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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Evaluation der "Ertüchtigungsinitiative" in Tunesien

Projekte im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative in Tunesien im Jahr 2018, Ausstattungs- und Ausbildungshilfe für Sicherheitskräfte, Bilanz, Kooperation mit Akteuren auf internationaler Ebene, Nutzung der elektronischen Grenzüberwachungsanlage, Durchführung von Evaluierungen der Ertüchtigungsinitiative, Ergebnisse, Beurteilung der Zusammenarbeit mit tunesischen Partnerinstitutionen, Ausnahmezustand in Tunesien, Auswirkungen auf die Durchführung von Projekten<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

07.12.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/554607.11.2018

Evaluation der „Ertüchtigungsinitiative“ in Tunesien

der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Eva-Maria Schreiber, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit 2016 erhalten die Partnerstaaten einer „Ertüchtigungsinitiative“ der Bundesregierung polizeiliche und militärische Ausbildungs- und Ausstattungshilfe (www.bmvg.de/de/themen/friedenssicherung/ertuechtigung). Dafür sind im Einzelplan 60 des Bundeshaushalts 100 Mio. Euro für das Jahr 2016 bzw. jeweils 130 Mio. Euro für 2017 und 2018 vorgesehen (Bundeshaushaltsplan 2018, Einzelplan 60 – Allgemeine Finanzverwaltung). Die Initiative wird vom Bundesministerium der Verteidigung und vom Auswärtigen Amt gemeinsam koordiniert und existiert als eigenständiges Instrument neben der „militärischen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe“ und der „polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe“. Als besonders dabei wird von der Bundesregierung die Flexibilität und die Vielfalt der möglichen Partner bei der „Ertüchtigungsinitiative“ hervorgehoben sowie die Möglichkeit, auch Waffen an Partnerstaaten zu übergeben (Bundestagsdrucksache 19/326). Außerdem wird die Ertüchtigungsinitiative als Beitrag der Bundesregierung zur Unterstützung der Sicherheitssektorreform (SSR) und somit als Teil von Entwicklungshilfe gesehen (Bundestagsdrucksache 18/11458).

Eines der Schwerpunktländer der „Ertüchtigungsinitiative“ ist Tunesien (Bundestagsdrucksache 19/272). Nachdem zuvor Bundeswehrausstattung für 7 Mio. Euro in Form einer Schenkung an das tunesische Militär übergingen, erhielt die dortige Regierung 18 Mio. Euro aus Ertüchtigungsmitteln für ein ortsfestes und mobiles elektronisches Grenzüberwachungssystem an der tunesisch-libyschen Grenze (Bundestagsdrucksache 19/989). Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller wurde im September eine Evaluation dieser „Ertüchtigungsinitiative“ durch die in Bonn ansässige Firma madiba consult GmbH durchgeführt (http://leonakeyl.de/?page_id=108). Der Bericht soll am 20. Oktober beim Auswärtigen Amt vorliegen.

Tunesische Sicherheitsbehörden erhalten seit den 1980er Jahren Ausbildungs- und Ausstattungshilfen von der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 13/1047). Die Partner in Tunesien, unter anderem die Polizei und das Innenministerium, waren zu Zeiten der Diktatur zentrale Institutionen der Repression und wurden seitdem keiner strukturellen Reform unterzogen, sodass nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller Straffreiheit und Polizeigewalt nach wie vor vorkommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Welche Projekte sind im Jahr 2018 in Tunesien im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative durchgeführt wurden, wieviel beträgt das jeweilige Budget, und wer sind die lokalen Partner bei den jeweiligen Projekten?

2

Welche weiteren Projekte sind im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative mit welchen Partnern geplant?

3

Welche Materialhilfen wurden im Jahr 2018 im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative an Tunesien übergeben, und wer waren die Empfänger (bitte Art und Hersteller der Materialien nennen)?

4

Welche Lehrgänge wurden im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative durchgeführt (bitte Thema und Partnerinstitution nennen)?

5

Welche weiteren tunesischen Planungen zum „stationären Aufbau eines nationalen elektronischen Grenzüberwachungssystems entlang der Grenze zu Libyen“ sind der Bundesregierung seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 19/989 bekannt?

6

Welche Kooperationen hat die Bundesregierung seit 2011 mit der tunesischen Küstenwache durchgeführt?

