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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Transformation durch die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und den Global Compact for Migration

(insgesamt 40 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

14.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/645812.12.2018

Transformation durch die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und den Global Compact for Migration

der Abgeordneten Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme, Stefan Keuter, Franziska Gminder, Jörg Schneider, René Springer, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der vernetzte Ansatz der Bundesregierung bezieht sich maßgeblich auf die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ (Agenda 2030), welche die „Transformation“ zum Ziel hat (vgl.: www.auswaertiges-amt.de/blob/1213498/d98437ca3ba49c0ec6a461570f56211f/krisen-verhindern-data.pdf, S. 52; www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/Materialie319_Entwicklungspolitischer_Bericht.pdf, S. 40; www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/RES/70/1&Lang=E). Die „Transformation“ wird stellenweise auch unter den Begriffen der „großen Transformation“, wie durch den Bundespräsidenten a. D. Horst Köhler, (www.deutschlands-verantwortung.de/beitraege/die-welt-muss-gemeinsam-die-große-transformation-wagen) oder schlicht des „Wandels“ (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/Materialie319_Entwicklungspolitischer_Bericht.pdf, S. 67) geführt. Teil dieser „Transformation“ bzw. dieses „Wandels“ bzw. der Agenda 2030, ist der „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ (GCM).

Zusammen mit dem Weißbuch von 2016, den Leitlinien der Bundesregierung von 2017 und dem 15. Entwicklungspolitischen Bericht der Bundesregierung, ebenfalls von 2017, stellen diese Dokumente „den strategischen Rahmen für das politische Engagement der Bundesregierung im Bereich Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung“ und damit die Grundlage für den sogenannten vernetzten Ansatz dar (www.auswaertiges-amt.de/blob/1213498/d98437ca3ba49c0ec6a461570f56211f/krisen-verhindern-data.pdf, S. 144).

Maßgeblich für den vernetzten Ansatz der Bundesregierung ist die Agenda 2030: „Die 2015 von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verabschiedete Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung stellt den zentralen Referenzrahmen für eine gerechtere, nachhaltigere und damit auch friedlichere Welt dar. Die partnerschaftliche Umsetzung der darin enthaltenen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) schafft auch die Bedingungen für nachhaltigen Frieden – lokal, national, regional und global“ (www.auswaertiges-amt.de/blob/1213498/d98437ca3ba49c0ec6a461570f56211f/krisen-verhindern-data.pdf, S. 30).

Entsprechend heißt es in der Präambel der Resolution der Vereinten Nationen zur Agenda 2030 unter der Überschrift „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“: „Diese Agenda ist ein Aktionsplan für die Menschen, den Planeten und den Wohlstand. Sie will außerdem den universellen Frieden in größerer Freiheit festigen. Wir sind uns dessen bewusst, dass die Beseitigung der Armut in allen ihren Formen und Dimensionen, einschließlich der extremen Armut, die größte globale Herausforderung und eine unabdingbare Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung ist. Alle Länder und alle Interessenträger werden diesen Plan in kooperativer Partnerschaft umsetzen. Wir sind entschlossen, die Menschheit von der Tyrannei der Armut und der Not zu befreien und unseren Planeten zu heilen und zu schützen. Wir sind entschlossen, die kühnen und transformativen Schritte zu unternehmen, die dringend notwendig sind, um die Welt auf den Pfad der Nachhaltigkeit und der Widerstandsfähigkeit zu bringen. Wir versprechen, auf dieser gemeinsamen Reise, die wir heute antreten, niemanden zurückzulassen“ (www.un.org/Depts/german/gv-70/band1/ar70001.pdf).

Hinsichtlich des GCM heißt es unter dem zehnten Ziel der Agenda 2030 „Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern “, Unterziel 10.7: „Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik“ (www.un.org/Depts/german/gv-70/band1/ar70001.pdf, S. 22/38). Damit wird eine Zielvorgabe der „New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten“ (New Yorker Erklärung) eingelöst, die die Grundlage des GCM darstellt und einen expliziten Verweis auf die Agenda 2030 enthält. So heißt es unter Anhang II „Auf dem Weg zu einem globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ der New Yorker Erklärung: „1. Wir werden in diesem Jahr einen Prozess zwischenstaatlicher Verhandlungen aufnehmen, der zur Annahme eines globalen Paktes für sichere, geordnete und reguläre Migration führen wird. 2. Der globale Pakt würde eine Reihe von Grundsätzen, Verpflichtungen und Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten zur internationalen Migration in allen ihren Dimensionen festlegen. Er wäre ein wichtiger Beitrag zum globalen Regelungssystem für die internationale Migration und würde die Koordinierung in diesem Bereich stärken. Er würde einen Rahmen für eine umfassende internationale Zusammenarbeit in Bezug auf Migranten und menschliche Mobilität bieten. Er würde alle Aspekte der internationalen Migration abdecken, einschließlich der humanitären, entwicklungsbezogenen, menschenrechtlichen und anderen Aspekte der Migration. Er wäre von der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Aktionsagenda von Addis Abeba der dritten internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung geleitet und würde der im Oktober 2013 angenommenen Erklärung des Dialogs auf hoher Ebene über internationale Migration und Entwicklung Rechnung tragen“ (www.un.org/depts/german/gv-71/band1/ar71001.pdf, S. 22/25f).

