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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Befristete Beschäftigungsverhältnisse bei der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

14.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/648913.12.2018

Befristete Beschäftigungsverhältnisse bei der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Uwe Kekeritz, Markus Kurth, Sven Lehmann, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Corinna Rüffer, Kerstin Andreae, Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Stefan Schmidt, Margarete Bause, Dr. Tobias Lindner, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die GIZ ist eine gemeinnützige GmbH, die sich im vollständigen Besitz des Bundes befindet. Als alleiniger Gesellschafter hat die Bundesregierung eine erhebliche Mitverantwortung für die Personalpolitik und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten.

Dennoch ist die GIZ seit Jahren wegen ihrer Befristungspraxis in der Kritik. Ein beträchtlicher Teil der Belegschaft ist sachgrundlos oder mit Sachgrund befristet beschäftigt.

Angesichts der Personalentwicklungskosten, der hohen Nachfrage nach Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt und der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Veränderungen des Befristungsrechts stellt sich die Frage, ob die derzeitige Personalpolitik nachhaltig und zeitgemäß ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Umsatz der GIZ von 2013 bis heute jährlich entwickelt;

a) wie hoch sind davon die Personalausgaben, und

b) wie haben sich die Personalzahlen im Verhältnis dazu entwickelt?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Beschäftigten bei der GIZ von 2013 bis heute jährlich absolut und prozentual entwickelt, die

a) befristet ohne Sachgrund,

b) befristet mit Sachgrund sowie

c) unbefristet angestellt sind (bitte nach Standorten, Eingruppierung und „Bändern“ aufschlüsseln)?

3

Wie viele Arbeitsverträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der GIZ von 2013 bis heute jährlich

a) befristet verlängert,

b) entfristet oder

c) endeten mit Vertragsablauf?

4

In wie vielen Fällen kommt die Öffnungsklausel in § 14 Absatz 2 des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzBfG) nach Kenntnis der Bundesregierung zur Anwendung, bzw. wie viele auf vier Jahre sachgrundlos befristete Arbeitsverträge gibt es bei der GIZ, und welchen prozentualen Anteil haben diese an der Gesamtbelegschaft?

5

Wie viele Arbeitsverträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der GIZ von 2013 bis heute jährlich mit Personen abgeschlossen, die mit einer Unterbrechung von

a) weniger als einem Jahr,

b) einem bis drei Jahren und

c) mehr als drei Jahren bereits zuvor schon einmal bei der GIZ beschäftigt waren?

6

Wie viele Arbeitsverträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der GIZ von 2013 bis heute jährlich

a) befristet ohne Sachgrund,

b) befristet mit Sachgrund und

c) unbefristet mit Personen geschlossen, die zuvor als Leiharbeitskräfte beschäftigt waren?

7

Wie begründet die Bundesregierung die Zahl der befristet Beschäftigten im Vergleich mit der Zahl der befristet Beschäftigten in der freien Wirtschaft?

8

Wie und mit welchen Ergebnissen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit der Befristungspraxis von der Geschäftsleitung der GIZ evaluiert?

9

Welche Gutachten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher von der Geschäftsleitung der GIZ in Auftrag gegeben, und zu welchen Ergebnissen gelangen diese hinsichtlich der Befristungspraxis, auch im Vergleich mit anderen international agierenden Beratungsunternehmen?

10

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Personalentwicklungskosten bei der GIZ, und aus welchen Kostenblöcken setzen sie sich zusammen?

11

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die personelle Fluktuation bei der GIZ seit 2013 pro Jahr?

12

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten für Neueinstellungen (Rekrutierung, Einarbeitung, Onboardingveranstaltungen, Wissenstransfer und Einarbeitung durch Kolleginnen bzw. Kollegen und Führungskraft)?

13

Welchen Zeitraum kalkuliert die GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung für eine Neueinstellung ein, bis diese vollständig eingearbeitet ist?

14

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten für eine Vertragsverlängerung?

15

Welche Erkenntnisse lassen sich aus Gutachten bezüglich des Wissensverlustes durch die Befristungspraxis der GIZ ableiten, die von der Geschäftsleitung der GIZ in Auftrag gegeben wurden?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die Befristungspraxis der GIZ vor dem Hintergrund der Personalentwicklungskosten?

17

Welche wirtschaftlichen Folgen hätte es nach Kenntnis der Bundesregierung für die GIZ, wenn die Entfristungsquoten für Aufgaben im operativen Bereich um auf folgende Werte angehoben werden würden:

a) 20 Prozent

b) 30 Prozent

c) 50 Prozent?

18

Welche Veränderungen würden sich nach Kenntnis der Bundesregierung für die GIZ im Falle der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Änderungen der Befristungspraxis ergeben.

a) Wie viele sachgrundlos befristete Arbeitsverträge, und

b) wie viele Arbeitsverträge mit Sachgrund müssten im Falle einer Gesetzesänderung aktuell entfristet werden?

19

Welche Überlegungen und Gutachten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher von der Geschäftsleitung mit Blick auf die anstehende Gesetzesänderung in Auftrag gegeben, und zu welchen Ergebnissen gelangen diese hinsichtlich der Befristungspraxis der GIZ und deren finanziellen Folgen im Vergleich zur aktuellen Situation?

20

Welches Kostenrisiko entstünde nach Kenntnis der Bundesregierung für die GIZ durch die Veränderungen im Falle der Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Änderungen im Befristungsrecht, und wurden bzw. werden diese Risiken von der GIZ durch Rückstellungen abgesichert?

21

Wie viele Gerichtsverfahren mit arbeitsrechtlichem Bezug wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit Bezug auf die GIZ seit 2013 jährlich geführt und in wie vielen Verfahren

a) hatten diese Entfristung oder Wiedereinstellung zum Gegenstand,

b) wurde zu Gunsten der GIZ,

c) zu Gunsten der Beschäftigten oder

d) mit einem Vergleich entschieden, und wie hoch waren insgesamt die Zahlungen, auf die sich die Konfliktparteien von 2013 bis heute jährlich geeinigt haben?

22

Wie viele Gerichtsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Arbeitnehmervertretungen der GIZ von 2013 bis heute jährlich geführt und endeten

a) zu Gunsten der GIZ bzw. der Vorgängerorganisationen,

b) zu Gunsten der Beschäftigten oder

c) mit einem Vergleich?

23

Wie oft wurde die GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung oder die Finanzkontrolle Schwarzarbeit von 2013 bis heute jährlich kontrolliert?

24

Wie viele und welche Verstöße wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den in Frage 23 genannten Kontrollbehörden von 2013 bis heute jährlich festgestellt, und wie hoch waren die jährlich verhängten Bußgelder?

25

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die gegen die GIZ von 2013 bis heute jährlich vor Gericht verhängten Geld-, Bewährungs- und Freiheitsstrafen?

Berlin, den 27. November 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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