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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Washingtoner Erklärung - Stand der Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz

Evaluation zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung (1999) und der Theresienstädter Erklärung (2009); Restitution und Entschädigung betr. gesetzliche Regelungen, Verhinderung von Verjährungsfristen, rechtliche Lösungen der Nachbarstaaten, Maßnahmen auf bilateraler und europäischer Ebene, anhängige Restitutions- oder Entschädigungsverfahren, Schadenersatzansprüche; Identifizierung geraubter Kulturgüter und Provenienzforschung, u.a. beteiligte Kultureinrichtungen, Fördermittel, verdachtsunabhängige Überprüfung privater Sammlungen, Anrufungen der Beratenden Kommission; Maßnahmen im Kontext der Theresienstädter Erklärung hins. unrechtmäßigen Vermögensentzugs, Archivzugang, Unterstützung der Gedenkstättenarbeit, Forschungs- und Bildungsprojekte, Einbindung in Lehrpläne, Onlinehandel, Identifizierung von Massengräbern u.a.<br /> (insgesamt 44 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

09.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/601426.11.2018

Washingtoner Erklärung – Stand der Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz

der Abgeordneten Simone Barrientos, Brigitte Freihold, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Jan Korte, Martina Renner, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Während des Nationalsozialismus wurden zahlreiche Eigentümer von Kunst- und Kulturgütern aus rassistischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen verfolgt, und sie verloren ihr Vermögen u. a. infolge von Zwangsverkäufen und Enteignungen. An der Enteignung beteiligt waren verschiedene staatliche Behörden, die auf der Grundlage rassistischer Regelungen handelten. Der staatlich organisierte Raub betraf jüdische Mitbürger, Menschen, die als Juden durch den Nationalsozialismus verfolgt wurden, sowie Nichtjuden, namentlich Sinti und Roma sowie Menschen anderer Nationen, und fand dabei nicht nur innerhalb des Deutschen Reichs von 1933 bis 1945, sondern auch in allen von der Deutschen Wehrmacht während des Zweiten Weltkriegs besetzten Gebieten statt.

Im Jahr 1998 unterzeichneten 44 Staaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland, die „Washingtoner Erklärung“. Die Unterzeichnerstaaten verpflichteten sich, Kunstwerke, die während der NS-Zeit beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurden, als Raubkunst zu identifizieren – und „zu restituieren“, das heißt den rechtmäßigen Erben zurückzugeben. Die Washingtoner Erklärung, deren Grundsätze rechtlich nicht bindend sind, stellt einen wichtigen Beitrag dar, um die notwendige Aufarbeitung des Kunstraubs voranzubringen.

Dies gilt auch für die im Dezember 1999 verabschiedete „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ (www.kulturgutverluste.de/Webs/DE/Stiftung/Grundlagen/ Gemeinsame-Erklaerung/Index.html). Darin erklärte sich die Bundesregierung dazu bereit, in den verantwortlichen Gremien der Träger einschlägiger öffentlicher Einrichtungen darauf hinzuwirken, dass Kulturgüter, die als NS-verfolgungsbedingt entzogen identifiziert und bestimmten Geschädigten zugeordnet werden können, nach individueller Prüfung den legitimierten früheren Eigentümern bzw. deren Erben zurückgegeben werden. Auf der Grundlage der genannten Erklärungen sind die deutschen Einrichtungen zwar aufgefordert, ihre Bestände nach NS-Raubkunst zu durchsuchen. Daraus erwächst aber noch kein individueller, einklagbarer Rückgabeanspruch, wie dies in den alliierten Rückerstattungsgesetzen noch vorgesehen war, sondern nur eine freiwillige, moralische Selbstverpflichtung der beteiligten Akteure.