Auch der GCM verweist in seiner Präambel entsprechend zurück auf die Agenda 2030: „1. Dieser Globale Pakt beruht auf den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen. 2. Er beruht außerdem auf […] der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung […]“ (www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf, S. 2/32). Darüber hinaus findet auch eine Erwähnung transformativer Potenziale (der Rücküberweisungen) statt (www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf, S. 26/32).

Der Zusammenhang zwischen der globalen „Transformation“ als Hauptziel der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, getragen durch die Bundesregierung über die Implementierung der Agenda 2030 in den vernetzten Ansatz und dem GCM als Teil der Agenda 2030, ist damit nach Ansicht der Fragesteller evident.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen128

1

Wie definiert die Bundesregierung die „Transformation“ und den „Wandel“ (bitte begründen)?

1

Wie ist das Verhältnis von „Transformation“ und „Wandel“ untereinander, jeweils zur Agenda 2030 sowie jeweils zum GCM (bitte begründen)?

1

Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen der Agenda 2030 und dem GCM (bitte begründen)?

1

Sind „Transformation“, „Wandel“ und die Agenda 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung synonym zu verstehen (bitte begründen)?

1

Beleuchten „Transformation“, „Wandel“ und Agenda 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung dasselbe Phänomen aus unterschiedlichen Perspektiven (bitte begründen)?

1

Wie kann dieses Phänomen nach Kenntnis der Bundesregierung beschrieben werden (bitte begründen)?

1

Wie operationalisiert die Bundesregierung die „Transformation“ und den „Wandel“ im Sinne einer handlungsleitenden Unterscheidung zwischen Ist- und Sollzustand, auch mit Hinblick auf den GCM (bitte begründen)?

1

Welches sind die normativen Grundlagen der „Transformation“, des „Wandels“, der Agenda 2030 und des GCM aus Sicht der Bundesregierung (bitte begründen)?

1

Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen dem vernetzten Ansatz und der „Transformation“, dem „Wandel“ und der Agenda 2030 (bitte begründen)?

1

Inwiefern ist die „Transformation“, der „Wandel“ und die Agenda 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung nachhaltig (bitte begründen)?

1

Was meint „nachhaltig“ im Kontext der „Transformation“, des „Wandels“, der Agenda 2030 sowie des GCM nach Kenntnis der Bundesregierung?

1

Entsprechen die „Transformation“, der „Wandel“ und die Agenda 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung einem holistischen Ansatz (bitte begründen)?

2

Welche Rolle spielen „globale Partnerschaften“ und „Reformpartnerschaften“ hinsichtlich der „Transformation“, dem „Wandel“, der Agenda 2030 sowie dem GCM (bitte begründen)?

3

Ist das Konzept der „menschlichen Sicherheit“ – als Teilbereich des vernetzten Ansatzes – Teil der „Transformation“, des „Wandels“, der Agenda 2030 sowie dem GCM (bitte begründen)?

4

In welchen Ressortbereich des vernetzten Ansatzes fällt die „Transformation“, der „Wandel“ und die Agenda 2030 hauptsächlich?

4

Welche Ressorts sind von der „Transformation“, dem „Wandel“ und der Agenda 2030 insgesamt betroffen?

4

Wie sind die Ressorts im Sinne der Mittelaufwendung bezüglich der „Transformation“, dem „Wandel“ und der Agenda 2030 priorisiert (bitte begründen)?

5

Welche nationalen Interessen verfolgt die Bundesregierung mit der „Transformation“, dem „Wandel“, der Agenda 2030 sowie dem GCM (bitte begründen)?

6

Wann wird die „Transformation“ und der „Wandel“ nach Kenntnis der Bundesregierung vollendet sein, und wann sollte sie bzw. er vollendet sein (bitte begründen)?

7

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Finalität der „Transformation“, des „Wandels“ und der Agenda 2030 dar (bitte begründen)?

