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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Arbeitsschutzkontrollen in Deutschland

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

22.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/604127.11.2018

Arbeitsschutzkontrollen in Deutschland

der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Fabio De Masi, Klaus Ernst, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Arbeitsschutz zielt darauf ab, die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten bei ihrer Arbeit zu erhalten. Es sollen Arbeitsunfälle verhindert oder deren Folgen verringert werden. Außerdem gilt es, akute und langfristige Gesundheitsfolgen im Zusammenhang mit Erwerbsarbeit zu minimieren. Der personenbezogene Schutz bestimmter Beschäftigtengruppen, wie beispielsweise der Mutterschutz, ist ebenfalls Teil des Arbeitsschutzes.

In Deutschland beruht der Arbeitsschutz auf einem Policy-Mix aus Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Marktrecht und sozialrechtlichen Maßnahmen (vgl. Kohte, WSI Mitteilungen 3/2015). Damit die bestehenden Regelungen zum Arbeitsschutz eingehalten werden, bedarf es eines effektiven Aufsichtssystems.

Zu einem Aufsichtssystem hat sich Deutschland insbesondere durch verschiedene völkerrechtliche Verträge verpflichtet. In Artikel 3 Nummer 2 der Europäischen Sozialcharta (ESC) hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, für Kontrollmaßnahmen zu sorgen, damit die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Darüber hinaus gilt das ILO-Übereinkommen Nummer 187, der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen, das Staaten darauf verpflichtet, ein wirksames Arbeitsschutzsystem aufzubauen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung (BVerfG – 1 BvR 1025/82) festgestellt, dass ein solches Arbeitsschutzsystem nicht alleine den Marktkräften überlassen werden darf. Stattdessen sind staatliches Recht und staatliche Aufsicht für den Gesundheitsschutz unabdingbar.

Mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wurde im Jahr 1996 ein System der Rechtssetzung für den Arbeitsschutz in Deutschland geschaffen. Konkretisiert wird das Gesetz durch Verordnungen, die verschiedene Aspekte des Arbeitsschutzes regeln. In der gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) werden die geltenden Gesetze in Form von Leitlinien für die Anwender in den Betrieben handhabbar gemacht.

Die bestehenden Regeln gilt es, durch ein effektives Aufsichtssystem zu überwachen. Allerdings lassen sich für Deutschland Aufsichtslücken feststellen (vgl. Kohte, WSI Mitteilungen 3/2015). Es gibt Hinweise auf Missstände bei den Arbeitsschutzkontrollen in Deutschland: Immer weniger Personal führt in immer weniger Betrieben immer seltener Arbeitsschutzkontrollen durch („Plusminus“, Das Erste, am 19. September 2018). Inwiefern sich dieser Trend erhärten lässt, dazu soll die Bundesregierung befragt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Welche Institutionen sind in den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung für die Kontrollen der bestehenden Regelungen zum Arbeitsschutz zuständig (bitte für jedes Bundesland gesondert aufführen)?

2

In welchen Bundesländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kommunen für die Arbeitsschutzkontrollen zuständig?

3

In welchen Bundesländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Unfallkassen für die Arbeitsschutzkontrollen zuständig?

4

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es in den letzten zwanzig Jahren zu einer Expansion der Aufgaben der Arbeitsaufsicht gekommen ist (bitte begründen)?

5

Wie viele Aufsichtspersonen waren nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Arbeitsaufsichten der Länder in den Jahren von 2007 bis 2018 beschäftigt (bitte nach Bundesländern und in Summe darstellen)?

6

Für wie viele Betriebe hatten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2007 bis 2018 die Arbeitsaufsichten der Länder die Kontrollkompetenz (bitte nach Betriebsgrößen und Bundesländern aufschlüsseln)?

7

Auf wie viele Beschäftigte erstreckte sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2018 die Kontrollkompetenz der Arbeitsaufsichten der Länder (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

8

Wie viele Betriebsbesichtigungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2007 bis 2018 durch die Arbeitsaufsichten der Länder durchgeführt (bitte nach Bundesländern und Branchen aufschlüsseln sowie in Summe darstellen)?

9

Wie viele Beanstandungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Arbeitsaufsichten der Länder in den Jahren von 2007 bis 2018 festgestellt (bitte nach Bundesländern und Branchen aufschlüsseln sowie in Summe darstellen)?

