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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklungszusammenarbeit mit Turkmenistan

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

29.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/674028.12.2018

Entwicklungszusammenarbeit mit Turkmenistan

der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die deutsche Entwicklungspolitik ist in ihrer Organisation und Durchführung multidimensional und komplex gestaltet, so dass Strukturen, Abläufe und beteiligte Akteure nicht ohne erheblichen Aufwand erkennbar sind. Nach Ansicht der Fragesteller kann eine effektive parlamentarische Sach- und Leistungskontrolle anhand der zugänglichen Informationen bezüglich der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Turkmenistan nicht ohne weiteres stattfinden.

Zur Ausübung einer effektiven parlamentarischen Kontrolle werden daher folgende sachdienliche Informationen erfragt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Welche konkrete Länderstrategie verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Turkmenistan?

Welche Schwerpunkte werden hierbei von der Bundesregierung gesetzt?

2

Seit welchem Jahr erhält Turkmenistan Leistungen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit?

3

Auf welcher rechtlichen Grundlage erbringt die Bundesrepublik Deutschland Leistungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Turkmenistan?

Welche Regelungen werden in dieser Vereinbarung bzw. in diesem Abkommen getroffen?

Wann wurde dieses unterzeichnet?

4

Wie hoch ist das Gesamtvolumen aller Leistungen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Turkmenistan?

5

Wie lange beabsichtigt die Bundesregierung die Entwicklungszusammenarbeit mit Turkmenistan fortzusetzen?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die generelle Wirksamkeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Turkmenistan?

Auf welchen Tatsachen bzw. Umständen beruht die Beurteilung der Bundesregierung?

7

Welche Entwicklungsleistungen wurden Turkmenistan für die Jahre 2019, 2020 und 2021 zugesagt?

Welche Projekte befinden sich für diesen Zeitraum noch in der Planungsphase?

8

Leistete die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit jemals Budgethilfe an Turkmenistan?

Wenn ja, wann, und in welcher Höhe wurden Leistungen ausbezahlt, und waren diese Leistungen zweckbestimmt?

9

Sind der Bundesregierung Fälle von Korruption oder sonstiger nicht ordnungsgemäßer Mittelverwendung im Rahmen der derzeitigen und vergangenen Entwicklungszusammenarbeit mit Turkmenistan bekannt?

10

Was sind aus Sicht der Bundesregierung die drei größten entwicklungspolitischen Erfolge, die aus der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit Turkmenistan resultieren?

11

Wie viele Entwicklungshelfer wurden in den letzten zehn Jahren im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Turkmenistan entsandt?

Für welche Projekte wurden diese eingesetzt, und wie hoch waren die entsprechenden Kosten?

12

Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen (ODA = Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) wurden in den letzten zehn Jahren durch die Bundesregierung im Rahmen der Zusammenarbeit mit Turkmenistan gefördert oder in Auftrag gegeben ( bitte vollständig und abschließend nach zuständigem Bundesministerium und folgender Strukturierung aufschlüsseln: Jahr der Bewilligung, Vorgangsnummer oder Aktenzeichen – bspw. BMZ-Nummer –, Haushaltskapitel und Titel, Projekttitel, Durchführer bzw. Förderungsempfänger bzw. Unternehmen, Projektlaufzeit, Sektorenbereich i. S. v. Förderbereich, Ausgaben bzw. Kosten und Einnahmen des jeweiligen Projekts, Auszahlungsmodalität – Gesamtsumme als Vorschuss oder gestaffelt –, konkrete Zielsetzung mit ausführlicher Beschreibung der konkreten Maßnahmen und deren Wirkungsweise anhand der jeweiligen, falls vorhandenen, Wirkungsmatrix zur Erreichung des Förderziels)?

13

Zu welchen Ergebnissen kamen die erstellten Schlussberichte bezüglich der erfragten Projekte und Maßnahmen (bitte für jedes Projekt mit Angabe der Vorgangsnummer oder des Aktenzeichens anführen; Ergebnis ist im Sinne von ordnungs- und sachgemäßer Auftragserfüllung und Zielerreichung des jeweiligen Projekts zu verstehen)?

14

Sind der Bundesregierung Projekte oder Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Turkmenistan bekannt, bei welchen eine Anpassung des ursprünglichen Projektzieles oder der ursprünglichen Zielerreichungsstrategie vorgenommen wurde?

Wenn ja, welche Projekte oder Maßnahmen waren dies konkret?

Was war die ursprüngliche Zielsetzung oder Zielerreichungsstrategie, und wie wurde diese angepasst?

Welche Sachgründe lagen der jeweiligen Anpassung vor?

15

Wurden Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre mit Turkmenistan nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Bundesrechnungshof geprüft?

Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden geprüft?

Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt?

Zu welchen Prüfungsergebnissen kam der Bundesrechnungshof?

16

Wurden Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre mit Turkmenistan durch die Außenrevision des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geprüft?

Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden geprüft?

Wann wurde die Prüfung durchgeführt?

Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Außenrevision des BMZ?

Zu welchen Prüfergebnissen kam die Außenrevision des BMZ?

17

Wurden die in Frage 8 erfragten Projekte hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluiert (wenn ja, bitte nach den Kategorien Projekttitel, Durchführer bzw. Unternehmen, Evaluierungsinstrument mit Beschreibung der Methodik, Bewertungskategorien und Gesamtbewertung, Jahr der Evaluierung und Durchführer der Evaluierung aufschlüsseln)?

18

Wann, und wo fanden die letzten vier Geberkoordinierungsrunden auf der Ebene der internationalen Organisationen bezüglich der Entwicklungszusammenarbeit mit Turkmenistan statt?

Welche konkreten Feststellungen bezüglich der Entwicklungszusammenarbeit wurden hierbei getroffen?

19

Wie hoch ist das Gesamtvolumen der in den letzten zehn Jahren vergebenen Hilfen im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit mit Turkmenistan?

Wie, durch wen, und an welche Empfänger wurden diese Leistungen ausbezahlt (bitte nach Fördermittel aufschlüsseln, bspw. Kredit oder Zuschuss sowie Rückzahlungsverpflichtung)?

20

Wie hoch waren die Tilgungsleistungen der Kreditnehmer in den letzten zehn Jahren im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit mit Turkmenistan?

21

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen eine Rückzahlung der gewährten Kredite nicht oder nicht rechtzeitig stattfand?

Wenn ja, wurden die entsprechenden Sicherheiten verwertet?

22

Wie hoch ist die Zahl der Studienplätze, die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Turkmenistan gefördert werden?

Wie viele der geförderten Studenten haben das Studium nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgreich abgeschlossen?

23

Welches Interesse bzw. Ziel wird in Bezug auf die entwicklungspolitische Länderstrategie der Bundesregierung für Turkmenistan mit dem geförderten Studium verfolgt?

Berlin, den 3. Dezember 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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