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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Verkehrspolitik der Bundesregierung

(insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

17.12.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/593821.11.2018

Fußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Verkehrspolitik der Bundesregierung

der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Daniela Wagner, Sven-Christian Kindler, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Förderung von umweltverträglichen Fortbewegungsarten wird von der Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller vernachlässigt – das gilt im besonderen Maße auch für Fußverkehr. So stellt auch das Umweltbundesamt (UBA) fest, dass der Fußverkehr bei vielen Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen nur in Ausnahmefällen eine eigene Zuständigkeit hat. Vielfach sei er lediglich „mitgemeint“, „wie beispielsweise im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), wo das Referat „Radverkehr RV1“ für den Fußverkehr zuständig ist“ (UBA 75/2018, S. 31).

Selbst angesichts konstant hoher Unfallzahlen, Luftverschmutzung, der drohenden Klimakatastrophe und verstopfter Straßen in Innenstadtbereichen macht die Bundesregierung keine Anstalten, den Verkehr klima- und menschenfreundlich umzugestalten. Für verschiedene Maßnahmen, die immer wieder im Zusammenhang mit einer Verbesserung der Bedingungen für Fußverkehr zur Sprache kommen, sieht sie keinerlei Veranlassung, sie durchzuführen. So wird z. B. eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung (StVO), die Städten und Gemeinden die Entscheidung über die Geschwindigkeit in deren Innenstadtbereichen selbst überlässt, abgelehnt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 12 des Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Plenarprotokoll 19/51, S. 5341). Im jüngsten Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr des Bundesverkehrsministeriums (2016/ 2017) wird aus einer Studie des Bundesamts für Straßenwesen (BASt) zitiert, die den hohen Unfallzahlen bei älteren Menschen beim Überqueren von Straßen begegnen will, indem sie vorschlägt, diese sollten ihre physische Leistungsfähigkeit verbessern.

Diesen Einschätzungen und Empfehlungen aus dem Bundesverkehrsministerium steht eine umfangreiche Publikation aus dem Umweltbundesamt (UBA) für eine Verbesserung des Fußverkehrs entgegen. Unter dem Titel „Geht doch! Grundzüge einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie“ schlagen die Verfasserinnen und Verfasser zahlreiche Maßnahmen vor. Diese umfassen eine Erhöhung von Bußgeldern für verkehrsgefährdendes Verhalten, eine klare Zuteilung und Sicherung personeller Ressourcen für den Fu��verkehr unter anderem im BMVI und im BASt, die Änderung des § 25 der StVO, um Querungen von Fahrbahnen zu erleichtern, eine Experimentierklausel in § 45 StVO, die Verankerung des Fußverkehrs in den Ressortforschungsprogrammen des BMVI (FoPs), des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI; ExWoSt), die Einführung von Mindeststandards für Fußverkehrsinfrastruktur bzw. Gehwege in der Verwaltungsverordnung der Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) sowie bessere finanzielle Unterstützung des Fußverkehrs (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Ist der Bundesregierung die Publikation des UBA 75/2018 „Geht doch! Grundzüge einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie“ bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

2

Plant die Bundesregierung, wie vom UBA empfohlen, analog zur Nationalen Radverkehrsstrategie eine nationale Fußverkehrsstrategie zu erarbeiten?

Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in einer solchen Strategie aufzunehmen?

Wenn ja, wann plant die Bundesregierung die Fußverkehrsstrategie vorzulegen?

Wenn die Bundesregierung hierzu noch keine abschließende Position hat, wann plant die Bundesregierung sich zu dieser wichtigen Frage eine Meinung zu bilden und eine Entscheidung zu treffen?

Wenn nein, warum nicht?

3

Warum will die Bundesregierung die Bußgelder für verkehrsgefährdendes Verhalten im Straßenverkehr (z. B. Parken auf Fußwegen oder Radstreifen) nicht erhöhen?

4

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Verfasserinnen und Verfasser der Publikation UBA 75/2018, dass die aktuell angesetzten Bußgelder für Falschparken die Kosten des Verwaltungsaufwands, Verstöße zu ahnden, nicht decken?

