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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Flüchtlinge am Arbeitsmarkt

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

10.12.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/595222.11.2018

Flüchtlinge am Arbeitsmarkt

der Abgeordneten Jürgen Pohl, Uwe Witt, Jörg Schneider, René Springer, Marcus Bühl und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit betrug der Anteil der Beschäftigten aus den Hauptasylherkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) im Juni 2018 im Durchschnitt 27,8 Prozent (Syrer: 23,3 Prozent, zum Vergleich: Deutsche: 68,3 Prozent). 244 000 gingen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach („Fluchtmigration“ 2018: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Statistische-Analysen/Statistische-Sonderberichte/Generische-Publikationen/Fluchtmigration.pdf).

Die Beschäftigungsquote von Personen aus den Asylherkunftsländern am Arbeitsmarkt liegt mit 27,8 Prozent weit unter dem Durchschnitt. Die Auswertung trennt nicht zwischen Personen, die im Zuge der Flüchtlingswelle ab 2015 eingewandert sind und denen, die aus den genannten Herkunftsländern stammen und schon länger in Deutschland leben.

Die Bundesagentur für Arbeit erfasst den „Kontext Fluchtmigration“ für die Beschäftigungsstatistiken aus technischen Gründen nach wie vor allein mit dem Sekundärmerkmal Staatsangehörigkeit der acht Hauptasylherkunftsländer. Aus diesen Ländern stammen jedoch nur rund zwei Drittel der Asylantragsteller. Insbesondere der starke Anstieg der Erstanträge aus der Türkei, mit einer Steigerung um 102,3 Prozent im Juli 2018 gegenüber dem Vorjahr (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF: „Aktuelle Zahlen zu Asyl“) sowie die Auslassung der Balkanländer, der russischen Föderation sowie weiterer afrikanischer Staaten und den rund 25 Prozent Antragstellern aus „sonstigen Staaten“ reduzieren die Aussagekraft der Statistik nach Ansicht der Fragesteller erheblich.

Laut Bundesagentur für Arbeit werden anerkannte Schutzsuchende, die eine Niederlassungserlaubnis erhalten haben, sowie Personen, die als Angehörige im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland kommen, nicht in der Gruppe der „Personen im Kontext Fluchtmigration“ erfasst (https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Statistische-Analysen/Statistische-Sonderberichte/Generische-Publikationen/Fluchtmigration.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Beschäftigung“ gemäß der oben genannten Mitteilung der Bundesagentur?

2

Bei wie vielen der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse der Personen aus den Hauptasylherkunftsländern handelt es sich um subventionierte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (bitte einzeln nach Art aufführen)?

3

Wie verteilen sich die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse nach Anforderungsniveau (Helfer, Fachkraft, Spezialist, Experte) im Vergleich zu Beschäftigten allgemein (bitte nach Herkunftsländern differenzieren)?

4

Wie verteilen sich die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse der Personen aus den Hauptasylherkunftsländern nach Dauer (Vollzeit bzw. Teilzeit), und bei wie vielen handelt es sich um geringfügige Beschäftigungsverhältnisse?

5

Wie viele der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den Hauptasylherkunftsländern bezogen Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)?

6

Wie viele dieser sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse bestanden bereits vor dem Jahr 2015?

7

Wie hoch ist die Beschäftigungsquote in der Gruppe der ab 2015 zugezogenen Personen aus den Hauptasylherkunftsländern?

8

Welche zu den Fragen 1 bis 7 vergleichbaren Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beschäftigungs- und Arbeitslosenquoten der Personen aus Drittstaaten im Kontext Fluchtmigration, die nicht aus den Hauptasylherkunftsländern stammen?

9

Wie viele von den 183 000 Personen, die im Kontext der Fluchtmigration zugezogen sind und von der Bundesagentur für Arbeit im Oktober 2018 als arbeitslos geführt wurden, befanden sich zeitgleich in Sprachkursen, Integrationskursen und sonstigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Statistische-Analysen/Statistische-Sonderberichte/Generische-Publikationen/Fluchtmigration.pdf)?

10

Wie viele Personen befanden sich in sog. Arbeitsgelegenheiten?

11

Wie viele Personen im erwerbsfähigen Alter sind seit Januar 2015 im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen, die nicht in der Gruppe der „Personen im Kontext Fluchtmigration“ erfasst werden?

12

In welcher Form werden deren Daten zu Beschäftigung bzw. Arbeitslosigkeit erfasst?

Berlin, den 9. November 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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