8

In welchen Sektoren oder Segmenten der Gesellschaft sieht die Bundesregierung jeweils den größten und den geringsten Handlungsbedarf, den größten politischen und ökonomischen Mitteleinsatz sowie den geringsten politischen und ökonomischen Mitteleinsatz zur Erreichung der „Transformation“, des „Wandels“ und der Agenda 2030 (bitte begründen)?

9

Welchen Zielen der Agenda 2030 entspricht die „Transformation“ bzw. der „Wandel“ (bitte nach übergeordneten „goals“ und untergeordneten „targets“ unterscheiden; bitte begründen)?

9

Lassen sich die einzelnen „goals“ und „targets“ in ein hierarchisches Verhältnis bringen (falls ja, bitte angeben und begründen)?

9

Inwiefern entspricht das „goal“ 10, insbesondere das „target“ 10.7, dem GCM (bitte begründen)?

9

Inwiefern sind das „goal“ 10 und das „target“ 10.7 sowie der GCM handlungsleitend für die Agenda 2030, die „Transformation“, den „Wandel“ und den vernetzten Ansatz (bitte begründen)?

9

Inwiefern ist der GCM normativ prägend im Kontext der Agenda 2030, der „Transformation“ und des „Wandels“ (bitte begründen)?

10

In welchem Modus – von sukzessiven Reformen bis hin zu einer potentiellen Revolution (in zu transformierenden Regionen und gesellschaftlichen Sektoren bzw. Segmenten) – soll diese „Transformation“, dieser „Wandel“ und die Agenda 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung in von der Bundesregierung gewünschter Absicht ablaufen, und wie werden diese Transformation“, dieser „Wandel“ und die Agenda 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung realiter stattfinden (bitte begründen)?

10

Fasst die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die sogenannte Eurorettungspolitik als (finanzielle) Revolution oder Evolution und Transformation ein (bitte begründen)?

10

Fasst die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die sogenannte Flüchtlingspolitik als (demografische) Revolution oder Evolution und Transformation ein (bitte begründen)?

11

Wie stellt sich die Bundesregierung im Kontext der „Transformation“, dem „Wandel“, der Agenda 2030 und dem GCM ein nachhaltiges Wirtschaftssystem und ein transparentes globales Finanzsystem vor (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/Materialie319_Entwicklungspolitischer_Bericht.pdf, S. 64) (bitte begründen)?

11

Wie gedenkt die Bundesregierung, dieses Finanzsystem zu etablieren (bitte begründen)?

11

In welchem Zusammenhang mit den weltweiten Migrationsbewegungen steht dies (bitte begründen)?

11

Wie gedenkt die Bundesregierung, die Volksrepublik China einzubinden (bitte begründen)?

11

Wie gedenkt die Bundesregierung, das untergeordnete Ziel der Transparenz zu erreichen (bitte begründen)?

11

Wie sind nach Meinung der Bundesregierung Rücküberweisungen, welche einen im größer werdenden Abfluss von Geldern hauptsächlich vom globalen Norden in den globalen Süden darstellen, mit einem nachhaltigen Wirtschaftssystem in Einklang zu bringen?

12

Welche Rolle spielen bei der „Transformation“, dem „Wandel“, der Agenda 2030 sowie dem GCM die Multi-Stakeholder-Partnerschaften bzw. die Multi-Akteurs-Partnerschaften (bitte begründen)?

13

Stellt die Teilhabe von Privatinteressen an der Umsetzung der Agenda 2030, der „Transformation“ und des „Wandels“ sowie dem GCM nach Kenntnis der Bundesregierung ein Haftungsrisiko für die Bundesrepublik Deutschland dar (bitte begründen)?

14

Welche ist die empirische Grundlage für die Aussage, die Umsetzung der Agenda 2030 benötigte „Investitionen in Billionenhöhe“ (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/Materialie319_Entwicklungspolitischer_Bericht.pdf, S. 60)?

14

Wie sollen die untergeordneten Ziele („targets“) innerhalb des jeweils übergeordneten Ziels („goal“) der Agenda 2030 nach Kenntnis und dem Willen der Bundesregierung konkret erreicht werden (bitte begründen)?

14

Was macht die Bundesregierung im Einzelnen für die Umsetzung dieser Ziele (bitte sämtliche Programme, Projekte, Initiativen, Politiken etc. sowie einzelne Titel im aktuellen Bundeshaushalt aufführen; bitte begründen)?

14

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine möglichst genaue Schätzung der Umsetzungskosten – genauer als „Billionen“ (bitte begründen)?