5

Welchen Kostendeckungsgrad hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Ahnden von Verstößen gegen die StVO für Kommunen im Falle von falschem Halten oder Parken und Geschwindigkeitsüberschreitungen in verkehrsberuhigten Zonen (bitte jeweils sämtliche mögliche Bußgeldhöhen berücksichtigen)?

6

Wenn die Bundesregierung hierzu (Frage 5) keine eigenen Erkenntnisse hat, woraus schließt die Bundesregierung, dass die Bußgeldhöhen angemessen sind – vor allem in Hinblick darauf, dass Kommunen auch befähigt sind, entsprechende Verstöße zu ahnden?

7

Nimmt die Bundesregierung an, dass höhere Bußgelder Verkehrsteilnehmer stärker zu ordnungsgemäßem Verkehrsverhalten animieren und so Fehlverhalten reduziert wird?

8

Auf Basis welcher empirischen Untersuchungen begründet die Bundesregierung diese Einschätzung (in Frage 7)?

9

Wann plant die Bundesregierung einen ersten Entwurf für eine Novelle der Straßenverkehrsordnung vorzulegen?

10

Wenn die Bundesregierung, hierzu (Frage 9) noch keinen Zeitplan hat, was ist der Grund für den fehlenden Zeitplan?

11

Plant die Bundesregierung, in ihrer Novelle zur Straßenverkehrsordnung die Sicherheit und Verkehrsfreundlichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger zu berücksichtigen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, mit welchen konkreten Änderungen?

Wenn die Bundesregierung hier noch keine abschließende Position hat, wann plant die Bundesregierung, sich zu dieser wichtigen, seit Jahren diskutierten Frage eine Meinung zu bilden und eine Entscheidung zu treffen?

12

Plant die Bundesregierung, in ihrer Novelle zur Straßenverkehrsordnung mehr Entscheidungskompetenzen über innerörtliche Straßen an Kommunen abzugeben?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche (bitte auflisten)?

Wenn die Bundesregierung hier noch keine abschließende Position hat, wann plant die Bundesregierung, sich zu dieser wichtigen, seit Jahren diskutierten Frage eine Meinung zu bilden und eine Entscheidung zu treffen?

13

Plant die Bundesregierung Änderungen hinsichtlich der Regelgeschwindigkeit innerorts (etwa auf 30 km/h), wie das Umweltbundesamt regelmäßig aus mehreren Gründen vorschlägt (siehe u. a. UBA 75/2018)?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Änderungen sind konkret geplant?

Wenn ja, wann plant die Bundesregierung, eine entsprechende Änderung anzustoßen?

Wenn die Bundesregierung hier noch keine abschließende Position hat, wann plant die Bundesregierung, sich zu dieser wichtigen, seit Jahren diskutierten Frage eine Meinung zu bilden und eine Entscheidung zu treffen?

14

Liegen der Bundesregierung Evaluationsergebnisse vor, die bewerten, inwiefern die Änderung der Straßenverkehrsordnung durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. November 2016 BGBl. I S. 2848 im Zusammenhang mit der in § 45 Absatz 9 erleichterten Umsetzung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h im unmittelbaren Bereich an Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern eine Verbesserung der Verkehrssicherheit in den betroffenen Bereichen gebracht hat?

Wenn nein, wird derzeit an einer Evaluierung der Maßnahme gearbeitet, und wenn nein, warum wird die Maßnahme nicht evaluiert?

Wenn ja, was sind die Ergebnisse, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus im Hinblick auf eine Verbesserung der Verkehrssicherheit in anderen innerstädtischen Bereichen?

15

Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung die Möglichkeit, für Gemeinden und Gemeindeverbände, selbst zu entscheiden auf welchen ihrer Straßen Geschwindigkeit 30 oder Geschwindigkeit 50 gilt, eine nach Artikel 84 Absatz 1 Satz 7 des Grundgesetzes unzulässige Übertragung von Aufgaben?

16

Wie hat die Bundesregierung die Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/6937 (Antwort zu den Fragen 9 und 10) mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 gestärkt?

17

Plant die Bundesregierung, im Zuge der Novelle der Straßenverkehrsordnung auch die zugehörige Verwaltungsverordnung anzupassen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Änderungen sind konkret geplant (bitte auflisten)?

