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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal des Jahres 2018

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

09.09.2020

Aktualisiert

02.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/566109.11.2018

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal des Jahres 2018

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung zumeist nur wenig Beachtung finden. So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei inhaltlichen Asylentscheidungen weitaus höher liegt als die offiziellen Zahlen vermuten lassen (vgl. hierzu und zum Folgenden, soweit nicht anders angegeben, Bundestagsdrucksache 19/1371). Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der rein formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2017 bei 53 Prozent (2016: 71,4 Prozent), gegenüber der von der Bundesregierung verwandten unbereinigten Schutzquote in Höhe von 43,4 Prozent. Die Statistikbehörde der EU „eurostat“ verwendet ebenfalls eine um formelle Entscheidungen bereinigte „Anerkennungsrate“, diese lag nach ihren Berechnungen im Jahr 2017 für Deutschland bei 50 Prozent (Pressemitteilung 67/2018).

Hinzu kommen noch Anerkennungen durch die Gerichte nach zunächst negativer Entscheidung des BAMF. 45,5 Prozent aller Asylklagen bei den Verwaltungsgerichten endeten 2017 mit einer „sonstigen Verfahrenserledigung“ (a. a. O., Antwort zu Frage 14), z. B. wenn Einzelverfahren von mehreren Familienangehörigen zusammengelegt werden, wenn eine Klage nicht weiter verfolgt oder wenn ein Schutzstatus im Einvernehmen mit dem BAMF in Abänderung des Ursprungsbescheides erteilt wird – letzteres war im Jahr 2017 4 582 Mal der Fall (ebd., Antwort zu Frage 16c). Solche sonstigen Verfahrenserledigungen erfolgen nicht überwiegend in Fällen mit schlechten Erfolgsaussichten: Nur etwa 17 Prozent der sonstigen Verfahrenserledigungen im Jahr 2017 betrafen Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten (soweit von der Bundesregierung angegeben, vgl. a. a. O., Antwort zu Frage 14), Asylsuchende mit besonders guten Erfolgsaussichten aus den drei Herkunftsländern Syrien, Afghanistan und Irak machten hingegen 32 Prozent aller formellen Entscheidungen aus. Werden formelle Erledigungen außer Betracht gelassen und nur tatsächlich inhaltliche Entscheidungen der Gerichte betrachtet, ergibt sich eine bereinigte Erfolgsquote von Asylsuchenden im Klageverfahren im Jahr 2017 in Höhe von 40,8 Prozent (2016: 29,4 Prozent, 2015: 12,6 Prozent, Bundestagsdrucksachen 18/12623, Antwort zu Frage 11 und 18/8450, Antwort zu Frage 14). Bei syrischen und afghanischen Geflüchteten lag diese Erfolgsquote bei den Gerichten im Jahr 2017 bei 62 bzw. 61 Prozent. „Eurostat“ nennt für das Jahr 2017 bei „endgültigen Berufungsbescheiden“ im Gerichtsverfahren eine Anerkennungsrate in Höhe von 40 Prozent (a. a. O.).

