Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik der Union Myanmar
des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Laut Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nahm die Bundesrepublik Deutschland die staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik der Union Myanmar im Jahr 2012 wieder auf und fördert das Land „im Rahmen thematischer und regionaler Programme“. Das deutsche Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit solle hierbei „den Reformkurs der Regierung unterstützen und zur Stabilisierung des Landes beitragen“. Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit stehen laut BMZ „die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten“. Der Fokus liege dabei „auf den ländlichen, von ethnischen Minderheiten bewohnten Regionen (insbesondere Shan-Staat)“. Arbeitsschwerpunkte seien die „berufliche Bildung sowie die Förderung des Bankensektors und der Privatwirtschaft, insbesondere die Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen“ (www.bmz.de/de/laender_regionen/asien/myanmar/index.html).
Gleichzeitig ist Myanmar eine Unruhe- und Krisenregion. Laut den landesspezifischen Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts (AA) gibt es in Teilen des Kachin-Staates bzw. Shan-Staates „weiterhin bewaffnete Konflikte zwischen Rebellenarmeen und dem myanmarischen Militär“. Viele Menschen seien laut Auswärtigem Amt auf der Flucht; Grenzübergänge zu China wurden teilweise geschlossen. Zudem komme es im Rakhaing-Staat „immer wieder zu ethnisch motivierten Zusammenstößen“ (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/ myanmar-node/myanmarsicherheit/212100#content_0).
Vor allem über den bewaffneten Konflikt zwischen den staatlichen Sicherheitskräften und bewaffneten Kämpfern der sogenannten Rohingya-Volksgruppe wird auch in europäischen Medien immer wieder berichtet. In der Vergangenheit haben sich immer wieder europäische Regierungen und die Vereinten Nationen für die Rohingya-Volksgruppe eingesetzt. Auch die Bundesregierung hat im EU-Rahmen Sanktionen gegen Myanmar aufgrund des Konflikts zugestimmt. Dabei geht es um eine Ausweitung des Waffenembargos und Auflistung von Militärs, denen eine Beteiligung an Verbrechen vorgeworfen wird (www.spiegel.de/politik/ausland/myanmar-experten-bericht-zu-verbrechen-an-rohingya-vorwurf-voelkermord-a-1225171.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die Entwicklungszusammenarbeit mit Myanmar?
Welche Projekte speziell im Bereich des Minderheitenschutzes unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit? Welche Projekte beziehen sich auf die Rohingya-Volksgruppe?
Welche Auswirkungen haben die bewaffneten Konflikte in Myanmar auf die Projekte der Entwicklungszusammenarbeit?
Wie bewertet die Bundesregierung die Sichtweise der Regierung von Myanmar, die im Zusammenhang mit den Rohingya von einem bewaffneten Konflikt mit Terroristen spricht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung von Rohingya-Aktivisten nach staatlicher Autonomie bzw. Eigenständigkeit?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten der sogenannten Arakan Rohingya Salvation Army?
Zieht die Bundesregierung in Betracht, in Zukunft Angehörige der Rohingya-Volksgruppe als Flüchtlinge im Rahmen eines „Resettlement“ in Deutschland aufzunehmen? Wenn ja, wie viele?