Die Polizei und die Bekämpfung des Rechtsextremismus
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Sören Pellmann, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bei der Bekämpfung rechtsextremer Umtriebe kommt der Polizei eine wichtige Bedeutung zu. Die Fragestellerinnen und Fragesteller gehen davon aus, dass die meisten Polizistinnen und Polizisten Rassismus und Rechtsextremismus ablehnen. Dennoch häufen sich nach Eindruck der Fragestellerinnen und Fragesteller in letzter Zeit Berichte über ein Versagen der Polizei gegenüber rechtsextremen Vorfällen bzw. über rechtsextreme Vorfälle innerhalb der Polizei. So werden derzeit in Rosenheim Ermittlungen gegen zwei Beamte der Bundespolizei wegen Verdachts auf Volksverhetzung geführt („Bundespolizisten wegen Hitlergruß und fremdenfeindlicher Parolen suspendiert“, Süddeutsche Zeitung vom 2. September 2018). Besonders besorgt sind die Fragestellerinnen und Fragesteller angesichts der Entwicklung bei der sächsischen Polizei, in der nicht nur ein privat bei Pegida engagierter LKA-Angestellter die Arbeit von Journalisten zu behindern versuchte (www.n-tv.de/politik/Barley-besorgt-ueber-Vorgaenge-in-Sachsen-article20586419.html), zwei in Berlin anlässlich des Besuchs des türkischen Präsidenten eingesetzte SEK-Beamte einen Kollegen als „Uwe Böhnhardt“ in eine Namensliste eintrugen (www.welt.de/politik/deutschland/article181695254/ Sachsen-SEK-Beamte-tragen-sich-als-Uwe-Boehnhardt-in-Dienstliste-ein.html), sondern auch in Chemnitz Neonazis während ihrer Demonstrationen ungestört den Hitlergruß zeigen ließen (www.focus.de/politik/deutschland/kritik-am-einsatzin-chemnitz-die-vorwuerfe-gegen-die-polizei-und-wie-schwer-sie-wiegen_id_9487722.html).
„Ein Teil der Polizei, das wissen wir, entwickelt gewisse Ressentiments und kann offenbar den Rechtsstaat nicht mehr angemessen sichern“, warnt der Politikwissenschaftler Hajo Funke („Rechtsextremismus-Forscher: ‚Die Polizei ist zum Teil unterwandert‘“, fnp, 1. September 2018). Der Forscher geht „davon aus, dass die Polizei und andere Sicherheitsbehörden in Chemnitz und in Sachsen in Teilen von rechts unterwandert sind.“
Der als Polizeilehrer an der Akademie der Polizei in Hamburg arbeitende Rafael Behr („Wie rechts ist die Polizei?“, Süddeutsche Zeitung vom 31. August 2018) führt aus, die Übernahme von Funktionen bei der AfD durch Polizisten zeige, „dass die Tendenz, sich rechte, rigidere Denkmuster anzueignen, größer ist als ins Bunte, ins Grüne, ins Internationale zu denken“, und er vermute, „dass es einige“ Polizisten seien, die „rechtsextrem verführbar“ seien.
Der an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht im Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement lehrende Hans-Gerd Jaschke spricht von einem „strukturellen Problem“ mit Verweis darauf, dass es „zu wenige geeignete Bewerber“ gebe („In Sachsen ist die Polizei nicht sensibel genug“, Deutschlandfunk Kultur, 24. August 2018). Er sieht „Risiken“ bezüglich rechter oder rechtsradikaler Gesinnung unter Polizeibeamten, weil diese „offener für vorurteilsbelastete fremdenfeindliche Positionen rechter Parteien wie der AfD“ seien: „Man kann gerade bei jüngeren Beamten in der Ausbildung feststellen, dass sie mit einzelnen Positionen der AfD sympathisieren, wie den Parolen von der ‚Lügenpresse‘ oder den Forderungen nach einer Schließung der Grenzen“ („Die Fehlerkultur bei der Polizei ist zu schwach ausgeprägt“, DER TAGESSPIEGEL, 1. September 2018).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller gehen davon aus, dass die Problematik in anderen Ländern sowie bei der Bundespolizei ähnlich ist. Sie gehen davon aus, dass die Bundespolizei etwa bei ihren häufig als „Racial Profiling“ kritisierten anlasslosen Kontrollen im Grenzbereich dazu beiträgt, rassistische Denkmuster sowohl in ihren eigenen Reihen als auch in der Öffentlichkeit zu bestärken.
