Digitalisierung der Mindestlohndokumentation
der Abgeordneten Carl-Julius Cronenberg, Michael Theurer, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Alexander Kulitz, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn von damals 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Seitdem sind Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV – Geringfügige Beschäftigung) oder in einem der in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereiche beschäftigen, verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen.
Für die betroffenen Unternehmen führt diese Dokumentationspflicht zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Darunter leiden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die nicht über eine automatisierte Zeiterfassung und/oder entsprechendes Personal verfügen. Nach Ansicht der Fragesteller ist es daher erforderlich, die im Mindestlohngesetz vorgesehenen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen und insgesamt besser handhabbar zu machen. Ein erster Schritt können dabei auch digitale Anwendungen sein, die die Aufzeichnung erleichtern.
Im Rahmen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Zeiterfassungs-App „einfach erfasst“ (im Folgenden „App“ genannt) entwickelt, mit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zeiterfassung selbstständig durchführen und per E-Mail an den Arbeitgeber übermitteln können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Seit wann ist die App nach Kenntnis der Bundesregierung zum Download verfügbar?
Wie viele Personen haben die App nach Kenntnis der Bundesregierung seitdem heruntergeladen?
Wie viele Personen nutzen die App nach Kenntnis der Bundesregierung täglich (wöchentlich bzw. monatlich)?
Besitzt die Bundesregierung darüber Kenntnis, in wie vielen Unternehmen die App regelmäßig genutzt wird?
Besitzt die Bundesregierung darüber Kenntnis, in welchen Wirtschaftszweigen die App regelmäßig genutzt wird?
Besitzt die Bundesregierung darüber Kenntnis, bei welchen Unternehmensgrößen die App regelmäßig genutzt wird?
Inwieweit waren Unternehmen, die von der Mindestlohndokumentation betroffen sind, bei der Entwicklung der App eingebunden?
Welche positiven und negativen Rückmeldungen von Arbeitgebern hat die Bundesregierung bisher zu der App erhalten?
Welche positiven und negativen Rückmeldungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat die Bundesregierung bisher zu der App erhalten?
Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, die App weiterzuentwickeln oder neue Funktionen zu integrieren?
Wie und auf welchen Kanälen wird die App durch die Bundesregierung beworben?
In welchem Umfang verringert die Nutzung der App nach Einschätzung der Bundesregierung den bürokratischen Aufwand der Mindestlohndokumentation für Unternehmen?
In welchem Umfang verringert die Nutzung der App nach Einschätzung der Bundesregierung den Kontrollaufwand für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit?
Was verbirgt sich nach Kenntnis der Bundesregierung hinter der Aussage auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, wonach mit Hilfe der App „bei Bedarf […] auf diesem Wege von der Kontrollbehörde ohne weitere technische Ausrüstung diese Ablage eingesehen werden“ kann (www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn-app-einfach-erfasst.html)?
Wie genau erfolgt der Zugriff der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf betriebsinterne Mailprogramme nach Kenntnis der Bundesregierung?
In welchem Umfang führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes mit Daten durch, die in der App erfasst wurden?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt, die auf in der App erfassten Daten basieren?
Wenn ja, um wie viele Verstöße handelt es sich dabei?
Welche weiteren digitalen Anwendungen zur Zeiterfassung sind der Bundesregierung bekannt?
Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, die Dokumentation und Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns in Zukunft häufiger auf digitalem Weg durchzuführen?
Gibt es rechtliche Bedenken seitens der Bundesregierung, die einer elektronischen Übermittlung der Mindestlohndokumentation an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit entgegenstehen?