Ausweitung sogenannter Reformpartnerschaften
des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Laut Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) plant Bundesminister Dr. Gerd Müller die Ausweitung sogenannter Reformpartnerschaften mit Äthiopien, Marokko und Senegal. Im Juni 2017 wurden die ersten drei Reformpartnerschaften mit Tunesien, Ghana und der Elfenbeinküste abgeschlossen. Laut BMZ gehe es bei den „Reformpartnerschaften“ bereits um die Umsetzung des „Marshallplans mit Afrika“ und der G20-Initiative „Compact with Africa“. Das BMZ unterstütze hierbei „besonders reformorientierte Staaten dabei, die Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliches Engagement zu verbessern, um mehr Arbeitsplätze zu schaffen“. Ausgewählt würden „Länder, die sich besonders durch gute Regierungsführung, die Einhaltung menschenrechtlicher Standards sowie die Förderung der Privatwirtschaft auszeichnen“.
Beispielhaft hierfür nennt das BMZ die „Reformpartnerschaften“ mit Tunesien und Ghana. Während in Tunesien vor allem der Ausbau und die Reform der Antikorruptionsbehörde sowie die Reform des staatlichen Kreditgarantiefonds genannt wird, soll in Ghana mit Hilfe der deutschen Entwicklungszusammenarbeit der Anteil erneuerbarer Energie „von unter einem Prozent auf zehn Prozent“ erhöht werden (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2018/oktober/181029_ pm_050_Entwicklungsministerium-weitet-Reformpartnerschaften-aus/index.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wodurch drückt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Reformbereitschaft Marokkos aus?
Wodurch drückt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Reformbereitschaft Äthiopiens aus?
Wodurch drückt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Reformbereitschaft Senegals aus?
Welche Rolle spielt bei Gewährung sogenannter Reformpartnerschaften die Bereitschaft der Partnerländer, sich bei der Rückführung ihrer Staatsbürger aus Deutschland kooperativ zu zeigen?
Welche Rolle spielt bei der Gewährung sogenannter Reformpartnerschaften die Bereitschaft der Partnerländer, aktiv an der Vermeidung illegaler Migration nach Europa ihrer Staatsbürger bzw. Ausländer, die die Partnerländer als Transitstaaten nutzen, mitzuwirken?
Wodurch zeichnet sich nach Ansicht der Bundesregierung der Wille zur „guten Regierungsführung“ in Tunesien – speziell nach dem sogenannten Arabischen Frühling 2011 – aus?
Wie bewertet die Bundesregierung im Zusammenhang mit der „guten Regierungsführung“ in Tunesien die Regierungsbeteiligung der islamistischen Ennahda-Partei?