Führung und Management der Beteiligungsgesellschaften der Bundeswehr
der Abgeordneten Dr. Tobias Lindner, Katja Keul, Agnieszka Brugger, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Ottmar von Holz, Uwe Kekeritz, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Aktuell ist die Bundeswehr Gesellschafterin folgender Beteiligungsgesellschaften: BwFuhrparkService GmbH (BwFPS), BWI GmbH, HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH, Bw Bekleidungsmanagement GmbH (BwBM) und somit für deren Führung zumindest mitverantwortlich. Die BwBM, die BWI und die HIL sind zu 100 Prozent im Besitz des Bundes; lediglich die BwFuhrparkService GmbH befindet sich zu 24,9 Prozent in privatem Besitz.
In der Vergangenheit kam es bei den Beteiligungsgesellschaften immer wieder zu Problemen, die nach Auffassung der fragestellenden Fraktion teilweise auf eine mangelnde Beteiligungsführung auf Seiten des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) zurückzuführen waren.
Mit der 2002 gegründeten LH Bundeswehr Bekleidungsgesellschaft mbH (LHBw) sollte das Bekleidungsmanagement der Bundeswehr modernisiert und Prozesse verschlankt werden. Die mit privaten Partnern gegründete Firma sollte die Soldatinnen und Soldaten mit Bekleidung versorgen und darüber hinaus zu Kosteneinsparung beitragen. Die LHBw verselbstständigte sich, mit dem Ergebnis, dass ihre Tochter- bzw. Enkelgesellschaften in finanzielle Schieflage gerieten, was vom BMVg durch fehlenden Einblick in die Bücher nicht bemerkt wurde. Die LHBw geriet in Gänze an den Rand der Insolvenz. Um die Insolvenz zu verhindern und die Versorgung der Soldatinnen und Soldaten sicherzustellen, musste der Bund die LHBw in vollem Umfang mit all ihren Verbindlichkeiten übernehmen.
Im Zuge des LHBw-Desasters wurde die mehr als unzureichende Beteiligungsführung des BMVg deutlich. Aktuell häufen sich Meldungen über die BWI GmbH. Neben der Trennung vom Geschäftsführer „aufgrund strategischer Differenzen“ steht der Umgang der BWI mit dem Rahmenvertrag für externe Berater in der Kritik. Die Vorgänge machen deutlich, dass es nach wie vor offene Fragen bei der Führung und Kontrolle der Beteiligungsgesellschaften gibt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Kriterien werden für die Auswahl für die Aufsichtsräte der Beteiligungsgesellschaften zugrunde gelegt?
Über welche konkreten Erfahrungen bzw. Qualifikationen verfügen die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder bzw. die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer?
Wieso sind einzelne Personen Mitglied in mehreren Aufsichtsräten, und sieht das BMVg potentiell hier einen Interessenkonflikt?
Wo liegt bei der Ämterhäufung für das BMVg bzw. die Beteiligungsgesellschaften ein Mehrwert?
Gibt es unter den aktuellen und ehemaligen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der Beteiligungsgesellschaften Personen, die im BMVg mit dem Beteiligungsmanagement bzw. der Beteiligungskontrolle betraut sind oder waren, und sieht das BMVg potentiell hier einen Interessenkonflikt?
Gibt es unter den aktuellen und ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern der Beteiligungsgesellschaften Personen, die im BMVg mit dem Beteiligungsmanagement bzw. der Beteiligungskontrolle betraut sind oder waren, und sieht das BMVg potentiell hier einen Interessenkonflikt?
Wie gestaltet sich die Vertrags- und Vergütungssituation von Beamtinnen und Beamten bzw. Angestellten im BMVg, die Aufgaben im Aufsichtsrat oder als Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer einer Beteiligungsgesellschaft wahrnehmen oder wahrgenommen haben?
Gibt es, wie bei der LHBw, Tochter- bzw. Enkelfirmen einzelner Beteiligungsgesellschaften?
Sind Beteiligungsgesellschaften im Drittgeschäft aktiv, wenn ja, welche, und in welchem Umfang?
Welche konkreten Maßnahmen zu einer engeren Beteiligungsführung sind in der Abteilung A III im BMVg bzw. in deren Unterabteilungen in den letzten drei Jahren umgesetzt bzw. eingeleitet worden?
Über welchen Weg kann sich das BMVg Einblick in die Bücher der Beteiligungsgesellschaften verschaffen, und wie lange dauert dies?
In welchen Abständen wird das BMVg über die Liquidität der Beteiligungsgesellschaften informiert?
Unternimmt das BMVg selber Schritte um die Liquidität der Beteiligungsgesellschaften zu prüfen?
Inwiefern wurden in den einzelnen Beteiligungsgesellschaften Vorschläge zur Verbesserung der Gesellschaftsstruktur oder der Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung, Geschäftsleitung und Aufsichtsrat erarbeitet, entweder selbst, oder durch Externe, und inwiefern wurden diese Vorschläge jeweils umgesetzt?
Inwiefern findet über die Beteiligungsführung im BMVg ein Austausch über Best Practices in der Gesellschaftsstruktur oder der Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung, Geschäftsleitung und Aufsichtsrat statt, und inwiefern wurden solche Best Practices auf andere Gesellschaften übertragen?
Inwiefern findet ein koordinierter Austausch zwischen den durch das Bundesministerium bestellten Aufsichtsräten aller Beteiligungsgesellschaften statt, um einen Erfahrungsaustausch und einheitliche Führung der Gesellschaften zu ermöglichen?
Wie stellt das BMVg die ordnungsgemäße Umsetzung des Überwachungs- und Kontrollsystems bei den Beteiligungsgesellschaften jeweils sicher?
Wie wurde das Performance Management bei den Beteiligungsgesellschaften jeweils etabliert?
Sind jeweils bei den Beteiligungsgesellschaften alle Instrumente der begleitenden Erfolgskontrolle nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung etabliert?
Inwieweit haben die Beteiligungsgesellschaften eigene Rahmenverträge für Beratungs- und Unterstützungsleistungen abgeschlossen?
In welchem Umfang haben Beteiligungsgesellschaften Beratung bzw. Unterstützung in Anspruch genommen?