14

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der deutsche Anteil im Vergleich zu den Kosten insgesamt und im Vergleich zu den zehn größten geschätzten Geldgebern (bitte begründen)?

15

Was versteht die Bundesregierung unter menschenunwürdigen Produktionsbedingungen im Kontext der „Transformation“, des „Wandels“, der Agenda 2030 sowie dem GCM (bitte begründen)?

16

Wie gedenkt die Bundesregierung, diese menschenunwürdigen Produktionsbedingungen im Kontext der „Transformation“, des „Wandels“, der Agenda 2030 sowie dem GCM aufzuheben (bitte begründen)?

17

Wie verortet die Bundesregierung Rücküberweisungen im Kontext der „Transformation“, des „Wandels“, der Agenda 2030 sowie dem GCM (bitte begründen)?

17

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die (freie) Migration von Personen, beispielsweise von Afrika und dem Nahen Osten nach Deutschland und Europa, dafür notwendig (bitte begründen)?

17

Erachtet es die Bundesregierung in diesem Sinn als geboten, die inländisch anfallenden Flüchtlingskosten, welche bisher zu maximal 12 Monaten je Flüchtling angerechnet werden können, als Entwicklungsleistung (ODA-Leistungen) vollständig oder zumindest in einem größeren Ausmaß als derzeit, anrechnen zu lassen (bitte begründen)?

17

Gedenkt die Bundesregierung, im Fall der Bejahung obiger Frage innerhalb der OECD die bisherige Frist von 12 Monaten zu erweitern (bitte begründen)?

18

Wie ordnet die Bundesregierung das Fachkräftezuwanderungsgesetz in Zusammenhang mit der „Transformation“, dem „Wandel“, der Agenda 2030 sowie dem GCM ein (bitte begründen)?

19

Wie wertet die Bundesregierung das Fachkräftezuwanderungsgesetz in Zusammenhang mit der „Transformation“, dem „Wandel“, der Agenda 2030 sowie dem GCM (bitte begründen)?

20

Wie ordnet die Bundesregierung die Einrichtung von sogenannten AnkER-Zentren in Zusammenhang mit der „Transformation“, dem „Wandel“, der Agenda 2030 sowie dem GCM ein (bitte begründen)?

21

Wie wertet die Bundesregierung die Einrichtung von sogenannten AnkER-Zentren in Zusammenhang mit der „Transformation“, dem „Wandel“, der Agenda 2030 sowie dem GCM (bitte begründen)?

22

Wie ordnet die Bundesregierung Migrationsberatungszentren, wie z. B. das sogenannte DIMAK (Deutsches Informationszentrum für Migration, Ausbildung und Karriere) in Zusammenhang mit der „Transformation“, dem „Wandel“, der Agenda 2030 sowie dem GCM ein (bitte begründen)?

22

Wie wertet die Bundesregierung Migrationsberatungszentren, wie z. B. das sogenannte DIMAK, in Zusammenhang mit der „Transformation“, dem „Wandel“, der Agenda 2030 sowie dem GCM (bitte begründen)?

22

An welchen Standorten gibt es Migrationsberatungszentren, wie z. B. das sogenannte DIMAK, bereits, und an welchen Standorten wird es diese nach Kenntnis der Bundesregierung geben (bitte begründen)?

22

Gibt es weitere Programme bzw. Organisationseinheiten mit einer vergleichbaren Funktion wie DIMAK (bitte nennen und begründen)?

22

Wie hoch sind die Kosten des von der Bundesrepublik Deutschland geförderten Migrationsberatungszentrums DIMAK in Albanien, aufgeschlüsselt je Migrant und Migration (bitte begründen)?

22

In welche Richtung findet nach Kenntnis der Bundesregierung die Migration in Migrationsberatungszentren und im sogenannten DIMAK statt – nach Deutschland oder aus Deutschland heraus (bitte mit Zahlen belegen und begründen)?

22

Findet nach Kenntnis der Bundesregierung über das albanische DIMAK und anderen Migrationsberatungszentren auch Migration ohne Berührung mit Deutschland statt (bitte begründen)?

22

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Verhältnis jeweils von DIMAK und anderen Migrationsberatungszentren, dem sogenannten CIM (Centrum für internationale Migration und Entwicklung) sowie der IOM – Internationale Organisation für Migration – (bitte begründen)?

22

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Verhältnis des CIM und der IOM zu der „Transformation“, dem „Wandel“, der Agenda 2030 sowie dem GCM?

22

Welche Maßnahmen werden und wurden im albanischen DIMAK und anderen Migrationsberatungszentren durchgeführt, und wie viele Personen wurde insgesamt erreicht (bitte jede Maßnahme pro Person für jedes Migrationsberatungszentrum zuordnen; bitte begründen)?

