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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stilllegung für den Naturschutz

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

18.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/655217.12.2018

Stilllegung für den Naturschutz

der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, Carina Konrad, Nicole Bauer, Dr. Christoph Hoffmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Daniela Kluckert, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Matthias Seestern-Pauly, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Zuge der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ soll bis zum Jahr 2020 eine natürliche Waldentwicklung auf 5 Prozent der gesamten Waldfläche in Deutschland stattgefunden haben. Sogar 10 Prozent des öffentlichen Waldes sollen sich natürlich weiterentwickeln. Ergänzend sollen sich 2 Prozent der Landfläche zu Wildnisgebieten entwickeln. Die Zielgröße von 5 Prozent natürlicher Waldentwicklung wurde bereits 2016 erreicht (www.bfn.de/presse/pressearchiv/2013/detailseite.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=4726&cHash=b4782b739a72 0394b528a38cecad55c5; www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Schwerpunkte/ Kommunalwald%20in%20Deutschland/Aktuelles/W%C3%A4lder%20in%20 Deutschland%20BMEL%3A%20Obligatorische%20Stilllegungen%20nicht%20 sinnvoll/). In diesem Jahr befasste sich die Bundesregierung mit einer weiteren Übertragung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen an das Nationale Naturerbe (NNE) (www.topagrar.com/news/Home-top-News-Weitere- 20-000-Hektar-BVVG-Flaechen-fuer-den-Naturschutz-9194413.html). Die Übertragung dieser Flächen geschieht unentgeltlich an Länder oder an „ihnen benannte Organisationen und Einrichtungen“.

Die Übertragung von Produktionsfläche an anliegende Land- und Forstbetriebe ist damit ausgeschlossen. Die zweckmäßige Nutzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen und Gewässer garantierte bisher ihre langfristige Erhaltung. Die Einschränkung von Nutzungsrechten und die Überführung wertvoller Gewässer, Acker- und Waldflächen in den Naturschutz erschweren aus Sicht der Fragesteller einen fairen Interessenausgleich zwischen dem Naturschutz und der Land- und Forstwirtschaft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Flächen und Gewässer zu Zwecken des Naturschutzes, zur Stilllegung oder zur Einschränkung der ursprünglichen land-, forst- und gewässerwirtschaftlichen Nutzung erworben worden (bitte nach staatlichen, kommunalen und privaten Erwerbern jeweils je Bundesland aufschlüsseln)?

2

Wie viele Naturschutzorganisationen und Stiftungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung rechtmäßige Grundeigentümer von Acker- und Waldflächen und Gewässern (bitte nach Organisationen und Stiftungen und den dazugehörigen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzflächen und Gewässern aufschlüsseln)?

3

In welchem Umfang ist Eigentum an landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzflächen und Gewässern vom Bund auf Naturschutzorganisationen und private Stiftungen in den vergangenen 30 Jahren übertragen worden? In welchem Umfang erfolgte der Eigentumsübergang auf einer unentgeltlichen Rechtsgrundlage?

4

Welche Nutzungsziele verfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Organisationen und Stiftungen auf den dazugehörigen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzflächen und Gewässern (bitte die Nutzungsziele je Organisation oder Stiftung und je ausgewiesener landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzfläche und je Gewässer aufstellen)?

5

In welchem Umfang sollen nach Kenntnis der Bundesregierung weitere landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzflächen und Gewässer bis 2020, bis 2030 und bis 2050 aufgrund des Naturschutzes stillgelegt oder in der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung eingeschränkt werden? Verfolgt die Bundesregierung hierzu eine eigene Strategie?

6

In welchem Umfang wird integrativer und segregativer Naturschutz betrieben (bitte die relevanten Flächenanteile und den dazugehörigen Schutzzweck darstellen)?

7

Welchen Vitalitätszustand der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzflächen und Gewässer, die bereits jetzt zu Zwecken des Naturschutzes stillgelegt oder extensiviert wurden, erhofft sich die Bundesregierung bis zum Jahr 2050? Anhand welcher Indikatoren möchte die Bundesregierung die Entwicklung von stillgelegten oder extensivierten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzflächen und Gewässern zu Zwecken des Naturschutzes oder der Wildnisentwicklung bewerten oder messen (bitte nach Flächen und Gewässern und dem dazugehörigen Entwicklungszustand, bisherigen Negativentwicklungen, dem Zielstadium der Entwicklung, Entwicklungsindikatoren aufschlüsseln)?

8

Wie und in welchem Umfang wird der Grunderwerb landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzfläche zu Zwecken des Naturschutzes oder der Stilllegung von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen und Gewässern nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Europäische Union, den Bund, die Länder, öffentlich-rechtliche und private Stiftungen, Naturschutzorganisationen oder andere Geldgeber unterstützt?

9

In welchem Umfang wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein Vorkaufsrecht zum Grunderwerb landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzflächen und Gewässer wahrgenommen, die zum Zwecke des Naturschutzes stillgelegt oder in der Nutzung eingeschränkt nach Erwerb durch die Landgesellschaften eingeschränkt wurden?

10

Welche volkswirtschaftlichen Kosten entstehen für die zum Zwecke des Naturschutzes stillgelegten oder in der Nutzung eingeschränkten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzflächen und Gewässer (bitte Kalkulationsansätze und eine monetäre Bewertung für die vergangenen und folgenden 30 Jahre darstellen)?

11

Wie bewertet die Bundesregierung den volkswirtschaftlichen Nutzen solcher Naturschutzgebiete, die aus landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzflächen und Gewässern entstanden sind (bitte Kalkulationsansätze und eine monetäre Bewertung für die vergangenen und folgenden 30 Jahre darstellen)?

12

Aus welchen Gründen und auf welcher Grundlage erachtet die Bundesregierung das Einrichten von „Wildnisgebieten“ als sinnvoll?

13

Führt nach Ansicht der Bundesregierung eine Stilllegung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen zu einer verminderten Speicherung von Kohlendioxid? Wie verändert sich die Speicherfähigkeit für Kohlendioxid durch die Stilllegung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen und speziell in intakten Wirtschaftswälder (bitte die Kriterien, die entscheidend für eine Kohlendioxidspeicherung in Wäldern sind und die dazugehörige Entwicklung der letzten 30 Jahre darstellen)?

Berlin, den 28. November 2018

Christian Lindner und Fraktion

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