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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aufarbeitung, Entschädigung und kulturelle Bildung zur deutschen Kolonialherrschaft und Gewaltverbrechen der Kolonialzeit

(insgesamt 47 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

16.01.2019

Aktualisiert

31.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/623603.12.2018

Aufarbeitung, Entschädigung und kulturelle Bildung zur deutschen Kolonialherrschaft und Gewaltverbrechen der Kolonialzeit

der Abgeordneten Brigitte Freihold, Helin Evrim Sommer, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Katrin Werner, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im November 2018 jährt sich der 100. Jahrestag des Waffenstillstands von Compiègne und damit das Ende der deutschen kolonialen Herrschaft, die mehrere Hunderttausend Menschen in den betroffenen Gebieten das Leben kostete und die Gesellschaften in den später entstandenen Staaten bis heute nachhaltig prägt. Eine Entschädigung der Opfer bzw. betroffenen Gemeinschaften ist bis heute ausgeblieben, geraubtes Kulturgut wurde bislang nicht zurückerstattet. Die kritische Aufarbeitung der Einflüsse des Kolonialismus in der Bundesrepublik Deutschland auf individuelle Denkweisen, gesellschaftliche Strukturen, Sprache bzw. Berichterstattung findet bislang kaum Berücksichtigung in den schulischen Curricula und der kulturellen Bildung. Dabei stellen der Kolonialismus und der Holocaust zwei historische Schlüsselereignisse dar, deren Nachwirkungen bis in die Gegenwart europäischer Gesellschaften reichen. Kolonialrassistische und antisemitische Denkmuster bilden einen Teil des historischen und kulturellen Erbes der europäischen, insbesondere auch der deutschen Gesellschaft. Die koloniale Vergangenheit und ihre aktuellen Repräsentationen im kulturellen und bildungspolitischen Bereich müssen nach Ansicht der Fragesteller umfassend aufgearbeitet und pädagogisch vermittelt werden.

Der europäische Kolonialismus, der durch das damalige Deutsche Reich entscheidend mitgeprägt wurde, führte zur Umsiedlung, Verschleppung und Zwangsarbeit von Millionen von Menschen. Der Aufschwung Europas seit 1492 und spätere Wohlstand ist dabei eng verwoben mit der jahrhundertelangen ökonomischen Ausbeutung und Plünderung der Kolonien. Ganze Regionen und Kontinente wurden in dessen Folge demografisch umgestaltet, Bevölkerungsgruppen von ihren Siedlungsgebieten getrennt. Koloniale Grenzziehungen, die ethnische und sprachliche Gruppen insbesondere des afrikanischen Kontinents ignorierten, tragen bis heute zum Aufflammen von Konflikten und Gewalt bei. Angehörige der Opfer leiden bis heute an der Weitergabe von transgenerationellen Traumata.

Dem deutschen Kolonialismus und seinen tiefgreifenden Auswirkungen für die betroffenen Gesellschaften wurde in der Bundesrepublik Deutschland über Jahrzehnte kaum Aufmerksamkeit gewidmet. Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller liegen die Gründe dafür unter anderem in der populären Erzählung von der vergleichsweise kurzen Periode des deutschen Kolonialismus (1884 bis 1919), die zugleich die Beteiligung Deutscher am Kolonialismus und Versklavungshandel der Frühen Neuzeit, die Geschichte der deutschen Grenzkolonisation und das Weiterbestehen kolonialrassistischer Anschauungen nach 1919 ausblendet. Die spätere Bundesrepublik Deutschland war in die Phase der Unabhängigkeitsbewegungen und Neugründung postkolonialer Staaten in den 1950er bis 1970er Jahren mittelbar durch Unterstützung verschiedener Regierungen wie Portugal und diktatorischer Parteien von kolonialrassistischen Regimen, wie des rassistischen Apartheid-Regimes in Südafrika, auf vielfältige Weise involviert.

Infolge der Bestimmungen des Versailler Vertrags 1919 musste das Deutsche Reich zwar formal seinen „überseeischen Besitz“ abtreten, doch der deutsche Kolonialismus richtete sich nicht allein gegen indigene Bevölkerungen in Übersee. Dabei wird verkannt, dass das Wesen des Kolonialismus nicht nur in der physischen Herrschaft und Gewalt über Ländereien und Menschen besteht, sondern mit hegemonialen Diskursen und Wissensproduktionen wie dem Rassismus und kulturellen Selbst- und Fremdzuschreibungen einherging. Das Bewusstsein sowohl der Kolonisierenden als auch der Kolonisierten wurden davon nachhaltig geprägt und der Kolonialismus hat tiefe Spuren in kulturellen, wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen der kolonisierenden Gesellschaft hinterlassen.

Es ist nach Ansicht der Fragesteller den vielfältigen zivilgesellschaftlichen Initiativen und Verbänden zu verdanken, dass der Prozess der Aufarbeitung der Kolonialverbrechen in der deutschen Gesellschaft begonnen wurde. Durch beständige Interventionen der schwarzen Community und PoC-Aktivistinnen und PoC-Aktivisten fand die deutsche Kolonialgeschichte Eingang in den öffentlichen Diskurs. So entstanden zivilgesellschaftliche Bündnisse, die u. a. auf kommunaler Ebene vielfach koloniale Assoziationsketten (vgl. das Engagement von schwarzweiss e. V. bei der Hinterfragung diskriminierender Afrikabilder) oder fragwürdige Ehrungen von Kolonialverbrechern mit Straßennamen sichtbar gemacht haben (vgl. die Resolution an den Deutschen Städtetag von Berlin Postkolonial e. V. und zahlreicher zivilgesellschaftlichen Initiativen) sowie Ausstellungen und Stadtführungen zur postkolonialen Geschichte durchführten. Mit Bündniskampagnen wie „No Humboldt 21!“ wiesen sie schon frühzeitig auf die unrechtmäßig in deutschen Besitz gelangten Kunstobjekte der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und des „Humboldt Forums“ hin. Gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren wie Berlin Postkolonial e. V. beförderten sie damit maßgeblich einen Prozess der Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte. Das Engagement von Initiativen wie „Kolonialismus im Kasten?“ bildeten zudem Korrektive zur Darstellung des Kolonialismus, so in der Dauerausstellung des Deutschen Historischen Museums (DHM) in Berlin, was zugleich neue bildungspolitische Perspektiven eröffnete.

