Vorfälle um das geplante Entwicklungsinvestitionsgesetz
des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat die Schaffung eines Entwicklungsinvestitionsgesetzes mehrfach öffentlich angekündigt, zuletzt auf dem kürzlich abgehaltenen Afrika-Gipfel am 30. Oktober 2018 in Berlin (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/muellerzur-afrikapolitik-entwicklungsminister-fordert-eu-oeffnung-fuer-alle-afrikanischengueter/22892000.html; www.tagesspiegel.de/politik/g20-konferenz-in-berlinwarum-die-bundesregierung-ein-falsches-bild-von-afrika-hat/23248678.html).
Hingegen hat der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, auf der 20. Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung am 28. November 2018 erklärt, dass die Erarbeitung des Entwicklungsinvestitionsgesetzes nicht weiterverfolgt werde.
Als Begründung hierfür wurden sogenannte Mitnahmeeffekte angegeben, was jedoch nicht näher ausgeführt wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Aus welchen konkreten Gründen sieht die Bundesregierung davon ab, ein Entwicklungsinvestitionsgesetz auf den Weg zu bringen (bitte ausführlich begründen und eventuelle Stellungnahmen der beteiligten Bundesministerien aufführen)?
Was ist konkret mit den von Bundesminister Dr. Gerd Müller erwähnten „Mitnahmeeffekten“ gemeint, welche die Bundesregierung dazu bewogen haben, von einem Entwicklungsinvestitionsgesetz Abstand zu nehmen?
Wurde zu dem geplanten Entwicklungsinvestitionsgesetz seitens der Bundesregierung ein Referentenentwurf erarbeitet? Wenn ja, welche Regelungen trifft dieser konkret (bitte ausführlich und vollständig wiedergeben)?
Seit wann wurde die Erarbeitung eines Entwurfs zu einem Entwicklungsinvestitionsgesetz geprüft? Seit wann wird an dem Entwurf gearbeitet?
Wie wurde seitens der Bundesregierung bei der Erarbeitung des Entwicklungsinvestitionsgesetzes vorgegangen (bitte die Prozessabläufe ausführlich darlegen; von welcher Seite kam die Initiative ein solches Gesetz zu erarbeiten, fanden hierzu interministerielle Absprachen und Sitzungen statt)?
Welche staatlichen und nichtstaatlichen Akteure wurden bei den Beratungen zum Entwicklungsinvestitionsgesetz sowie der Entscheidung, keinen Gesetzesentwurf vorzulegen, hinzugezogen?
Welche Abteilung und welche Referate waren seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zuständig für die Erarbeitung?
Welche weiteren Bundesministerien waren an der Prüfung bzw. Erarbeitung des Entwicklungsinvestitionsgesetzes beteiligt?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den bereits geleisteten Arbeitsaufwand zur Prüfung und Erarbeitung des Entwurfs ein, und welche Kosten sind dabei schätzungsweise entstanden?
Welche konkreten Auswirkungen sollte das geplante Gesetz haben?
Warum hielt die Bundesregierung ein Entwicklungsinvestitionsgesetz für das geeignete Mittel um die gewünschten Auswirkungen zu erzielen, wann wurde die Problematik des sogenannten Mitnahmeeffektes erkannt, und welche Lösungsansätze wurden diesbezüglich erarbeitet oder diskutiert?
Wie wird sich der angekündigte Entwicklungsinvestitionsfonds vom geplanten Entwicklungsinvestitionsgesetz unterscheiden?
Wie ist der angekündigte Entwicklungsinvestitionsfonds haushälterisch einzuordnen? Sollen hierfür Mittel des Bundeshaushaltes bereitgestellt werden?
Wäre es nach Ansicht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wünschenswert, neben dem Entwicklungsinvestitionsfonds weiterhin am Ziel eines Entwicklungsinvestitionsgesetzes festzuhalten? Wenn ja, welche Anstrengungen wird der Bundesminister Dr. Gerd Müller hierfür unternehmen? Wenn nein, warum wurde die Idee eines Entwicklungsinvestitionsgesetzes zuvor überhaupt von der Bundesregierung verfolgt?