Der Verabschiedung der Washingtoner Richtlinien folgte die „Holocaust Era Assets Conference“ von Prag („Prager Konferenz“, Juni 2009), die sich neben weiteren Holocaust-bezogenen Themen vor allem mit der Raubkunst befasste. Die Unterzeichnerstaaten, zu denen auch die Bundesrepublik Deutschland gehört, identifizierten im Hinblick auf die Aufarbeitung des Themenkomplexes NS-Raubkunst vielfältige Probleme, darunter einen mangelhaften Zugang zu Informationen über die Provenienz und zu Archiven, die fehlende Vernetzung und ein zu geringes Problembewusstsein bei den beteiligten Akteuren. In der Theresienstädter Erklärung zu der Konferenz verpflichteten sich die Unterzeichnerstaaten zu weiteren Anstrengungen zur Umsetzung der Washingtoner Richtlinien, um „in Bezug auf Kunstgegenstände, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden, und in Anbetracht der seit der Washingtoner Konferenz erworbenen Erfahrungen […], sicherzustellen, dass ihre Rechtsordnungen oder alternativen Verfahren unter Berücksichtigung der verschiedenen Rechtstraditionen gerechte und faire Lösungen im Hinblick auf NS-verfolgungsbedingt entzogene Kunstgegenstände ermöglichen, und dafür zu sorgen, dass die Ansprüche betreffend die Rückerlangung solcher Kunstgegenstände zügig und auf Grundlage der tatsächlichen und materiellrechtlichen Gesichtspunkte sowie aller einschlägigen, von den Parteien eingereichten Dokumente geklärt werden“ (www.lostart.de/Content/ 02_Aktuelles/2009/09-11-23_Theresienstaedter_Erklaerung_DE.html).

Vor diesem Hintergrund äußerten die jüdischen Opferverbände bereits 2014 (http://artdaily.com/news/67839/Germany-needs-law-on-Nazi-looted-art--World-Jewish-Congress-President-Ronald-S--Lauder-#.W-bN3TlKjmE) und verstärkt im Zuge der Erkenntnisse im „Fall Gurlitt“ (vgl. Maurice Philip Remy, Der Fall Gurlitt. Die wahre Geschichte über Deutschlands größten Kunstskandal, München 2017) deutliche Kritik am Vorgehen der Bundesregierung bei der Aufarbeitung dieser Verbrechen und an der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien in Deutschland auf nationaler und internationaler Ebene (www.welt.de/kultur/ kunst/article173179961/Raubkunst-Ronald-S-Lauders-Appell-an-Deutschland. html). Die wichtigsten Hindernisse der Rückerstattung bestehen nach wie vor darin, dass die beschlagnahmten Kunst- und Kulturgüter umfassend identifiziert werden müssen und dass rechtliche Regelungen fehlen, die darauf abzielen, die Restitution geraubter Kunst, die sich oft im Besitz von Einzelpersonen und Museen befindet, zu erleichtern. Die Bundesregierung beruft sich auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD von 2018, in dem lediglich unverbindlich „an alle öffentlichen kulturbewahrenden Einrichtungen und auch an Privatpersonen“ appelliert wird, „sich einem Begehren auf Anrufung der ‚Beratenden Kommission‘ [Anm. der Fragesteller: vormals Limbach-Kommission] für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter nicht zu verschließen“ (KoaV 2018, S. 169).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen44

1

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die Umsetzung der beiden in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Absichtserklärungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu evaluieren und zu veröffentlichen?

Restitution und Entschädigung

2

Welche Überlegungen, Besprechungen oder Planungen hat die Bundesregierung seit dem sog. Fall Gurlitt im Februar 2012 angestellt bzw. durchgeführt, um im Sinne der Washingtoner Erklärung neue gesetzliche Regelungen und alternative Verfahren für eine gerechte und zügige Lösung im Hinblick auf NS-verfolgungsbedingt entzogene kulturelle Objekte, Kunstgegenstände und Judaika zu ermöglichen, namentlich die Restitution des Eigentums oder die Zahlung einer Entschädigung und ggf. auch alternative Wege der Streitbeilegung (bitte nach Datum, beteiligten Behörden, Inhalten der Besprechungen und mit umfassender Begründung auflisten)?

3

Welche Überlegungen, Besprechungen oder Planungen hat die Bundesregierung seit dem sog. Fall Gurlitt im Februar 2012 angestellt bzw. durchgeführt, um zu verhindern, dass mögliche Verjährungsfristen aus § 197 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die Restitution NS-verfolgungsbedingt entzogener Objekte unmöglich machen (bitte nach Datum, beteiligten Behörden, Inhalten der Besprechungen und mit umfassender Begründung auflisten)?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bestehende rechtliche Lösungen und deren Praxis im Hinblick auf die Rückerstattung NS-verfolgungsbedingt entzogener Objekte bzw. jüdischen Kulturguts in der Republik Österreich, der Republik Frankreich, dem Königreich der Niederlande sowie der Republik Polen, und in welcher Hinsicht unterscheiden sich diese Regelungen von den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Regelungen, und inwiefern könnten solche Verfahren – ggf. in ähnlicher Form – zur Lösung der bestehenden Probleme bei der Restitution geraubten Eigentums oder der Zahlung einer Entschädigung in der Bundesrepublik Deutschland dienen (bitte erläutern)?