Seit Jahrhunderten gehören schwarze Menschen und afrikanische Gemeinden zu Deutschland, doch ihrem vielfältigen Beitrag, der die Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland bereicherte, wird aus Sicht der Fragesteller bislang keine gesamtgesellschaftliche Anerkennung zuteil. Bemühungen zu einer Hebung des Bewusstseins, wie „Schwarzes Leben“ die Bundesrepublik Deutschland mitgeprägt hat, wird bislang nicht in der kulturellen Bildung berücksichtigt. Häufig prägen immer noch negative Stereotype über Menschen afrikanischer Abstammung den öffentlichen Diskurs. People of Color (PoC) werden auch heute noch regelmäßig beleidigt und diskriminiert, was Sachverständige einer UN-Delegation im Zusammenhang mit der von den Vereinten Nationen ausgerufenen UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft (2015 bis 2024) bestätigten. Kritisiert wurde u. a. die Nichtumsetzung des grundgesetzlich verfassten Gleichheitsgebotes und eine mangelnde Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit, namentlich des Völkermords an den Herero und Nama, sowie fehlende Reparationsleistungen. Afrikanische und schwarze Menschen sind in der Bundesrepublik Deutschland jeden Tag Opfer von rassistischer Diskriminierung, Afrophobie und Racial Profiling. Doch ihre Situation wird von der Gesellschaft kaum wahrgenommen, was eine Expertengruppe der Vereinten Nationen scharf kritisiert hat (vgl. www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien Sonstiges/Statement_UN_Working_Group_African_Descent_270217.pdf).

Die antihumanistischen Ideologien des Sozialdarwinismus, der Eugenik oder die verschiedenen Rassentheorien fanden auch nach dem Verlust der deutschen Kolonien und Überseegebiete weite Verbreitung in der Populärliteratur der Weimarer Republik sowie in antisemitischen bzw. völkisch-rassistischen Kreisen. Die Sozialphilosophin Hannah Arendt hat den europäischen Imperialismus dabei als wesentliche Etappe in der Entstehung des Nationalsozialismus begriffen und als eine Vorbedingung der später insbesondere an den europäischen Juden verübten Massenverbrechen betrachtet.

Bereits Jahrhunderte vor der Gründung des Deutschen Reiches 1871 fand eine kontinentale Expansion nach Ost- und Südosteuropa statt, bei der u. a. die Slawen als europäische Bevölkerungsgruppe ausgeschlossen und geografisch verdrängt werden sollten. Die Langzeitwirkungen der vom Deutschen Kaiserreich seit 1871 forcierten Germanisierung, die insbesondere in den durch die vorherigen Teilungen des Königreichs Polens durch Preußen annektierten Gebieten euphemistisch als „Stärkung des Deutschtums“ bezeichnet wurde, treten nach Auffassung der Fragesteller in der Gegenwart erneut als Ressentiment zutage und belegen eindrücklich, dass der Kolonialismus nicht nur die kolonisierten Gesellschaften, sondern auch die kolonisierende Gesellschaft tiefgreifend geprägt hat. Der deutschjüdische Politikwissenschaftler Franz Neumann konstatierte in diesem Zusammenhang im Exil, dass die Deutschen im besetzten Polen ab 1939 quasi koloniale Herrschaftsmethoden eingeführt hätten.

Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands 1990, des wirtschaftlichen und politischen Bedeutungszuwachses und der Herausbildung eines neuen Selbstverständnisses der Bundesrepublik Deutschland in der EU, aber auch weltweit, konnte sich nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Bundesrepublik Deutschland einer Auseinandersetzung mit dem Kolonialismus nicht mehr verschließen, was in einem selbst gesetzten Rahmen durch die Bundesregierung aufgegriffen wurde. Dieser Prozess ist insofern von Bedeutung, als hier nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Auseinandersetzung mit dem Thema Kolonialismus mit dem neuen Selbstverständnis der „Berliner Republik“ verknüpft ist und einer geschichtspolitischen Selbstentlastung dienen soll. Diese Form der Aufarbeitung findet nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht gesamtgesellschaftlich statt und weist kaum Bezugspunkte zu der bisherigen Aufarbeitungsleistung der Zivilgesellschaft auf, wodurch diese bislang nur unzureichend in den staatlichen Prozess der Aufarbeitung eingebunden wird.

