Registrierung von Flüchtlingen durch mobile Registrierteams
der Abgeordneten René Springer, Dr. Christian Wirth, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach einem Bericht auf „Merkur.de“ der Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co. KG (www.merkur.de/bayern/mobile-teams-helfen-fluechtlinge-schneller-zu-registrieren-5924618.html) waren Mitte Oktober 2015 insgesamt 130 sogenannte Mobile Registrierteams deutschlandweit im Einsatz.
Ihr Auftrag: „Auf Zuruf dort hinfahren, wo viele unregistrierte Flüchtlinge sind, und deren Daten erfassen.
Damit soll vor allem sichergestellt werden, dass sich keine Kriminellen unter den Neuankömmlingen befinden, denn die Daten werden mit dem Bundeskriminalamt abgeglichen. Außerdem wird geprüft, ob die Asylbewerber nach dem Dublin- System eventuell in das EU-Land zurückgeschickt werden müssen, in dem sie zuerst ankamen […] sie legen für das BAMF eine sogenannte Vor-Akte an – sie ist für den späteren Asylantrag nötig. Bisher geschah dies bei der Antragstellung in einer der Außenstellen des Bundesamtes […]“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung wann den Einsatz von mobilen Registrierteams angeordnet?
Wem oblag nach Kenntnis der Bundesregierung die Fachaufsicht über die eingesetzten Registrierteams?
Wie viele Registrierteams wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt eingesetzt, und wie viele Personen umfassten die mobilen Registrierteams jeweils?
Wie lange bzw. in welchem Zeitraum waren die Registrierteams jeweils eingesetzt (bitte den Zeitraum für jedes Registrierteam einzeln ausweisen)?
Wie viele sogenannter Vorakten haben die Registrierteams in diesem Zeitraum angelegt?
Wurde im Rahmen der Registrierung durch die mobilen Registrierteams ein Eurodac-„1“-Treffer für Deutschland erzeugt, und wenn ja, in wie vielen Fällen?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass viele der durch die mobilen Registrierteams registrierten Personen keinen Asylantrag in Deutschland stellen wollten, weil sie eigentlich nur auf der Durchreise in ein anderes Land waren, um dort einen Asylantrag zu stellen?
Wenn ja, wie viele Fälle bzw. Personen waren davon betroffen?
Wie viele der von den mobilen Registrierteams registrierten Personen hatten einen Eurodac-Treffer („1“ oder „2“) eines anderen Landes, und für wie viele dieser Personen konnte fristgemäß (entsprechend Artikel 21 und 23 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013) ein Aufnahme- bzw. Wiederaufnahmegesuch durch Deutschland gestellt werden?
Durch wen wurden diese gegebenenfalls gestellt?
Ist es zutreffend, dass mit der Überprüfung der registrierten Personen im Dublin-System, sofern die Personen einen Eurodac-Eintrag eines anderen Landes besaßen, die Frist von zwei Monaten zur Stellung eines Aufnahmebzw. Wiederaufnahmegesuchs nach den Artikel 21 und 23 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 in Gang gesetzt wurde?
Für wie viele Personen, dies sich eigentlich auf der Durchreise zur Asylantragstellung in ein anderes Land befanden, wurde Deutschland durch den mit der Registrierung durch ein mobiles Registrierteam erstellten Eurodac-„1“-Treffer für das Asylverfahren zuständig?
Wie viele dieser Personen wurden in diesem Zusammenhang von anderen Ländern an Deutschland zurücküberstellt?