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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nach § 50 Absatz 1 des Soldatengesetzes

Versetzung von Berufsoffizieren in den einstweiligen Ruhestand, Angabe von Gründen, Widerspruch gegen und Aufhebung von Versetzungen, Pensionszahlungen, erneute Einberufung<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

14.12.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/580815.11.2018

Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nach § 50 Absatz 1 des Soldatengesetzes

der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Berengar Elsner von Gronow, Gerold Otten, Jens Kestner, Martin Hohmann, Martin Hess, Dietmar Friedhoff, Christoph Neumann, René Springer und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Soldatengesetz erlaubt nach § 50 Absatz 1 eine jederzeitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ab dem Dienstgrad des Brigadegenerals und den entsprechenden Dienstgraden (vgl. www.gesetze-im-internet.de/sg/__50.html).

Diese Form der unbegründeten Versetzung in den einstweiligen Ruhestand hat bereits vielfach im Bundesministerium der Verteidigung Anwendung gefunden (vgl. www.abendblatt.de/hamburg/altona/article208027547/Von-der-Leyen-Vertrauter-soll-Fuehrungsakademie-leiten.html). Aus Sicht der Fragesteller zieht diese Form der Entlassung erhebliche Nachteile für die Bundeswehr und den Steuerzahler nach sich. Zum einen geht mit der frühzeitigen Versetzung in den Ruhestand der Verlust von Expertise und Humankapital einher, zum anderen stehen dem Kosten für frühzeitig auszuzahlende Pensionen gegenüber.

Des Weiteren kann die jederzeit mögliche Versetzung in den einstweiligen Ruhestand eine Arbeitsatmosphäre der Unsicherheit bei den betroffenen Soldaten erzeugen, die einer offenen Fehlerkultur entgegensteht. Dies steht umso mehr zu befürchten, als die Gründe für solche Versetzungen nicht angegeben werden müssen und daher weder für den Betroffenen, noch für die Öffentlichkeit überprüfbar sind.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie oft wurden während der Amtszeiten der Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg, Dr. Thomas de Maizière und der Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen Berufsoffiziere nach § 50 Absatz 1 des Soldatengesetzes (SG) in den einstweiligen Ruhestand versetzt (bitte das Datum der Versetzungen in den einstweiligen Ruhestand, das Alter des Betroffenen sowie den Dienstgrad nennen)?

2

In wie vielen Fällen wurde den betroffenen Berufsoffizieren die Begründung der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mitgeteilt, obwohl gesetzlich keine Stellungnahme vorgesehen ist? Warum ist die Angabe von Gründen nur in Einzelfällen erfolgt?

3

In wie vielen Fällen forderten Berufsoffiziere, die in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurden, eine Begründung für diese Versetzung an?

4

In wie vielen Fällen haben betroffene Berufsoffiziere seit dem 28. Oktober 2009 gegen ihre Versetzung in den einstweiligen Ruhestand Widerspruch eingelegt?

5

In wie vielen Fällen wurde eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand durch das Bundesministerium der Verteidigung rückgängig gemacht (bitte das Datum und den Grund für die etwaige Aufhebung einer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nennen)?

6

Wie hoch ist die jährliche Gesamtsumme der seit dem 28. Oktober 2009 gezahlten Pensionen für Berufsoffiziere, die in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurden (bitte nur solche Pensionszahlungen nennen, die vom Zeitpunkt der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nach § 50 Absatz 1 SG bis zum Erreichen der allgemeine Altersgrenze nach § 45 SG gezahlt werden mussten; bitte einzeln nach Jahren auflisten)?

7

Wie oft und in welchem Alter wurden Berufsoffiziere seit dem 28. Oktober 2009, die nach § 50 Absatz 1 SG in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurden, nach § 57 des Bundesbeamtengesetzes erneut einberufen?

Berlin, den 6. November 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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