23

Welche politischen, ökonomischen und sonstigen Mittel bzw. Instrumente, die von der Bundesregierung vor September 2015 beschlossen wurden, lassen sich sinngemäß der „Transformation“, dem „Wandel“ und der Agenda 2030 zuordnen (bitte nach Programmen, Projekten, Initiativen, Gesetzen, Vertragswerken, Pakten etc., einzelnen Titeln des jeweiligen Bundeshaushaltsplanes sowie nach den 17 Zielen („goals“) der Agenda 2030 aufschlüsseln; bitte begründen)?

24

Welche politischen, ökonomischen und sonstigen Mittel bzw. Instrumente, die von der Bundesregierung ab September 2015 beschlossen wurden, lassen sich sinngemäß der „Transformation“, dem „Wandel“ und der Agenda 2030 zuordnen (bitte nach Programmen, Projekten, Initiativen, Gesetzen, Vertragswerken, Pakten etc., einzelnen Titeln des jeweiligen Bundeshaushaltsplanes sowie nach den 17 Zielen („goals“) der Agenda 2030 aufschlüsseln; bitte begründen)?

25

Besteht zwischen den Programmen, Projekten, Initiativen, Gesetzen, Vertragswerken, Pakten etc. und einzelnen Titeln, die in diesem Zusammenhang beschlossen wurden, welche sich einerseits in den Zeitraum bis September 2015 und andererseits ab September 2015 einordnen lassen, ein qualitativer und oder quantitativer Unterschied (bitte beschreiben und begründen)?

26

Welche politischen, ökonomischen und sonstigen Mittel bzw. Instrumente, die von der Bundesregierung insgesamt beschlossen wurden, lassen sich sinngemäß der „Transformation“, dem „Wandel“ und der Agenda 2030 zuordnen (bitte nach Programmen, Projekten, Initiativen, Gesetzen, Vertragswerken, Pakten etc., einzelnen Titeln des jeweiligen Bundeshaushaltsplanes sowie nach den 17 Zielen („goals“) der Agenda 2030 aufschlüsseln; bitte begründen)?

27

Welche kulturellen, ökonomischen, sozialen, demografischen, umwelttechnischen Kosten und Gewinne wird jeweils die Bundesrepublik Deutschland, Europa, der globale Norden, der globale Süden und die Welt als Ganzes in qualitativer wie quantitativer Hinsicht im Kontext des „Wandels“, der „Transformation“ und der Agenda 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung zu tragen haben (bitte den ökonomischen Teil jeweils in staatliche wie private Träger aufschlüsseln; bitte begründen)?

27

Inwiefern spielt hier das Postulat der Bundesregierung eine Rolle „unser Wachstumsmodell“ grundlegend zu ändern (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/Materialie319_Entwicklungspolitischer_Bericht.pdf, S. 55) (bitte begründen)?

27

Betrachtet die Bundesregierung die Bundesrepublik Deutschland selbst, im Kontext des „Wandels“, der „Transformation“, der Agenda 2030 sowie im weiteren Sinne des GCM als zu entwickelnden Staat?

27

Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Folgen einer nur teilweise oder überhaupt nicht umgesetzten „Transformation“ und „Wandels“ und Agenda 2030 sowie im weiteren Sinne des GCM für die Bundesrepublik Deutschland, Europa, den globalen Norden, den globalen Süden und für die Welt als Ganzes?

27

Sieht die Bundesregierung eine Gefährdung der Nachhaltigkeitsziele im Allgemeinen und des Umwelt- und Klimaschutzes und Ressourcenverbrauchs im Besonderen bei der millionenfachen Einwanderung in den globalen Norden, vor allem hinsichtlich des ökologischen Fußabdrucks pro Person im Durchschnitt (bitte aufschlüsseln nach Deutschland, Europa, dem globalen Norden und weltweit; bitte begründen)?

27

Sieht die Bundesregierung einen grundlegenden Widerspruch zwischen Umweltschutz und Klimaschutz und der globalen Industrialisierung, welche so auch durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen des Marshallplans mit Afrika getragen wird (www.bmz.de/de/laender_regionen/marshallplan_mit_afrika/umsetzung_textbeispiele/index.jsp) (bitte begründen)?

28

Ist die Fluchtursachenbekämpfung bzw. -minderung in irgendeiner Form Teil der „Transformation“, des „Wandels“ und der Agenda 2030 (bitte begründen)?

28

Falls ja, in welcher Form bzw. in welchen Formen (bitte begründen)?

