Flächenabhängige Agrarzahlungen, Greening und Auswirkungen auf die Agrarstruktur
der Abgeordneten Thomas Ehrhorn, Peter Felser, Franziska Gminder, Verena Hartmann, Stephan Protschka und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der starke Rückgang der Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe seit Beginn der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) seit Unterzeichnung der Römischen Verträge 1957 ist vielfach dokumentiert. Der Rückgang setzte sich auch in den letzten Jahren fort; so sank die Zahl der Betriebe von 2010 bis 2013 um 5 Prozent, von 2013 bis 2016 um 3 Prozent. Dieser als Strukturwandel bezeichnete Rückgang muss im Zusammenhang mit der Subventionspolitik der EU im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik gesehen werden, die schon 2016 und 2017 von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erfragt wurde (Bundestagsdrucksachen 18/13062 und 18/9165). Die Auswertung der Anfrage ergab, dass das nach Größe der Betriebe oberste Perzentil („das oberste 1 Prozent der Betriebe“) 22 Prozent der Zahlungen aus der ersten Säule erhielt, das oberste Dezil („Die größten 10 Prozent der Betriebe“) 55 Prozent und die kleinere Hälfte der Betriebe, also die unteren 50 Prozent, die eine Unterstützung besonders nötig hätten, nur 7 Prozent der ca. 3 Mrd. Euro, die auf diesem Weg bezahlt wurden. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die aktuellen Zahlen für 2017 erfragt werden, die in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13062 noch nicht enthalten sein konnten.
Mit ihrer Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3943 „Höfesterben“ verändert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fragestellung nach der exakten Verteilung der Direktzahlungen auf die Größenklassen der Betriebe, dies erschwert nach Ansicht der Fragesteller die Vergleichbarkeit mit den Antworten auf Bundestagsdrucksachen 18/13062 und 18/9165, deshalb hier die Anfrage mit der exakten Wiederholung der Fragestellungen aus den früheren Jahren für das Jahr 2017 zur Fortschreibung.
Die Thematik Greening wurde auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/1265 beantwortet. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die detaillierten Zahlen dazu aus der Datenbank InVeKoS erfragt werden. Ein Maßstab dafür, ob die Maßnahme Greening tatsächlich zu Veränderungen im Anbau führt, wäre das Ausmaß von Kürzungen. Bei einer entsprechenden Anfrage im Landtag von Baden-Württemberg (Landtagsdrucksache 16/2653 vom 18. September 2017) ergab sich, dass nur 1,5 bzw. 1,7 Prozent der Betriebe einen Abzug erhielten und nur vier bzw. zwei Betrieben die Greening-Prämie i. H. v. ca. 80 Euro pro Hektar ganz gestrichen wurde. Die aktuellen Kriterien für Greening belohnen also den Status Quo selbst der Betriebe mit sehr einseitigen Fruchtfolgen (Biogasbetriebe) und extremen Anbaumaßnahmen jeglicher Art. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die Zahlen bundesweit erfragt werden.
Laut der Internetseite agrar-fischerei-zahlungen.de (dort Rubrik EU-Agrarfonds/Suche, dann ohne Namen und Ort Gesamtbetrag Begünstigter ≥ 1 000 000) haben 2017 125 begünstigte Agrarzahlungen von über 1 Mio. Euro erhalten, darunter sind unter anderem große Lebensmittelkonzerne, mittelständische Lebensmittelverarbeiter, Erzeugergemeinschaften, Bundesländer, Landesämter, Landesbetriebe, Ministerien, Stiftungen und mindestens eine Bürgschaftsbank, in den vergangenen Jahren waren auch Kirchen und Kirchengemeinden Empfänger von großen Agrarzahlungen.
Die Zustimmung zu Agrarzahlungen vieler Steuerzahler hängt nach Ansicht der Fragesteller sicher davon ab, ob dadurch tatsächlich Landwirte unterstützt werden oder im Gegensatz dazu eher Geschäftsmodelle von außerlandwirtschaftlichen Investoren – die gesellschaftliche Akzeptanz der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU wird durch das Ausmaß, in dem die ursprünglichen Ziele, das schöne Narrativ der Römischen Verträge, erfüllt oder eher konterkariert werden.