10

Wie viele Anordnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Arbeitsschutzaufsichten der Länder in den Jahren von 2007 bis 2018 erlassen (bitte nach Bundesländern und Branchen aufschlüsseln sowie in Summe darstellen)?

11

Wie lange dauert es nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich, bis ein Betrieb nach einer Arbeitsschutzkontrolle erneut durch die Arbeitsaufsichten der Länder kontrolliert wird (bitte nach Bundesländern und Branchen darstellen)?

12

Wie viele Aufsichtspersonen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2007 bis 2018 mit Kontrollen zur Einhaltung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) beschäftigt (bitte nach Bundesländern und in Summe darstellen)?

13

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Beanstandungen bezüglich des MuSchG in den Jahren von 2007 bis 2018 (bitte nach Bundesländern und Branchen aufschlüsseln)?

14

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Umsetzung der GDA-Richtlinien zum Arbeitsschutz, insbesondere der Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz vor?

15

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in wie vielen Fällen in den Jahren 2007 bis 2018 die Ermittlung von Gefährdungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung durch die zuständige Arbeitsaufsicht kontrolliert wurde (bitte Art der jeweiligen Gefährdungen ausweisen und nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen)?

16

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in wie vielen Fällen in den Jahren 2007 bis 2018 die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung durch die zuständige Arbeitsaufsicht kontrolliert wurde (bitte Art der jeweiligen Gefährdungen ausweisen und nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen)?

17

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in wie vielen Fällen in den Jahren 2007 bis 2018 die Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Gefährdungsbeurteilungen durch die zuständige Arbeitsaufsicht kontrolliert wurde (bitte Art der jeweiligen Gefährdungen ausweisen und nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen)?

18

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in wie vielen Fällen in den Jahren 2007 bis 2018 Maßnahmen im Zusammenhang mit Gefährdungsbeurteilungen durch die zuständige Arbeitsaufsicht auf ihre Wirksamkeit hin überprüft wurden (bitte Art der jeweiligen Gefährdungen ausweisen und nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen)?

19

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in wie vielen Fällen in den Jahren 2007 bis 2018 Gefährdungsbeurteilungen unter Einbeziehung der zuständigen Arbeitsaufsicht fortgeschrieben wurden (bitte Art der jeweiligen Gefährdungen ausweisen und nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen)?

20

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in wie vielen Fällen in den Jahren 2007 bis 2018 die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen von der zuständigen Arbeitsaufsicht kontrolliert und als angemessen durchgeführt, nicht angemessen durchgeführt bzw. als nicht durchgeführt klassifiziert wurde (bitte Art der jeweiligen Gefährdungen ausweisen und nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen)?

21

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welcher Höhe in den Jahren 2007 bis 2018 Bußgelder im Zusammenhang mit nicht erstellten oder unvollständigen Gefährdungsbeurteilungen von den zuständigen Behörden verhängt wurden (bitte für jedes Jahr gesondert darstellen und nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen)?

22

Inwiefern fühlt sich die Bundesregierung an das Übereinkommen Nummer 81 zur Arbeitsaufsicht der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gebunden (bitte begründen)?

23

Inwiefern sieht die Bundesregierung in Deutschland die Vorgabe des ILO-Übereinkommens Nummer 81 erfüllt, das vorsieht eine ausreichende Zahl von Aufsichtsbeamten vorzuhalten, um eine wirksame Arbeitsaufsicht zu gewährleisten (bitte begründen)?

24

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass mit dem Personalabbau im öffentlichen Dienst die Umsetzung des ILO-Übereinkommens Nummer 81 in Deutschland gefährdet ist (bitte begründen)?

25

Inwiefern fühlt sich die Bundesregierung an die Europäische Sozialcharta (ESC) gebunden, die in Artikel 3 Anforderungen an die Arbeitsschutzaufsicht festlegt (bitte begründen)?

26

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die in Artikel 3 Nummer 2 der ESC festgeschriebenen Aufgaben in Deutschland auf Grund des Personalabbaus im öffentlichen Dienst nicht erfüllt werden (bitte begründen)?

27

Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, die Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit („Anti-Stress-Verordnung“), die am 3. Mai 2013 (Bundesratsdrucksache 315/13) vom Bundesrat beschlossen wurde, umzusetzen (bitte begründen)?

Berlin, den 19. November 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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