5

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang unternommen und welche plant sie, um neben NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern, die sich in öffentlichen Einrichtungen befinden, auch solche zurückzuerstatten, die sich in privaten Einrichtungen und im Besitz von Privatpersonen befinden, oder ihren Verlust durch Zahlung einer Entschädigung zu kompensieren?

6

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang unternommen und welche plant sie, um auf zwischenstaatlichem Weg insbesondere mit den Nachbarstaaten die Rückerstattung ehemaligen Eigentums jüdischer Gemeinden oder Religionsgemeinschaften zu unterstützen, sei es durch Restitution dieses Eigentums oder durch Zahlung einer Entschädigung aus Bundesmitteln, und dabei gegebenenfalls auch Einkünfte aus erbenlosem Vermögen zur Verfügung zu stellen?

7

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang unternommen und welche plant sie, um auf europäischer Ebene die Rückerstattung ehemaligen Eigentums jüdischer Gemeinden oder Religionsgemeinschaften zu unterstützen, sei es durch Restitution dieses Eigentums oder durch Zahlung einer Entschädigung aus Bundesmitteln, und dabei gegebenenfalls auch Einkünfte aus erbenlosem Vermögen zur Verfügung zu stellen?

8

Wie viele Restitutions- oder Entschädigungsverfahren wurden seit Verabschiedung der Washingtoner Erklärung gemäß § 1 Absatz 6 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) angestrengt und mit welchem Ausgang (bitte nach Datum, Inhalt, Finanzvolumen und Herkunftsland der angemeldeten Ansprüche auflisten)?

9

Wie viele Schadensersatzansprüche wurden bislang wegen Verfügung und trotz des Verfügungsverbots im Sinne des VermG geltend gemacht (bitte nach Datum, Inhalt, Finanzvolumen und Herkunftsland der angemeldeten Ansprüche auflisten)?

10

Wie viele Restitutionsverfahren sind derzeit anhängig, bei denen die derzeitigen Eigentümer der Kunstgüter noch nicht bekannt sind (bitte umfassend erläutern)?

11

Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um Kunstwerke zu identifizieren, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und bis heute nicht zurückerstattet wurden?

Identifizierung geraubter Kulturgüter und Provenienzforschung

12

Plant die Bundesregierung, ihre Bemühungen bei der Identifizierung von Kunstwerken auszuweiten, die während der NS-Zeit geraubt wurden, und wenn ja, durch welche Mittel und Methoden wird das geschehen?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass sich staatliche kulturbewahrende Einrichtungen an der Forschung zur Provenienz von Kulturgut beteiligt haben, das während der NS-Zeit geraubt wurde (bitte auflisten), und wie verhält sich diese Zahl im Verhältnis zur Gesamtzahl bestehender staatlicher kulturbewahrender Einrichtungen (in Prozent)?

14

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von Kunstwerken, die während der NS-Diktatur beschlagnahmt und bis heute nicht zurückerstattet wurden und sich derzeit a) in staatlichen kulturbewahrenden Einrichtungen befinden, b) in privaten Museen und Sammlungen befinden bzw. c) im Besitz von privaten Einzelpersonen befinden?

15

In welcher Form wird der Dialog zum Stand der Provenienzforschung mit den hierfür zuständigen Stellen in den Bundesländern geführt?

16

Wie hoch ist der Einsatz an finanziellen Mitteln bzw. an Förderungen durch die Bundesregierung bei der Provenienzforschung seit dem Jahr 2000 (bitte nach Einzeljahren, Verwendung der Mittel, beteiligten Institutionen und Projekten auflisten)?

