesregierung dabei?

c) Welche Kenntnis hat die Regierung zu konkreten Maßnahmen, die vorgenommen werden bzw. wurden, um angemessene Bildungsangebote zur Verfügung zu stellen, und welche Rolle spielt die Bundesregierung dabei?

47

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die EU-Kommission Personal auf den Inseln mit den Hotspots beschäftigt, um die Implementierung der EU-Türkei-Erklärung zu beobachten?

Wenn ja, welche Aufgabe nehmen die Personen wahr (bitte nach jeweiliger Insel, Anzahl der Beschäftigten und Aufgabe der Beschäftigten aufschlüsseln)?

48

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Aufgabe der EU-Koordinator für die Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung in Griechenland derzeit wahrnimmt, was genau seine Verantwortung und sein Tätigkeitsbereich ist und gegenüber wem in welcher Form er Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegt?

49

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie lange der EU-Koordinator für die Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung in Griechenland noch tätig sein soll, oder ob eine Verstetigung dieses Amtes geplant ist? Falls ja, wird dieses Amt weiterhin dem Structural Reform and Support Service (SRSS) der EU-Kommission integriert sein?

50

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Geflüchteten aus der Türkei als Herkunftsland unter den neu ankommenden Asylsuchenden auf den griechischen Ägäisinseln seit Januar 2018 (bitte monatlich für den jeweiligen „EU-Hotspot“ in Griechenland aufschlüsseln)?

51

Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuellen Erfahrungen aus den EU-Hotspots konkret bei Überlegungen der sogenannten Ausschiffungsplattformen („regional disembarkation platforms“) und der sogenannten kontrollierten Zentren („controlled centers“), wie sie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 vorgesehen sind?

Berlin, den 18. Oktober 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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