Umso mehr ist es nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller erforderlich, die Qualität und Zielsetzung einer durch die Bundesregierung gerahmten Kolonialismus-Aufarbeitung zu überprüfen. Eine gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung muss Vertreterinnen und Vertreter sich organisierender afrodeutscher Akteurinnen und Akteure und Nachkommen von Opfern der deutschen Kolonialherrschaft wie die langjährigen Aufarbeitungsbemühungen antirassistischer Initiativen der deutschen Zivilgesellschaft in den Mittelpunkt rücken. Eine kritische Aufarbeitung des Kolonialismus als einer bestimmten und die öffentliche Wahrnehmung bestimmenden Form der Alltagskultur muss dabei alle staatlichen Institutionen gleichermaßen nach der Hinterlassenschaft des Kolonialismus überprüfen, wie dies bei den NS-Verstrickungen staatlicher Institutionen bereits teilweise erfolgreich praktiziert wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen47

1

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den 100. Jahrestag des Endes der deutschen Kolonialherrschaft und des 134. Jahrestags der sog. Berliner Konferenz (Kongokonferenz) vom 15. November 1884 bis zum 26. Februar 1885, welche die Grundlage für die Aufteilung Afrikas in Kolonien bildete, angemessen zu würdigen und die in diesem historischen Kontext begangenen kolonialen Gewaltverbrechen und deren Nachwirkungen für die Nachkommen zu berücksichtigen?

2

Aufgrund welcher historischen Erkenntnisse bzw. sachlichen und politischen Erwägungen wird der deutsche Kolonialismus durch die Bundesregierung, anders als der Nationalsozialismus oder die SED-Herrschaft, nicht ebenso deutlich als Unrechtsregime bezeichnet, obwohl im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD betont wird, dass „zum demokratischen Grundkonsens in Deutschland“ die „Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur“ sowie der „deutschen Kolonialgeschichte“ zählt (S. 167)?

3

Welche konkreten wissenschaftlichen Projekte und Maßnahmen in der kulturellen Bildung fördert die Bundesregierung, um die deutsche Kolonialherrschaft, die deutschen Gewaltverbrechen während der Kolonialzeit und deren Auswirkungen auf die betroffenen Gesellschaften in den, infolge neuer Grenzziehungen in Afrika, später entstandenen Staaten aufzuarbeiten und in der politischen Bildung systematisch zu verankern?

a) Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in der kulturellen Bildung, in Bezug auf die ehemalige deutsche Kolonie „Deutsch-Südwestafrika“ und die gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Nachwirkungen des Völkermords an den indigenen Bevölkerungsgruppen der Herero und Nama bzw. die damalige Ausbeutung, Unterdrückung bzw. Unterwerfung der Bevölkerung, in der später entstandenen Republik Namibia vollumfänglich gewährleistet wird?

b) Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in der kulturellen Bildung, in Bezug auf die ehemalige deutsche Kolonie „Deutsch-Ostafrika“ und die gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Nachwirkungen der damaligen Ausbeutung, Unterdrückung bzw. Unterwerfung der Bevölkerung, in der später entstandenen Vereinigten Republik Tansania, Republik Burundi sowie der Republik Ruanda vollumfänglich gewährleistet wird?

c) Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in der kulturellen Bildung, in Bezug auf die ehemalige deutsche Kolonie „Kamerun“ und „Deutsch-Kongo“ und die gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Nachwirkungen der damaligen Ausbeutung, Unterdrückung bzw. Unterwerfung der Bevölkerung, in der später entstandenen Vereinigten Republik Kamerun sowie Republik Kongo (Kongo-Brazzaville), Bundesrepublik Nigeria, Republik Tschad, Zentralafrikanische Republik sowie Gabunische Republik vollumfänglich sichergestellt wird?

d) Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in der kulturellen Bildung, in Bezug auf die ehemalige deutsche Kolonie „Togo“ und die gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Nachwirkungen der damaligen Ausbeutung, Unterdrückung bzw. Unterwerfung der Bevölkerung, in der später entstandenen Republik Togo und Republik Ghana vollumfänglich sichergestellt wird?

e) Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in der kulturellen Bildung, in Bezug auf die ehemalige deutsche Kolonie „Deutsch-Witu“, (sog. Suaheli-Land) und die gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Nachwirkungen der damaligen Ausbeutung, Unterdrückung bzw. Unterwerfung der Bevölkerung, in der später entstandenen Republik Kenia vollumfänglich sichergestellt wird?

f) Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in der kulturellen Bildung, in Bezug auf die ehemalige deutsche Kolonie „Deutsch-Somaliküste“ und die gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Nachwirkungen der damaligen Ausbeutung, Unterdrückung bzw. Unterwerfung der Bevölkerung, in der später entstandenen Bundesrepublik Somalia vollumfänglich sichergestellt wird?

g) Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in der kulturellen Bildung, in Bezug auf die ehemalige deutsche Kolonie „Kiautschou“ bzw. „Qingdao“ und die gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Nachwirkungen der damaligen Ausbeutung, Unterdrückung bzw. Unterwerfung der Bevölkerung, in der später entstandenen Volksrepublik China vollumfänglich sichergestellt wird?

h) Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in der kulturellen Bildung, in Bezug auf die sog. Boxer-Expedition und die deutschen Aktivitäten in der Interessen-Region Shandong und die gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Nachwirkungen der damaligen Ausbeutung, Unterdrückung bzw. Unterwerfung der Bevölkerung, in der später entstandenen Volksrepublik China vollumfänglich sichergestellt wird?

i) Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in der kulturellen Bildung, in Bezug auf die ehemalige deutsche Kolonie „Deutsch-Neuguinea“ und die gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Nachwirkungen der damaligen Ausbeutung, Unterdrückung bzw. Unterwerfung der Bevölkerung, in dem später entstandenen Unabhängigen Staat Papua-Neuguinea vollumfänglich sichergestellt wird?

j) Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in der kulturellen Bildung, in Bezug auf die ehemalige deutsche Kolonie „Deutsch-Samoa“ und die gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Nachwirkungen der damaligen Ausbeutung, Unterdrückung bzw. Unterwerfung der Bevölkerung, in dem später entstandenen Unabhängigen Staat Samoa vollumfänglich sichergestellt wird?

k) Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft bzw. Bestrebungen und Unterstützungs-Leistungen des damaligen Deutschen Reiches zur Errichtung solcher in Bezug auf sog. Gebietserwerbungen ohne Reichsschutz, namentlich Santa Lucia Bay, Pondoland im heutigen Südafrika, die Makada- und Mioko-Inseln im Bismarck-Archipel; Noqui (Nokki) in der heutigen Republik Angola oder anderen sog. kolonialen Gebietserwerbungen in der kulturellen Bildung vollumfänglich sichergestellt wird?

