Fragen zum Crowdworking und der Gig-Economy
der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Plattformbasierte Arbeit hat in den vergangenen Jahren einen prominenten Platz im öffentlichen Diskurs eingenommen. Das Phänomen der Plattformökonomie wird meist in einem Atemzug mit dem digitalen Wandel der Arbeitswelt genannt. „Crowdworking“-Plattformen vermitteln in der Regel ortsunabhängige Dienstleistungen. Ortsabhängige vermittelte Dienstleistungsarbeit hingegen wird in der Fachliteratur eher als „Gigworking“ bezeichnet (vgl. Schmidt, Florian, 2016: Arbeitsmärkte in der Plattformökonomie – Zur Funktionsweise und Herausforderungen von Crowdwork und Gigwork, Berlin, http://library.fes.de/pdf-files/wiso/12826.pdf).
Neu ist, dass eine App oder eine Webseite den klassischen Betrieb ersetzen. Der sozial- und arbeitsrechtliche Status der Beschäftigungsverhältnisse im Crowdworking und in der Gig-Economy ist zum Teil unklar oder bewegt sich in rechtlichen Grauzonen – zum Beispiel, wenn formal Selbstständige wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Privatpersonen wie Gewerbetreibende tätig werden (vgl. www.igmetall.de/docs_2017_06_09_CrowdworkingKonferenz_Statement_ Waas_8ce9cba0f860d746cfcda3147953df791995c664.pdf und www.europarl. europa.eu/news/de/press-room/20170609IPR77014/sharing-economy- parlamentfordert-klare-eu-richtlinien).
Jobs im Crowd- und Gigworking werden immer wieder als prekär beschrieben (vgl. www.zeit.de/arbeit/2018-01/crowdwork-selbststaendigkeit-digitale- arbeitsbedingungen-interview und www.welt.de/newsticker/news1/article175916337/ Gewerkschaften-Moderne-Sklaverei-DGB-warnt-vor-Folgen-der-Digitalisierung- fuer-Arbeitswelt.html). Hieraus kann sich ein zwingender Regulierungsbedarf für den Gesetzgeber ableiten. Um die Auswirkungen von Crowdworking und der Gig-Ökonomie auf den Arbeitsmarkt zu fassen und die entsprechende Tragweite abzuschätzen, ist ausreichend belastbares Datenmaterial notwendig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie viele Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Crowdworking, und wie haben sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte alle verfügbaren Daten angeben)?
Wie viele der in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Unternehmen sind der Gig-Economy zuzurechnen, und wie haben sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte alle verfügbaren Daten angeben)?
Wie hat sich die Zahl der Solo-Selbständigen in den letzten 20 Jahren entwickelt?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland aktuell als Crowd- beziehungsweise als Gigworker tätig, und wie haben sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte alle verfügbaren Daten für beide Arbeitsformen separat angeben; bitte soweit möglich nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Erwerbsstatus von Crowdworkern und Gigworkern in der Bundesrepublik Deutschland (bitte alle verfügbaren Daten angeben und, soweit möglich, differenziert aufschlüsseln)?
Wie vielen Personen in der Bundesrepublik Deutschland dient Crowdworking nach Kenntnis der Bundesregierung als Haupteinnahmequelle? Wie vielen Gigworkern dient ihre ausgeübte Tätigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung als Haupteinnahmequelle?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Vergütungsstruktur von Crowdworking- und Gig-Economy-Plattformen in der Bundesrepublik Deutschland (bitte alle verfügbaren Daten angeben)?
Wie lange waren Crowdworker in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt auf den Crowdworking-Plattformen aktiv?
Wie lange waren Gigworker in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt für die Gig-Economy-Unternehmen tätig?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den sozialdemografischen Hintergrund von Crowdworkern und Gigworkern in der Bundesrepublik Deutschland?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitsbedingungen von Crowdworkern in der Bundesrepublik Deutschland?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den gewerkschaftlichen Organisationsgrad von Crowdworkern und Gigworkern?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die jeweilige durchschnittlichen Wochenarbeitszeiten von Crowdworkern und Gigworkern in der Bundesrepublik Deutschland?
