Beteiligung der Profiteure der Bankenrettung an den Kosten
der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Dr. Barbara Höll, Roland Claus, Harald Koch, Ralph Lenkert, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Herbert Schui und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bewältigung der Finanz- und Bankenkrise kostet die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler enorme Summen. In Deutschland haftet der Staat für Risiken und Verluste der Finanzkonzerne in Höhe von bis zu 480 Mrd. Euro. Bislang hat der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) Garantien von 147 Mrd. Euro zugesagt und vier Banken mit Eigenkapitalhilfen von insgesamt 28 Mrd. Euro unterstützt. Allein die Rettung der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) umfasste bisher 87 Mrd. Euro öffentlicher Beihilfen und Garantien. Von dieser Rettung profitierten deutsche Privatbanken im Umfang von bis zu 12,85 Mrd. Euro, indem Forderungen gesichert wurden, die sie andernfalls zum großen Teil hätten abschreiben müssen. Dies ist umso problematischer, als viele dieser Banken wieder wirtschaften als hätte es die Krise nie gegeben: Statt ihrer dienenden Funktion für die Wirtschaft nachzukommen und die Kreditversorgung der heimischen Unternehmen zu gewährleisten, werden wieder überzogene Renditeziele verfolgt und riskante Spekulationen getätigt sowie Dividenden, üppige Boni und Managervergütungen ausgezahlt.
Wie teuer die Rettungsaktionen für die öffentliche Hand am Ende werden, ist noch nicht abzusehen. In den USA rechnet man allein für die Verluste aus dem „Troubled Asset Relief Programme“ (Tarp) mit Kosten von 117 Mrd. US-Dollar. Um sicherzustellen, dass die Verursacher der Krise und Profiteure der staatlichen Rettungsprogramme auch für die Kosten der Bankenrettung aufkommen, will die US-Regierung nun eine Sonderabgabe für Banken einführen, die solange erhoben wird, bis die Schulden „bis zum letzten Cent“ zurückgezahlt sind (vgl. Süddeutsche Zeitung, 15.Januar 2010).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Ist auch die Bundesregierung entschlossen, jeden einzelnen Cent von den Finanzkonzernen wieder einzutreiben, der für die Bankenrettung ausgegeben wurde und wird?
Wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der Finanzkonzerne, die direkt oder indirekt von Staatshilfen profitiert haben, zu einer Sonderabgabe verpflichtet?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, wie soll diese Sonderabgabe gestaltet sein?
Wie will die Bundesregierung künftig sicherstellen, dass die Eigentümer von Finanzinstituten für eingegangene Risiken und Verluste haften?
In welchem Umfang sollen auch die Gläubiger der Finanzinstitute für eingegangene Risiken haften?
Wie soll der geplante „Abwicklungs- und Umbaufonds für finanziell angeschlagene Großbanken“ gestaltet werden, von dem in einem Rundschreiben des finanzpolitischen Sprechers der Fraktion der CDU/CSU, Leo Dautzenberg, an alle Mitglieder der Bundestagsfraktion die Rede ist?
Welcher Finanzkonzern soll wie viel Geld in diesen Fonds einzahlen?
Wie soll die steuerliche Absetzbarkeit solcher Beiträge behandelt werden?
Besteht das Ziel des geplanten Abwicklungs- und Umbaufonds nur darin, Finanzinstitute an den Kosten künftiger Finanzkrisen zu beteiligen (vgl. Handelsblatt, 2. Februar 2010)?
Falls ja, warum werden sie nicht an den Kosten der aktuellen Finanzkrise beteiligt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Ökonomen Stefan Homburg (DER SPIEGEL 4/2009) „Für die Banken ist der Rettungsschirm sehr vorteilhaft, auch für Ackermann, weil Forderungen seiner Bank dadurch gerettet werden“?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass mit der staatlichen Rettung der IKB in erheblicher Größenordnung Forderungen der Deutschen Bank gesichert wurden, die andernfalls hätten abgeschrieben werden müssen?
Kann die Bundesregierung den Umfang dieser Forderungen beziffern?
Welche weiteren Gläubiger wurden durch die Rettung der IKB vor der Abschreibung von Forderungen bewahrt und in welchem Umfang?
Kann die Bundesregierung begründen, weshalb die IKB mit einer Bilanzsumme von 53 Mrd. Euro (Stand: 30. Juni 2007) eine systemrelevante Bank war?