28

Kann die derzeit durch die Bundesregierung praktizierte Fluchtursachenbekämpfung bzw. -minderung als beispielhaft für die „Transformation“, den „Wandel“ und die Agenda 2030 gelten (bitte begründen)?

28

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Sekundärmigration (www.welt.de/politik/deutschland/article183874624/Asylzuwanderung-Anhaltend-starke-Sekundaermigration-nach-Deutschland.html) innerhalb Europas ein Indiz für materielle oder sonstige Pull-Faktoren als Migrations-, mithin Fluchtursache (bitte begründen)?

28

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Pull-Faktoren im Vergleich zu Push-Faktoren für die Migration nach Deutschland und Europa, und was bedeutet das für die Fluchtursachenbekämpfung bzw. -minderung im Rahmen des BMZ (bitte begründen)?

28

Angesichts der Sekundärmigration in Europa und der damit verbundenen Rolle der Pull-Faktoren, ist vor diesem Hintergrund nach Kenntnis der Bundesregierung und mit Hinblick auf die „Transformation“, den „Wandel“ und die Agenda 2030 ein vergleichsweiser Abbau des deutschen Sozialstaates im Sinne einer europäischen Nivellierung angezeigt oder zumindest wünschenswert (bitte begründen)?

28

Was würde dieser vergleichsweise Abbau des deutschen Sozialstaates im Sinne einer europäischen Nivellierung die Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung kosten?

28

Erwägt die Bundesregierung im Sinne der Fluchtursachenbekämpfung bzw. -minderung eine Ausweitung der Nivellierung sozialstaatlicher Standards über die Grenzen Europas hinaus (bitte begründen)?

28

Sieht die Bundesregierung mit Hinblick auf die anvisierten Ziele Afrika zu entwickeln, insbesondere dort Millionen Arbeitsplätze zu schaffen (www.bmz.de/de/laender_regionen/marshallplan_mit_afrika/inhalt/10_thesen/index.jsp), ein Erpressungspotential durch Androhung und schließlich Einleitung von Migration nach Europa und vor allem Deutschland, insofern diese Ziele nach afrikanischer Maßgabe nicht erreicht wurden (bitte begründen)?

28

Herrschen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung gleiche soziale Standards vor (bitte begründen)?

28

Sind die Arbeitsplätze die im Rahmen der „cash-for-work“-Initiative geschaffen wurden ohne weitere Zahlung aus Deutschland aufrechtzuerhalten bzw. sind diese in sich selbst beständig, mithin nachhaltig (bitte begründen)?

28

Wie viele Arbeitsplätze müssen nach Kenntnis der Bundesregierung allein in Afrika, unter Berücksichtigung des dortigen Bevölkerungswachstums, unter Berücksichtigung des Megatrends der Digitalisierung und unter Berücksichtigung des anvisierten Zeitpunkts der Erreichung des Ziels durch die Bundesregierung, geschaffen werden, um gemäß einer Angleichung der sozialen Standards und der Schaffung von Lebensperspektiven und im Rahmen der Fluchtursachenbekämpfung bzw. -minderung, geschaffen werden (bitte begründen)?

28

Welches ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Verhältnis des GCM zur Fluchtursachenbekämpfung bzw. -minderung (bitte begründen)?

29

Hätten die entwicklungspolitischen Ziele der Bundesregierung in Afrika und dem Nahen Osten Erfolg, würden sich nach Kenntnis der Bundesregierung – prinzipiell und bis zum Jahr 2030 – in den dann entwickelten Regionen ein Reservoir an Arbeitskräften und eine (Infra-)Struktur etabliert haben, die deutschen Unternehmen die Möglichkeit gäbe, sich dort ein weiteres Betätigungsfeld zu erschließen (bitte begründen)?

30

Würde sich dieses Betätigungsfeld im Sinne dieser dann entwickelten Region(en) nach Kenntnis der Bundesregierung eher als Konkurrenz oder als Ergänzung zur deutschen Bevölkerung und zur Bevölkerung in Deutschland, der deutschen Wirtschaft sowie überhaupt als Gefährdung des deutschen Wohlstandes ausgewachsen haben (bitte begründen)?

31

Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Unterschiede der transformativen Ziele der Agenda 2030 im Vergleich zu den Milleniumszielen?

31

Waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Milleniumsziele auch transformativ?

31

Beruht die „Transformation“ und der „Wandel“ nach Kenntnis der Bundesregierung auf Vorläuferprozessen und –konzepten, und können die bzw. einzelne Milleniumsziele in dieser Hinsicht als solche benannt werden (bitte benennen und begründen)?

