Neonazismus- und Sexismusvorwürfe beim Kommando Spezialkräfte
der Abgeordneten Tobias Pflüger, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Angehörige des Kommando Spezialkräfte (KSK) sind mehrfach durch rechtes Gedankengut aufgefallen. Aktuellen Medienberichten zufolge soll es im Umfeld des KSK eine rechtsextreme „Schattenarmee“ (https://bit.ly/2PB20RQ) geben, die sich auf die Ermordung politischer Gegnerinnen und Gegner vorbereitet.
Auf einer Abschiedsfeier für den Kompaniechef des KSK, P. D., am 27. April 2017 wurde rechte Musik der neonazistischen Band Sturmwehr gespielt und der Hitlergruß gezeigt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart seien noch nicht abgeschlossen, weshalb bislang noch keine internen Disziplinarmaßnahmen ergriffen worden seien, so die Bundesregierung (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3003).
Der Vorfall im April 2017 reiht sich in eine Serie von rechten Vorfällen bei der Division Schnelle Kräfte (DSK), zu der auch das KSK gehört, ein. So zählte der Militärische Abschirmdienst (MAD) neben dem oben dargestellten Sachverhalt in letzter Zeit mehrere weitere Anhaltspunkte, die auf rechtsradikale Bestrebungen in der DSK hindeuten: „Sieg Heil!“-Rufe, Kontakte in die rechtsextremistische Szene, fremdenfeindliche und antisemitische Äußerungen, eine Tätowierung „mit möglichem rechtsextremistischem Bezug“ sowie Konsum rechtsextremistischer Musik dokumentierte der MAD (ebd.). Die Dunkelziffer könnte jedoch noch deutlich höher liegen. Von den aufgezählten Verdachtsfällen konnte jedoch durch den MAD keiner als rechtsextremistisch identifiziert werden – nach Ansicht der Fragestellenden eine klare Verleugnung neonazistischer Tendenzen bei den Spezialkräften.
Dies ermutigt Neonazis womöglich zu Schlimmerem: Der ehemalige KSK-Soldat A. S., der unter dem Nicknamen „Hannibal“ mehrere Chatgruppen sogenannter „Prepper“ führte, stand in Kontakt mit dem Rechtsterroristen Franco A. und dessen Umfeld (vgl. https://bit.ly/2PbXJmS). A. S., der angeblich die einzige Quelle des MAD im KSK ist, ist Berichten des „Focus“ und der „taz“ zufolge führender Kopf eines Netzwerks aus 200 ehemaligen und aktiven Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten aus dem Umfeld des KSK, die Waffenlager anlegt und sich auf die Ermordung politischer Gegnerinnen und Gegner vorbereitet. Vor Ermittlungen des BKA wurde A. S. einem Bericht des Focus zufolge durch den MAD-Oberstleutnant P. W., der zuvor ebenfalls KSK-Angehöriger gewesen sein soll, gewarnt (https://bit.ly/2PB20RQ).
Nicht nur Fälle von Fremdenfeindlichkeit wurden beim KSK bekannt, auch mit Sexismus scheint es nach Medienberichten ein Problem zu geben: Im vergangenen Jahr wurde der damalige stellvertretende Kommandeur des KSK, Oberst T. B., versetzt, weil sich eine zivile Beschäftigte über frauenfeindliche Witze, Drohungen und andere verbale Entgleisungen beschwert habe (vgl. https://bit. ly/2NTwbhC). Gegen einen 31-jährigen KSK-Soldaten wird ermittelt, weil er im September 2018 eine 21-jährige in der Kaserne des KSK in Calw vergewaltigt haben soll (vgl. https://bit.ly/2CYJH2v).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) liegen der Bundesregierung zu A. S. vor?
Zu welchem Zeitpunkt verließ der ehemalige KSK-Soldat A. S. das KSK, und worin lagen nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für sein Ausscheiden?
Wie viele dem KSK unterstellte Soldatinnen und Soldaten rechnet der MAD der Prepper-Szene zu?
Bei wie vielen dem KSK unterstellten Soldatinnen und Soldaten gibt es Hinweise auf Verbindungen oder Kontakte zum Rechtsterroristen Franco A., und worin bestehen diese Hinweise jeweils?
Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) liegen der Bundesregierung zu einer aus circa 200 ehemaligen und aktiven Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten bestehenden Gruppe aus dem Umfeld des KSK vor, die Waffenlager anlegt und sich auf die Ermordung politischer Gegnerinnen und Gegner vorbereitet (vgl. https://bit.ly/2PB20RQ)?
Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) liegen der Bundesregierung zum Verein UNITER e. V. vor?
Inwiefern nutzt UNITER e. V. Liegenschaften der Bundeswehr? Inwiefern üben die Vereinsmitglieder mit Bundeswehreigentum?
Inwiefern handelte es sich bei der MAD-Quelle A. S., welche auch unter dem Pseudonym „Hannibal“ bekannt ist, um die einzige nachrichtendienstliche Quelle
bezüglich des KSK bzw.
bezüglich des Vereins UNITER e. V.?
Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um eine Unterwanderung des MAD durch Rechtsextremisten zu verhindern?
Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um der Entstehung rechtsterroristischer Netzwerke im Umfeld des KSK entgegenzuwirken?
Wie viele Soldatinnen und Soldaten des KSK bewertet die Bundesregierung als rechtsextrem, und wie kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung?
Wie viele rechtsextreme Verdachtsfälle im KSK sind vom MAD in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 abschließend geprüft worden?
In wie vielen Fällen wurde dabei der Verdacht aus Sicht des MAD ausgeräumt?
In wie vielen Fällen hat sich der Verdacht aus Sicht des MAD bestätigt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Voraussetzungen muss eine Soldatin bzw. ein Soldat erfüllen, um vom MAD als Rechtsextremistin bzw. Rechtsextremist eingestuft zu werden?
Weshalb erfüllt ein „Sieg Heil!“-Ruf nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung als Rechtsextremistin bzw. Rechtsextremist durch den MAD (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3003)?
Welche Tätowierung einer Angehörigen bzw. eines Angehörigen der DSK betrachtet der MAD als Anhaltspunkt für rechtsextremistische Bestrebungen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3003)?
Um welches Symbol handelt es sich bei der Tätowierung?
Wie kommt der MAD zu dieser Einschätzung?
Weshalb wurde die betreffende Person bislang nicht als rechtsextrem identifiziert?
Ist die betreffende Person dem KSK unterstellt?
Wie ist der Stand der strafrechtlichen Ermittlungen im Fall mehrerer KSK-Soldatinnen und KSK-Soldaten, die bei einer am 27. April 2017 auf der Schießanlage „im Bernet“ zwischen Stuttgart-Vaihingen und Sindelfingen stattgefundenen sogenannten „dienstliche Veranstaltung geselliger Art“ (Zitat der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/3003) den Hitlergruß zeigten?
Wie ist der Stand der internen disziplinarischen (Vor-)ermittlungen in diesem Fall? Welche Disziplinarmaßnahmen wurden bislang verhängt? Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss der disziplinarischen Ermittlungen in diesem Fall?
Wie viele Soldatinnen und Soldaten, gegen die in dieser Sache ermittelt wird, verrichten weiterhin ihren Dienst für die Bundeswehr?
Inwiefern handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den anwesenden Soldatinnen und Soldaten der am 27. April 2017 auf der Schießanlage „im Bernet“ zwischen Stuttgart-Vaihingen und Sindelfingen stattgefundenen Feier ausschließlich um Kommandosoldaten des KSK? Welche anderen Personen, die nicht Kommandosoldaten des KSK sind, waren anwesend?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob der ehemalige KSK-Soldat A. S. mit dem Chat-Nicknamen „Hannibal“ aus dem Umfeld von Franco A. dort ebenfalls anwesend war (https://bit.ly/2PbXJmS)?
Wie viele Soldatinnen und Soldaten waren auf der Feier am 27. April 2017 anwesend?
Gegen wie viele dieser Soldatinnen und Soldaten ermittelt der MAD wegen tatsächlicher Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen?
In wie vielen Fällen sind die Ermittlungen bereits abgeschlossen, und wie lautete jeweils das Ergebnis?
Falls nicht alle dort anwesenden Soldatinnen und Soldaten durch den MAD überprüft werden, weshalb prüft der MAD nicht alle Soldatinnen und Soldaten, die auf der Feier am 27. April 2017 anwesend waren, auf eine rechtsextremistische Gesinnung?
In wie vielen Fällen kam es in den vergangenen fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung zu sexistisch-diskriminierenden Verhaltensweisen von KSK-Soldatinnen und KSK-Soldaten, und welche Konsequenzen hatten diese Vorfälle jeweils?
In wie vielen Fällen liegen der Bundesregierung für die vergangenen fünf Jahre Anhaltspunkte für Vergewaltigungen durch KSK-Soldatinnen und KSK-Soldaten vor, und welche Konsequenzen hatten diese jeweils?
Welche Ergebnisse lieferte die interne Untersuchung der Bundeswehr zur Vergewaltigung einer 21-Jährigen in der Graf-Zeppelin-Kaserne in Calw (https://bit.ly/2CYJH2v) bislang, und wann ist mit weiteren Ergebnissen zu rechnen? Welche Disziplinarmaßnahmen wurden bislang gegen die beteiligten Soldaten verhängt?
Welche Sanktionen wurden gegen den ehemaligen stellvertretenden Kommandeur des KSK, Oberst T. B., verhängt, der sich sexistisch mehrfach übergriffig verhalten haben soll (vgl. https://bit.ly/2NTwbhC)?
Warum wurde er nicht suspendiert?
Wo verrichtet er momentan seinen Dienst?
Welchen Dienstgrad hat der ehemalige Oberst heute?
Wie viel verdient er heute, und wie viel verdiente er vor seiner Versetzung?