17

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang unternommen und welche plant sie, um eine intensivierte systematische Forschung zur Provenienz von Objekten, die NS-verfolgungsbedingt entzogen wurden, durchzuführen, die neben öffentlichen Einrichtungen auch private Einrichtungen und Privatpersonen einschließt?

18

Plant die Bundesregierung, relevante Ergebnisse der Provenienzforschung einschließlich laufender Aktualisierungen unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Internet zugänglich zu machen?

19

Welche Überlegungen hat die Bundesregierung seit dem sog. Fall Gurlitt angestellt, um neue Formen der verdachtsunabhängigen Überprüfung privater Sammlungen im Hinblick darauf zu ermöglichen, ob sich dort möglicherweise Objekte befinden, die während der NS-Zeit entzogen wurden?

20

Welche Überlegungen hat die Bundesregierung seit dem sog. Fall Gurlitt angestellt, um die Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999 zu überarbeiten (bitte den Inhalt umfassend begründen)?

21

Wie viele Anrufungen der Beratenden Kommission gab es seit ihrer Einrichtung im Jahr 2003 vor dem Hintergrund der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, und wie viele Empfehlungen gab es gegenüber den anrufenden Parteien (bitte nach Jahren getrennt aufführen)?

22

Hat die im Jahr 2016 beschlossene Reform der Limbach-Kommission zu einer steigenden Zahl von Anrufungen der Beratenden Kommission geführt, und um wie viele Fälle handelt es sich dabei bis heute?

23

Beabsichtigt die Bundesregierung, die im Jahr 2016 begonnenen Reformen bei der Beratenden Kommission fortzusetzen?

24

Wodurch oder durch welche Mitglieder der deutschen Beratenden Kommission wird die internationale Dimension der Menschheitsverbrechen der NS-Diktatur widergespiegelt?

25

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch internationale Erfahrungen bei Restitutionsvorgängen in die Auswahl geeigneter Kandidaten für die Beratende Kommission mit einfließen?

26

Welche Verfahrensregeln bestehen zu den Zusammenkünften der Beratenden Kommission, und wie oft tritt die Beratende Kommission jährlich zusammen?

27

Warum verankert die Bundesregierung eine einseitige Anrufung – wie der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Prof. Dr. Hermann Parzinger bereits am 28. November 2015 öffentlich anmahnte (www.preussischer- kulturbesitz.de/fileadmin/user_upload/documents/presse/news/2015/151128_ Provenienzforschung_Rede-P-final-korr.pdf-) – nicht fest in der Verfahrensordnung der Beratenden Kommission?

28

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um gemäß der Washingtoner Erklärung berechtigte Eigentümer und ihre Erben zu ermutigen, ihre Ansprüche auf Kunstwerke anzumelden, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt oder geraubt wurden?

29

Warum ist es im Inland öffentlichen Einrichtungen und auch Privatpersonen möglich, Fördermittel für Provenienzforschung beim Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste zu beantragen bzw. zu erhalten, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland lebenden Privatpersonen mit berechtigtem Interesse aber nicht?

30

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang unternommen und welche plant sie, um – eingedenk der Erkenntnis aus der Theresienstädter Erklärung, dass bezüglich der Holocaust-Vermögenswerte und damit verbundener Fragen weiterhin Klärungsbedarf besteht, da nur ein Teil des entzogenen Vermögens wiedererlangt oder eine Entschädigung dafür gezahlt wurde – im Einklang mit Punkt 2 dieser Erklärung die Folgen des unrechtmäßigen Vermögensentzugs, z. B. durch Beschlagnahme, Zwangsverkauf und Verkauf in einer Zwangslage, zu korrigieren (bitte nach Datum, beteiligten Behörden und Inhalten der Maßnahmen auflisten)?

Maßnahmen im Kontext der Theresienstädter Erklärung

31

Welche konkreten Fortschritte hat die Bundesregierung bei der Suche nach beschlagnahmten Kulturgütern, bei ihrer Identifizierung und bei der Restitution von Kulturgütern durch staatliche und nichtstaatliche Einrichtungen erzielt, seit im Jahr 1998 die Washingtoner Konferenz über Holocaust-Vermögenswerte abgehalten wurde und die Grundsätze der Washingtoner Konferenz bezüglich der von den Nationalsozialisten beschlagnahmten Kunstgegenstände gebilligt wurden (bitte nach Datum, beteiligten Behörden und Inhalten auflisten)?