4

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, um die deutsche Grenzkolonisation im 18. und 19. Jahrhundert in Europa gegenüber der Minderheit der Dänen, der Polen und der Franzosen und die damit verbundenen Verbrechen bzw. Unterdrückungs-Maßnahmen kulturell und politisch aufzuarbeiten und deren wissenschaftliche Erforschung und historische Vermittlung in der kulturellen Bildung sowie der politischen Bildung zu unterstützen?

5

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, um anlässlich des 100. Jahrestag der Erlangung der Unabhängigkeit durch die Republik Polen in angemessener Weise auch die nach der Aufteilung Polens vom Königreich Preußen und später vom Deutschen Kaiserreich durchgeführten Germanisierungsbestrebungen (u. a. preußische Ansiedlungsgesetz vom 10. August 1904 und preußisches Enteignungsgesetz vom 3. März 1908) kulturell und politisch aufzuarbeiten und deren wissenschaftliche Erforschung und historische Vermittlung in der kulturellen Bildung sowie der politischen Bildung zu unterstützen?

6

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, um anlässlich des 100. Jahrestag der Erlangung der Unabhängigkeit durch die Republik Polen in angemessener Weise auch die historisch beispiellose Radikalisierung der Germanisierungsbestrebungen und Gewaltverbrechen im Rahmen des sog. Generalplans Ost während des Nationalsozialismus kulturell und politisch aufzuarbeiten und deren wissenschaftliche Erforschung und historische Vermittlung in der kulturellen Bildung sowie der politischen Bildung zu unterstützen?

7

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, um die deutsche Kolonialherrschaft und die deutschen Gewaltverbrechen der Kolonialzeit in den in Frage 3 genannten Gebieten und deren gesellschaftliche, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Nachwirkungen in der Bundesrepublik Deutschland durch entsprechende Maßnahmen in der kulturellen Bildung sowie der politischen Bildung vollumfänglich aufzuarbeiten?

a) Welche Erfahrungen und Erkenntnisse bei gesamtgesellschaftlichen Versuchen, die deutschen NS-Verbrechen aufzuarbeiten, könnten nach Auffassung der Bundesregierung bei der beginnenden Aufarbeitung der deutschen Kolonialverbrechen im Bereich kulturelle Bildung und politische Bildung durch staatlich geförderte Einrichtungen genutzt bzw. angewendet werden (bitte entsprechende Bereiche und mögliche Maßnahmen auflisten)?

b) Welche Rolle kommt nach Auffassung der Bundesregierung bei der Aufarbeitung der deutschen Kolonialverbrechen Berichten von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen und Nachkommen der damaligen Opfer zu, und wie viele öffentliche Maßnahmen oder Veranstaltungen unter Anwesenheit der Betroffenen aus ehemaligen deutschen Kolonien bzw. ihren Nachkommen hat die Bundesrepublik Deutschland seit ihrem Bestehen bislang gefördert (bitte nach Thema, Datum, beteiligten Behörden, Ort und Finanzvolumen auflisten)?

8

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um eine Überprüfung aller staatlichen Maßnahmen auf mögliche Hinterlassenschaften der Kolonialzeit einzuleiten, namentlich unabhängige Historikerkommissionen (UHK) zur Erforschung der Rolle der Reichsministerien in der Zeit des Kolonialismus und den Umgang mit dieser Vergangenheit nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 einzurichten (wenn nein, bitte begründen und alle betroffenen Bundesministerien auflisten)?

a) Was unternimmt die Bundesregierung, um eine gleichberechtigte Teilhabe von Partnerinnen und Partnern der Entwicklungszusammenarbeit zu ermöglichen und die Aktivitäten des Bundeskanzleramtes auf mögliche Disparitäten und asymmetrische Beziehungen zu Staaten, die auf dem Gebiet ehemaliger deutscher Kolonien entstanden sind, zu überprüfen?

b) Was unternimmt die Bundesregierung, um eine gleichberechtigte Teilhabe von Partnerinnen und Partnern der Entwicklungszusammenarbeit zu ermöglichen und die Aktivitäten des Auswärtigen Amts (AA) auf mögliche Disparitäten und asymmetrische Beziehungen zu Staaten, die auf dem Gebiet ehemaliger deutscher Kolonien entstanden sind, zu überprüfen?

c) Was unternimmt die Bundesregierung, um eine gleichberechtigte Teilhabe von Partnerinnen und Partnern der Entwicklungszusammenarbeit zu ermöglichen und die Aktivitäten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auf mögliche Disparitäten und asymmetrische Beziehungen zu Staaten, die auf dem Gebiet ehemaliger deutscher Kolonien entstanden sind, zu überprüfen?

d) Was unternimmt die Bundesregierung, um eine gleichberechtigte Teilhabe von Partnerinnen und Partnern der Entwicklungszusammenarbeit zu ermöglichen und die Aktivitäten des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) auf mögliche Disparitäten und asymmetrische Beziehungen zu Staaten, die auf dem Gebiet ehemaliger deutscher Kolonien entstanden sind, zu überprüfen?

