Auswertung von Steuerleaks durch das Bundeskriminalamt
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Friedrich Straetmanns, Alexander Ulrich, Hubertus Zbedel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Juli 2017 wurde durch Presseberichte bekannt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) die so genannten Panama Papers für einen Betrag von angeblich 5 Mio. Euro gekauft hat (DIE ZEIT, 4. Juli 2017). Eine Besondere Aufbauorganisation (BAO) ist laut BKA mit der Auswertung der Daten betraut. Im September 2018 gab das BKA bekannt, dass sich bei der Auswertung der Daten nicht nur Hinweise auf Straftaten in Deutschland ergeben hätten, sondern auch in anderen EU-Staaten. Laut BKA wurden Daten mit etlichen europäischen Ländern geteilt. Überdies teilte das BKA mit, dass es auch im Besitz von Daten der „Offshore-Leaks“, „Paradise Papers“, „Swiss-Leaks“ und „Bahamas Leaks“ sei (www.bka. de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2018/Presse2018/180921_Auswertung PanamaPapers.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Zu welchem Zeitpunkt hat das BKA nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils wie große Datenbestände aus den in der Einführung benannten „Steuerleaks“ zu welchem Preis gekauft (bitte auflisten)?
Über welche anderen Wege als den Ankauf ist das BKA nach Kenntnis der Bundesregierung an Daten aus „Steuerleaks“ gekommen?
Welche anderen rechtlichen Möglichkeiten (zeugenschaftliche Herausgabe oder andere) hätten nach Auffassung der Bundesregierung in jedem der unter Frage 1 fallenden Zusammenhänge zur Erlangung der entsprechenden Informationen über den Ankauf hinaus existiert (bitte nach Fall begründen)?
Auf Basis welcher Abwägungen hat das BKA nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils den Ankauf den in Frage 2 aufgeführten anderen Möglichkeiten zur Erlangung der Informationen aus „Steuerleaks“ vorgezogen (bitte nach Fall begründen)?
In welcher Form und in welchen Fällen wurde die Erlangung von Informationen aus „Steuerleaks“ durch das BKA nach Kenntnis der Bundesregierung mit Europol bzw. anderen europäischen oder EU-mitgliedstaatlichen Behörden koordiniert?
In welcher Form, in welchen Fällen und zu welchem Zeitpunkt wurden vom BKA erlangte Informationen aus „Steuerleaks“ nach Kenntnis der Bundesregierung mit Europol bzw. anderen europäischen oder EU-mitgliedstaatlichen Behörden geteilt (bitte auflisten)?
In welchen Fällen und zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesrepublik Deutschland nach Übermittlung von Informationen zu „Steuerleaks“ durch das BKA an Behörden anderer Staaten Rechtshilfeersuchen aus diesen Staaten erhalten, und wie hat die Bundesrepublik Deutschland jeweils auf diese reagiert (bitte auflisten)?
Wie viele Vollzeitäquivalenzkräfte sind beim BKA nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Analyse der Daten aus „Steuerleaks“ betraut? Wie viele Kräfte aus jeweils welchen anderen Behörden kooperieren bei der Auswertung mit dem BKA?
Welche Ergebnisse hat die Auswertung der Daten aus „Steuerleaks“ durch das BKA nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils bisher hinsichtlich der Anzahl an a) Verdachtsfällen, b) durchgeführten Razzien, c) eingeleiteten Ermittlungsverfahren, d) eröffneten Strafverfahren und e) abgeschlossenen Strafverfahren ergeben (bitte Antworten zu den Fragen 9a bis 9d nach Datensätzen und entsprechenden Verdachtsmomenten bzw. Anklagepunkten unterteilen)?
Welche finanziellen Volumina entsprechen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils den in Frage 9 fallenden unterschiedlichen Fallzahlen (bitte nach den Buchstaben a bis e in Frage 9 differenziert auflisten)?
Wie viele der in Frage 9 fallenden Fallzahlen haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Bezug zur Terrorismusfinanzierung (bitte nach den Buchstaben a bis e in Frage 9 differenziert auflisten)?
Inwiefern werden die Analysen der Daten aus „Steuerleaks“ durch das BKA nach Kenntnis der Bundesregierung mit Datenbeständen anderer Behörden, etwa von Landeskriminalämtern, Finanzbehörden der Länder, dem Bundeszentralamt für Steuern oder der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) des Zolls, verknüpft, bzw. erhält das BKA für den Zweck seiner Auswertungen Zugriff zu den Datenbeständen der vorgenannten Behörden (bitte je Behörde erläutern)?
Hat die Bundesregierung Rückschlüsse hinsichtlich gesetzgeberischen Handlungsbedarfs aus den Analysen des BKA gezogen, und wenn ja, welche (bitte begründen)?