Der Sprecher des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat Johannes Dimroth, bezeichnete auf der Regierungspressekonferenz vom 23. März 2018 die Zahl einer Erfolgsquote im Gerichtsverfahren in Höhe von 40 Prozent als „schlichtweg falsch“. Tatsächlich erfolgreich sei nur „etwas mehr als ein Fünftel der Klagen“, die Differenz ergebe sich aus Verfahrenserledigungen in Fällen mit wenig oder gar keinen Erfolgsaussichten. Es gebe zwar eine Zunahme der Klagen in absoluten Zahlen, aber bei der „relativen Klagequote“ sei „keine signifikante Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren zu erkennen“. Dies stimmt jedoch nicht mit den Angaben der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen der Fraktion DIE LINKE. überein: Demnach wurden im Jahr 2017 49,8 Prozent aller Bescheide des BAMF beklagt, in den Vorjahren 2016 und 2015 lag dieser Anteil bei 24,8 Prozent bzw. 16,1 Prozent – das bedeutet eine Verdreifachung der Klagequote innerhalb von drei Jahren. Ähnlich stellt sich die Entwicklung dar, wenn die Klagequote nur in Bezug auf ablehnende Bescheide des BAMF betrachtet wird: Hier lag die Klagequote im Jahr 2015 bei 43 Prozent, 2016 stieg sie auf 68,5 Prozent und im Jahr 2017 lag sie bei 91,3 Prozent (Afghanistan: 96 Prozent) – auch das ist mehr als eine Verdoppelung innerhalb von drei Jahren (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/12623, Antwort zu Frage 11b, und 19/1371, Antwort zu Frage 14c). Die Bundesregierung bestätigte diese Zahlen, der Pressesprecher habe sich jedoch auf die Jahre 2013 und 2014 bezogen, in denen die Klagequoten bei 46,2 Prozent bzw. 40,2 Prozent gelegen hätten (Bundestagsdrucksache 19/3148, Antwort zu Frage 17) – demgegenüber sei die Quote des Jahres 2017 in Höhe von 49,8 Prozent keine „signifikante Steigerung“. Die niedrigen Klagequoten der Jahre 2015 und 2016 seien auf einen besonders hohen Anteil positiver Entscheidungen zurückzuführen – das ist aber gerade keine Erklärung dafür, dass sich auch bei den ablehnenden Bescheiden die Klagequote mehr als verdoppelt hat (s. o.).

Sowohl der Anstieg der Klagequoten als auch der Anstieg der Erfolgsquoten von Geflüchteten bei den Gerichten sind nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller Indizien für eine zunehmende Zahl mangelhafter und rechtswidriger Entscheidungen des BAMF. Zu einem ähnlichen Befund kam offenbar, zumindest intern, auch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Wochenzeitung „DIE ZEIT“ (Nr. 14/2018, Seite 5: „Schneller abschieben“) berichtete über eine „interne Analyse“ im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, nach der es ein „schwerer Fehler“ gewesen sei, die Asylanhörungen im BAMF „auf Teufel komm raus zu beschleunigen“; viele Entscheidungen seien deshalb fehlerhaft und beschäftigten nun massenhaft die Verwaltungsgerichte; die mangelnde Sorgfalt beim BAMF zahle sich nicht aus, beschleunigen solle man lieber an anderer Stelle. Ende 2017 waren 361 059 Klagen bzw. insgesamt 372 443 Verfahren im Asylbereich bei allen Gerichten anhängig (Bundestagsdrucksache 19/1371, Antwort zu den Fragen 14 und 14d).

444 Asylsuchende waren im Jahr 2017 (2016: 273) von Asyl-Flughafenverfahren betroffen. Im Ergebnis wurde 127 Schutzsuchenden (2016: 68) nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder abgeschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt (Bundestagsdrucksachen 19/1371, Antwort zu Frage 13, und 18/11262, Antwort zu Frage 10).

45 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2017 waren minderjährig (2016: 36,2 Prozent). 4,6 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (2016: 5 Prozent), bei denen die bereinigte Gesamtschutzquote zwischen 78,9 und 88,6 Prozent lag (Bundestagsdrucksachen 19/1371, Antwort zu Frage 9, und 18/11262, Antwort zu Frage 6).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen49

1

a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK –, subsidiärer Schutz und Abschiebungshindernisse) in der Entscheidungspraxis des BAMF im dritten Quartal 2018, und wie lauten die Vergleichswerte des vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und für die 15 wichtigsten Herkunftsländer gesondert darstellen, bitte für jedes dieser Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele Asylsuchende Schutz nach Artikel 16a GG, nach § 60 Absatz 1 AufenthG/ GFK, einen subsidiären Schutzstatus bzw. nationalen Abschiebungsschutz zugesprochen bekommen haben, bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung – darunter Familienasyl –, internationaler Flüchtlingsschutz – darunter Familienschutz –, subsidiärer Schutz – darunter Familienschutz –, nationale Abschiebungsverbote – bitte jeweils so differenziert wie möglich darstellen und in jedem Fall Angaben zu den Herkunftsländern Algerien, Marokko, Tunesien, Georgien, Armenien und Türkei sowie zu allen sicheren Herkunftsstaaten machen)?

