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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Staatliche Subventionierung von Lohndumping

Umgehung von Vorschriften im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Gründung einer eigenen Leiharbeits- und einer öffentlich geförderten Beschäftigungsgesellschaft mit dem Ziel des Einsatzes von Leiharbeit zu Niedriglöhnen mit Aufstockung, Aushebelung des im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenen Rechts auf Bildung von Betriebsräten, Auslagerung von Arbeitsplätzen auf Leiharbeits-Tochtergesellschaften, gesetzgeberischer Handlungsbedarf

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

11.03.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/73917. 02. 2010

Staatliche Subventionierung von Lohndumping

der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Leiharbeit und aufstockende Hartz-IV-Leistungen stehen momentan verstärkt in der öffentlichen Diskussion. Erst die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) durch die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2003 ermöglichte die heutigen Formen von Lohndumping und im Falle der Aufstockerleistungen sogar deren Subvention. Im Falle Schlecker versprach die Bundesregierung eine Prüfung inwieweit es sich beim Vorgehen von Schlecker um einen Missbrauch der Gesetze handelt. Folgende drei exemplarische Fälle sind im selben Maße skandalös und verlangen nach einer Prüfung.

Der städtische Wohnungskonzern in Hamburg, SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft/GWG Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH, hat im Jahr 2007 eine eigene Leiharbeitsfirma mit dem Namen BCH (BüroConsult Hamburg Gesellschaft für Personaldienstleistungen mbH) gegründet. Dort sind 75 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angestellt. Sie sind zuständig für Bürotätigkeiten und Hausmeisterdienste. Die Bezahlung der Leiharbeitsbeschäftigten liegt um 30 Prozent unter dem Verdienst der regulär bei SAGA/GWG-Beschäftigten. Sie haben zudem lediglich befristete Arbeitsverträge. Des Weiteren hat die SAGA/GWG eine eigene Beschäftigungsgesellschaft, die CHANCE Beschäftigungsgesellschaft mbH Hamburg, die eine öffentliche Förderung erhält. Laut Geschäftsbericht von 2008 konnte die SAGA/GWG ihren Jahresüberschuss um 23 Prozent auf 106 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr steigern. „Insgesamt sei der dreiköpfige Vorstand 2008 mit 720.000 Euro entlohnt worden, sagte Saga-Sprecher Mario Spitzmüller“ (Hamburger Abendblatt vom 7. Januar 2010).

Aufsichtsratsvorsitzende von SAGA/GWG ist die Stadtentwicklungssenatorin Anja Hajduk (GAL) (vgl. Hamburger Morgenpost vom 31. Januar 2010 sowie NDR/Hamburg Journal vom 29. Januar 2010).

Die „Kieler Nachrichten“ haben einen Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag mit der Firma TB Personaldienste GmbH geschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages sind im Druckzentrum der „Kieler Nachrichten“ rund 380 Menschen in Teilzeit ohne Stundenbeschränkung oder geringfügig beschäftigt, die bei den Firmen TB Personaldienste GmbH, Tabel GmbH und PND Service GmbH angestellt sind (alles Töchter der Tabel Gruppe aus Laatzen). Diese 380 Beschäftigten bekommen einen Stundenlohn von 6,14 Euro. Nun wurde am 19. Januar 2010 allen 380 Beschäftigten die Kündigung zum 30. Juni 2010 ausgesprochen. Zu diesem Zeitpunkt war bereits für Anfang Februar 2010 eine Betriebsratswahl geplant, die dann auch stattgefunden hat. Die „Kieler Nachrichten“ haben ihren Vertrag mit der Firma TB Personaldienste GmbH aus Laatzen zu diesem Termin gekündigt, da nach Angaben der „Kieler Nachrichten“ die TB Personaldienste GmbH eine Preiserhöhung im zweistelligen Prozentbereich gefordert hätte. Nachdem die „Kieler Nachrichten“ den Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag mit der TB Personaldienste GmbH gekündigt haben, kündigten diese den 380 Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten, die im Druckzentrum der „Kieler Nachrichten“ eingesetzt werden (vgl. KN-online vom 26. Januar 2010, Fördeflüsterer vom 26. Januar 2010 sowie den Mediendienst meedia vom 27. Januar 2010).