9

Was unternimmt die Bundesregierung, um im Rahmen ihrer Bemühungen, um Aufarbeitung der Geschichte des deutschen Kolonialismus und der deutschen Kolonialverbrechen bilateral und auf europäischer Ebene die gegenwärtigen wirtschaftspolitischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland mit den Staaten, die in ehemaligen kolonialen Gebieten entstanden sind, im Hinblick auf die Fortführung bzw. Nachwirkung asymmetrischer Beziehungen zu überprüfen?

10

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern betreffend der Erschließung, Digitalisierung und wissenschaftlichen Aufarbeitung der Aktenbestände des Auswärtigen Amtes, des Reichskolonialamtes und anderer einschlägiger Archivsammlungen in Bezug auf die deutschen Gewaltverbrechen der Kolonialzeit (bitte nach Datum, Themen, Empfänger, Finanzvolumen auflisten)?

11

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern betreffend der Erschließung, Digitalisierung und wissenschaftlichen Erforschung der Aktenbestände der Nationalarchive und anderer Archivsammlungen durch Forscherinnen und Forscher in den Staaten, auf deren Gebiet sich einst deutsche Kolonien befanden, um Deutschlands koloniale Unrechtsherrschaft aufzuarbeiten (bitte nach Staaten, Themen und Finanzvolumen auflisten)?

12

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, damit die Geschichte antikolonialer Widerstands- und Befreiungsbewegungen und Kolonialkritik Eingang in die demokratie- und friedentheoretische Erziehung und politische Bildung und kulturelle Bildung findet?

13

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, damit die Zeugenberichte einstiger Opfer deutscher Kolonialherrschaft sowie andere Formen der Überlieferungen, darunter orale, systematisch gesichert und erschlossen sowie wissenschaftlich aufgearbeitet werden können?

14

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, damit im Bereich der Linguistik die Rolle der deutschen Sprache während der deutschen Kolonialherrschaft und deren Auswirkungen auf die betroffenen Gesellschaften in den, infolge neuer Grenzziehungen in Afrika, später entstandenen Staaten aufzuarbeiten, wissenschaftlich zu erforschen und in der politischen Bildung systematisch zu verankern?

15

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, damit im Bereich der Geschichtswissenschaft, der Ethnologie und Geographie sowie anderen Disziplinen der Geistes- und Sozialwissenschaften Nachwirkungen der deutschen Kolonialherrschaft, wie z. B. koloniale Deutungsmuster, wissenschaftlich erforscht und aufgearbeitet werden können und in die Curricula der Hochschulbildung systematisch integriert werden?

16

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, um die wissenschaftliche Aufarbeitung der Verdrängung, Absonderung in „Reservaten“, Zwangsumsiedlungen und Segregation und deren gesellschaftliche, soziale, wirtschaftliche Nachwirkungen in den, infolge neuer Grenzziehungen in Afrika, später entstandenen Staaten aufzuarbeiten, wissenschaftlich zu erforschen und in der politischen Bildung systematisch zu verankern?

17

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, um die Rolle der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft u. ä. Verbände, namentlich der Kolonialgesellschaften, Kolonialgenossenschaften und kolonialwirtschaftlichen Unternehmen und Banken, zu erforschen sowie deren gesellschaftliche, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Nachwirkungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den, infolge neuer Grenzziehungen in Afrika, später entstandenen Staaten wissenschaftlich aufzuarbeiten und in der politischen Bildung systematisch zu verankern?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Beteiligung deutscher und hanseatischer Reederer bzw. deutscher Schiffe an dem transatlantischen Sklavenhandel, und was unternahm die Bundesregierung, um diesen Aspekt umfassend wissenschaftlich aufzuarbeiten und in die Ergebnisse in der kulturellen und politischen Bildung zu verankern?

19

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang angestellt, um den Genozid an den Herero und Nama umfassend wissenschaftlich aufzuarbeiten und durch die Bundesregierung gegenüber der Republik Namibia anzuerkennen? Welche Stellen waren an entsprechenden Überlegungen und Gesprächen zu diesem Thema beteiligt, und welche Gutachten oder Stellungnahmen wurden eingeholt bzw. Gespräche durchgeführt, um einen Meinungsbildungsprozess zu ermöglichen?

20

Wann gedenkt die Bundesregierung, sich für den durch Deutsche verübten Genozid an den Herero und Nama förmlich bei den Nachkommen und der Republik Namibia zu entschuldigen?

21

Wie will die Bundesregierung einen Versöhnungsprozess mit den Nachfahren der Opfer des deutschen Kolonialismus, namentlich des Genozid an den Herero und Nama und den Gesellschaften in den Staaten, die auf dem Gebiet ehemaliger deutscher Kolonien entstanden sind, in die Wege leiten, wenn sie sich zuvor nicht für die Gewalt und das verübte Unrecht förmlich bei diesen entschuldigt?

22

Wie steht die Bundesregierung zu der Sammelklage von Herero gegen die Bundesrepublik Deutschland vom 5. Januar 2017 (Vekuii Rukoro et al. gegen die Bundesrepublik Deutschland) vor dem US District Court, Southern District of New York auf Grundlage des Alien Torts Claim Acts (ATCA) und dem Begehren der Klägerinnen und Kläger nach Schadensersatzzahlungen für die Folgen des Genozids sowie der völkerrechtswidrigen Enteignung der Herero und Nama?

