Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland
der Abgeordneten Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicole Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (GD SANTE) der EU-Kommission hat im Jahr 2016 ein Audit zur „Bewertung des Systems für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln“ in Deutschland durchgeführt. Das Ergebnis dieses Audits wurde in einem Bericht veröffentlicht (http://ec.europa.eu/ food/audits-analysis/act_getPDF.cfm?PDF_ID=12764). Demnach gebe es in Deutschland deutliche Verzögerungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Bezug auf die dafür maßgebliche EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Nr. 1107/2009).
Alle in Deutschland eingereichten Zulassungsanträge würden erneut geprüft, auch wenn andere prüfende Mitgliedstaaten im zonalen Zulassungsverfahren bereits eine Bewertung anhand einheitlicher gemeinsam vereinbarter EU-Grundsätze vorgenommen hätten. Dem Bericht der GD SANTE zufolge sei die Folge eine besonders hohe Belastung deutscher Zulassungsbehörden durch nicht genutzte Synergien mit anderen Mitgliedstaaten. Die in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vereinbarte Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedsstaaten bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird demzufolge in Deutschland nicht ordnungsgemäß angewendet.
Zudem habe laut Industrieverband Agrar allein das Umweltbundesamt 20 nationale Anforderungen und Modelle entwickelt (www.iva.de/newsroom/presse mitteilungen/eu-audit-eklatante-schwaechen-bei-pflanzenschutz- zulassungdeutschland). Eine europäische Harmonisierung werde dadurch erschwert. Diese auch von der EU-Kommission geäußerte Kritik gelte unabhängig davon, ob Deutschland der den Antrag prüfende Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren, betroffener Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren oder betroffen im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung sei.
Darüber hinaus fehlten den deutschen Behörden laut Bericht der EU-Kommission zuverlässige Prognosen zur Anzahl zukünftiger Zulassungsanträge mit der Folge, dass die zur Einhaltung der Rechtsvorschriften der EU notwendige Planung ineffizient sei. Diese Verstöße gegen geltendes EU-Recht wirkten sich nachteilig auf die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln für die Landwirtschaft aus. Der Bericht der EU-Kommission enthält Empfehlungen an die zuständigen Behörden, die zur Beseitigung der festgestellten Mängel und zur Verbesserung der Pflanzenschutzmittelzulassung in Deutschland führen sollen (Seite 26).
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages haben die Koalitionspartner vereinbart: „Die an der Pflanzenschutzmittel-Zulassung beteiligten Behörden statten wir mit zusätzlichem Personal aus, um die Zulassungsverfahren zügig durchführen zu können. Wir sorgen für eine bessere Transparenz der Zulassungsverfahren für Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel auf EU- und nationaler Ebene. Wir werden die Forschung verstärken, um die Bandbreite innovativer und vorhandener Pflanzenschutzmittel – auch im ökologischen Landbau – zu erweitern.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie bewertet die Bundesregierung die von der EU-Kommission kritisierten deutlichen Verzögerungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland, und welche Folgen haben diese Verzögerungen nach Auffassung der Bundesregierung?
Wie viele Zulassungsanträge für Pflanzenschutzmittel sind beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als zuständige und die Pflanzenschutzmittelzulassung in Deutschland koordinierende Behörde in den vergangenen fünf Jahren jeweils eingegangen (bitte tabellarisch getrennt danach angeben, ob es sich um eine Erst- oder Wiederzulassung handelt und ob Deutschland der den Antrag prüfende Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren, betroffener Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren oder betroffen im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung ist)?
Wie viele Zulassungsanträge für Pflanzenschutzmittel hat das BVL in den vergangenen fünf Jahren jeweils abgeschlossen (bitte tabellarisch getrennt danach angeben, ob es sich um eine Erst- oder Wiederzulassung handelt und ob Deutschland der den Antrag prüfende Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren, betroffener Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren oder betroffen im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung ist)?