32

Welchen konkreten Ansatz verfolgt die Bundesregierung, damit auf einschlägige Archive – unter Berücksichtigung der zentralen Rolle von Organisationen von Überlebenden der Schoah und anderer spezialisierter nichtstaatlicher Organisationen (NGO) – kostenneutral und unbürokratisch zugegriffen werden kann?

33

Welche konkreten Forschungs- und Bildungsprogramme hat die Bundesregierung im Anschluss an die Theresienstädter Erklärung zur Schoah, zum Holocaust an den Sinti und Roma und zu anderen Naziverbrechen – namentlich auch im Kontext der sog. Aktion Reinhardt – sowie zu Gedenk- und Gedächtnisfeiern eingeführt, bzw. in welchen Fällen hat sie die Entwicklung entsprechender Forschungs- und Bildungsprogramme gefördert und dabei auch ehemalige Konzentrationslager, Friedhöfe und Massengräber sowie andere Gedenkorte als Mahnmale unterstützt, um eine umfassende Aufklärung und Bewahrung der Erinnerung an die Enteignung und den Raub von Kulturgut durch Nazis sicherzustellen?

34

Welche konkreten Maßnahmen und Bemühungen hat die Bundesregierung im Anschluss an die Theresienstädter Erklärung bislang gefördert und welche plant sie zu fördern bzw. welche Vorschläge und Anregungen hat sie gegenüber den Bundesländern unterbreitet, um die Schoah, den Holocaust an den Sinti und Roma sowie andere Naziverbrechen – namentlich auch im Kontext der sog. Aktion Reinhardt – in den Lehrplan der öffentlichen Bildungssysteme der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen und Mittel für die Lehrerausbildung und für die Entwicklung oder Beschaffung von Material und Ressourcen bereitzustellen, die für diese Bildungsmaßnahmen erforderlich sind?

35

Welche konkreten Maßnahmen und Bemühungen hat die Bundesregierung im Anschluss an die Theresienstädter Erklärung bislang gefördert und welche plant sie zu fördern bzw. welche Anregungen hat sie gegenüber der Republik Polen unterbreitet, um die deutsche Verantwortung für die Schoah, den Holocaust an den Sinti und Roma sowie andere Naziverbrechen – namentlich auch im Kontext der sog. Aktion Reinhardt – in den Lehrplänen der öffentlichen Bildungssysteme der Republik Polen zu berücksichtigen und Bundesmittel für die Weiterbildung von Fachkräften in Gedenkstätten oder lokalen Vereinen und für die Entwicklung oder Beschaffung von Material und Ressourcen bereitzustellen, die für diese Bildungsmaßnahmen erforderlich sein könnten?

36

Hat die Bundesregierung gegenüber der Republik Polen angeboten, ggf. in Polen bestehende Bildungsprojekte in diesem Sinne zu fördern und hierfür neben Bundesmitteln ggf. auch Einkünfte aus erbenlosem Vermögen zur Verfügung zu stellen?

37

Welche konkreten Maßnahmen und Bemühungen hat die Bundesregierung im Anschluss an die Theresienstädter Erklärung bislang gefördert und welche plant sie zu fördern in der Erkenntnis, dass im Zuge der Schoah auch massenweise Judaika und jüdische Kulturgüter einschließlich heiliger Schriftrollen, Gegenständen aus Synagogen und anderer Kultgegenstände sowie Bibliotheks- und Archivbeständen, Manuskripten und Aufzeichnungen jüdischer Gemeinden geraubt wurden (bitte insbesondere auch Maßnahmen berücksichtigen in Bezug auf Menschen und jüdische Gemeinden, die während der sog. Aktion Reinhardt in den deutschen Vernichtungslagern Treblinka, Belzec und Sobibor planmäßig durch Deutsche ermordet wurden, und darstellen, welche Einkünfte aus erbenlosem Vermögen hierfür ggf. zur Verfügung gestellt werden könnten)?