Die „Kieler Nachrichten“ gehören zu 24,5 Prozent der Madsack-Gruppe, an der wiederum die SPD über die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (dd_vg) zu mehr als 20 Prozent beteiligt ist. Die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (dd_vg) mit Sitz in Hamburg ist ein Medienbeteiligungsunternehmen der SPD. Sie ist Steuerungsgesellschaft des SPD-Unternehmensbesitzes und zu 100 Prozent im Eigentum der SPD. Als Generaltreuhänderin für die SPD fungiert die SPD-Schatzmeisterin und Bundestagsabgeordnete Dr. Barbara Hendricks. Im Treuhand-Aufsichtsrat der dd_vg sitzen u. a. die Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft sowie der ehemalige NDR-Intendant Jobst Plog. Letzterer ist gleichzeitig stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Madsack Verlagsgesellschaft. Allein im Jahr 2008 stiegen die Gewinne der Madsack-Gesellschafter um 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf über 47 Mio. Euro (Geschäftsbericht 2008, S. 38). Die SPD ist direkte Nutznießerin dieser Entwicklung.

Die Beteiligungsgesellschaft MediaLab wiederum gehört zu jeweils 50 Prozent der Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG und der WAZ-Mediengruppe, deren Geschäftsführer der ehemalige Chef des Bundeskanzleramts und Bundesminister für besondere Aufgaben im Kabinett von Gerhard Schröder, Bodo Hombach, ist. Die WAZ-Mediengruppe ist mit 75 Prozent am Braunschweiger Zeitungsverlag GmbH & Co. KG (Braunschweiger Zeitung) beteiligt. Die eigens für die Arbeitnehmerüberlassung im Verlagswesen gegründete Druck- und Verlags-Service GmbH (DVS) errichtet regionale Tochtergesellschaften dort, wo Zeitungen oder Verlage Arbeitskräfte auslagern wollen. Der einzige Kunde der DVS in Braunschweig: Die „Braunschweiger Zeitung“. Der Lohnunterschied zu den regulär Beschäftigten beträgt je nach Zuschlägen monatlich 1 000 bis 1 500 Euro brutto. Außerdem erhalten die Leiharbeitskräfte weniger Urlaub, weniger Zuschläge und keine Freischicht ab dem 40. Lebensjahr (vgl. ver.di publik „Leihweiser Missbrauch“ 8/9 2009).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung nach Kenntnisnahme der drei in der Vorbemerkung exemplarisch geschilderten Fälle bezüglich des Einsatzes von Leiharbeit bzw. Werk-/Dienstleistungsverträgen? Hält die Bundesregierung das Vorgehen, wie es zurzeit praktiziert wird, für legal und mit dem geltenden Recht vereinbar (bitte begründen)?

2

Entspricht ein wie in der Vorbemerkung geschilderter Einsatz von Leiharbeitskräften den politischen Intentionen, die mit der Schaffung des Arbeitsmarktinstrumentes Leiharbeit verbunden waren? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?

3

Inwiefern finden solche Fälle Eingang in die derzeit stattfindende Prüfung notwendiger gesetzgeberischer Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz? Leitet die Bundesregierung aus den geschilderten Fällen gesetzgeberischen Handlungsbedarf ab? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht?

4

Sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf vor dem Hintergrund, dass die Kündigung eines Werkvertrages als Aushebelung der im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenen Rechte zur Bildung von Betriebsräten dienen kann, wie es im Beispiel der Werkdienstleister der „Kieler Nachrichten“, die zudem bis 2009 an der TB Personaldienste GmbH beteiligt waren, momentan geschieht? Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

5

Betrachtet die Bundesregierung den Abschluss von Werk- bzw. Dienstleistungsverträgen, in Fällen wie dem der „Kieler Nachrichten“, als Umgehung der gesetzlichen Vorschriften im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz? Wenn nicht, warum nicht?

6

Ist es der Bundesregierung möglich zu beziffern, wie viele Beschäftigte jeweils in den drei in der Vorbemerkung geschilderten Fällen zusätzlich zu ihrem Lohn von der Bundesagentur für Arbeit Aufstockungsleistungen aus der Grundsicherung für Arbeit erhalten? Wie hoch sind die Finanzmittel, mit denen die Grundsicherungsträger die Niedriglöhne dieser Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter aufstocken, um deren Existenz zu sichern?

7

Haben die genannten Leiharbeitsfirmen eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit? Wenn nicht, warum nicht?

8

Hat die Firma PND Service GmbH der Tabel Gruppe, deren Firmenmailadresse einem account der Universität Hannover entspricht, die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit zur Durchführung von Arbeitnehmerüberlassungen?

9

Erhält die SAGA/GWG als öffentliches Unternehmen auch öffentliche Förderungen vom Bund oder der EU? Wenn ja, in welcher Höhe, und für welchen Zweck?

10

Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um einen strategischen Einsatz von Leiharbeit zur Gewinnmaximierung auszuschließen, die durch den systematischen Einsatz von Steuergeldern zur Existenzsicherung von Leiharbeitsbeschäftigten ermöglicht wird? Wie begründet die Bundesregierung ihr Vorgehen?

Berlin, den 17. Februar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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