Arbeitsbedingungen von im Haushalt lebenden Pflegekräften
der Abgeordneten Pia Zimmermann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Pflegenotstand in Deutschland befördert seit vielen Jahren ein Phänomen, das in Presse und Politik häufig wenig Beachtung findet. Tausende Frauen, meist Staatsbürgerinnen aus Polen oder Rumänien, arbeiten und leben in Häusern und Wohnungen von Menschen mit Pflegebedarf. Sie werden von Agenturen angeworben und an Haushalte in Deutschland vermittelt. Dort übernehmen die teilweise nicht ausgebildeten Pflegekräfte die Pflege und Aufsicht von Menschen mit Pflegebedarf. Dabei sind sie nicht selten 24 Stunden am Tag für diese Personen verantwortlich, Freizeit oder Urlaub erhalten sie nicht. Das Gehalt der sogenannten Live-in-Pflegerinnen entspricht nur einem Bruchteil des ohnehin schon niedrigen Gehalts einer Pflegekraft. Teilweise werden die Frauen, die so arbeiten, auch geschlagen und misshandelt. Öffentlich werden solche Gewalttaten nur sehr selten (vgl. www.zeit.de/wissen/gesundheit/2016-08/pflegekraefte-bundesregierungosteuropa-illegal-hausangestellte).
Verantwortung im Sinne von Arbeitgebern übernehmen in der Regel weder die Vermittlungsagenturen noch die Menschen mit Pflegebedarf. Viele Pflegekräfte arbeiten als Selbstständige, obwohl offensichtlich ist, dass sie abhängig beschäftigt sind. Durch die Scheinselbständigkeit werden Arbeitszeitgesetze umgangen und es wird versucht, illegale Arbeitsverhältnisse jedenfalls teilweise zu legalisieren. Kontrollen und Überprüfungen solcher Arbeitsverhältnisse finden in der Regel nicht statt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele sogenannte Live-in-Pflegekräfte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland und wie hoch war die Anzahl vor fünf, zehn, 15 und 20 Jahren (bitte wenn möglich nach Bundesländern und nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie viele „24-Stunden-Pflegekräfte“ arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr als Selbstständige, und wie viele sind angestellt beschäftigt (bitte Entwicklung seit 1998 beschreiben)?
Wie viele ausländische Pflegekräfte, die in deutschen Haushalten leben und arbeiten, sind nach Kenntnis der Bundesregierung Frauen?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Anwerbungskriterien der Vermittlungsagenturen, also bestimmte Voraussetzungen wie Alter, Geschlecht, berufliche Bildung etc., der Pflegekräfte in ihren Herkunftsländern vor?
Wie viele Agenturen zur Anwerbung von im Haushalt lebenden Pflegekräften sind der Bundesregierung in Deutschland bekannt, und wie viele davon haben ihren Firmensitz nicht in Deutschland (bitte Entwicklung seit 1998 beschreiben)?
Wie viele Überprüfungen durch deutsche Behörden (z. B. Zoll) von Agenturen zur Vermittlung von „24-Stunden-Pflegekräften“ hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1998 gegeben (bitte in Jahren und, wenn möglich, nach Bundesländern ausführen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Anfragen seit 1998 im Bereich der häuslichen Pflege, mit denen sich die Kontrollbehörden aus ost- und südeuropäischen Ländern (Polen, Bulgarien, Rumänien) an die deutschen Zollbehörden gewandt haben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Arbeitsbehörden aus ost- und südeuropäischen Ländern (Polen, Bulgarien, Rumänien) an die deutschen Zollbehörden aufgrund von Ermittlungen zu Arbeitskräften in der 24-Stunden-Pflege gewandt (bitte nach Jahren seit 1998 aufschlüsseln)?
Welche und wie viele Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz durch Beschäftigung von im Haus lebenden Pflegekräften sind der Bundesregierung seit 1998 bekannt, und welche dieser Verstöße wurden wie bestraft?
Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1998 wegen gegen „24-Stunden-Pflegekräfte“ verübter Straftaten eingeleitet, und mit welchem Ergebnis (bitte, wenn möglich, nach Bundesländern aufführen)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Beratung von im Haushalt lebenden Pflegekräften gesetzlich geregelt, in den jeweiligen Bundesländern organisiert, und wie werden Informationen über die Beratungseinsätze erhoben?
Welche gesetzlichen Initiativen plant die Bundesregierung, um die Situation der im Haushalt lebenden Pflegekräfte zu verbessern?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die im Haushalt lebenden Pflegekräfte in Deutschland hinreichend vor Misshandlung und Ausbeutung geschützt sind, und wenn ja, welche Regelungen und Verordnungen schützen die im Haushalt lebenden Pflegekräfte vor Gewalt und Ausbeutung?
Welche gesetzlichen Regelungen, zum Beispiel das Hausbetreuungs- bzw. Medizinbetreuungsgesetz aus Österreich hält die Bundesregierung in Deutschland für umsetzbar, und welche Forschungs- bzw. Prüfaufträge wurden dafür erteilt?
Welche Initiativen setzt die Bundesagentur für Arbeit (BA) gegenwärtig um, damit legale und fair bezahlte Arbeit im Privathaushalt gefördert wird, und in welcher Weise werden die Ergebnisse bisheriger Modellinitiativen umgesetzt?