Wie viele Crowdworker in der Bundesrepublik Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf mehr als einer Plattform tätig? Wie viele Gigworker in der Bundesrepublik Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf mehr als einer Plattform beziehungsweise für mehr als ein Unternehmen tätig?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung jeweils über die Arbeitszufriedenheit von Crowd- und Gigworkern?
Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen von Crowdworking und der Gig-Economy auf die Gesellschaft und die Wirtschaft ein?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die statusrechtliche Einordnung von Crowd- und Gigworkern?
Welche Auswirkungen haben Geschäftsmodelle des Crowdworking und der Gig-Economy nach Ansicht der Bundesregierung auf die Arbeitsbeziehungen, die Sozialpartnerschaft, die Mitbestimmung und die Arbeitnehmerrechte? Wo sieht die Bundesregierung, Handlungsbedarf, und was plant sie, in dieser Hinsicht zu unternehmen?
Welche Auswirkungen haben Geschäftsmodelle des Crowdworking und der Gig-Economy nach Ansicht der Bundesregierung auf die Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen sowie die sozialen Sicherungssysteme? Was plant die Bundesregierung, in dieser Hinsicht zu unternehmen?
Welche Planungen oder Erwägungen gibt es von Seiten der Bundesregierung zur Regulierung von Crowdworking und Gig-Economy-Geschäftsmodellen?
Trifft es nach Ansicht der Bundesregierung zu, dass digitale Plattformen des Crowdworking und der Gig-Economy durch rechtliche Grauzonen hinsichtlich des Beschäftigtenstatus Wettbewerbsvorteile gegenüber bestehenden Unternehmen verschaffen? Was plant die Bundesregierung, in dieser Hinsicht zu unternehmen?
Trifft es nach Ansicht der Bundesregierung zu, dass Crowdworking und Gig-Economy-Geschäftsmodelle eine Verlagerung unternehmerischer Risiken auf arbeitnehmerähnliche Selbständige stattfindet? Schließt sich die Bundesregierung der Aussage des „Weißbuch Arbeiten 4.0“ an, dass solchen Praktiken gesetzlich bestimmte Grenzen gesetzt werden müssen, und welche Grenzen sieht die Bundesregierung als notwendig an? Was plant die Bundesregierung, in dieser Hinsicht zu unternehmen?
Welche Bestrebungen hat die Bundesregierung getroffen, um, wie im Weißbuch „Arbeiten 4.0“ angekündigt, die Datenlage zur Plattformarbeit zu verbessern und die empirische Erfassung von Plattformtätigkeiten im Haupt- und Nebenerwerb zum Bestandteil ihrer Arbeitsweltberichterstattung zu machen?
Werden derzeit schon Daten zu Crowdworking und der Gig-Economy durch das Statistische Bundesamt erhoben? Wenn ja, welche und in welcher Erhebung? Wenn nein, in welchem Umfang plant die Bundesregierung solche Erhebungen in der Zukunft?
Wie beurteilt die Bundesregierung die in der durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten und auf der Webseite des Bundesministeriums vorgestellten Studie „Crowdworking Monitor Nr. 1“ vom September 2018 hinsichtlich der Ergebnisse zum „Bruttoverdienst für über Online-Plattformen vermittelte Arbeitsaufträge“, nach denen 39,7 Prozent der befragten Crowdworker angaben, 1 000 Euro und mehr in der Woche zu verdienen? Hält die Bundesregierung diese Ergebnisse für plausibel?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Repräsentativität, Datenqualität und Validität von Onlinebefragungen, speziell im Hinblick auf die Studie „Crowdworking Monitor Nr. 1“ vom September 2018 und deren Ergebnisse? Würde sich die Bundesregierung der Einschätzung der Universität Trier (www.uni-trier.de/fileadmin/fb4/prof/SOZ/MES/Lehre/SS11/Einfuehrung_ Onlinebefragungen.pdf) anschließen, dass Onlinebefragungen weder repräsentativ für die Bevölkerung noch für Internetnutzer allgemein sind und sich daher wissenschaftlich nur eingeschränkt dazu eignen, Hypothesen zu generieren und zu testen, beziehungsweise ein Testen von Hypothesen nur ohne Anspruch auf Verallgemeinerung durchgeführt werden könne?