23

Wie steht die Bundesregierung zu der Sammelklage von Herero gegen die Bundesrepublik Deutschland vom 5. Januar 2017 (Vekuii Rukoro et al. gegen die Bundesrepublik Deutschland) vor dem US District Court, Southern District of New York auf Grundlage des Alien Torts Claim Acts (ATCA) und dem Begehren der Klägerinnen und Kläger, diese als selbstständige Verhandlungspartner nicht weiter von laufenden Verhandlungen zwischen der deutschen und namibischen Regierung auszuschließen, sondern sie in trilaterale Verhandlungen einzubeziehen?

24

In welcher Form gedenkt die Bundesregierung besonders vom Kolonialismus betroffene Gruppen, namentlich Herero und Nama als Opfer des Genozids, an den Debatten und Entscheidungen über Entschädigung, Restitution von Kulturgut sowie angemessenes Gedenken zu beteiligen?

a) Aus welchen rechtlichen und sachlichen Gründen verhandelt die Bundesregierung lediglich mit Vertreterinnen und Vertretern der namibischen Regierung, obwohl der Einbezug von selbständigen Vertreterinnen und Vertretern der „most affected communities“ seit Jahren von deren Vertreterinnen und Vertretern wie auch von internationalen und deutschen NGOs explizit eingefordert wird (vgl. Reinhart Kößler: Namibia and Germany: negotiating the past, Münster 2015; https://africasacountry.com/ 2018/09/unfinished-business-doesnt-go-away)?

b) Warum werden Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden der Nachkommen von Opfern des deutschen Genozids an den Verhandlungen in Namibia als eigenständige Verhandlungspartei nicht anerkannt?

c) Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um die Interessen der Vertreterinnen und Vertreter der Herero und Nama in den bilateralen Verhandlungen zwischen der deutschen und der namibischen Regierung gebührend zu berücksichtigen?

25

Welchen Beitrag gedenkt die Bundesregierung bei der Diskussion um eine Transformation der Landbesitzverhältnisse bzw. zur geregelten und gesteuerten Umverteilung von Land in Namibia an Nachkommen der im Zuge der deutschen Kolonialherrschaft vertriebenen Bevölkerungsgruppen zu leisten, wie sie seit der Unabhängigkeit Namibias im Jahr 1990 immer wieder von verschiedenen namibischen Regierungen in Angriff genommen und von zahlreichen namibischen Akteuren vehement eingefordert werden (vgl. www.thelocal.de/20170721/nambian-tribe-compensation-genocide-herero; www.dandc.eu/en/article/despite-independence-1990-land- ownershipremains-unfairly-distributed-namibia)?

26

Sieht die Bundesregierung die geschichtliche Aufarbeitung der Ereignisse im früheren Deutsch-Südwestafrika, die von deutscher Seite im Wesentlichen aus Zugeständnissen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und Verhandlungen zwischen der Regierung Namibias und der Bundesrepublik Deutschland bestand, als ausreichend an, um den Forderungen der Herero und Nama gerecht zu werden?

27

Mit welchen konkreten staatlichen Stellen von Staaten, die auf dem Gebiet ehemaliger deutscher Kolonien entstanden sind, wird gegenwärtig bezüglich der Entschädigung für koloniale deutsche Gewaltverbrechen oder Restitution von geraubtem Kulturgut verhandelt, und wie ist der aktuelle Stand dieser Verhandlungen (bitte nach Datum der Verhandlungen, beteiligten deutschen Behörden und betroffenen Staaten sowie Inhalten auflisten)?

28

Was unternimmt die Bundesregierung, um die deutsche Kolonialzeit und deutsche Kolonialverbrechen umfassend juristisch aufzuarbeiten und neue bzw. alternative Formen der Herstellung des Rechtsfriedens und der Streitschlichtung zu erarbeiten, eingedenk der Tatsache, dass das damalige Unrecht durch die Kolonisatoren moralisch zwar nicht als verwerflich betrachtet wurde, jedoch Raub und Gewalt auch nach damaligen Recht strafbewährt waren, und welche Erfahrungen bzw. Formen der Wiedergutmachung von NS-Unrecht und der Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern könnten ggf. hier zur Anwendung kommen?

29

Was unternimmt die Bundesregierung, um ein Ersitzen oder den gutgläubigen Erwerb von geraubten Kulturgütern aus kolonialen Kontexten systematisch zu überprüfen und alternative Formen der Herstellung des Rechtsfriedens bzw. der Streitschlichtung zu entwickeln?

30

Welche Überlegungen hat die Bundesregierung angestellt, um angesichts der Tatsache, dass die Täter der deutschen Kolonialverbrechen, namentlich des Genozids an den Herero und Nama, heute nicht mehr leben, jedoch angesichts der organisatorischen Verstrickung und Verantwortung staatlicher Stellen des Deutschen Reiches diese Verbrechen nach Ansicht der Fragesteller nicht auf individuell verübte Straftaten von Einzelpersonen reduziert werden dürfen, sondern dem Deutschen Reich zugerechnet werden müssen, eine besondere Form der Aufarbeitung dieser Verbrechen durch finanzielle und moralische Wiedergutmachung bzw. Würdigung des zugefügten Leids durch die Bundesrepublik Deutschland zu finden, um den Nachkommen Gerechtigkeit wiederfanden zu lassen?