7

Welche Lehrgänge hat die Bundesregierung seit 2011 für Geheimdienste in Tunesien durchgeführt, und welche tunesischen und deutschen Behörden waren dabei involviert?

8

Welche weiteren Maßnahmen oder Planungen sind der Bundesregierung seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 19/989 zum Projekt „Euromed Police IV“ in Tunesien bekannt?

9

Inwiefern hat die polizeiliche und militärische Ausstattungs- und Ausbildungshilfe aus Deutschland aus Sicht der Bundesregierung zur demokratischen Kontrolle der Sicherheitskräfte in Tunesien beigetragen?

10

Welchen Beitrag leistet die Ertüchtigungsinitiative aus Sicht der Bundesregierung zur Sicherheitssektorreform (SSR) in Tunesien?

11

Auf welche Weise tragen technische Trainings und Materialhilfen zu einer Reform des SRR bei?

12

Wie koordiniert die Bundesregierung ihre Aktivitäten in der Ertüchtigungsinitiative mit anderen Akteuren (USA, EU, UK, UNDP), die in Tunesien Programme zur SRR durchführen?

13

Inwiefern ergab sich dabei jemals eine Konkurrenzsituation gegenüber den übrigen Partnern?

14

Welche neueren Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 19/989 zu Anstrengungen Algeriens und Mauretaniens, ihre Grenzüberwachungssysteme auszubauen?

15

Inwiefern wird die ortsfeste elektronische Grenzüberwachungsanlage nach Kenntnis der Bundesregierung von den tunesischen Partnern tatsächlich genutzt, bzw. welche Verbesserungsmöglichkeiten sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

16

Welche Auswirkungen haben die mithilfe Deutschlands aufgerüsteten tunesisch-libyschen Grenzanlagen aus Sicht der Bundesregierung auf die sozioökonomische Lage der Bevölkerung in den Grenzregionen?

Wurden Analysen diesbezüglich durchgeführt oder zur Kenntnis genommen?

17

Welche Auswirkungen hat die Ertüchtigungsinitiative, insbesondere die aufgerüstete Grenze zu Libyen, aus Sicht der Bundesregierung auf Migrationsbewegungen in Nordafrika?

18

Inwiefern gilt, wie von der Bundesregierung im Februar 2018 beschrieben, weiterhin, dass eine Evaluierung der tunesischen Ausbildung im Zusammenhang mit Grenzüberwachungssystemen nicht beabsichtigt „war und ist“ (Bundestagsdrucksache 19/989, Antwort zu Frage 8)?

19

Welche weiteren Evaluationen, auch solche die „außerhalb des Kontextes Grenzüberwachung“ stehen, wurden von welchen Firmen oder Organisationen seit 2011 in Tunesien durchgeführt, und welche Ergebnisse kann die Bundesregierung (außer zur Ertüchtigungsinitiative) mitteilen?

20

Wer ist von der Bundesregierung mit der Evaluation der Ertüchtigungsinitiative beauftragt?

21

Welche Berichte liegen hierzu vor, und zu welchen Ergebnissen kommen diese?

22

Welche Defizite werden in den Berichten genannt?

23

Welche weiteren Berichte sind angefordert, und wann sollen diese vorliegen?

24

Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit dem tunesischen Innenministerium und dem Verteidigungsministerium?

Gibt es Bedenken in Bezug auf die Wahrung von Menschenrechten durch die Behörden?

25

Inwieweit spielt der in Tunesien nach wie vor geltende Ausnahmezustand und die damit einhergehende Einschränkung der Grundrechte bei der Entscheidung für und Durchführung von Projekten und Maßnahmen eine Rolle?

26

Welche Bewertung der Partnerinstitutionen (Innenministerium und Verteidigungsministerium) ist der Bundesregierung aus der Evaluation der Ertüchtigungsinitiative bekannt?

27

Wie wird das Projekt an der tunesisch-libyschen Grenze in der Evaluation der Ertüchtigungsinitiative bewertet?

28

Wie beurteilt die Bundesregierung die Reformbereitschaft der tunesischen Partner, und wie wird dies in der Evaluation der Ertüchtigungsinitiative beschrieben?

29

Was wurde von der Evaluierung als negativ bzw. verbesserungswürdig bewertet?

30

Inwiefern sieht die Bundesregierung Anlass, ihr Vorgehen im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative zu ändern?

Berlin, den 31. Oktober 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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