Gleichzeitig wird aus den Buchführungsergebnissen der Testbetriebe Landwirtschaft 2016/2017 deutlich, dass vor allem in den neuen Bundesländern ein deutlicher Unterschied in der Gewinnsituation pro Hektar der Betriebe zwischen allen Betrieben und den Betrieben in Form der juristischen Personen besteht (siehe www.bmel-statistik.de/fileadmin/user_upload/monatsberichte/BFT-1122001-2017.pdf S. 66 und www.bmel-statistik.de/fileadmin/user_upload/monatsberichte/BFT-14 10001-2017.pdf S. 169). So erzielten im Wirtschaftsjahr 2016/2017 alle landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe in den fünf neuen Bundesländern Gewinne von 78 Euro/Hektar (Mecklenburg-Vorpommern) bis 350 Euro/Hektar, während die entsprechenden Zahlen nur für die juristischen Personen von -85 Euro/Hektar (also ein Verlust von 85 Euro/Hektar) in Mecklenburg-Vorpommern bis 141 Euro/Hektar Gewinn in Thüringen mit einem Durchschnittswert über alle fünf neuen Länder von 50 Euro/Hektar betrugen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Preise für landwirtschaftliche Flächen (Pacht- und Kaufpreise) in den Jahren 2016 und 2017 entwickelt (bitte soweit möglich nach Jahr, Bund und Bundesländer und Ost- und Westvergleich aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Wie hoch war der Anteil am gesamten Markt für landwirtschaftliche Nutzflächen, der im Zuge des Eigentumsübergangs von Mehrheiten an Körperschaften (Genossenschaften, GmbHs, AGs, KGs und andere juristische Personen) in den Jahren 2015, 2016 und 2017 den Besitzer wechselte (bitte soweit möglich nach Fläche in Hektar, Jahr, Bund und Bundesländer aufschlüsseln)?
Wie groß sind die Flächen, die im Zuge eines sog. Share-Deals von mindestens 50 aber höchstens 95 Prozent, also Eigentumsübergangs von Anteilen an juristischen Personen (GmbHs, AGs, KGs und andere juristische Personen), in den Jahren 2015, 2016 und 2017 den Hauptanteilseigner wechselten, ohne dass dabei Grundsteuer anfiel (bitte nach Hektar, Jahr und Bundesländer aufschlüsseln)?
Wie hoch war dabei die entgangene Grunderwerbsteuer, wenn diese Eigentumsübertragungen schon ab 50,1 Prozent grunderwerbsteuerpflichtig gewesen wären?
Wie groß waren die Flächen, die im Zuge von Anteilsverkäufen bzw. Gesellschafterwechseln bei landwirtschaftlichen Betrieben in Form von juristischen Personen in den Jahren 2000 bis 2017 den tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten (zum Begriff „wirtschaftlicher Berechtigter“ siehe Bundestagsdrucksache 12/2704 und Bundesratsdrucksache 182/17) bzw. De-facto-Eigentümer gewechselt haben, im Vergleich zu den Flächen, die den Eigentümer unter natürlichen Personen wechselten (bitte nach Hektar, Jahren, Bundesländern und Rechtsformen auflisten)?
In welchen Fällen und wie viele Hektare pro Jahr und Bundesland betreffend kam dabei das Grundstücksverkehrsgesetz zur Geltung und bei welchen Fällen und wie viele Hektaren pro Jahr und Bundesland nicht?
Wie viele Betriebe (absolut und prozentual) wären im Jahr 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung von einer Kappung der flächengebundenen Zahlungen betroffen gewesen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln, nach Zahl der Betriebe, dem Kürzungsvolumen bei einer Kappung ab 60 000 Euro und ab 150 000 Euro)?
Hat die Bundesregierung durch Auswertungen der Finanzverwaltung, aus Testbetriebsbuchführungen, Untersuchungen bundeseigener Institute wie Johann Heinrich von Thünen-Institut etc. Informationen darüber, wie die Jahresergebnisse dieser von einer Kappung ab 150 000 Euro betroffenen Betriebe beeinflusst worden wären, vor allem, wie viele dieser Betriebe dadurch handelsrechtlich und/oder steuerrechtlich in die Verlustzone geraten wären, die ohne Kappung Gewinne erzielt haben?
In welcher Höhe wären durch Kappungen ab 60 000 Euro und 150 000 Euro finanzielle Mittel dadurch freigesetzt worden, und wie hätten diese Mittel nach EU-Recht verwendet werden können?
