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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Informationen über das Angebot von Einrichtungen zur Vornahme des Schwangerschaftsabbruches

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

14.12.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/595722.11.2018

Informationen über das Angebot von Einrichtungen zur Vornahme des Schwangerschaftsabbruches

der Abgeordneten Ulle Schauws, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach § 13 Absatz 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) haben die Länder ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Doch diverse Presseberichte (zum Beispiel Süddeutsche Zeitung vom 7. Mai 2018, taz vom 6. März 2018 sowie vom 8. März 2018) deuten immer wieder darauf hin, dass ein ausreichendes Angebot nicht mehr überall sichergestellt ist. Das Statistische Bundesamt gibt an, dass die Zahl der einen Abbruch vornehmenden Einrichtungen in den vergangenen 14 Jahren um fast die Hälfte gesunken ist (vgl. www.neues-deutschland.de/artikel/1098763.abtreibung-in-deutschland-anzeigen-sollen-einschuechtern.html). Während es im Jahr 2004 noch 2 000 Einrichtungen gab, in denen ein Abbruch vorgenommen werden konnte, ist ihre Anzahl auf derzeit nur noch 1 200 Einrichtungen gesunken. In diesem Zeitraum ist auch die Zahl der Abbrüche um rund 30 000 gesunken (vgl. Statistisches Bundesamt, Fachserie 12, Reihe 3, 2017, S. 25f).

Wegen der Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit dem § 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) sind nach Kenntnis der fragestellenden Fraktion lediglich Hamburg, Berlin und Bremen dazu übergegangen, Aufstellungen mit Daten von entsprechenden Einrichtungen zu veröffentlichen bzw. bereits bestehende Informationsangebote zu aktualisieren. Umfassende kleinräumige Daten zur aktuellen Zahl der Einrichtungen, in denen ein Abbruch vorgenommen werden kann, sowie zur Entwicklung dieser Zahl gibt es nach Kenntnis der fragestellenden Fraktion bundesweit jedoch bislang nicht.

Zwar sind Länder und Ärztekammern gesetzlich verpflichtet, dem Statistischen Bundesamt Namen und Anschriften der Einrichtungen zu übermitteln, in denen Abbrüche durchgeführt wurden oder in denen Abbrüche durchgeführt werden sollen. Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes kommen die Länder und Kammern dieser Pflicht jedoch nur sehr unregelmäßig nach. Deswegen erhebt das Statistische Bundesamt die notwendigen Informationen auf der Grundlage des Bundesstatistikgesetzes selbst.

Die auf diese Weise vom Statistischen Bundesamt gesammelten Daten unterliegen aus Sicht des Bundesamtes der Geheimhaltung. Nach Ansicht der fragestellenden Fraktion könnte unter Zuhilfenahme dieser Daten die Frage beantwortet werden, ob das derzeitige Angebot von Einrichtungen zur Vornahme des Schwangerschaftsabbruches bundesweit ausreichend und für die Frauen erreichbar ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Bundesländer veröffentlichen nach Kenntnis der Bundesregierung Aufstellungen mit Einrichtungen, in denen ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden kann, und welche Bundesländer planen einen solchen Schritt nach Kenntnis der Bundesregierung?

2

Wie aktuell sind nach Kenntnis der Bundesregierung diese Aufstellungen, und wie verifizieren die Bundesländer die Aktualität dieser Informationen?

3

a) Inwieweit hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund bestehender Presseberichte (zum Beispiel Süddeutsche Zeitung vom 7. Mai 2018, taz vom 6. März 2018 sowie vom 8. März 2018) das bestehende Angebot von Einrichtungen zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruches für ausreichend (quantitativ und räumlich)?

Auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu ihrer Einschätzung?

3

b) Ist die Bundesregierung mit den Ländern über die Durchsetzung ihres Sicherstellungsauftrages nach § 13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes im Austausch?

Wenn nein, warum nicht?

4

a) Wie viele Einrichtungen existieren derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung, die einen Abbruch vornehmen, und wie hat sich diese Zahl seit 2004 entwickelt (bitte getrennt nach Kliniken und Arztpraxen jeweils Anzahl für 2004 und 2018, wenn möglich je Landkreis oder zumindest je Bundesland, darstellen)?

4

b) Wie viele Abbrüche werden durchschnittlich pro Jahr und Einrichtung durchgeführt, und wie hat sich diese Zahl seit 2004 entwickelt (bitte getrennt nach Kliniken und Arztpraxen jeweils Anzahl für 2004 und 2018, wenn möglich je Landkreis oder zumindest je Bundesland, darstellen)?

4

c) Welche Gründe sieht die Bundesregierung für einen Rückgang der Zahl der Einrichtungen?

4

d) Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die zahlenmäßigen Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bei in Arztpraxen und Kliniken vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüchen?

5

Wenn die Bundesregierung über nicht ausreichend detaillierte Informationen für eine Antwort zu Frage 4a verfügt, auf welche Weise will sie dieses Erkenntnisdefizit beheben?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Altersstruktur der derzeit einen Abbruch in ihrer Praxis durchführenden Ärztinnen und Ärzte darstellt und wie hoch der Anteil dieser Ärztinnen und Ärzte ist, die in den nächsten fünf Jahren ihre Tätigkeit voraussichtlich aufgeben werden?

7

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die geltende Rechtslage gemäß § 10 Absatz 1 Satz 3 des Bundesstatistikgesetzes i. V. m. § 10 Absatz 2 des Bundesstatistikgesetzes ausreichend ist, um einen Überblick über die Versorgungssituation zu schaffen?

Wenn nein, warum nicht, und wird sie eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage für das Statistische Bundesamt zur Erstellung eines solchen Überblicks schaffen?

Wenn ja, wie kleinräumig könnte eine solche Darstellung nach Ansicht der Bundesregierung sein?

8

Wie viele Strafanzeigen, wie viele Gerichtsverfahren und wie viele Verurteilungen im Zusammenhang mit § 219a StGB gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren?

Berlin, den 29. Oktober 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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