An wie vielen Zulassungsanträgen für Pflanzenschutzmittel wurden die neben dem BVL am Zulassungsprozess mitwirkenden Behörden in den vergangenen fünf Jahren jeweils beteiligt (bitte tabellarisch für alle am Zulassungsprozess mitwirkenden Behörden sowie getrennt danach angeben, ob es sich um eine Erst- oder Wiederzulassung handelt und ob Deutschland der den Antrag prüfende Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren, betroffener Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren oder betroffen im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung ist)?
Wie viele Beteiligungen an Zulassungsanträgen für Pflanzenschutzmittel haben die mitwirkenden Behörden in den vergangenen fünf Jahren jeweils abgeschlossen (bitte tabellarisch für alle am Zulassungsprozess mitwirkenden Behörden sowie getrennt danach angeben, ob es sich um eine Erst- oder Wiederzulassung handelt und ob Deutschland der den Antrag prüfende Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren, betroffener Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren oder betroffen im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung ist)?
Welche Fristen gibt es für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln laut EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Nr. 1107/2009), und wie lange hat im Vergleich dazu eine Zulassung in den vergangenen fünf Jahren in Deutschland im Durchschnitt gedauert (bitte tabellarisch für alle am Zulassungsprozess mitwirkenden Behörden sowie getrennt danach angeben, ob es sich um eine Erst- oder Wiederzulassung handelt und ob Deutschland der den Antrag prüfende Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren, betroffener Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren oder betroffen im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung ist)?
Wie viele Zulassungsanträge sind seit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Nr. 1107/2009) in Deutschland eingegangen, und wie viele davon wurden fristgemäß bearbeitet?
Wie viele Gerichtsverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit aufgrund von Verzögerungen im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel gegen die deutschen Zulassungsbehörden anhängig, und um welche Art von Klagen handelt es sich dabei jeweils?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik der EU-Kommission, alle in Deutschland eingereichten Zulassungsanträge für Pflanzenschutzmittel würden anhand eigener deutscher Anforderungen geprüft, auch wenn andere Mitgliedstaaten bereits eine Bewertung anhand einheitlicher gemeinsam vereinbarter EU-Grundsätze vorgenommen hätten, und welche Folgen ergeben sich daraus nach Auffassung der Bundesregierung für den Zulassungsprozess in Deutschland?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik des Industrieverbandes Agrar, allein das Umweltbundesamt habe 20 eigene nationale, über die einheitlichen gemeinsam vereinbarten EU-Grundsätze hinausgehenden Anforderungen und Modelle entwickelt, und welche Folgen ergeben sich daraus nach Auffassung der Bundesregierung für den Zulassungsprozess von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland?
Auf welcher Grundlage ist es nach Ansicht der Bundesregierung für die an der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland beteiligten Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, eigene nationale, über die einheitlichen gemeinsam vereinbarten EU-Grundsätze hinausgehende Anforderungen und Modelle zu entwickeln?
Wie viele eigene nationale, über die einheitlichen gemeinsam vereinbarten EU-Grundsätze hinausgehenden Anforderungen und Modelle haben die an der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland beteiligten Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher jeweils entwickelt, und wie viele davon werden jeweils angewendet?
Ist die Entwicklung eigener nationaler, über die einheitlichen gemeinsam vereinbarten EU-Grundsätze hinausgehender Anforderungen und Modelle nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik der EU-Kommission, die in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vereinbarte Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedstaaten werde in Deutschland mit der Folge einer hohen Belastung deutscher Zulassungsbehörden nicht ordnungsgemäß angewendet, und welche Folgen ergeben sich daraus nach Auffassung der Bundesregierung für den Zulassungsprozess in Deutschland?
Warum ist es nach Auffassung der Bundesregierung in Deutschland nicht möglich, Pflanzenschutzmittel, die in einem anderen EU-Land nach der Vorgängerrichtlinie 91/414/EWG zugelassen wurden, im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 anzuerkennen, obwohl die EU-Kommission selbst mehrfach, unter anderem im Leitfaden zur zonalen Zulassung, festgestellt hat, dass auch Pflanzenschutzmittel mit einer Zulassung nach Richtlinie 91/414/EWG gegenseitig anerkennungsfähig im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind?