Welcher Gesamtwert an Zahlungsansprüchen aus der sogenannten ersten Säule entfiel nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 auf 0,1, 0,2, 0,5, 1, 2, 5, 10, 20, 25, 30, 40, 50, 60, 70, 75, 80, 90 und 100 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe (absteigend mit den 0,1 größten Prozent beginnend), und wie viele Betriebe waren jeweils betroffen (bitte getrennt auflisten nach Basisprämie, Umverteilungsprämie, Greening-Prämie und Junglandwirte-Prämie)?
Wie viele Betriebe (absolut und in Prozent) in den jeweiligen Größenklassen erhielten Abzüge, weil sie die Vorgaben des „Greening“ nicht einhielten?
Wie viele Betriebe (absolut und in Prozent) in den jeweiligen Größenklassen erhielten den maximalen Abzug von der Greening-Zahlung aus der ersten Säule?
In welcher Höhe haben Industrieunternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2016 und 2017 Agrarzahlungen aus allen Programmen der ersten und zweiten Säule erhalten (bitte die 25 Unternehmen mit den höchsten Zahlungen angeben, erstatteter Gesamtbetrag – Summe aller Agrarzahlungen – und Art der Agrarzahlung – beispielsweise Agrarmarktmaßnahme bzw. Ausfuhrerstattung, Direktzahlung bzw. Greeningprämie)?
Wie viele landwirtschaftliche Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2016 und 2017 Agrarzahlungen von über 1 Mio. Euro erhalten (bitte die 25 Unternehmen mit den höchsten Zahlungen angeben, erstatteter Gesamtbetrag – Summe aller Agrarzahlungen – und Art der Agrarzahlung – beispielsweise Agrarmarktmaßnahme bzw. Ausfuhrerstattung, Direktzahlung bzw. Greeningprämie)?
Wie viele von diesen landwirtschaftlichen Unternehmen mit Agrarzahlungen von über 1 Mio. Euro im Jahr waren mehrheitlich in der Hand von außerlandwirtschaftlichen oder überregionalen Inverstoren, bei denen der Haupteigentümer nicht in unmittelbarer Nähe des landwirtschaftlichen Unternehmens seinen Wohnort oder Hauptsitz hat (bitte getrennt nach Jahren auflisten)?
In welcher Höhe haben öffentliche Institutionen wie Ministerien, Regierungspräsidien, Zweckverbände, Landesbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts, Bürgschaftsbanken, Kommunen und Eigenbetriebe von Kommunen und anderen öffentlichen Trägern nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015, 2016 und 2017 insgesamt Agrarzahlungen erhalten, und welche waren die die 25 Empfänger mit den höchsten Zahlungen (bitte nach erstatteter Gesamtbetrag – Summe aller Agrarzahlungen – und Art der Agrarzahlung – beispielsweise Agrarmarktmaßnahme bzw. Ausfuhrerstattung, Direktzahlung bzw. Greeningprämie auflisten)?
In welcher Höhe haben Kirchen, Kirchengemeinden, kirchliche Stiftungen und kirchliche Wohlfahrtsunternehmen wie Diakonie und Caritas jeglicher Rechtsform nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt im Jahr 2015, 2016 und 2017 insgesamt Agrarzahlungen erhalten (bitte pro Jahr die 25 Einrichtungen mit den höchsten Zahlungen angeben, erstatteter Gesamtbetrag – Summe aller Agrarzahlungen – und Art der Agrarzahlung – beispielsweise Agrarmarktmaßnahme bzw. Ausfuhrerstattung, Direktzahlung bzw. Greeningprämie)?
Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die Betriebe in Form juristischer Personen in den neuen Bundesländern im Durchschnitt deutlich schlechtere Gewinne pro Hektar Nutzfläche erzielen als der Durchschnitt aller Betriebe im jeweiligen Bundesland (über die Entlohnung von Geschäftsführern und Vorständen der juristischen Personen hinaus), und welche Daten aus Wissenschaft, Testbetrieb-Auswertungen und der Steuerverwaltung stehen der Bundesregierung zur Aufklärung dieses Phänomens zur Verfügung?
Wie hoch sind die Steuererträge aus Ertrags- und anderen Steuern der Betriebe in Form juristischer Personen in den neuen Bundesländern pro Betrieb und pro Hektar im Vergleich mit den Steuererträgen der Familienbetriebe in diesen Ländern (bitte tabellarisch für die letzten drei verfügbaren Veranlagungszeiträume nach Rechtsformen und Bundesländern auflisten)?