1

b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Gesamtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tatsächlich inhaltliche und nicht rein formelle Entscheidungen (bitte wie zu Frage 1a differenzieren), und welche näheren Angaben lassen sich machen zu den Gründen sonstiger Verfahrenserledigungen im dritten Quartal 2018?

2

a) Wie viele der Anerkennungen nach § 3 Absatz 1 AsylG (GFK) im dritten Quartal 2018 bzw. im vorherigen Quartal beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung bzw. waren Familienflüchtlingsstatus (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern angeben)?

2

b) Wie viele der Anerkennungen in den genannten Zeiträumen waren Schutzstatus nach § 26 AsylG für Familienangehörige bereits Anerkannter (bitte jeweils nach dem Bezugsstatus – Asylberechtigung, Flüchtlingsstatus nach der GFK bzw. subsidiärem Schutz – differenzieren), und welche Einschätzungen oder Erkenntnisse liegen im BAMF dazu vor, wie viele Asylanträge von zuvor im Wege des legalen Familiennachzugs eingereisten Personen oder hier geborenen Kindern stammen, wie viele solcher Anträge gehen beispielsweise schriftlich im BAMF ein (bitte erläutern und so differenziert wie möglich darlegen)?

2

c) Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen auf der EU-Ebene dazu, ob es auch nach der erneuten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems möglich sein wird, einen Schutzstatus im Rahmen des Familienflüchtlingsschutzes zu erteilen, wie es nachzeitigem Recht in Deutschland der Fall ist, wie bewertet die Bundesregierung dies und welche Position vertritt sie hierzu in den EU-Gremien (bitte ausführen)?

3

Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die bereinigten Schutzquoten für die Herkunftsländer Afghanistan, Irak, Iran, Somalia, Nigeria und Türkei im bisherigen Jahr 2018, differenziert nach Bundesländern (bitte jeweils auch die absolute Fallzahl der Entscheidungen in den jeweiligen Bundesländern und Gesamtzahlen für alle Bundesländer nennen), und wie waren die bereinigten Schutzquoten und absoluten Fallzahlen in Bezug auf diese Herkunftsländer im bisherigen Jahr 2018, differenziert nach Organisationseinheiten im BAMF (bitte nur solche Organisationseinheiten mit über 50 entsprechenden Entscheidungen im Jahr 2018 auflisten und nach den Quoten auf- oder absteigend sortieren)?

4

Welches waren die jeweils 15 Organisationseinheiten mit den nach oben bzw. unten (bitte differenzieren und auf- bzw. absteigend auflisten) am stärksten von der so genannten Referenzschutzquote im bisherigen Jahr 2018 abweichenden Schutzquoten, und wie erklärt das BAMF etwaige deutlich auffallende Abweichungen, insbesondere auch bei negativ abweichenden Schutzquoten (bitte darlegen)?

5

Wieso hat die Bundesregierung bei ihrer Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/4961 nicht ausgeführt, dass das Forschungszentrum des BAMF auch Erklärungsfaktoren zu unterschiedlichen Schutzquoten genannt hat, die mit den jeweiligen Organisationseinheiten zusammenhängen („Mikroklima“ in jeder Organisationseinheit, etwa: „institutionelle Faktoren vor Ort“, Auswirkungen einer unterschiedlichen Rechtsprechung, unterschiedliche Zusammensetzung des Personals, lokale Wissenserschließung und Auslegung von Leitsätzen usw.; siehe Ausschussdrucksache 19(4)128, Seiten 7 f.) und die von der Bundesregierung bislang nicht genannt wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4961, Antwort zu Frage 5) – obwohl ausdrücklich nach einer detaillierten Darlegung der Erkenntnisse, Annahmen, Vermutungen, Ergebnisse oder Zwischenergebnisse des Forschungszentrums gefragt worden war (bitte nachvollziehbar begründen), und welche Ausführungen und Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen, gegebenenfalls auch zu neuen Erkenntnissen des Forschungszentrums (bitte so ausführlich wie möglich darlegen)?

