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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Straßenschäden auf Bundesfernstraßen

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

08.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/669321.12.2018

Straßenschäden auf Bundesfernstraßen

der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Matthias Büttner, Leif-Erik Holm, Frank Magnitz, Andreas Mrosek, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Bund betreibt ein Netz von ca. 13 000 Kilometern Bundesautobahnen und knapp 40 000 Kilometern Bundestraßen. Der Betrieb und der Unterhalt dieser Infrastruktur schlägt zwar mit erheblichen Ansätzen im Bundeshaushalt zu Buche, trotzdem kann – nach Ansicht der Fragesteller – jeder Kraftfahrer täglich erleben, dass die Mittel offensichtlich nicht ausreichen – oder aber andere Gründe einer sachgerechten laufenden Unterhaltung der Straßen im Wege stehen:

Aufgrund nicht rechtzeitiger Instandhaltungsmaßnahmen musste die zuständige Verkehrsbehörde Geschwindigkeitsbegrenzungen anordnen, die dann mit dem Zusatzschild „Straßenschäden“ versehen sind. Ein weiteres Problem stellen die Brücken dar, und so ist in den letzten Jahren zunehmend zu beobachten, dass die Benutzbarkeit für schwere Fahrzeuge eingeschränkt werden muss (Auto, Motor und Sport, Heft 19/2018, S. 16 ff.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Geschwindigkeitsbeschränkungen mit der Begründung „Straßenschäden“ angeordnet werden können, und wer ordnet diese an?

2

Wie viele Autobahnkilometer sind aktuell von Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund von „Straßenschäden“, „fehlenden Fahrbahnmarkierungen“ oder ähnlichen temporären Anlässen betroffen?

3

Seit wann dauern die betreffenden Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Bundesautobahnen jeweils an (bitte nach Dauer: weniger als drei Monate, drei bis zwölf Monate und mehr als zwölf Monate aufführen)?

4

Welche Geschwindigkeiten gelten in den betroffenen Abschnitten der Bundesautobahnen, und welche Streckenanteile lassen sich diesen jeweils zuordnen?

5

Wie viele Brücken sind aktuell für den Schwerverkehr oder ganz gesperrt (bitte die Brücken im Einzelnen benennen und auch angeben, welche Gewichtsklassen davon betroffen sind, für welchen Zeitraum die Einschränkung voraussichtlich jeweils gelten wird und aus welchem Grund die Maßnahmen jeweils notwendig wurden)?

6

Wie viele Kilometer Bundesstraßen sind aktuell von Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund von „Straßenschäden“, „fehlenden Fahrbahnmarkierungen oder ähnlichen temporären Anlässen betroffen?

7

Seit wann dauern die betreffenden Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Bundesstraßen jeweils an (bitte nach Dauer: weniger als drei Monate, drei bis zwölf Monate und mehr als zwölf Monate aufführen)?

8

Welche Geschwindigkeiten gelten in den betroffenen Abschnitten der Bundesstraßen, und welche Streckenanteile lassen sich diesen jeweils zuordnen?

9

Nachdem derartige temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet wurden, existieren bei den Fernstraßenverwaltungen bestimmte Vorgaben, innerhalb welcher Zeiträume die Straßenschäden beseitigt sein müssen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 5. Dezember 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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