Wenn die Bundesregierung hier noch keine abschließende Position hat, wann plant die Bundesregierung, sich zu dieser wichtigen, seit Jahren diskutierten Frage eine Meinung zu bilden und eine Entscheidung zu treffen?

18

Hält die Bundesregierung den Vorrang des Autoverkehrs sowie die Priorität für die „Flüssigkeit des Verkehrs“ in den Straßenverkehrsgesetzen für zeitgemäß, und wenn ja, mit welcher Begründung?

19

Wie definiert die Bundesregierung „unnützes Hin- und Herfahren“ im Sinne des § 30 Absatz 1 Satz 3 StVO genau?

20

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen gegen dieses Verbot (in Frage 19) verstoßen und dies geahndet wurde, und wenn ja, wie viele, und mit welcher Ahndung (im Jahr 2017)?

21

Wie viele Personen arbeiten derzeit im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ausschließlich im Bereich Fußverkehr, und wie viele Personen arbeiten in übergreifenden Themenbereichen (bitte genau aufschlüsseln, welche dies sind)?

22

Plant die Bundesregierung, die Anzahl der Stellen im Bereich Fußverkehr zu erhöhen?

Wenn ja, auf wie viele, und mit welchen Begründungen?

Wenn nein, warum nicht?

23

Plant die Bundesregierung eigene Forschungsprojekte im Bereich Fußverkehr, bzw. plant die Bundesregierung, bestehende Forschungsförderung um einen Forschungsschwerpunkt Fußverkehr zu erweitern?

Wenn ja, welche genau, und mit welchen Volumina?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn nein, hält die Bundesregierung die wissenschaftliche Datenlage im Bereich Fußverkehr für ausreichend?

24

Aus welchen Titeln des Bundeshaushaltes mit jeweils welchem Soll-Ansatz fördert die Bundesregierung den Fußverkehr (bitte titelscharf für die Jahre 2017 bis 2018 aufschlüsseln)?

25

Wie viele Mittel wurden aus dem Bundeshaushalt in Fußverkehrsprojekte verausgabt (bitte titelscharf für die Jahre 2017 und 2018 – Stand: 31. Oktober 2018 – mit Ist-Zahlen aufschlüsseln)?

26

Wie viele Mittel sind im vorliegenden Entwurf des Bundeshaushaltes für 2019 für Fußverkehrsprojekte vorgesehen (bitte titelscharf mit konkreter Zweckbestimmung aufschlüsseln)?

27

Plant die Bundesregierung, die finanzielle Förderung des Fußverkehrs in der 19. Wahlperiode auszubauen?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn die Bundesregierung hier noch keine abschließende Position hat, wann plant die Bundesregierung, sich zu dieser wichtigen, seit Jahren diskutierten Frage eine Meinung zu bilden und eine Entscheidung zu treffen?

28

Plant die Bundesregierung, die kommunale Klimaschutzrichtlinie um Fördertatbestände für den Fußverkehr auszuweiten?

Wenn ja, um welche?

Wenn nein, warum nicht?

29

Welches sind die Ziele der Bundesregierung hinsichtlich der Entwicklung des Fußverkehrs in der 19. Wahlperiode (bitte auflisten)?

Wenn die Bundesregierung keine Ziele hinsichtlich der Entwicklung des Fußverkehrs in der 19. Wahlperiode hat, warum hat sie keine?

Wenn die Bundesregierung noch keine Ziele hinsichtlich der Entwicklung des Fußverkehrs in der 19. Wahlperiode hat, wann werden Ziele vorliegen?

30

Stimmt die Bundesregierung der These zu, dass der Fußverkehr entscheidend zu Umwelt- und Klimaschutz beiträgt, indem er kurze Autostrecken durch Gehstrecken und längere Autostrecken in Kombination mit ÖPNV (als Zubringerverkehr) ersetzt bzw. ersetzen kann?

Wenn ja, folgert die Bundesregierung daraus, dass auch auf Bundesebene die entsprechenden Straßenverkehrsgesetze den Fußverkehr unterstützen bzw. fördern müssen?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 6. November 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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