6

Wie viele Asylsuchende wurden im Jahr 2018 bislang registriert (bitte nach Monaten auflisten und der Zahl der gestellten Asylerstanträge in den jeweiligen Monaten gegenüberstellen)?

7

Zu wie vielen asylsuchenden Personen wurde im dritten Quartal 2018 nach Angaben des Ausländerzentralregisters eine Ausreise registriert, obwohl noch kein Abschluss des Asylverfahrens erfasst war (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Bundesländern differenzieren)?

8

Zu welchem Anteil und in welcher Zahl verfügten Asylsuchende im Jahr 2018 über keine Identitätspapiere (Reisepässe, Ausweise, sonstiges), mit denen ihre Herkunft bzw. Identität nach Auffassung des BAMF hinreichend sicher zu klären war (bitte nach den wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

9

In wie vielen Fällen wurden im bisherigen Jahr 2018 (bitte nach Monaten auflisten und Gesamtzahlen nennen) mobile Datenträger von Asylsuchenden ausgelesen und ein Ergebnisprotokoll erstellt (soweit möglich auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern auflisten), und wie ist der aktuelle Stand der technischen Ausstattung der Stellen im BAMF mit entsprechenden Auslesegeräten?

9

a) Zu welchem ungefähren Anteil verfügen Asylsuchende, deren Identität bzw. Herkunft nach Auffassung des BAMF nicht hinreichend sicher durch Dokumente geklärt ist, über mobile Datenträgergeräte, zu welchem Anteil können diese technisch ausgelesen werden (wenn es diesbezüglich Probleme gibt, bitte darlegen), zu welchen Anteilen erfolgt das Auslesen auf freiwilliger Basis bzw. in wie Fällen erfolgte bislang eine Auslesung erst nach behördlichen Androhungen oder durch Zwang bzw. gegen den Willen der Betroffenen (bitte jeweils so konkret und ausführlich wie möglich antworten)?

9

b) In wie vielen der Fälle, in denen eine Datenauslesung erfolgte und ein Ergebnisreport erstellt wurde, wurde dieser für das Asylverfahren durch die jeweiligen Entscheider angefordert, in wie vielen dieser Fälle wurde diesem Antrag nach entsprechender Prüfung durch einen Volljuristen entsprochen bzw. erfolgte eine Ablehnung (bitte so differenziert und konkret wie möglich antworten) – und was waren die Gründe für entsprechende Ablehnungen (bitte zumindest die wichtigsten typischen Gründe für eine Ablehnung nennen; eine statistische Auswertung ist diesbezüglich nicht erforderlich)?

9

c) In wie vielen dieser Fälle, in denen der Ergebnisreport der Auslegung für das Asylverfahren verwandt wurde, hat dieser dazu geführt oder maßgeblich dazu beigetragen, Angaben der Asylsuchenden zu ihrer Herkunft bzw. Identität bzw. Staatsangehörigkeit zu widerlegen bzw. zu bestätigen (bitte ausführen und so konkret wie möglich unter Angabe konkreter Zahlen antworten)?

10

Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung (bitte begründet darlegen), dass in den ca. 41 Fällen, in denen sich bis Ende Juli 2018 Zweifel an der Identität bzw. Herkunft durch die Datenauswertung erhärtet haben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4961, Antworten zu den Fragen 11 ff.), sich diese Zweifel auch durch eine genaue Befragung in der Anhörung ergeben hätten, und inwieweit hält sie angesichts dieser geringen Zahl den Einsatz einer viele Millionen Euro kostenden und grundrechtseingreifenden Technik unverändert für verhältnismäßig und angebracht (bitte begründen)?

11

Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2018 bzw. im vorherigen Quartal nach § 14a Absatz 2 des Asylgesetzes von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von Kindern bzw. für Kinder unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?

