Sekundärmigration nach Deutschland
der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach einer Statistik des Europäischen Amts für Statistik (Eurostat, https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/pdfscache/17108.pdf) erwarben 2016 in den 28 Mitgliedstaaten der EU (EU-28) knapp 1 Million Menschen die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Meldelandes. 15 Prozent davon waren zuvor Staatsbürger eines anderen EU-Mitgliedstaats.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele der von Spanien im Jahr 2016 eingebürgerten Drittstaatsangehörigen (147 300), deren Geburtsland außerhalb der EU-28 liegt, sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der EU-Freizügigkeitsregeln nach Deutschland gewandert und halten sich zwischenzeitlich dauerhaft in Deutschland auf (bitte getrennt nach Geburtsland der Eingebürgerten angeben)?
Wie viele der von Frankreich im Jahr 2016 eingebürgerten Drittstaatsangehörigen (108 200), deren Geburtsland außerhalb der EU-28 liegt, sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der EU-Freizügigkeitsregeln nach Deutschland gewandert und halten sich zwischenzeitlich dauerhaft in Deutschland auf (bitte getrennt nach Geburtsland der Eingebürgerten angeben)?
Wie viele der von Italien im Jahr 2016 eingebürgerten Drittstaatsangehörigen (184 600), deren Geburtsland außerhalb der EU-28 liegt, sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der EU-Freizügigkeitsregeln nach Deutschland gewandert und halten sich zwischenzeitlich dauerhaft in Deutschland auf (bitte getrennt nach Geburtsland der Eingebürgerten angeben)?
Wie viele der von Großbritannien im Jahr 2016 eingebürgerten Drittstaatsangehörigen (131 800), deren Geburtsland außerhalb der EU-28 liegt, sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der EU-Freizügigkeitsregeln nach Deutschland gewandert und halten sich zwischenzeitlich dauerhaft in Deutschland auf (bitte getrennt nach Geburtsland der Eingebürgerten angeben)?
Welche Datengrundlage nutzt die Bundesregierung zur Beantwortung der Fragen 1 bis 4?
Wie viele Menschen mit der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem Mitgliedstaat, deren Geburtsland außerhalb der EU-28 liegt, sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland gewandert und halten sich zwischenzeitlich dauerhaft in Deutschland auf (bitte getrennt nach Staatsangehörigkeit der Zugewanderten angeben)?
Welche Datengrundlage benutzt die Bundesregierung zur Beantwortung der Frage 6?
Wie viele Personen, die visumfrei nach Spanien, nicht aber nach Deutschland einreisen dürfen, haben in den Jahren 2013 bis einschließlich 2017 einen Asylantrag in Deutschland gestellt, und wie viele dieser Personen wurden entsprechend Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 erfolgreich an Spanien rücküberstellt (bitte nach Herkunftsland aufteilen)?
Wie viele Personen, die im Sinne von Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 einen gültigen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen, haben in den Jahren 2013 bis einschließlich 2017 (bitte getrennt nach Jahren angeben) in Deutschland einen Asylantrag gestellt, und wie viele davon konnten im Rahmen der Dublin-Regeln erfolgreich an den jeweiligen EU-Mitgliedstaat rücküberstellt werden?