Welche Auswirkungen hat der in Frage 15 geschilderte Sachverhalt nach Auffassung der Bundesregierung auf die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln für die Landwirtschaft in Deutschland, und welche Folgen ergeben sich daraus für die landwirtschaftliche Produktion in Deutschland?
Verfügt das System zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland über einen methodischen Ansatz, um Möglichkeiten zur Reduzierung des Bewertungsaufwandes zu suchen, ohne an Qualität einzubüßen, und wenn ja, um welchen Ansatz handelt es sich, und wenn nein, wäre ein solcher Ansatz nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll, und was unternimmt sie, um einen solchen Ansatz einzuführen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik der EU-Kommission, den deutschen Behörden fehlte ein formales Verfahren zur Erhebung sowie zuverlässige Prognosen zur Anzahl zukünftiger Zulassungsanträge mit der Folge, dass die zur Einhaltung der Rechtsvorschriften der EU notwendige Planung ineffizient sei und welche Folgen ergeben sich daraus nach Auffassung der Bundesregierung für den Zulassungsprozess in Deutschland?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Auffassung der EU-Kommission, die deutschen Verstöße gegen geltendes EU-Recht bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wirkten sich nachteilig auf die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln für die Landwirtschaft aus, und welche Folgen hat das nach Auffassung der Bundesregierung für die landwirtschaftliche Produktion in Deutschland?
Akzeptiert die Bundesregierung bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln die deutschen Verstöße gegen geltendes EU-Recht?
Wurden die Ziele der EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Nr. 1107/2009) bezüglich beschleunigter Zulassungsverfahren, verbindlicher Vorgaben und einer europäischen Harmonisierung der Zulassung nach Auffassung der Bundesregierung erreicht, und wenn nein, was tut die Bundesregierung, um zur Erreichung dieser Ziele in der Zukunft beizutragen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen der EU-Kommission an die zuständigen deutschen Behörden, die zur Beseitigung der festgestellten Mängel und zur Verbesserung der Pflanzenschutzmittelzulassung in Deutschland führen sollen (bitte für alle Empfehlungen ab Seite 26 des EU-Berichts angeben)?
Welche konkreten Veränderungen am Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel in Deutschland wurden aufgrund der Empfehlungen der EU-Kommission bereits umgesetzt, und welche Veränderungen werden in Zukunft, auch vor dem Hintergrund der Antworten zu den Fragen 1 bis 22, noch umgesetzt?
In welchen an der Pflanzenschutzmittelzulassung beteiligten Behörden wurden seit dem Beginn der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages welche Bereiche mit wie viel zusätzlichem Personal ausgestattet, in welchen Bereichen gab es in welchem Umfang Einsparungen beim Personal, und welche konkreten weiteren Veränderungen hinsichtlich des Personals sind wann in der Zukunft geplant?
Bei welchen die Pflanzenschutzmittelzulassung betreffenden Haushaltstiteln des Bundeshaushaltes hat es seit dem Beginn der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages welche genauen Veränderungen gegeben, und welche konkreten weiteren Veränderungen sind wann in der Zukunft geplant?
Würden eine konsequente Anwendung der EU-Kriterien und der Verzicht auf überflüssige zusätzliche nationale Kriterien bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nach Auffassung der Bundesregierung zu einer besseren Transparenz des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel auf EU- und nationaler Ebene beitragen, und wenn ja, was tut die Bundesregierung, um dies zu erreichen, und wenn nein, warum nicht?
Bei welchen Haushaltstiteln des Bundeshaushaltes hat es seit dem Beginn der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages welche genauen Veränderungen gegeben, um die Forschung mit dem Ziel zu verstärken, die Bandbreite innovativer und vorhandener Pflanzenschutzmittel – auch im ökologischen Landbau – zu erweitern, und welche konkreten weiteren Veränderungen sind wann in der Zukunft geplant?