Infektionsschutz und Umsetzung der KRINKO-Empfehlungen
der Abgeordneten Dr. Andrew Ullmann, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die vor allem durch Bakterien, aber auch Viren, Pilze oder Parasiten ausgelösten Krankenhausinfektionen, auch nosokomiale Infektionen genannt, sind die mit Abstand häufigste Form von ernsthaften Infektionskrankheiten in Deutschland und zugleich eine der häufigsten Todesursachen. Verlaufen Infektionen nicht tödlich, können sie schwerwiegende Gesundheitsschäden hervorrufen, die sich nicht selten in Amputationen und anderen bleibenden Behinderungen darstellen.
Krankenhausinfektionen machen damit einen Großteil aller im Krankenhaus auftretenden Komplikationen aus und haben daher einen signifikanten Einfluss auf die Qualität der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Im April 2018 wurde die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut zur Prävention postoperativer Wundinfektionen aktualisiert (Bundesgesundheitsblatt 2018, Nr. 61, S. 448-473). Die KRINKO-Empfehlungen dienen als Leitlinie zur Prävention und Kontrolle von nosokomialen Infektionen und damit dem Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Empfehlungen umfassen persönliche Verhaltensweisen, patientenbezogene spezifische Schutzmaßnahmen, betrieblich-organisatorische, bauliche und apparativtechnische Präventionsmaßnahmen. Die Bundesländer haben gemäß § 23 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Regelungen zur Umsetzung des Infektionsschutzes zu treffen. Die KRINKO-Empfehlungen sollen den aktuellen Stand der Wissenschaft abbilden (vgl. § 23 Absatz 3 Satz 2 IfSG).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Patientinnen und Patienten erleiden jährlich nach Kenntnis der Bundesregierung eine Krankenhausinfektion (bitte nach Bundesländern, Krankenhausfallzahlen und nach Möglichkeit Infektionskrankheiten aufschlüsseln)?
In welchem Umfang treten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich gesundheitliche Folgeschäden aufgrund von Krankenhausinfektionen ein (bitte nach Anzahl jährlicher Todesfälle, Schwerstschädigungen und sonstigen irreparablen Gesundheitsschäden aufschlüsseln)?
Welche Folgekosten durch Krankenhausinfektionen entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei
a) den Krankenversicherungsträgern,
b) den übrigen Sozialversicherungsträgern und
c) der Volkswirtschaft?
Wie viele Fälle von Infektionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung postoperativ während des stationären Aufenthaltes aufgetreten (bitte nach Bundesländern und – nach Möglichkeit – chirurgischen Disziplinen getrennt aufschlüsseln)?
Welche Erreger sind nach Kenntnis der Bundesregierung die häufigsten Auslöser von Krankenhausinfektionen?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die häufigsten Gründe für Krankenhausinfektionen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Datenlage zu Krankenhausinfektionen zu verbessern?
Welche Daten sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um ein aussagekräftiges Bild über die aktuelle Situation zu erhalten (sowohl ambulant als auch stationär)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ein einheitlicher Infektionsschutzstandard gemäß der KRINKO-Empfehlungen in allen Bundesländern gewährleistet ist?
Wie viele Fachärzte für Infektiologie gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Bundesländern getrennt und im europäischen Vergleich aufschlüsseln)?
Wie viele Fachärzte für Infektiologie sollten nach Ansicht der Bundesregierung in Deutschland tätig sein?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Empfehlungen der KRINKO dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass § 23 IfSG zu den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene des Robert-Koch-Instituts in den Bundesländern Anwendung findet?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anwendung von Infektionsschutzmaßnahmen und Kontrolle durch die Landesregierungen?
Welches konkrete Ziel hat die Bundesregierung bezüglich der Senkung von behandelungsassoziierten Infektionen?
Wann will die Bundesregierung dieses Ziel erreicht haben?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Zahl der behandelungsassoziierten Infektionen zu senken?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Hygienesonderprogramm einen messbaren Effekt auf die Krankenhausinfektionen hat?