Es stellt sich mithin die Frage, ob die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus bzw. die politische Bildung von Polizeibeamten sich auf eine bloße Wissensvermittlung beschränken kann oder auch die Selbstreflexion und Sensibilisierung gegenüber eigenen Haltungen, Einstellungen und Verfahrensweisen eine größere Rolle spielen muss. Hierfür empfehlen die genannten Wissenschaftler nicht nur eine institutionalisierte Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, Forschung und Wissenschaft, sondern auch die Einrichtung eines unabhängigen Polizeibeauftragten in den Parlamenten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Inwiefern gibt es innerhalb der Bundespolizei ein Monitoring rechtsextremer Vorfälle, und inwiefern ist hierzu ein Meldewesen entwickelt worden?
Welchen Vorgaben folgt der innerpolizeiliche Umgang mit rechtsextremen Verdachtsfällen?
Inwiefern ist bislang die Problematik von Rechtsextremismus innerhalb der Bundespolizei oder von Landespolizeien im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum besprochen worden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Phänomen der sog. Cop Culture im Sinne der Existenz einer tendenziell geschlossenen Subkultur mit einem überhöhten, demokratieabträglichen Korpsgeist innerhalb der Bundespolizei, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Inwiefern kann die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Einschätzung bestätigen, es gebe „Risiken“ bzgl. rechter oder rechtsextremer Gesinnungen unter Polizeibeamten, woran macht sie ihre Einschätzung fest, welche Gegenmaßnahmen gibt es hierzu ihrer Kenntnis nach bzw. welche will sie entwickeln, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der Bundespolizei auch unter jüngeren Angehörigen der Bundespolizei bzw. unter Auszubildenden eine signifikante Anzahl von Personen, die erkennbar mit rechtsextremen Positionen sympathisieren (bitte ggf. entsprechend ausführen)?
Inwiefern ist die mögliche Unterwanderung oder Beeinflussung einer Landespolizei oder Teile derselben durch Rechtsextremisten, unbeschadet der Länderhoheit, auch ein Beobachtungsfall für das Bundesamt für Verfassungsschutz, und welche Erkenntnisse kann die Bundesregierung zu diesem Problem mitteilen? Inwiefern streben rechtsextreme Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung die Beeinflussung von Polizeikräften an oder ermuntern ihre Anhänger, in die Polizei einzutreten?
Inwiefern sieht die Bundesregierung bzw. die Bundespolizeiführung ein strukturelles Problem in Zusammenhang mit der Bewerberlage hinsichtlich eines möglichen Risikos, dass Polizisten eingestellt werden, die dafür nicht die volle Eignung und Zuverlässigkeit im Sinne von Konformität mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung mitbringen?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung („Die Fehlerkultur bei der Polizei ist zu schwach ausgeprägt“, DER TAGESSPIEGEL, 1. September 2018), dass Erfahrungen mit Kriminellen mit Migrationshintergrund zur Ausbildung einer xenophoben Grundhaltung seitens Polizeibeamten führt?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, die Polizei sei ein Spiegelbild der Gesellschaft, und inwieweit geht sie davon aus, dass der Polizeidienst überwiegend konservativ eingestellte Menschen anzieht? Welche diesbezüglichen Studien sind ihr hierzu bekannt?
Welche Studien, Untersuchungen und andere Forschungen sind der Bundesregierung in Zusammenhang mit dem Themenfeld Polizei und Rechtsextremismus bekannt, welche hat sie selbst bzw. nachfolgende Behörden in Auftrag gegeben oder gefördert, welche Erkenntnisse sind aus ihrer Sicht relevant, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (bitte ab Zeitraum 2012 anführen)? Welche Studien usw. will sie in Zukunft anregen bzw. fördern?