32

Welche Bedeutung kommt der „Transformation“, dem „Wandel“ und der Agenda 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung in geopolitischer und geoökonomischer Perspektive hinsichtlich der aufstrebenden Volksrepublik China und ihren Aktivitäten in Afrika zu (bitte begründen)?

33

Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung, im Vergleich zu Deutschland die EU im Kontext der „Transformation“, dem „Wandel“ und der Agenda 2030 (bitte begründen)?

33

Was hat sich in dieser Hinsicht nach Kenntnis der Bundesregierung seit der neuen Globalen Strategie der Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik geändert (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/Materialie319_Entwicklungspolitischer_Bericht.pdf, S. 72) (bitte begründen)?

33

Angesichts der Binnenmigration bzw. Sekundärmigration von sogenannten Flüchtlingen innerhalb der EU (www.welt.de/politik/deutschland/article183874624/Asylzuwanderung-Anhaltend-starke-Sekundaermigration-nach-Deutschland.html), würde nach Kenntnis der Bundesregierung eine sogenannte Transferunion diese Sekundärmigration signifikant unterbinden, und ist dies durch die Bundesregierung gewünscht (bitte begründen)?

33

Würde durch eine europäische „Transferunion“ die Sekundärmigration signifikant unterbunden werden, ist es nach Kenntnis der Bundesregierung erforderlich eine Transferunion bis über die Grenzen Europas hinaus zu etablieren oder etablieren zu wollen (bitte begründen)?

33

Geschieht dies bereits mit den Mitteln der Rücküberweisungen und der Fluchtursachenbekämpfung bzw. -minderung zumindest teilweise oder gar gezielt (bitte begründen)?

33

Welches ist das Verhältnis einer europäischen oder darüber hinausgehenden Transferunion zu der „Transformation“, dem „Wandel“, der Agenda 2030 sowie den GCM (bitte begründen)?

33

Welche weiteren Maßnahmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, Sekundärmigration innerhalb Europas zu unterbinden oder einzudämmen (bitte begründen)?

33

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die EU mit Hinblick auf die „Transformation“, den „Wandel“, die Agenda 2030 sowie den GCM eine zu entwickelnde Region (bitte begründen)?

33

Sind Quotenregelungen nach Kenntnis der Bundesregierung ein probates Mittel, um Sekundärmigration innerhalb Europas zu unterbinden (bitte begründen)?

33

Würde durch eine europäische Quotenregelung die Sekundärmigration signifikant unterbunden werden, ist es nach Kenntnis der Bundesregierung erforderlich, eine Quotenregelung bis über die Grenzen Europas hinaus zu etablieren oder etablieren zu wollen (bitte begründen)?

34

Wie beurteilt die Bundesregierung den derzeitigen und bis zum Jahr 2030 geschätzten Anteil der von Afrika und dem Nahen Osten nach Deutschland und Europa einwandernden Menschen im Verhältnis zur Bevölkerung in ihren Heimatländern (bitte nach afrikanischem Land und Jahrgang pro Jahr bis inklusive 2030 aufschlüsseln; bitte begründen)?

34

Inwiefern können nach Kenntnis der Bundesregierung überhaupt derartige Migrationsbewegungen prognostiziert werden (bitte begründen)?

34

Welches sind die Quellen, bzw. wie erhebt die Bundesregierung die potenziellen Migrationszahlen, die in den zentralen Dokumenten des vernetzten Ansatzes genannt werden (bitte begründen)?

34

Kann nach Kenntnis der Bundesregierung überhaupt vom Migrationsdruck und dem Bevölkerungswachstum in Afrika auf eine Einwanderung nach Deutschland und Europa in irgendeiner Form geschlossen werden (bitte begründen)?

34

Legte man die Empirie seit September 2015 zugrunde, welche Einwanderungszahlen nach Deutschland und Europa ergäben sich dann hinsichtlich obiger Frage, nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte begründen)?

35

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung Migration – beispielsweise von einem afrikanischem und einem nahöstlichen Entwicklungsland nach Deutschland und Europa – entwicklungsfördernd (bitte begründen)?

35

Inwiefern ist diese für Entwicklungsländer entwicklungsfördernd (bitte begründen)?

35

Sind Rücküberweisungen in diesem Sinne entwicklungsfördernd (bitte begründen)?

35

Ist diese Migration auch für Deutschland entwicklungsfördernd (bitte begründen)?

35

Welche Auswirkung haben Rücküberweisungen auf die jeweiligen Gastländer wie z. B. Deutschland, aus denen heraus die Rücküberweisungen getätigt werden (bitte begründen)?

