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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mangelnde Kooperation ausländischer Stellen bei der Passbeschaffung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4156)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

20.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/545702.11.2018

Mangelnde Kooperation ausländischer Stellen bei der Passbeschaffung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4156)

der Abgeordneten René Springer, Dr. Christian Wirth, Waldemar Herdt, Martin Hess, Armin-Paulus Hampel, Udo Hemmelgarn und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes wird u. a. im Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD) und im Konsulargesetz (KonsG) geregelt. Danach obliegt dem Auswärtigen Amt die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber ausländischen Stellen.

Dies berücksichtigt der frühere sächsische Staatsminister Markus Ulbig in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag (Drucksache 6/9334). Er führt u. a. aus: „Das ZUR [Anm.: Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr] soll als neu errichtete Zentralstelle zwischen Bund und Ländern durch eine verbesserte – kontinuierliche – Kooperation und Kommunikation zu einer Verbesserung der gemeinsamen Rückkehrpolitik führen. Über die verschiedenen Arbeitsbereiche des ZUR sollen in den vielfältigen Themenfeldern im Bereich der Rückführung (z. B. der Passbeschaffung, der Organisation von Charterflügen, aber auch der freiwilligen Rückreisen) Unterstützungsmöglichkeiten und Optimierungspotentiale ermittelt, geschaffen und von den beteiligten Stellen künftig umgesetzt werden. Die Arbeit des ZUR dient dazu, die Wirksamkeit von Abschiebungsversuchen zu erhöhen. Der Freistaat Sachsen rechnet damit, dass sich insbesondere durch die intensive Unterstützung bei der Passersatzpapierbeschaffung Abschiebungen in Sachsen schneller realisieren lassen. Neben der Kommunikationsverbesserung zur Optimierung des Ressourcen-Einsatzes der Bundes- und Länderbehörden, nimmt der Bund die Zuständigkeiten wahr, die ihm auch vor der Einrichtung des ZUR zukamen, insbesondere die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland über das Auswärtige Amt gegenüber ausländischer Stellen“.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unterhält innerhalb der „Abteilung M“ einen Stab „R – Rückkehr“ mit insgesamt vier Referaten sowie einer Projektgruppe „Aufbau von AnkER-Einrichtungen“ (Stand: Organigramm 17. Juli 2018).

Nach dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltes für das Haushaltsjahr 2019 obliegt „der Vollzug von Rückführungsmaßnahmen ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehöriger einschließlich der Passersatzbeschaffung für einzelne Drittstaaten“ der Bundespolizei (Haushaltsgesetz 2019, vgl. Bundestagsdrucksache 19/3400, Seite 733, Vorbemerkung Bundespolizei, Punkt 11, Titel 0625).

Gleichwohl erklärt die Bundesregierung in der Vorbemerkung der Antwort (Bundestagsdrucksache 19/4156), dass durch die Fragestellung insbesondere Umstände berührt werden, die nicht im originären Verantwortungsbereich des Bundes liegen. Vielmehr soll die Zuständigkeit für die Passersatzpapierbeschaffung bei den Ländern liegen; der Bund leiste in einigen Fallgruppen lediglich Amtshilfe. Ferner würde durch oder unter Mitwirkung des Bundes keine sogenannte „Problemstaatenliste“ mehr geführt. In der Antwort (Bundestagsdrucksache 19/4156) stellt die Bundesregierung auf Zahlen der Bundespolizei ab.

Die Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/4156) auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 19/3868) der Fragesteller wirft aus deren Sicht diesbezüglich weitere Fragen auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wem obliegt die Zuständigkeit für den Vollzug von Rückführungsmaßnahmen ausreisepflichtiger Staatsangehöriger einschließlich der Passersatzpapierbeschaffung, soweit dafür nicht die Bundespolizei zuständig ist? Welche Zielländer sind davon betroffen?

2

Ist die Passersatzpapierbeschaffung immer der rechtskräftigen Feststellung der Ausreisepflicht entsprechend § 50 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nachgelagert? Wenn ja, wie ist dann nach Ansicht der Bundesregierung § 50 Absatz 5 AufenthG zu verstehen?

3

Aus welchem Grund verweist die Bundesregierung in der Vorbemerkung ihrer Antwort (Bundestagsdrucksache 19/4156) auf die originäre Zuständigkeit der Länder bei der Passersatzpapierbeschaffung, obwohl die Bundespolizei für den Vollzug von Rückführungsmaßnahmen ausreisepflichtiger Staatsangehöriger einschließlich der Passersatzpapierbeschaffung zuständig ist? Wie sind dahingehend die in der Antwort der Bundesregierung beigefügten Tabellen zu verstehen?

4

Auf Basis welcher Vereinbarung, vertraglichen und/oder gesetzlichen Grundlage ist die Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei, den Ländern und dem Auswärtigen Amt hinsichtlich der Passersatzpapierbeschaffung in Anbetracht ihrer per Gesetz übertragenen Aufgaben geregelt, und was ist der Inhalt dieser Regelung? Ist diese Regelung für alle Bundesländer einheitlich und verbindlich?

5

Was wurde zwischen dem Bund, den Ländern und ggf. dem Auswärtigem Amt hinsichtlich der Einrichtung des ZUR vereinbart, und welchen Inhalt hat diese Vereinbarung?

6

Welcher konkrete Aufgabenbereich obliegt dem Auswärtigen Amt (im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Auftrag zur Vertretung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber ausländischen Stellen) bei der Passersatzpapierbeschaffung im Zusammenspiel mit der Bundespolizei und den Ländern?

7

Wie viele Unterstützungsersuchen der Länder zur Passersatzpapierbeschaffung hat das Auswärtige Amt in den Jahren 2010 bis 2018 (bis zum Stichtag 30. September) erhalten und entsprechend des gesetzlichen Auftrags an ausländische Stellen weitergeleitet bzw. bearbeitet (bitte nach Jahren und Ländern getrennt auflisten)?

8

Welche Stelle innerhalb des Auswärtigen Amts übernimmt diese Aufgabe und wie sind die Abläufe geregelt?

9

In wie vielen Fällen endete die Unterstützung des Auswärtigen Amts im Sinne der Frage 7 damit, dass über das Auswärtige Amt Passersatzdokumente an die ersuchenden Länderdienststellen und/oder direkt der Bundespolizei weitergeleitet werden konnten (bitte analog der Antwort zu Frage 7 nach Jahren und Ländern getrennt auflisten)?

10

Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die häufigsten Ablehnungsgründe ausländischer Stellen, Passersatzpapiere auszustellen, und sind im Staatenvergleich dabei Häufungen feststellbar?

11

Beinhalten die Zahlen aus der Antwort zu Frage 9 auch die von der Bundespolizei übernommenen Verfahren zur Passersatzpapierbeschaffung für ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige? Wenn nicht, aus welchem Grund?

12

In wie vielen Fällen haben die Länder und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das Auswärtige Amt in den Jahren 2015 bis 2018 (bis zum Stichtag 30. September) im Rahmen der Feststellung der Staatsangehörigkeit eines Ausländers um Unterstützung gebeten?

13

Welche Staaten und welche Informationen, Begründungen und Sachverhalte enthielt die sog. Problemstaatenliste (im Zeitraum der Jahre 2010 bis 2014) bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie nicht mehr vom Bund bzw. unter dessen Mitwirkung geführt wurde (Bundestagsdrucksache 19/4156)?

Berlin, den 29. Oktober 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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