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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Tötung eines Rentners in Wittenburg (Mecklenburg-Vorpommern)

(insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

25.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/666120.12.2018

Tötung eines Rentners in Wittenburg (Mecklenburg-Vorpommern)

der Abgeordneten Lars Herrmann, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Christian Wirth, Jochen Haug und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Wie der Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Schwerin und des Polizeipräsidiums Rostock vom 18. November 2018 zu entnehmen ist, wurde in der Nacht vom 16. November 2018 auf den 17. November 2018 in Wittenburg ein Rentner im Alter von 85 Jahren von einem 20-jährigen afghanischen Staatsangehörigen getötet. Der Tatverdächtige gilt als abgelehnter Asylbewerber, der jedoch bis Ende Januar 2019 über einen Duldungsstatus verfügt. Nachdem er im August 2018 für eine Woche mit der Pflege des Opfers betraut war, hatte er nun Hilfsarbeiten im Hause zu erledigen (www.polizei.mvnet.de/Presse/Pressemitteilungen/?id=144890& processor=processor.sa.pressemitteilung).

Der Fall erregte nicht nur in diversen Medien große Aufmerksamkeit (u. a. www.focus.de/panorama/welt/kriminalitaet-mord-an-rentner-in-wittenburg-ex-pfleger-verdaechtig_id_9934186.html, www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/rentner-in-wittenburg-starb-an-tiefem-halsschnitt-15898507.html), sondern auch bei den Fragestellern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Aus welcher Region Afghanistans stammt der Tatverdächtige nach Kenntnis der Bundesregierung?

2

Wann und wo ist der Tatverdächtige nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland eingereist?

3

Über welche Länder und mit welchen Verkehrsmitteln ist er nach Kenntnis der Bundesregierung nach Deutschland gekommen?

4

War er nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreise ein unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling?

5

Wann, wo, und mit welcher Begründung stellte er nach Kenntnis der Bundesregierung seinen Asylantrag?

6

Erfolgte a) eine obligatorische Anhörung oder b) ein rein schriftliches Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge?

7

Wann wurde der afghanische Tatverdächtige nach dem Asylgesetz erkennungsdienstlich behandelt?

8

Welche erkennungsdienstlichen Behandlungen erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung darüber hinaus, und warum?

9

Welche amtlichen Ausweisdokumente existieren bezüglich des Nachweises seiner Identität (Name, Vorname, Geburtstag und Geburtsort) als afghanischer Staatsbürger?

10

Wann, und warum wurde der Antrag abgelehnt?

11

Warum, und seit wann hatte er einen Duldungsstatus?

12

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Duldungserteilung, und wie oft wurde diese verlängert?

13

Wurde ihm mit der Duldung eine Erwerbstätigkeit gestattet? Wenn ja, in welchem Umfang, und aus welchen Gründen?

14

Seit wann, und auf welches Gebiet bestand eine räumliche Beschränkung des Aufenthaltes gemäß § 61 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)? Wenn nein, warum nicht?

15

Seit wann, und auf welches Gebiet bestand eine Wohnsitzauflage nach § 61 Absatz 1d Satz 1 AufenthG? Wenn nein, warum nicht?

16

Gab es bereits zuvor Verstöße vom Tatverdächtigen gegen seine räumliche Beschränkung und/oder seine Wohnsitzauflage? Wenn ja, wann, und wie viele, und warum wurden diese nicht strafrechtlich verfolgt?

17

Lebte er nach Kenntnis der Bundesregierung in einer großen Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge, oder war er in einer kleinen dezentralen Einrichtung untergebracht?

18

Wann wurde ihm der Wohnsitz in Frage 17 zugewiesen, bzw. wann hat er sich den Wohnsitz in Frage 17 genommen?

19

War er nach Kenntnis der Bundesregierung in medizinischer und/oder psychologischer Behandlung? Wenn ja, weswegen?

20

Welche Angaben sind der Bundesregierung ferner über seinen Gesundheitszustand (HIV, TBC, Hepatitis etc.) bekannt?

21

An welchen Kursen (z. B. Integrations- und/oder Sprachkurse) hat er nach Kenntnis der Bundesregierung teilgenommen? Wenn nein, warum nicht?

22

Wie und über welche Verbindungen (privat, wirtschaftliche und/oder staatliche Institutionen, Medien etc.) erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung die Vermittlung der Tätigkeit im rund 450 Kilometer von Zwickau entfernten Wittenburg?

23

Hat er nach Kenntnis der Bundesregierung für die bei dem Getöteten durchgeführten Tätigkeiten offizielle Nachweise, die ihn dafür qualifizieren, bei einer (Bundes-)Behörde vorgelegt oder an entsprechenden beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen? Wenn ja, welche Nachweise bei welcher (Bundes-)Behörde, und an welchen beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen?

24

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über seinen beruflichen Hintergrund bzw. seine in seiner Heimat (Afghanistan) ausgeführten Tätigkeiten?

25

Ist er nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor polizeilich in Erscheinung getreten? Wenn ja, weswegen?

26

Ist oder war er als Gefährder eingestuft, und/oder wird oder wurde er vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet?

27

Hat oder hatte er Kontakt zu Gefährdern und/oder Personen, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden? Wenn ja, zu welchen?

28

Was hat die Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unternommen, um die Abschiebung voranzutreiben?

29

Falls es Pläne gab ihn abzuschieben, inwieweit hatte er davon Kenntnis?

30

Ist in der Vergangenheit bereits eine Abschiebung gescheitert? Wenn ja, warum?

31

Hat die Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihn aufgefordert, selbstständig auszureisen? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 30. November 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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