Förderung der Busse im Sofortprogramm Saubere Luft
der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm, Wolfgang Wiehle, Andreas Mrosek, Frank Magnitz, Matthias Büttner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2010“ hat die Bundesregierung am 28. November 2017 auf dem zweiten Kommunalgipfel aufgelegt und damit 1 Mrd. Euro für die von EU-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen bereitgestellt (Pressemitteilung des BMVI 077/2018 vom 28. September 2018).
Gemäß des in der Förderrichtlinie formulierten Förderzieles sollten etwa 100 bis 150 Elektrobusse gefördert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Förderung der Verkehrsunternehmen im Hinblick auslaufender Verkehrsverträge zu bewerten?
Wie viele Dieselbusse im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) konnten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Förderung durch das Programm „Saubere Luft“ mit Abgasreinigungssystemen nachgerüstet werden, und welcher Betrag wurde dafür jeweils aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt (bitte die Fördermaßnahmen tabellarisch aufführen und dabei jeweils angeben, welche Fördersumme welcher Anzahl Busse entspricht)?
Wie viele Busse sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den von EU-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen insgesamt im ÖPNV unterwegs?
Wie viele Elektrobusse im ÖPNV wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch das Programm „Saubere Luft“ insgesamt gefördert, und welcher Betrag wurde dafür jeweils aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt (bitte die Fördermaßnahmen tabellarisch aufführen und dabei jeweils die Anzahl der Fahrzeuge, die Kaufpreise und die Fördersummen angeben)?
Welche und wie viele Bundesmittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell noch zur Verfügung?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch Antragsteller aus den übrigen (nicht von den EU-Grenzwertüberschreitungen betroffenen) Kommunen gefördert worden?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die nicht von den EU-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen ebenfalls Förderprogramme des Bundes zum Ausbau der Elektromobilität im ÖPNV?
Wenn ja, welche Programme sind dies, welchen Umfang haben sie, und für welchen Zeitraum gelten sie?
Wie kann nach der Auffassung der Bundesregierung der Mehraufwand, der aus den doppelt so hohen Anschaffungskosten von Elektrofahrzeugen gegenüber Dieselfahrzeugen entsteht (www.geo.de/natur/nachhaltigkeit/2814-rtklelektromobilitaet-was-elektroautos-so-teuer-macht), von den betroffenen Nahverkehrsunternehmen beziehungsweise letztendlich von den den ÖPNV finanzierenden öffentlichen Trägern geleistet werden?