Vorhaben im Rahmen der Sonderinitiative Ausbildung und Beschäftigung
des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Durch die Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“ sollen Job- und Ausbildungspartnerschaften mit der Wirtschaft in Entwicklungsländern geschaffen werden (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2018/november/181109_ Minister-Mueller-Haushalt-2019-staerkt-Entwicklungspolitik- Koalitionsvertragwird-umgesetzt/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen werden durch die Bundesregierung im Rahmen der Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“ gefördert (bitte vollständig und abschließend nach Zielland, Projekttitel, Durchführer bzw. Träger, Höhe der Förderung und Laufzeit aufschlüsseln)?
Nach welchen Kriterien und Voraussetzungen werden die Partnerländer der Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“ durch die Bundesregierung ausgewählt?
Ist eine Ausweitung der Partnerländer geplant?
Von welcher Laufzeit der Sonderinitiative geht die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt aus?
Sind im Rahmen der Sonderinitiative nur Vorhaben deutscher, nichtstaatlicher Träger förderungsberechtigt?
Nach welchen Kriterien und Voraussetzungen werden die Vorhaben, Projekte und Maßnahmen ausgewählt?
Welche Beweggründe lagen seitens der Bundesregierung vor, die Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“ zu starten?
Welche Wirkung erhofft sich die Bundesregierung durch die Schaffung der Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“?
Was ist unter dem Begriff „Jobpartnerschaften“ im Rahmen dieser Sonderinitiative zu verstehen?
Hat dieser Begriff eine rechtliche Bedeutung?
Wenn ja, welche?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der „menschenwürdigen Beschäftigung“ im Kontext der Sonderinitiative?
Anhand welcher messbaren Kriterien wird beurteilt, ob eine geförderte Maßnahme der Sonderinitiative zur Steigerung menschenwürdiger Beschäftigung führt?
Welche Ausschlusskriterien ergeben sich hieraus?
Welche Art von Qualifizierungsmaßnahmen ist nach der Konzeption der Bundesregierung im Rahmen der Sonderinitiative förderungswürdig?
An welche Art der Vorbildung wird hier angeknüpft?
Welche Art von Ausbildungsmaßnahmen ist nach der Konzeption der Bundesregierung im Rahmen der Sonderinitiative förderungswürdig?
Welche innovativen Ansätze zur Steigerung von menschenwürdiger Beschäftigung (siehe Handreichung des BMZ zur Sonderinitiative) sind Grundlage der Sonderinitiative?
Von welchen strategischen Wirkungszusammenhängen geht die Bundesregierung hierbei aus?
Gibt es hinsichtlich der Zielländer unterschiedliche Konzeptionen bzw. Zielerreichungsstrategien, welche den unterschiedlichen landestypischen Gegebenheiten Rechnung tragen (wenn ja, bitte je Land ausführlich darlegen)?
Ist eine strategische Evaluation seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geplant?
Sind umfassende Projektevaluationen seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geplant?
Wäre die Verpflichtung zur Durchführung einer unabhängigen Projektevaluation durch den Förderungsempfänger durch eine entsprechende Auflage im Zuwendungsbescheid möglich?
Wenn ja, ist dies seitens der Bundesregierung bei Vorhaben der Sonderinitiative angedacht?
Welche Förderrichtlinie findet im Rahmen der Sonderinitiative Anwendung?
Wie wird seitens der Bundesregierung sichergestellt, dass die Regelungen dieser Richtlinie auch durch die privaten Durchführer eingehalten werden?
Welches Referat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist zuständig für die Überwachung und Durchführung der Sonderinitiative?
Wie ist der im Zuwendungsbescheid festgelegte Mittelabflussplan aufgebaut?
Welche Angaben müssen der zuständigen Stelle vorliegen?