36

Welche konkreten Akteure – wie Unternehmen, zivilgesellschaftliche Gruppen, Wissenschaft, internationale Organisationen, staatliche Akteure und Bürgerinnen und Bürger, die bezüglich der Umsetzung der Agenda 2030 Erwähnung finden (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/Materialie319_Entwicklungspolitischer_Bericht.pdf, S. 67) – haben sich bereits aktiv an diesem Wandel beteiligt und werden dies nach Kenntnis der Bundesregierung noch tun?

36

Gehören Medien bzw. Journalisten zu den Akteuren, die zur Umsetzung der „Transformation“, des „Wandels“, der Agenda 2030 sowie des GCM nötig sind (bitte begründen)?

36

Welchen Einfluss haben Medien bzw. Journalisten in qualitativer und quantitativer Hinsicht auf die Umsetzung der „Transformation“, des „Wandels“, der Agenda 2030 und des GCM nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte begründen)?

36

Welche Instrumente, Hebel, Organisationen, Akteure, Partner, Verträge, Pakte, Vereinbarungen stehen der Bundesregierung für die „Transformation“, den „Wandel“, die Agenda 2030 und des GCM zur Verfügung bzw. teilen das Ziel der „Transformation“, des „Wandels“, der Agenda 2030 und des GCM?

37

Kann das Jahr 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne der Agenda 2030 als Zielzeitpunkt der „Transformation“ und des „Wandels“ betrachtet werden (bitte begründen)?

38

Ist das Zusammenfallen des Endes der Milleniums-Entwicklungsziele als Vorläufer der Agenda 2030 bzw. das Anlaufen der Agenda 2030 im September 2015, nach Kenntnis der Bundesregierung, mit der Entscheidung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, ohne Konsultation des Deutschen Bundestages Flüchtlinge aus Ungarn ohne Registrierung und Prüfung des Asylanspruchs nach Deutschland einreisen zu lassen, beabsichtigt gewesen oder steht das Zusammenfallen besagter entwicklungspolitischer Ziele mit besagter Entscheidung der Bundeskanzlerin in einem sonstigen kausalen oder korrelativen Verhältnis (bitte begründen)?

39

Angesichts Rückreisepflichtiger, aber nicht -williger in Deutschland, wie wird diese Personengruppe mit Hinblick auf die „Transformation“, den „Wandel“, die Agenda 2030 sowie den GCM berücksichtig und gehandhabt (bitte begründen)?

40

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der „global compact on refugees“ (GCR) im Allgemeinen zu bewerten und einzuordnen (www.unhcr.org/5b3295167) (bitte begründen)?

40

Wie ist dieser GCR vor dem Hintergrund seiner Anwendbarkeit und Legitimation in politischer und rechtlicher Hinsicht, insbesondere im Vergleich zum GCM nach Kenntnis der Bundesregierung zu bewerten (bitte begründen)?

40

Welche Auswirkungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Anerkennung und Anwendung des GCR durch die Bundesrepublik Deutschland in ökonomischer, kultureller und sozialer Hinsicht auf Deutschland, Europa, den globalen Norden, den globalen Süden und die Welt insgesamt haben (bitte begründen)?

40

Welche Auswirkungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Nicht-Anerkennung und Nicht-Anwendung des GCR durch die Bundesrepublik Deutschland in ökonomischer, kultureller und sozialer Hinsicht auf Deutschland, Europa, den globalen Norden, den globalen Süden und die Welt insgesamt haben (bitte begründen)?

40

Welches ist das Verhältnis des GCR zur „Transformation“, dem „Wandel“, der Agenda 2030 sowie dem GCM (bitte begründen)?

41

Angesichts des Austauschs weißer Professoren und Hochschulmitarbeiter gegen schwarzes Personal an südafrikanischen Universitäten, der als „Transformation“ bezeichnet wird (vgl. Frankfurter Rundschau, 15. November 2018, S. 22), wie ordnet die Bundesregierung diese südafrikanische „Transformation“ mit Hinblick auf den „Wandel“, die Agenda 2030, die diesbezügliche „Transformation“ und den GCM ein (bitte begründen)?

41

Wie wertet die Bundesregierung diese südafrikanische „Transformation“ (bitte begründen)?

41

Wird die Bundesregierung auf diese südafrikanische „Transformation“ in irgendeiner Weise reagieren (bitte begründen)?

41

Wenn die Bundesregierung auf diese südafrikanische „Transformation“ in irgendeiner Weise reagieren wird, wie wird diese Reaktion ausfallen (bitte begründen)?

41

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung das derzeitige Südafrika ein Beispiel für „Transformation“, „Wandel“ und die Agenda 2030 (bitte begründen)?

Berlin, den 20. November 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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