12

Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im dritten Quartal 2018 einen Asylerstantrag gestellt (bitte aufgliedern nach wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern), und welche Asylentscheidungen ergingen bei unbegleiteten Minderjährigen im genannten Zeitraum (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

13

Wie ist der aktuelle Stand der regierungsinternen Ressortabstimmung zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 12. April 2018 (Rechtssache C-550/16), welche unterschiedlichen Rechtsauffassungen werden hierzu vertreten, wann ist gegebenenfalls mit einer regierungseinheitlichen Linie hierzu zu rechnen und in welchem Rahmen wird hierüber durch wen entschieden werden (bitte so ausführlich wie möglich darlegen), und von welcher ungefähren Zahl von diesem Urteil Betroffener (soweit möglich bitte zwischen Minderjährigen und Angehörigen differenzieren) geht die Bundesregierung oder gehen fachkundige Bundesbehörden aus (bitte auch Schätzwerte angeben)?

14

Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im dritten Quartal 2018 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

15

Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2018 bzw. im vorherigen Quartal als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differenziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?

16

Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im dritten Quartal 2018 an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?

17

Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die statistischen Daten zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das bisherige Jahr 2018 (bitte jeweils in der Differenzierung wie auf Bundestagsdrucksache 19/4961 in der Antwort zu Frage 20 darstellen: Asylverfahren, Widerrufsverfahren, Eilanträge in Dublin-Verfahren, unterschiedliche Instanzen, Verfahrensdauern, auch zu Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bzw. nach § 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); neben der Differenzierung nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern bitte in jedem Fall auch Angaben zu den sicheren Herkunftsstaaten sowie zu Marokko, Tunesien, Algerien, Georgien, Armenien und Türkei machen)?

17

a) Wie viele Klagen und wie viele Berufungen (oder Anträge auf Berufungszulassung usw.) sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung anhängig in Verfahren, in denen subsidiär Schutzberechtigte auf einen Flüchtlingsstatus klagen (bitte auch nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele dieser Verfahren wurden im bisherigen Jahr 2018 mit welchem Ergebnis entschieden (bitte ebenfalls nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

17

b) Wie viele Berufungen bzw. Anträge auf Zulassung der Berufung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang im Jahr 2018 durch das BAMF bzw. durch Geflüchtete bzw. deren rechtsanwaltliche Vertretung gestellt, und wie war der Ausgang dieser Verfahren (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern differenzieren und gesonderte Angaben zu „Upgrade-Klagen“ gegen subsidiären Schutz machen)?

17

c) Gegen wie viele der Asylbescheide des BAMF wurden im bisherigen Jahr 2018 Rechtsmittel eingelegt (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und Klagequoten in Bezug auf die Gesamtzahl der Bescheide und in Bezug auf Ablehnungen gesondert ausweisen; bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und zusätzlich nach den zu sicher erklärten Herkunftsländern differenzieren, zusätzlich differenzieren nach der Art der Ablehnung: unbegründet, offensichtlich unbegründet, unzulässig bzw. Dublin-Bescheid)?

17

d) Wie ist die aktuelle Zahl der anhängigen Klagen im Bereich Asyl, differenziert nach (Bundes-, Ober-) Verwaltungsgerichten?

17

e) In wie vielen Fällen erfolgten im bisherigen Jahr 2018 Abhilfeentscheidungen, d. h. dass entgegen des Ursprungsbescheides nach Klageerhebung, aber ohne inhaltliche Gerichtsentscheidung, ein Schutzstatus erteilt wurde (bitte nach den wichtigsten 15 Herkunftsstaaten auflisten)?

17

f) In wie vielen Fällen erhielten zunächst abgelehnte Asylsuchende im bisherigen Jahr 2018 doch noch einen Schutzstatus (bitte, auch im Folgenden, nach den wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren), in wie vielen Fällen basierte dies auf einer Gerichtsentscheidung bzw. welche Gründe gab es in den übrigen Fällen hierfür (hierzu bitte zu wichtigen Fallkonstellationen Ausführungen machen, etwa: Abhilfeentscheidungen, Entscheidungen infolge von Folgeanträgen usw.)?