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung auch nichtsystemrelevante Banken, und wodurch unterscheiden sich diese von Banken wie z. B. der IKB?
Trifft es zu, dass die Deutsche Bank am Finanzinvestor Lone Star bzw. dessen Zweckgesellschaften beteiligt ist bzw. die Deutsche Bank diese Zweckgesellschaften finanziert?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass deutsche Großbanken derzeit mit den gleichen Geschäftsbereichen (Investmentbanking, Eigenhandel mit Wertpapieren) und vielfach mit genau den gleichen Geschäftspraktiken, die Auslöser der Finanzkrise waren, einen Großteil ihrer Gewinne erzielen?
Hält die Bundesregierung dies für unbedenklich?
Wenn nein, was tut sie dagegen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine fortschreitende Konzentration im Bankensektor die Gefahr erhöht, dass im Falle einer Fehlspekulation Banken mit Steuergeldern gerettet werden müssen?
Wenn ja, weshalb tut die Bundesregierung nichts gegen weitere Fusionen im Bankensektor wie die Übernahme zunächst der Postbank und dann von Sal. Oppenheim durch die Deutsche Bank bzw. fördert diese sogar wie im Falle der durch Staatshilfe unterstützten Übernahme der Dresdner Bank durch die Commerzbank?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Ausschüttung einer Dividende durch die Deutsche Bank im Frühjahr 2009 eine der aktuellen Situation angemessene Form der Gewinnverwendung war?
Wenn nein, was tut die Bundesregierung, damit die Deutsche Bank im Frühjahr 2010 nicht erneut einen Teil des Gewinns zur Ausschüttung an die Aktionäre statt zur Erhöhung des Eigenkapitals verwendet?
Ist es zutreffend, dass deutsche Banken wieder vermehrt Kredite an Hedgefonds und Private-Equity-Firmen vergeben?
Wie hoch ist die Kreditsumme, die allein Hedgefonds in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 jeweils von
a) privaten Großbanken,
b) Landesbanken,
c) Genossenschaftsbanken und
d) Sparkassen mit Sitz in Deutschland erhalten haben?
Wie hoch ist die Kreditsumme, die Private-Equity-Firmen in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 jeweils von
a) privaten Großbanken,
b) Landesbanken,
c) Genossenschaftsbanken und
d) Sparkassen mit Sitz in Deutschland erhalten haben?
Wie sind die Voraussagen in Bezug auf die Kreditvergabe an Hedgefonds und Private-Equity-Firmen für 2010?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass, bevor Steuergelder zur Rettung einer Bank fließen, erst einmal die Eigentümer dieser Bank voll mit ihrem haftenden Kapital für die Verluste einstehen müssen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie ist dieser Grundsatz mit der Zahlung von 1,39 Euro bzw. 1,30 Euro pro Aktie an die Aktionäre der bankrotten HRE vereinbar?
Trifft es zu, dass der Eigenbeitrag der Banken zur Rettung der HRE sich bislang auf garantierte oder bestens abgesicherte Kredite beschränkt hat?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Rückgarantie der Banken in Höhe von 8,5 Mrd. Euro für Kredite an die HRE, die zum 31. Dezember 2009 auslief, zu verlängern?
Wieso hat man die (vom SoFFin-Lenkungsausschuss am 4. November 2009 beschlossene) Verlängerung der zuletzt bis 18. November 2009 befristeten Liquiditätsgarantien in Höhe von 52 Mrd. Euro bis zum 30. Juni 2010 nicht an eine Verlängerung der kostenlosen Rückgarantie der Banken (sowie günstige Konditionen für die anstehenden Neukredite an die HRE) geknüpft?
Trifft es zu, dass das an der HRE-Rettung beteiligte Bankenkonsortium seit dem Wegfall der kostenfreien Rückgarantie der Banken zum 31. Dezember 2009 an den Krediten für die HRE verdient ohne ein Eigenrisiko zu tragen?
Hat die Bundesregierung bzw. die Bundesbank oder die BaFin geprüft, ob es vor oder während der Verhandlungen zur „Rettung“ der HRE einen Netto-Transfer von der HRE an die Hypovereinsbank gegeben hat?
Falls ja, wie hoch war dieser Netto-Transfer?
Falls § 9 des Kreditwesengesetzes (KWG) einer genauen Nennung dieses Betrages entgegensteht: Handelt es sich um einen Betrag von wenigstens 1 Mrd. Euro oder mehr?
