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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Akkreditierung von Berufsschulen

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

02.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/643212.12.2018

Akkreditierung von Berufsschulen

der Abgeordneten Till Mansmann, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Instrument der beruflichen Nachqualifizierung ist für erwachsene Langzeitarbeitslose ohne beruflichen Abschluss eine der wirksamsten und nachhaltigsten Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung. Für die zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen, die keinen beruflichen Abschluss aufweisen, erhöht das Erreichen eines anerkannten Berufsabschlusses die Chancen zur Arbeitsmarktintegration in hohem Maße. Gemeinnützige Träger bieten besonders geeignete Rahmenbedingungen, um den fachpraktischen Teil der Umschulungen von Arbeitslosen sicherzustellen. Für die fachtheoretische Ausbildung bieten sich staatliche Berufsschulen an, die zur Ausbildung berechtigt, pädagogisch fundiert und erfahrene Partner im dualen System sind.

Am 6. April 2012 traten die Verordnung über die Voraussetzungen, das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (AZAV) in Kraft. Die von den Agenturen für Arbeit beziehungsweise den Arbeitsgemeinschaften für Grundsicherung an Arbeitsuchende herausgegebenen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) können nur für nach der AZAV zertifizierte Bildungsmaßnahmen bei entsprechend zertifizierten Bildungsträgern und Personalvermittlungsunternehmen eingelöst werden. Bei einer Auslagerung von Aufgaben an Dritte („Unterauftragsvergabe“), die den Schwellenwert von zehn Prozent übersteigt, ist eine Zertifizierung und Qualitätsüberprüfung nach der AZAV erforderlich. Die in der AZAV beschriebenen Anforderungen werden durch die Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III und Umsetzungshinweise nach § 6 Absatz 2 AZAV der Bundesagentur für Arbeit konkretisiert und sind verbindlich. Damit werden staatliche Berufsschulen dazu verpflichtet, sich einer Zertifizierung zu unterziehen, um Umschüler fachtheoretisch ausbilden zu können.

Das hat zur Folge, dass staatliche Berufsschulen Umschüler im Rahmen der Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) nicht beschulen können, solange sie keine Trägerzulassung haben. Die Zertifikatsausstellung ist mit hohen Kosten und einem großen Arbeitsaufwand verbunden, was die Empfehlung des Beirats nach § 182 SGB III vom 11. Juni 2013 zu Unterauftragsvergabe erschwert. Aus diesem Grund sind staatliche Berufsschulen nur in Ausnahmefällen bereit, diesen kosten- und arbeitsaufwendigen Weg zu beschreiten.

Das bundesdeutsche Modell der dualen Berufsausbildung genießt internationale Anerkennung und wird durch die Beiratsempfehlung in seiner Qualität in Frage gestellt. Der Weg der beruflichen Nachqualifizierung könnte mithilfe von gemeinnützigen Trägern in Kooperation mit den staatlichen Berufsschulen deutlich erfolgreicher vonstattengehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele staatliche Berufsschulen derzeit keine Zertifizierung der AZAV haben?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele staatliche Berufsschulen eine Zertifizierung durchlaufen haben und wie viele mit Erfolg?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Fällen, in denen staatliche Berufsschulen auf Empfehlung des Beirats keine Zertifizierung erhalten haben? Wenn ja, wie viele, und aus welchen Gründen?

4

Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, deutschen Berufsschulen auf Antrag ein Zertifikat ohne Prüfung auszustellen?

5

Sieht die Bundesregierung Schwächen in deutschen Berufsschulen, sodass eine Zertifizierung nicht ausgesprochen werden kann?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Langzeitarbeitslose an außerbetrieblichen Umschulungen teilnehmen oder teilnehmen möchten?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Langzeitarbeitslose seit der Einführung der AZAV durch eine Umschulung in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten?

8

Wie viele Langzeitarbeitslose konnten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der nicht vorhandenen Zertifizierungen der Berufsschulen nicht oder nur verspätet die von ihnen angestrebten Aus- und Fortbildungen wahrnehmen?

9

Wie plant die Bundesregierung die Kooperation von Ausbildungsstätten in fachpraktischen und fachtheoretischen Teilen zu unterstützen?

10

Welche Erwägungen liegen den Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III zugrunde, die am 11. Juni 2013 beschlossen wurden? Liegen den Empfehlungen Zielvorgaben zugrunde, und wenn ja, wurden diese erreicht?

Berlin, den 28. November 2018

Christian Lindner und Fraktion

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