17

g) Bei wie vielen der Klagen und Rechtsschutzanträgen im Asylbereich im bisherigen Jahr 2018 ging es um Dublin-Bescheide (inklusive Schutzgewährung in einem anderen Mitgliedstaat, bitte auch nach wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren), und wie wurden diese Verfahren im bisherigen Jahr 2018 entschieden (bitte in absoluten und relativen Zahlen und so differenziert wie möglich angeben)?

18

Wie lautete die Klagequote in Bezug auf ablehnende Bescheide des BAMF seit 2000 (bitte nach Jahren auflisten), und welche Erklärungen haben die Bundesregierung bzw. das BAMF dafür, dass diese Klagequote bei ablehnenden BAMF-Bescheiden aktuell im Vergleich der Vorjahre auffallend hoch ist, auch wenn es keine pauschale Antwort hierauf geben mag (vgl. Bundestagdrucksache 19/4961, Antwort zu den Fragen 20c und 21, bitte ausführen)?

19

Wie waren die relativen Klagequoten im bisherigen Jahr 2018 in Bezug auf alle Entscheidungen des BAMF bzw. in Bezug auf (einfach) ablehnende Asylbescheide, differenziert nach Bundesländern?

20

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Bilanz der Gerichtsentscheidungen (bitte nach jeweiligem Schutzstatus, Ablehnungen und formelle Entscheidungen differenzieren) bei Asylklagen für das bisherige Jahr 2018 nach Bundesländern differenziert (bitte gesondert auch die Werte für Syrien, Irak und Afghanistan angeben)?

21

Wie differenzieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die „sonstigen Verfahrenserledigungen“ bei gerichtlichen Entscheidungen im bisherigen Jahr 2018 nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

22

Welche aktuellen genaueren Angaben gibt es im BAMF zu der Kategorie „sonstiger Erledigungen“ bei Gerichtsentscheidungen, insbesondere auch in Bezug auf das bisherige Jahr 2018 und das Jahr 2017, und welchen ungefähren Anteil haben dabei Entscheidungen, in denen Klagen gegen einen Dublin-Bescheid Erfolg hatten und ein Asylverfahren in Deutschland durchgeführt werden muss?

Gibt es quantitative Angaben zu den Fallkonstellationen in der auf Bundestagsdrucksache 19/4961 zu Frage 26 aufgeführten Tabelle, und wenn ja, welche?

23

Wie will der neue Präsident des BAMF (vgl. Protokoll der 22. Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 24. September 2018, Seite 20) sein Ziel erreichen, dass gerichtliches Nachsteuern nicht mehr erforderlich sein müsse, wenn das BAMF sich beispielsweise in Bezug auf Überstellungen nach Bulgarien nicht an die mehrheitliche Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte hält, die diese als rechtswidrig ansehen (vgl. ebd., Seite 46; vgl. zur diesbezüglichen Rechtsprechung Bundestagsdrucksache 19/4427, Antwort zu Frage 21 und die hohe Erfolgsquote von Asylsuchenden bei Überstellungen nach Bulgarien in Höhe von über 60 Prozent, Bundestagsdrucksache 19/4961, Seite 47)?

24

Wie ist der Stand der Planungen zu Änderungen im Gerichtsverfahrensrecht zur schnelleren gerichtlichen Klärung von Grundsatzfragen im Asylrecht (bitte ausführen)?

25

Inwieweit prüft oder plant die Bundesregierung Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung in Asylgerichtsverfahren, die vom Deutschen Anwaltverein (DAV, Initiativstellungnahme „zur aktuellen Diskussion über Rechtsmittel im Asylverfahren“ vom August 2018) vorgeschlagen wurden und die nicht mit einer Gesetzesänderung verbunden sind (die diesbezügliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 19/4961 wurde mit Hinweis auf ein laufendes Gesetzgebungsverfahren nicht beantwortet), etwa

a) darauf hinzuwirken, dass von der Möglichkeit einer Zurückverweisung eines Falls an die Behörde (§ 113 Absatz 3 Satz 1 VwGO) konsequent Gebrauch gemacht wird, um die Gerichte zu entlasten und das BAMF zu einer Steigerung der Qualität seiner Entscheidungen anzuhalten (bitte begründen),

b) vermehrt positiv auf Anfragen der Gerichte zur Klaglosstellung durch das BAMF zu reagieren (bitte begründen),

c) nach Einreichung von Klagebegründungen eine erneute Qualitätskontrolle der beklagten Bescheide durch das BAMF vorzunehmen und gegebenenfalls klaglos zu stellen (bitte begründen), und

d) nach Überprüfungen negativer BAMF-Bescheide fehlerhafte oder mangelhafte Bescheide aufzuheben und abzuändern (bitte begründen)?