38

Welche konkreten Maßnahmen und Bemühungen hat die Bundesregierung im Anschluss an die Theresienstädter Erklärung bislang gefördert und welche plant sie zu fördern im Hinblick darauf, Judaika und jüdische Kulturgüter zu identifizieren und zu katalogisieren, die sich in Archiven, Bibliotheken und Museen sowie an anderen staatlichen und nichtstaatlichen Aufbewahrungsorten befinden, um diese an ihre ursprünglichen rechtmäßigen Eigentümer und andere geeignete Einzelpersonen oder Institutionen zurückzugeben sowie eine freiwillige internationale Registrierung von Thorarollen und anderen Judaika in Erwägung zu ziehen?

39

Was unternimmt die Bundesregierung, um den Online-Handel mit Judaika und jüdischen Kulturgütern zu überprüfen und festzustellen, ob es sich bei den angebotenen Kulturobjekten um ehemals jüdisches Eigentum handelt, das NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde, und um möglicherweise geraubte Kulturobjekte religiösen Charakters zu identifizieren und an ihre ursprünglichen rechtmäßigen Eigentümer und andere geeignete Einzelpersonen oder Institutionen zurückzugeben sowie um eine freiwillige internationale Registrierung zu erwirken?

40

Welche Hinweise hat die Bundesregierung darauf, dass auf den Internetportalen ebay.de und allegro.pl Judaika und jüdische Kulturgüter mit religiösem Charakter angeboten werden, und was unternimmt die Bundesregierung, um zu überprüfen, ob es sich bei den Objekten möglicherweise um geraubtes jüdisches Kulturgut handelt?

41

Welche konkreten Maßnahmen und Bemühungen hat die Bundesregierung im Anschluss an die Theresienstädter Erklärung bislang gefördert und welche plant sie zu fördern – in der Erkenntnis, dass die Schoah Jahrhunderten jüdischen Lebens ein Ende setzte und Tausende jüdische Gemeinden in weiten Teilen Europas auslöschte, was dazu führte, dass die Gräber und Friedhöfe von Generationen jüdischer Familien und Gemeinden nicht mehr gepflegt wurden und die sterblichen Überreste Hunderttausender jüdischer Opfer oft in nicht gekennzeichneten Massengräbern über ganz Mittel- und Osteuropa verstreut wurden –, um sicherzustellen, dass diese Massengräber nach rabbinischen Vorgaben identifiziert, geschützt und jüdische Friedhöfe gekennzeichnet, erhalten und vor Schändung bewahrt bzw. gegebenenfalls zu Nationaldenkmälern erklärt werden (bitte insbesondere Maßnahmen in der Republik Polen, der Republik Belarus sowie der Ukraine nach Datum, Inhalt, Kooperationspartner sowie Finanzvolumen auflisten)?

42

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang unternommen und welche plant sie eingedenk der Erkenntnis aus der Theresienstädter Erklärung, dass die Folgen des unrechtmäßigen Vermögensentzugs Teil der Verfolgung dieser unschuldigen Menschen und Gruppen waren, von denen die überwiegende Mehrheit keine Erben hinterließ, weshalb auch der sozialen Lage der Überlebenden der Schoah und der anderen Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, namentlich Sinti und Roma, zu ihren Lebzeiten gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden muss (bitte konkrete Maßnahmen der Bundesregierung auflisten, welche die Folgen des unrechtmäßigen Vermögensentzugs im Sinne der Theresienstädter Erklärung zu korrigieren versuchen, namentlich die Zahlung spezieller Renten, Leistungen aus der Sozialversicherung für Nichtansässige, die Einrichtung von Sonderfonds sowie den Einsatz von Vermögen aus erbenlosem Besitz)?

43

Welche konkreten Informationen bzw. Hinweise auf Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang an das Europäische Institut zur Wahrung des Vermächtnisses der Schoah (Theresienstädter Institut, welches die Arbeit der Prager Konferenz weiterführen soll) über ihre Aktivitäten weitergegeben, die im Zusammenhang mit der Theresienstädter Erklärung stehen, insbesondere auf Gebieten wie Herkunft von Kunstgegenständen, unbewegliches Vermögen, soziale Lage der Überlebenden, Judaika und Bildungsmaßnahmen zum Holocaust?

44

Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, um die Aufarbeitung des NS-Kunstraubs auch auf europäischer und internationaler Ebene voranzubringen? Welche Möglichkeiten für ein gemeinsames regulatorisches Handeln auf EU-Ebene bestehen dabei für die Bundesregierung?

Berlin, den 18. November 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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