Trifft es zu, dass an den Verhandlungen zwischen Bundesbank, BaFin, der Bundesregierung, der HRE und deutschen Banken am letzten Septemberwochenende 2008 folgende Personen teilgenommen haben: Jürgen Lindlar (der damalige Vorstandssprecher des Prüfungsverbandes der deutschen Banken e. V. – PdB), Wolfgang Sprißler (damaliger Vorstandsvorsitzender der Münchener HypoVereinsbank – HVB sowie damaliger Vorsitzender des Beirates des PdB), Hugo Bänziger (Mitglied des Beirates des PdB sowie „Chief Risk Officer“ der Deutschen Bank)?
Trifft es zu, dass sowohl zwischen Jürgen Lindlar und Wolfgang Sprißler als auch zwischen Jürgen Lindlar und Klaus Peter Müller ein Beratervertrag bestanden hat?
Falls ja, wurde die damalige Bundesregierung nach Kenntnissen der jetzigen Bundesregierung durch das Bankenkonsortium, den PdB, die HRE oder die HVB über die oben genannten personellen Verquickungen zumindest im Nachhinein informiert, oder haben das Bankenkonsortium, der PdB, die HRE und die HVB die oben genannten personellen Verquickungen bis zum heutigen Tag verschwiegen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass ungesicherte Forderungen der deutschen Privatbanken in Höhe von 12,853 Mrd. Euro mit der Rettung der HRE gesichert wurden (vgl. DER TAGESSPIEGEL vom 13. September 2009)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass bei ausbleibender Staatshilfe für die HRE der Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes BdB mit bis zu 24 Mrd. Euro hätte haften müssen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass mit der Rettung der HRE in erster Linie die Forderungen in- und ausländischer Großbanken und Fondsverwalter gesichert wurden und die Gesamtheit der durch die Rettung der HRE gesicherten Forderungen von deutschen öffentlichen Stellen, Kirchenkassen etc. deutlich niedriger lag?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es angemessen ist, in- und ausländische private Banken vor der Abschreibung ungesicherter Forderungen und den Einlagensicherungsfonds privater Banken vor erheblichen Ausfällen zu bewahren, ohne dem Steuerzahler als Gegenleistung Zugriff auf die künftigen Gewinne dieser Banken zu sichern?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel: „Wenn es im Einzelfall für den Steuerzahler billiger wird, kann die Übernahme von Anteilen sinnvoll sein.“ (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 2. Februar 2009)?
Wenn ja, wie ist dieser Grundsatz mit dem konkreten Vorgehen bei der Rettung der Commerzbank zu vereinbaren, die im Januar 2009 vom SoFFin 15 Mrd. Euro Garantien und 18,2 Mrd. Euro Kapitalhilfen erhielt, davon 1,8 Mrd. Euro für 25 Prozent der Aktien und 16,6 Mrd. Euro stille Einlagen?
Ist es korrekt, dass die Commerzbank von Januar bis Oktober 2009 für dieses Rettungspaket lediglich 47 Mio. Euro an den SoFFin gezahlt hat?
Ab wann erwartet die Bundesregierung, dass die Commerzbank mit der Zahlung der Verzinsung von 9 Prozent für die Stille Einlage beginnt?
Wäre der Kauf von 100 Prozent der Commerzbank-Aktien für den Steuerzahler im Hinblick auf den Unternehmenswert (der sich beispielsweise in den bis heute bereits erfolgten Kurssteigerungen ausdrückt) nicht deutlich günstiger gewesen als der Weg einer Stillen Einlage, die sich über Jahre nicht verzinst?
Wie verteilen sich die Rettungsbeihilfen des Staates (gegliedert nach Eigenkapitalzuschüssen einerseits, Garantien/Bürgschaften andererseits) auf die verschiedenen Bankengruppen (Privatbanken einschließlich private Realkreditinstitute, Landesbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken)?
Wie hoch ist der Betrag, den die verschiedenen Bankengruppen bislang selbst zur Bankenrettung beigetragen haben (gegliedert nach Eigenkapitalzuschüssen einerseits, Garantien/Bürgschaften andererseits)?
Rechnet die Bundesregierung damit, dass ein Teil der Garantien, die der SoFFin den Banken gewährt hat, in dieser Legislaturperiode fällig wird?
Falls ja, wie viel Prozent der Garantien, die sich derzeit auf knapp 118 Mrd. Euro belaufen (Stand: Dezember 2009) werden nach Ansicht der Bundesregierung bis Herbst 2013 maximal fällig werden?