26

Was haben das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das BAMF unternommen oder noch geplant, gegebenenfalls auch in Absprache mit den Bundesländern, um rechtswidrige Abschiebungen trotz laufenden Gerichtsverfahrens in der Zukunft ausschließen zu können (bitte konkret auflisten und ausführen; auf Bundestagsdrucksache 19/4961 finden sich zu Frage 34 keine Ausführungen dazu, was insbesondere strukturell unternommen wird, um solche rechtswidrigen Abschiebungen künftig ausschließen zu können)?

27

Wie viele Asylanhörungen gab es im dritten Quartal 2018 bzw. im vorherigen Quartal (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

28

Wie waren die bereinigten Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Algerien, Ägypten, Marokko, Libyen, Georgien, Armenien und der Türkei im dritten Quartal 2018 bzw. im vorherigen Quartal?

29

Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Asylsuchenden aus Serbien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina in den Monaten Juli, August und September 2018 gestellt (bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen), und wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit welchem Ergebnis beschieden?

30

Welche aktuellen Informationen gibt es zur Personalsituation, -entwicklung und -planung im BAMF und zu unterstützenden Sondermaßnahmen, insbesondere im Bereich der Asylprüfung?

31

Wie viele Asylverfahren wurden im dritten Quartal 2018 eingestellt (bitte so genau wie möglich nach Gründen und nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?

32

Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzungen von fachkundigen Bediensteten des BAMF derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt (soweit möglich bitte auch nach Herkunftsländern differenzieren), wie hoch war der Anteil von Asylentscheidungen, die in Entscheidungszentren (d. h. auch: ohne Identität von Anhörer und Entscheider) getroffen wurden, im dritten Quartal 2018 bzw. im vorherigen Quartal (bitte jeweils absolute und relative Zahlen angeben und die wichtigsten zehn Herkunftsländer nennen), und warum werden diese Entscheidungszentren nicht aufgelöst, obwohl der neue Präsident des BAMF im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 24. September 2018 deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er eine solche Trennung bis auf Ausnahmefälle ablehnt (Protokoll der 22. Sitzung, Seite 42)?

33

Wie viele Einreise- und Aufenthaltsverbote hat das BAMF im dritten Quartal 2018 gegenüber abgelehnten Asylsuchenden mit welcher Begründung erlassen (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

34

Wie viele Asylgesuche gab es in den Monaten Juli, August und September und insgesamt bislang im Jahr 2018 an den bundesdeutschen Grenzen (bitte nach Grenzabschnitten und wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?

35

In wie vielen Fällen wurde das BAMF bei der Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse nach § 72 Absatz 2 AufenthG im Auftrag der Ausländerbehörden welcher Bundesländer im dritten Quartal 2018 bzw. im vorherigen Quartal mit welchem Ergebnis beteiligt (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

36

Welche Angaben für das dritte Quartal 2018 lassen sich machen zu überprüften (vor allem: Ausweis-)Dokumenten und zum Anteil ge- oder verfälschter Dokumente Asylsuchender (bitte zum Vergleich auch die Anzahl der „beanstandeten“ Dokumente angeben und differenzieren nach den zehn wichtigsten Hauptherkunftsländern), und können inzwischen Einschätzungen dazu getroffen werden, zu welchem ungefähren Anteil ge- oder verfälschte Dokumente mit inhaltlich falschen Angaben der Betroffenen zur Identität bzw. Herkunft bzw. Staatangehörigkeit verbunden waren, und warum liegen hierzu keine Erkenntnisse vor (bitte ausführen)?

Berlin, den 31. Oktober 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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