31

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, um eine umfassende Aufarbeitung der massenhaften Zwangsrekrutierungen, des Einsatzes und der gesellschaftlichen Folgen der Kampfhandlungen des Ersten Weltkrieges auf die indigene Bevölkerung in den deutschen Kolonien kulturell und politisch aufzuarbeiten und deren wissenschaftliche Erforschung und historische Vermittlung in der kulturellen Bildung sowie der politischen Bildung vollumfänglich zu gewährleisten?

a) Wie viele Menschen aus damaligen deutschen Kolonien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für Kampfhandlungen oder ähnliche kriegsrelevante Einsätze rekrutiert und eingesetzt (bitte nach Herkunftsorten, Geschlecht, Zweck des Einsatzes und Jahr auflisten)

b) Wie viele dieser Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen regulären Sold, eine Rente aus dem System der deutschen Rentenversicherung oder andere Leistungen wie Witwenrente für Hinterbliebene bei Todesfällen, Invaliditätsrente und ähnliche Leistungen erhalten?

32

In welcher Weise wurden nach Ansicht der Bundesregierung bislang konkrete deutsche Kolonialverbrechen, namentlich der Völkermord an den Herero und Nama, juristisch aufgearbeitet?

a) Wie viele Personen wurden für koloniale Gewaltverbrechen vor deutschen oder ausländischen Gerichten nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland angezeigt bzw. verurteilt, und in wie vielen Fällen wurde wegen des Verdachtes, solche Verbrechen begangen zu haben, gegen diese ermittelt?

b) Welche Wiedergutmachungsleistungen haben die betroffenen Personen oder von Zerstörung betroffene Gemeinden für das erlittene koloniale Unrecht und die erlittene Gewalt von der Bundesrepublik Deutschland bislang erhalten? Wenn nein warum nicht (bitte begründen)?

33

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, damit im Zuge der im Jahr 2016 unter dem Motto „Menschen afrikanischer Abstammung: Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung“ eröffneten UN-Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung die gesellschaftlichen Beiträge von Menschen afrikanischer Herkunft in der Bundesrepublik Deutschland gewürdigt und sichtbar gemacht werden und durch entsprechende Maßnahmen in der kulturellen Bildung sowie der politischen Bildung vollumfänglich integriert werden (bitte nach Finanzvolumen und beteiligte Stellen auflisten)?

34

Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung diesen Maßnahmen ein, um vor dem Hintergrund der ausgerufenen UN-Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung in allen staatlichen Institutionen einen Perspektivwechsel herbeizuführen, um die jahrhundertealte Geschichte der Diskriminierung von Menschen mit afrikanischer Herkunft auszugleichen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deutscher Einrichtungen bewusst zu machen (bitte Maßnahmen und beteiligte Einrichtungen auflisten)?

35

Welche konkreten Bemühungen unternimmt die Bundesregierung bzw. welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, um durch entsprechende bildungs- und kulturpolitische Projekte die Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland, unter Einbindung der zivilgesellschaftlichen Akteure, namentlich der afrikanischen Gemeinden, PoC-Aktivistinnen und PoC-Aktivisten sowie antirassistischen Initiativen der deutschen Zivilgesellschaft, dazu anzuregen, Straßennamen und Denkmäler, die bis heute koloniale Befehlshaber verherrlichen, durch Ehrungen von antikolonialen Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfern zu ersetzen bzw. kritisch zu kontextualisieren?

36

Welche konkreten Überlegungen hat die Bundesregierung bislang unternommen bzw. plant sie zu unternehmen oder zu fördern unter Einbindung der zivilgesellschaftlichen Akteure, namentlich der afrikanischen Gemeinden, PoC-Aktivistinnen und PoC-Aktivisten sowie antirassistischen Initiativen der deutschen Zivilgesellschaft, um einen angemessenen öffentlichen Gedenk- und Erinnerungsort für die Opfer der deutschen Kolonialherrschaft und der deutschen Gewaltverbrechen der Kolonialzeit zu schaffen?

37

Was unternimmt die Bundesregierung, um diskursive Bilder über Afrika bzw. koloniale Assoziationsketten über Menschen und Gesellschaften, insbesondere aus Staaten, die auf dem Gebiet ehemaliger deutscher Kolonien entstanden sind, in der bundesdeutschen Verwaltung und Öffentlichkeit zu hinterfragen? Welche konkreten Schulungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bundesdeutscher Behörden wurden bislang angeboten (bitte nach Datum, beteiligter Behörde und wenn möglich Teilnehmerinnenzahl und Teilnehmerzahl auflisten)?

38

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die während der deutschen Kolonialzeit geraubten bzw. sich gegenwärtig in deutschem Besitz oder auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindenden Exponate umfassend inventarisiert wird und ihren rechtmäßigen Besitzern oder Erben zurückgegeben bzw. diese entschädigt werden?

a) In welcher Höhe und in welcher Personalstärke werden derzeit von der Bundesregierung Maßnahmen zur Inventarisierung des sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindlichen Kulturguts aus kolonialen Kontexten gefördert (bitte nach staatlichen, privaten und exterritorialen Sammlungen aufschlüsseln)?

b) In welcher Höhe und in welcher Personalstärke werden derzeit von der Bundesregierung Maßnahmen zur Provenienzforschung des sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindlichen Kulturguts aus kolonialen Kontexten gefördert (bitte nach staatlichen, privaten und exterritorialen Sammlungen aufschlüsseln)?

c) Welche konkrete Methodologie hat das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste für die Inventarisierung und spätere Prüfung der Provenienz geraubten Kulturgutes zugrunde gelegt, und wie viele Stellen und wo sollen in diesem Zusammenhang insgesamt in der nächsten Zeit zusätzlich entstehen, um dies umzusetzen? Wie hoch ist das finanzielle Budget hierfür insgesamt?