Inwiefern wird bei der Ausbildung von Bundespolizisten auf das Problem des Rechtsextremismus eingegangen, und wie viele Ausbildungsstunden sind hierfür verpflichtend vorgeschrieben (bitte für Anwärter, Beamte auf Probe bzw. Widerruf und verbeamtete Polizisten angeben)?
Inwiefern fokussiert die diesbezügliche Ausbildung der Bundespolizei auf allgemeiner Wissensvermittlung über Rechtsextremismus bzw. auf der Fähigkeit zur Selbstreflexion, Sensibilisierung und Auseinandersetzung mit eigenen Haltungen, Einstellungen und Verfahrensweisen?
Inwiefern folgt die Bundespolizei der Empfehlung, zwecks Bekämpfung des Rechtsextremismus bzw. zwecks Sensibilisierung der Bundespolizisten eine institutionalisierte Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, Forschung und Wissenschaft zu pflegen?
Inwiefern strebt die Bundesregierung eine Modifikation der bisherigen Ausbildungsprogramme an?
Inwiefern strebt die Bundesregierung an, Angehörigen der Bundespolizei eindeutig zu untersagen, bei anlasslosen Kontrollen im grenznahen Gebiet die Hautfarbe einer Person als (eines unter mehreren) Kriterium für eine Kontrolle aufzufassen (bitte ggf. Wortlaut der Untersagung angeben)?
Inwiefern sieht die Bundesregierung insbesondere in den rechtsextremen Vorfällen in Zusammenhang mit der sächsischen Polizei einen Grund zur Sorge, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, es gebe signifikante Unterschiede hinsichtlich rechtsextremer Aktivitäten von Polizisten zwischen der Bundespolizei und Landespolizeien? Inwiefern steht die Bundesregierung hierzu in einem Austausch mit den Ländern, und welche Erkenntnisse hat sie bislang aus diesem Austausch gewonnen?
Wie steht die Bundesregierung zur Empfehlung, Polizeibeauftragte, Polizei-Ombudsleute o. Ä. einzurichten?
Wie viele rechtsextreme Vorfälle (Äußerungen, Propagandadelikte, andere Straftaten) seitens Angehöriger der Bundespolizei hat es seit 2012 gegeben (bitte alle Fälle nach Jahren gegliedert anführen und jeweils angeben, in welchen Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung davon auszugehen ist, dass der Vorwurf einer rechtsextremen Tätigkeit gegen Angehörige der Bundespolizei im Wesentlichen zutrifft)?
a) Welchen Status hatten die Angehörigen der Bundespolizei (Beamte, Beamte auf Widerruf usw.) zum Tatzeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Tat?
b) Wann fanden die Vorfälle statt?
c) Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zum konkreten Sachverhalt bzw. Vorwurf machen?
d) Inwiefern sind die betroffenen Bundespolizisten fristlos oder vorzeitig entlassen worden (bitte Zahlen angeben)?
e) Wie viele der betroffenen Bundespolizisten, die nicht fristlos entlassen wurden, hatten nach Bekanntwerden der Tat noch Zugang zu Schusswaffen?
f) Wie viele der betroffenen Bundespolizisten sind noch im Dienst (bitte Funktion angeben)?
g) Welche disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die betroffenen Polizisten eingeleitet?
h) In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die betroffenen Polizisten strafrechtlich ermittelt, und welche Angaben kann die Bundesregierung zum Ergebnis der Ermittlungen bzw. etwaigen Gerichtsverfahren machen?
i) Sind die betroffenen Polizisten nach Bekanntwerden der Tat als Ausbilder eingesetzt worden?
Wie viele der Vorfälle sind von Angehörigen der Bundespolizei angezeigt bzw. zuständigen Polizeibehörden zur Kenntnis gebracht worden?
Inwiefern sind der Bundesregierung Vorfälle mit Bezug zu den PMK-Bereichen Linksextremismus, religiöse Ideologie oder ausländische Ideologie in Verbindung mit Polizeibeamten bekannt (bitte ggf. analog zur Frage 20 beantworten), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?