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Welche Überlegungen hat die Bundesregierung bislang angestellt, um eine Restitution von geraubten Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, die sich in privatem Besitz bzw. Privatsammlungen befinden, zu identifizieren und an ihre ursprünglichen rechtmäßigen Eigentümer und andere geeignete Einzelpersonen oder Institutionen zurückzugeben?

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Welche Überlegungen hat die Bundesregierung bislang angestellt, um eine Identifizierung und Restitution von geraubten Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, die sich in privatem Besitz bzw. Privatsammlungen befinden, durch eine freiwillige internationale Registrierung zu erwirken?

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Welche Überlegungen hat die Bundesregierung seit dem sog. Fall Gurlitt angestellt, um neue Formen der verdachtsunabhängigen Überprüfung privater Sammlungen im Hinblick darauf zu ermöglichen, ob sich dort möglicherweise Objekte befinden, die während der Kolonialzeit geraubt oder entzogen wurden?

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Auf welcher rechtlichen Grundlage speichert und nutzt die Bundesregierung gegenwärtig Ton-, Bild- und Videoaufnahmen aus ehemaligen Kolonien, und was unternimmt sie, dass die Urheber- und Nutzungsrechte an diesen Aufnahmen, z. B. Musikaufnahmen, überprüft und respektiert werden und die Urheber an den Erlösen der Nutzung angemessen beteiligt werden?

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Was hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz bislang unternommen und welche Maßnahmen plant sie zukünftig, um mit der Übergabe von geraubten Kulturobjekten und menschlichen Gebeinen an die Nachfahren der Kolonisierten zu beginnen, nachdem der Stiftungspräsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hermann Parzinger am 25. Juni 2018 erstmals anerkannte, dass im Ethnologischen Museum Berlin befindliche Kriegsbeute einem kolonialen Unrechtskontext entstammt (http://isdonline.de/stiftung-preussischer-kulturbesitz- erklaert-sich-zur-rueckgabe-von-kolonialer-kriegsbeute-im- ethnologischenmuseum-berlin-bereit/)?

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Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über menschliche Gebeine aus der Kolonialzeit, welche aus den in Frage 3 genannten Gebieten stammen und die sich in akademischen, musealen Sammlungen in der Bundesrepublik Deutschland befinden, und was unternahm die Bundesregierung bislang, um die sich möglicherweise in solchen Sammlungen befindenden Gebeinen zu identifizieren und mit der Übergabe dieser an die Nachfahren der Kolonisierten zu beginnen?

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Welche Überlegungen oder Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher angestrengt, um die Herkunftsgesellschaften in den, infolge neuer Grenzziehungen in Afrika, später entstandenen Staaten bei der Herstellung von Bedingungen zu unterstützen, um eine Restitution des geraubten Kulturerbes aus kolonialen Kontexten zu ermöglichen (bitte nach beteiligten Behörden, betroffenen Staaten und aktuellem Stand der Verhandlungen unter konkreter Nennung des Ziels der Maßnahmen nach erfolgter Restitution z. B. bezüglich deren Lagerung oder öffentlichen Ausstellung aufschlüsseln)?

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Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bestehende rechtliche Lösungen und deren Praxis im Hinblick auf die Rückgabe von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten sowie insbesondere Regelungen zur Rückgabe von menschlichen Gebeinen aus der Kolonialzeit in England, Frankreich, den Niederlanden und Belgien, und in welcher Hinsicht unterscheiden sich diese Regelungen von den geltenden Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland, und inwiefern könnten solche Verfahren ggf. in ähnlicher Form zur Lösung der bestehenden Probleme bei der Restitution von geraubten Kulturgütern und insbesondere von menschlichen Gebeinen oder der Zahlung einer Entschädigung durch die Bundesrepublik Deutschland dienen (bitte erläutern)?

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Welche Überlegungen oder Maßnahmen hat die Bundesregierung vorgenommen, um den Herkunftsgesellschaften von geraubtem Kulturgut, namentlich auch Fauna und Flora aus kolonialen Kontexten, bis zur Restitution dieser an der Vermarktung bzw. den Erlösen aus der öffentlichen Ausstellung in Museen, Zoos u. a. Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen zu beteiligen?

a) Erwägt die Bundesregierung eine Beteiligung der Herkunftsgesellschaften an den Erlösen aus der Vermarktung von geraubtem Kulturgut aus kolonialen Kontexten in staatlichen Museen?

b) Erwägt die Bundesregierung eine Beteiligung der Herkunftsgesellschaften an den Erlösen aus der Vermarktung von Gegenständen aus der Tier- und Pflanzenwelt aus kolonialen Kontexten in Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland?

c) Erwägt die Bundesregierung die Einrichtung spezieller Fonds, in welche Erlöse aus der Vermarktung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, bis zur vollständigen Restitution an die rechtmäßigen Besitzerinnen und Besitzer bzw. an die infolge neuer Grenzziehungen in Afrika später entstandenen Staaten, abgeführt werden könnten, um dadurch z. B. bedrohte Tier- oder Pflanzenarten in den ehemaligen Kolonien zu unterstützen?

d) Welche konkreten Möglichkeiten bestehen gegenwärtig, auf Grundlage der aktuellen elektronischen Katalogisierung und Provenienzerfassung in deutschen Museen, potentielle Anfragen von rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümern geraubten Kulturguts unbürokratisch und schnell zu bearbeiten, und wie werden diese elektronischen Systeme in der Praxis evaluiert?

Berlin, den 19. November 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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